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Landesplanerische Beurteilung Vorlage RVS - Moeller-Meinecke.de

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Schutzgut Mensch Seite 109<br />

bung nicht zu besorgen (siehe Vorbescheid für das Kraftwerk Duisburg- Walsum <strong>de</strong>r Be-<br />

zirksregierung Düsseldorf vom 28. Juli 2006, Aktenzeichen: 56.8851.1.1 4765).<br />

Wie beschrieben, wäre durch <strong>de</strong>n geplanten Kühlturmbetrieb sowohl <strong>de</strong>r geplanten Maß-<br />

nahme als auch <strong>de</strong>r GuD- Variante mit einer Vermin<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Sonnenscheindauer durch<br />

die zusätzliche Verschattungswirkung <strong>de</strong>r Kühlturmschwa<strong>de</strong>n zu rechnen. Diese Vermin-<br />

<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Sonnenscheindauer errechnet sich insbeson<strong>de</strong>re im nördlichen Halbraum.<br />

Deutliche Min<strong>de</strong>rungen von mehr als 10 % gegenüber <strong>de</strong>r Nullvariante, vorausgesetzt,<br />

das Kühlsystem dieser Variante bliebe bestehen und wür<strong>de</strong> nicht durch einen Kreislauf-<br />

kühlbetrieb ersetzt, beschränken sich im Wesentlichen auf das Kraftwerksgelän<strong>de</strong>. Im Be-<br />

reich <strong>de</strong>r nächstgelegenen Wohngebiete von Hainstadt, Großkrotzenburg, Klein- Auheim<br />

und Großauheim sind gegenüber <strong>de</strong>r Nullvariante Sonnenscheinmin<strong>de</strong>rungen von weni-<br />

ger als 5 % zu erwarten. In Bereichen mit mehr als 3,5 km Entfernung vom Kraftwerk wird<br />

die Min<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r jährlichen Sonnenscheindauer nach Realisierung <strong>de</strong>r geplanten Maß-<br />

nahme weniger als 1 % betragen. Im Jahresmittel wer<strong>de</strong>n sich <strong>de</strong>utliche Verringerungen<br />

<strong>de</strong>r solaren Einstrahlung (Globalstrahlung) auf das Kraftwerksgelän<strong>de</strong> und die unmittelba-<br />

re nördliche Umgebung beschränken. Im Bereich <strong>de</strong>r umliegen<strong>de</strong>n Wohngebiete kann<br />

eine relevante Min<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r solaren Einstrahlung ausgeschlossen wer<strong>de</strong>n.<br />

Auch die vom Bevollmächtigten angrenzen<strong>de</strong>r Kommunen zitierte Entscheidung <strong>de</strong>s Hes-<br />

sischen Verwaltungsgerichtshofs aus <strong>de</strong>m Jahre 1974 zur Ableitung von Bewertungsmaß-<br />

stäben führt zu keinen an<strong>de</strong>ren Ergebnissen. Danach sind bei <strong>de</strong>r Bestimmung <strong>de</strong>r Zu-<br />

mutbarkeitsgrenze für eine Verschattung durch benachbarte Gebäu<strong>de</strong> die Umstän<strong>de</strong> <strong>de</strong>s<br />

Einzelfalls zu berücksichtigen. Nur als „Richtlinie“ wur<strong>de</strong> darauf abgestellt, dass die Zu-<br />

mutbarkeit fehle, wenn eine Sonnenscheindauer von ein bis zwei Stun<strong>de</strong>n pro Tag nicht<br />

gewährleistet wer<strong>de</strong>n könne. Es bestehen bereits Zweifel, ob eine Vermin<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Son-<br />

nenscheindauer durch angrenzen<strong>de</strong> Gebäu<strong>de</strong> mit <strong>de</strong>r Reduzierung <strong>de</strong>r Sonnenschein-<br />

dauer durch Kühlturmschwa<strong>de</strong>n vergleichbar ist. Eine Verschattung durch Kühlturm-<br />

schwa<strong>de</strong>n von wechseln<strong>de</strong>r Intensität kann nicht uneingeschränkt mit einem gebäu<strong>de</strong>be-<br />

dingten „Dauerschatten“ gleichgesetzt wer<strong>de</strong>n. Gebäu<strong>de</strong> führen zu einer gleichbleiben-<br />

<strong>de</strong>n und intensiven Verschattung, während Kühlturmschwa<strong>de</strong>n nicht permanent eine Ver-<br />

schattung bewirken und die Reduzierungsintensität hinsichtlich <strong>de</strong>s Sonnenlichts<br />

schwankt.<br />

Selbst wenn man aber vorsorglich auf die vom Bevollmächtigten angrenzen<strong>de</strong>r Kommu-<br />

nen zitierte Entscheidung <strong>de</strong>s Hessischen Verwaltungsgerichtshofs zurückgreifen wür<strong>de</strong>,<br />

<strong>Lan<strong>de</strong>splanerische</strong> <strong>Beurteilung</strong>

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