Landesplanerische Beurteilung Vorlage RVS - Moeller-Meinecke.de
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Maßnahmen zur Umweltvorsorge Seite 153<br />
auf das Berechnungsverfahren nach <strong>de</strong>r Kompensationsverordnung hat, sollte die Bewer-<br />
tung im Zuge <strong>de</strong>s immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens überprüft wer-<br />
<strong>de</strong>n.<br />
Der in <strong>de</strong>n Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zitierte § 3 <strong>de</strong>r Landschaftsschutzgebietsverord-<br />
nung „Hessische Mainauen“ führt nicht zur fehlen<strong>de</strong>n Raumverträglichkeit, weil <strong>de</strong>r Stand-<br />
ort <strong>de</strong>s Kraftwerkes nicht im Landschaftsschutzgebiet Hessisches Mainauen liegt und <strong>de</strong>r<br />
Bau eines neuen Blocks keiner landschaftsschutzrechtlichen Genehmigung bedarf.<br />
I. Maßnahmen zur Umweltvorsorge<br />
I. Darstellung <strong>de</strong>r Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme<br />
Die Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme erläutert, dass sowohl die geplante Maßnahme als auch die<br />
GuD- Variante auf <strong>de</strong>m Gelän<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Kraftwerkes umgesetzt wür<strong>de</strong>n. Da bei Realisierung<br />
<strong>de</strong>r untersuchten Varianten insbeson<strong>de</strong>re Flächen <strong>de</strong>s bisherigen offenen Kohlelagers in<br />
Anspruch genommen wür<strong>de</strong>n, resultierten allenfalls geringe Auswirkungen auf die<br />
Schutzgüter Tiere, Pflanzen, Biotope und biologische Vielfalt und Bo<strong>de</strong>n. Auch sei <strong>de</strong>r<br />
Flächenbedarf für die untersuchten Varianten bereits auf das funktionell notwendige Maß<br />
reduziert wor<strong>de</strong>n. Der durch die geplante Maßnahme verursachte naturschutzrechtliche<br />
Eingriff wer<strong>de</strong> entsprechend <strong>de</strong>n fachgesetzlichen Bestimmungen im immissionsschutz-<br />
rechtlichen Genehmigungsverfahren bewertet. Im Landschaftspflegerischen Begleitplan<br />
wür<strong>de</strong>n die erfor<strong>de</strong>rlichen Kompensationsmaßnahmen dargelegt.<br />
II. Anregungen und Be<strong>de</strong>nken<br />
Es wird angeführt, dass die Ermittlung <strong>de</strong>s Ausgleichsbedarfs und <strong>de</strong>r weiteren Maßnah-<br />
men zur Min<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Eingriffs von raumplanerischer Be<strong>de</strong>utung seien. Deshalb müsse<br />
bereits im Rahmen <strong>de</strong>s Raumordnungsverfahrens eine Ökobilanzierung erstellt und vor-<br />
gelegt wer<strong>de</strong>n. Die Eingriffe in Natur und Landschaft seien nach einem Beschluss <strong>de</strong>r Re-<br />
gionalversammlung Südhessen zum Nato- Ölhafen im Gemein<strong>de</strong>gebiet <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong><br />
Großkrotzenburg auszugleichen. Dort seien zum Beispiel Aufwertungen am Main wie die<br />
Einrichtung einer Flachwasserzone vor <strong>de</strong>m Kraftwerksstandort <strong>de</strong>nkbar. Es sollten ge-<br />
wässerökologische Ausgleichsmaßnahmen für etwaige Schädigungen vorgeschlagen<br />
wer<strong>de</strong>n.<br />
<strong>Lan<strong>de</strong>splanerische</strong> <strong>Beurteilung</strong>