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Landesplanerische Beurteilung Vorlage RVS - Moeller-Meinecke.de

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7. Teil: Abweichung<br />

A. Grundlagen<br />

I. Regionalplan Südhessen 2000<br />

Seite 195<br />

Grundlage für die Darstellung „Bereich für <strong>de</strong>n Schutz oberirdischer Gewässer“ im Regio-<br />

nalplan Südhessen 2000 im Bereich <strong>de</strong>s Kraftwerksgelän<strong>de</strong>s war die damalige Abgren-<br />

zung <strong>de</strong>s Überschwemmungsgebietes am Main von 1914. Circa sechs Hektar <strong>de</strong>s Stand-<br />

ortes <strong>de</strong>r geplanten Maßnahme wer<strong>de</strong>n durch die regionalplanerische Darstellung „Be-<br />

reich zum Schutz oberirdischer Gewässer“ überlagert (siehe Anlage Karte 1).<br />

II. Entwurf Regionalplan Südhessen / Regionaler Flächennutzungsplan<br />

Die Grenzen <strong>de</strong>r Überschwemmungsgebiete von 1914 (<strong>de</strong>r Darstellung lag ein Extremer-<br />

eignis vom Winter 1882 / 1883 zugrun<strong>de</strong>) entsprachen aufgrund <strong>de</strong>r umfangreichen Ver-<br />

än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s Gewässers und <strong>de</strong>s Vorlan<strong>de</strong>s im Lauf <strong>de</strong>s letzten Jahrhun<strong>de</strong>rts nicht<br />

mehr <strong>de</strong>n tatsächlichen Gegebenheiten. Für <strong>de</strong>n gesamten hessischen Main wur<strong>de</strong>n da-<br />

her im Jahr 2000 Neuberechnungen <strong>de</strong>r Abflussverhältnisse durch die Bun<strong>de</strong>sanstalt für<br />

Gewässerkun<strong>de</strong> durchgeführt und auf <strong>de</strong>ren Basis im Auftrag <strong>de</strong>s Regierungspräsidiums<br />

Darmstadt neue Karten <strong>de</strong>r Überschwemmungsgebiete erstellt. Das neu abgegrenzte<br />

Überschwemmungsgebiet im Bereich Großkrotzenburg wur<strong>de</strong> mit Veröffentlichung im<br />

Staatsanzeiger vom 10. April 2001 (StAnz. Seite 1.622) als Arbeitskarte gemäß § 69 Hessi-<br />

sches Wassergesetz alter Fassung wasserrechtlich vorläufig gesichert. Mit <strong>de</strong>r Novelle <strong>de</strong>s<br />

Hessischen Wassergesetzes vom 6. Mai 2005 (GVBl. Seite 305) wur<strong>de</strong> die Geltungsdauer<br />

<strong>de</strong>r sogenannten Arbeitskarten auf 10 Jahre verlängert (§ 13 Abs. 5 HWG), sodass die Ar-<br />

beitskarte für <strong>de</strong>n Main im Bereich Großkrotzenburg nach wie vor ihre Gültigkeit hat. Die<br />

Neuabgrenzung <strong>de</strong>r Überschwemmungsgebiete dient im Rahmen <strong>de</strong>r Neuaufstellung <strong>de</strong>s<br />

Regionalplans Südhessen beziehungsweise <strong>de</strong>s Regionalen Flächennutzungsplans als<br />

eine Basis für die Darstellung <strong>de</strong>r „Vorranggebiete beziehungsweise Vorbehaltsgebiete<br />

für vorbeugen<strong>de</strong>n Hochwasserschutz“. Festgestellte Überschwemmungsgebiete nach<br />

<strong>de</strong>m Hessischen Wassergesetz wer<strong>de</strong>n im Entwurf <strong>de</strong>s Regionalplans Südhessen / Regio-<br />

nalen Flächennutzungsplans im baurechtlichen Innenbereich als „Vorbehaltsgebiete für<br />

vorbeugen<strong>de</strong>n Hochwasserschutz“ dargestellt. Vorranggebiete sind nach <strong>de</strong>r Legal<strong>de</strong>fini-<br />

tion <strong>de</strong>s § 6 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 HLPG Gebiete, die für bestimmte raumbe<strong>de</strong>utsame Funktio-<br />

nen o<strong>de</strong>r Nutzungen vorgesehen sind und an<strong>de</strong>re raumbe<strong>de</strong>utsame Nutzungen in diesem<br />

Gebiet ausschließen, soweit diese mit <strong>de</strong>n vorrangigen Funktionen, Nutzungen o<strong>de</strong>r Zie-

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