Landesplanerische Beurteilung Vorlage RVS - Moeller-Meinecke.de
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Schutzgut Bo<strong>de</strong>n Seite 133<br />
wur<strong>de</strong> die Frage gestellt, ob bei <strong>de</strong>r lmmissionsprognose auch eventuell stattfin<strong>de</strong>n<strong>de</strong><br />
chemische Reaktionen berücksichtigt wor<strong>de</strong>n seien.<br />
Weiterhin wur<strong>de</strong> vorgetragen, dass zur <strong>Beurteilung</strong> <strong>de</strong>r Deposition von Schwermetallen<br />
die zulässige zusätzliche Fracht nach <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>s- Bo<strong>de</strong>nschutz- und Altlastenverordnung<br />
herangezogen wor<strong>de</strong>n sei. Dabei sei jedoch nicht erwähnt wor<strong>de</strong>n, dass dieser Wert für<br />
zusätzliche Frachten aus allen Quellen gelte, sodass hier ein falscher Eindruck bezüglich<br />
<strong>de</strong>r Begrenzung von Schadstoffen entstehe. Nach <strong>de</strong>r Verordnung seien die Einwirkun-<br />
gen von Schadstoffen auf <strong>de</strong>n Bo<strong>de</strong>n über Luft, Gewässer sowie durch unmittelbare Ein-<br />
träge zu beachten. Auch wenn die ermittelten zusätzlichen Bo<strong>de</strong>nbelastungen durch die<br />
geplante Maßnahme unter <strong>de</strong>n Grenzwerten <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>s- Bo<strong>de</strong>nschutz- und Altlastenver-<br />
ordnung blieben, so wer<strong>de</strong> sich die Situation gegenüber <strong>de</strong>r vorhan<strong>de</strong>nen Vorbelastung<br />
durch die Maßnahme bei Blei um 7 %, bei Cadmium um 30 %, bei Chrom um 7 %, bei<br />
Kupfer um 11 %, bei Nickel um 14 % und bei Quecksilber um 19 % verschlechtern. Dies<br />
sei mit <strong>de</strong>r im Regionalplan Südhessen 2000 gefor<strong>de</strong>rten ökologischen Verbesserung<br />
nicht vereinbar. Die Gesundheitsgefährdung durch diese Bo<strong>de</strong>nbelastungen beim Ge-<br />
langen <strong>de</strong>r Schadstoffe in die Nahrungskette sei nach Ansicht <strong>de</strong>r Einwen<strong>de</strong>r nicht ausrei-<br />
chend untersucht wor<strong>de</strong>n.<br />
6. Altlasten<br />
Es wur<strong>de</strong> ferner darauf hingewiesen, dass auf <strong>de</strong>m Betriebsgelän<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Trägerin <strong>de</strong>r<br />
Maßnahme zahlreiche Chemikalien und Munitionsreste, nicht zuletzt nach <strong>de</strong>m Zweiten<br />
Weltkrieg, abgelagert wor<strong>de</strong>n seien. Mit Baubeginn wür<strong>de</strong>n diese Altlasten freigesetzt<br />
und Gefahren für die Umwelt geschaffen. Die Frage einer möglichen Bo<strong>de</strong>nbelastung sei<br />
daher auch einer genauen Prüfung zu unterziehen. Ebenfalls zu untersuchen sei, wodurch<br />
die Belastungen mit Phenol im Hergerswiesenbach verursacht wor<strong>de</strong>n seien.<br />
III. Bewertung<br />
Die vorgelegten Untersuchungen sind geeignet, zulässige zusätzliche Frachten nach<br />
BBodSchV und Irrelevanzkriterien nach UVPVwV abzuschätzen. Die zulässigen Frachten<br />
nach BBodSchV wer<strong>de</strong>n für die geplante Maßnahme sowie die vertieft untersuchten Vari-<br />
anten <strong>de</strong>utlich unterschritten. Zusätzliche Akkumulationen für Schwermetalle sind im Sin-<br />
ne <strong>de</strong>r UVPVwV irrelevant. Gleichwohl sollte die Untersuchungsreihe um weitere Proben-<br />
nahmen ergänzt wer<strong>de</strong>n. Für <strong>de</strong>n Bo<strong>de</strong>n ist ein Monitoring (alle 5 Jahre Wie<strong>de</strong>rholungs-<br />
beprobungen) vorgesehen. Daher sollte die Nullbeprobung so ausgeführt wer<strong>de</strong>n, dass<br />
<strong>Lan<strong>de</strong>splanerische</strong> <strong>Beurteilung</strong>