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Landesplanerische Beurteilung Vorlage RVS - Moeller-Meinecke.de

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Schutzgut Bo<strong>de</strong>n Seite 133<br />

wur<strong>de</strong> die Frage gestellt, ob bei <strong>de</strong>r lmmissionsprognose auch eventuell stattfin<strong>de</strong>n<strong>de</strong><br />

chemische Reaktionen berücksichtigt wor<strong>de</strong>n seien.<br />

Weiterhin wur<strong>de</strong> vorgetragen, dass zur <strong>Beurteilung</strong> <strong>de</strong>r Deposition von Schwermetallen<br />

die zulässige zusätzliche Fracht nach <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>s- Bo<strong>de</strong>nschutz- und Altlastenverordnung<br />

herangezogen wor<strong>de</strong>n sei. Dabei sei jedoch nicht erwähnt wor<strong>de</strong>n, dass dieser Wert für<br />

zusätzliche Frachten aus allen Quellen gelte, sodass hier ein falscher Eindruck bezüglich<br />

<strong>de</strong>r Begrenzung von Schadstoffen entstehe. Nach <strong>de</strong>r Verordnung seien die Einwirkun-<br />

gen von Schadstoffen auf <strong>de</strong>n Bo<strong>de</strong>n über Luft, Gewässer sowie durch unmittelbare Ein-<br />

träge zu beachten. Auch wenn die ermittelten zusätzlichen Bo<strong>de</strong>nbelastungen durch die<br />

geplante Maßnahme unter <strong>de</strong>n Grenzwerten <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>s- Bo<strong>de</strong>nschutz- und Altlastenver-<br />

ordnung blieben, so wer<strong>de</strong> sich die Situation gegenüber <strong>de</strong>r vorhan<strong>de</strong>nen Vorbelastung<br />

durch die Maßnahme bei Blei um 7 %, bei Cadmium um 30 %, bei Chrom um 7 %, bei<br />

Kupfer um 11 %, bei Nickel um 14 % und bei Quecksilber um 19 % verschlechtern. Dies<br />

sei mit <strong>de</strong>r im Regionalplan Südhessen 2000 gefor<strong>de</strong>rten ökologischen Verbesserung<br />

nicht vereinbar. Die Gesundheitsgefährdung durch diese Bo<strong>de</strong>nbelastungen beim Ge-<br />

langen <strong>de</strong>r Schadstoffe in die Nahrungskette sei nach Ansicht <strong>de</strong>r Einwen<strong>de</strong>r nicht ausrei-<br />

chend untersucht wor<strong>de</strong>n.<br />

6. Altlasten<br />

Es wur<strong>de</strong> ferner darauf hingewiesen, dass auf <strong>de</strong>m Betriebsgelän<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Trägerin <strong>de</strong>r<br />

Maßnahme zahlreiche Chemikalien und Munitionsreste, nicht zuletzt nach <strong>de</strong>m Zweiten<br />

Weltkrieg, abgelagert wor<strong>de</strong>n seien. Mit Baubeginn wür<strong>de</strong>n diese Altlasten freigesetzt<br />

und Gefahren für die Umwelt geschaffen. Die Frage einer möglichen Bo<strong>de</strong>nbelastung sei<br />

daher auch einer genauen Prüfung zu unterziehen. Ebenfalls zu untersuchen sei, wodurch<br />

die Belastungen mit Phenol im Hergerswiesenbach verursacht wor<strong>de</strong>n seien.<br />

III. Bewertung<br />

Die vorgelegten Untersuchungen sind geeignet, zulässige zusätzliche Frachten nach<br />

BBodSchV und Irrelevanzkriterien nach UVPVwV abzuschätzen. Die zulässigen Frachten<br />

nach BBodSchV wer<strong>de</strong>n für die geplante Maßnahme sowie die vertieft untersuchten Vari-<br />

anten <strong>de</strong>utlich unterschritten. Zusätzliche Akkumulationen für Schwermetalle sind im Sin-<br />

ne <strong>de</strong>r UVPVwV irrelevant. Gleichwohl sollte die Untersuchungsreihe um weitere Proben-<br />

nahmen ergänzt wer<strong>de</strong>n. Für <strong>de</strong>n Bo<strong>de</strong>n ist ein Monitoring (alle 5 Jahre Wie<strong>de</strong>rholungs-<br />

beprobungen) vorgesehen. Daher sollte die Nullbeprobung so ausgeführt wer<strong>de</strong>n, dass<br />

<strong>Lan<strong>de</strong>splanerische</strong> <strong>Beurteilung</strong>

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