Landesplanerische Beurteilung Vorlage RVS - Moeller-Meinecke.de
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Seite 152 Umweltverträglichkeitsuntersuchung<br />
fahren gedacht sei. Auch sei <strong>de</strong>r gewählte Untersuchungsraum zu gering, da er bei 10 km<br />
abgeschnitten wer<strong>de</strong>, die geplante Maßnahme aber auch von <strong>de</strong>n Spessarthängen und<br />
von Alzenau einzusehen wäre. Darüber hinaus fehle eine Herausarbeitung, welche Struk-<br />
turen für die Vielfalt, Eigenart und Schönheit betroffener Landschaftsräume verantwortlich<br />
seien (Landschaftsbil<strong>de</strong>rfassung) und wie sie durch die geplante Maßnahme qualitativ be-<br />
einträchtigt wür<strong>de</strong>n (Landschaftsbildbewertung). In <strong>de</strong>r in <strong>de</strong>n Raumordnungsunterlagen<br />
(Band C, UVU) enthaltenen Tabelle 6.7-3 wür<strong>de</strong>n zum Teil die Wertigkeiten <strong>de</strong>r Land-<br />
schaftsräume falsch berechnet, Zu- und Abschläge seien <strong>de</strong>m Endwert anzupassen. Es<br />
müsse unter an<strong>de</strong>rem in einer Karte dargestellt wer<strong>de</strong>n, wie groß die Beeinträchtigungen<br />
<strong>de</strong>s Erlebnis- und Erholungswertes <strong>de</strong>r Landschaft seien. Bei <strong>de</strong>r Bewertung <strong>de</strong>r Beein-<br />
trächtigungen seien nicht nur die Bauwerke son<strong>de</strong>rn auch die Kühlturmschwa<strong>de</strong>n zu be-<br />
rücksichtigen.<br />
Ferner wird angemerkt, dass die Vorgaben <strong>de</strong>r Landschaftsschutzgebietsverordnung<br />
„Hessische Mainauen“ zu beachten seien. Da das Landschaftsbild im Landschaftsschutz-<br />
gebiet Hessische Mainauen erheblich beeinträchtigt wer<strong>de</strong>, stehe dies nach <strong>de</strong>n Vorga-<br />
ben <strong>de</strong>r Verordnung einer Genehmigung entgegen.<br />
Im Übrigen sei auch nicht ausreichend geprüft wor<strong>de</strong>n, ob und welche Alternativen be-<br />
stün<strong>de</strong>n, ein optisch verträglicheres Bauwerk zu errichten. Dem Minimierungsgebot kön-<br />
ne man im Bereich landschaftlicher Beeinträchtigungen nur durch <strong>de</strong>n Verzicht auf die<br />
geplante Maßnahme und <strong>de</strong>n Abbau <strong>de</strong>r Blöcke 1 bis 3 gerecht wer<strong>de</strong>n.<br />
III. Bewertung<br />
Die Ergebnisse <strong>de</strong>r Auswirkungsprognose und <strong>de</strong>s Alternativenvergleiches auf Raumord-<br />
nungsebene sind für das Schutzgut Landschaft grundsätzlich plausibel und ausreichend.<br />
Wie dargestellt, wird das Landschaftsbild im Nahbereich durch die Maßnahme erheblich<br />
beeinträchtigt.<br />
Die Anwendung <strong>de</strong>s Leitfa<strong>de</strong>ns „Zusatzbewertung Landschaftsbild“ ist nicht zu beanstan-<br />
<strong>de</strong>n, da dieser – über die Berechnung einer Abgabe hinaus – fachliche Hinweise für die<br />
Durchführung einer Landschaftsbildanalyse gibt. Das Landschaftsbild wird textlich be-<br />
schrieben und bewertet und die Auswirkungen wer<strong>de</strong>n dargestellt.<br />
Auch wenn die vorgebrachte Kritik an <strong>de</strong>r <strong>de</strong>taillierten Bewertung <strong>de</strong>r Raumeinheiten ge-<br />
gebenenfalls zutreffend ist, ist nicht erkennbar, dass man <strong>de</strong>shalb zu einem grundsätzlich<br />
an<strong>de</strong>ren Ergebnis kommt. Da die Einstufung <strong>de</strong>r Raumeinheiten jedoch Auswirkungen<br />
Regierungspräsidium Darmstadt, Juni 2009