Geschäftsbericht 2003 - Know-Center
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Anhang<br />
zum Jahresabschluß 31.12. <strong>2003</strong><br />
I. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden<br />
Der Jahresabschluss für das abgelaufene Geschäftsjahr wurde<br />
unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung<br />
sowie unter Beachtung der Generalnorm, ein möglichst getreues<br />
Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens<br />
zu vermitteln (§ 222 Abs. 2 HGB) aufgestellt.<br />
Die Bilanzierung, Bewertung und der Ausweis der einzelnen Positionen<br />
des Jahresabschlusses wurden nach den allgemeinen Bestimmungen<br />
der §§ 196 bis 211 HGB idF. EU-GesRÄG 1996 unter<br />
Berücksichtigung der Sondervorschriften für Kapitalgesellschaften in<br />
den §§ 222 bis 235 HGB vorgenommen.<br />
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurden die Grundsätze<br />
der Vollständigkeit und der ordnungsmäßigen Bilanzierung eingehalten.<br />
Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens<br />
ausgegangen.<br />
Bei Vermögensgegenständen und Schulden wurde der Grundsatz<br />
der Einzelbewertung angewendet. Dem Vorsichtsgrundsatz wurde<br />
Rechnung getragen, indem insbesondere nur die am Abschlussstichtag<br />
verwirklichten Gewinne ausgewiesen wurden. Alle erkennbaren<br />
Risiken und drohende Verluste, die im Geschäftsjahr <strong>2003</strong><br />
oder in einem der früheren Geschäftsjahre entstanden sind, wurden<br />
berücksichtigt.<br />
1. Anlagevermögen<br />
1.1. Immaterielles Anlagevermögen<br />
Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu<br />
Anschaffungskosten bewertet, vermindert um planmäßige Abschreibungen<br />
entsprechend der Nutzungsdauer. Die planmäßigen<br />
Abschreibungen wurden linear vorgenommen.<br />
Als Nutzungsdauer wird ein Zeitraum von 3 Jahren zugrundegelegt.<br />
Außerplanmäßige Abschreibungen wurden nicht vorgenommen.<br />
1.2. Sachanlagevermögen<br />
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- und Herstellungskosten<br />
abzüglich der bisher aufgelaufenen und im Berichtsjahr<br />
<strong>2003</strong> planmäßig fortgeführten Abschreibungen bewertet. Zur Ermittlung<br />
der Abschreibungssätze wird generell die lineare Abschreibungsmethode<br />
gewählt.<br />
Der Rahmen der Nutzungsdauer beträgt für die einzelnen<br />
Anlagegruppen:<br />
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung:<br />
von 3 bis 10 Jahren.<br />
Außerplanmäßige Abschreibungen wurden nicht vorgenommen.<br />
Festwerte gemäß § 209 Abs. 1 wurden nicht verwendet.<br />
Seite 56<br />
<strong>Geschäftsbericht</strong> <strong>2003</strong> . Finanzen<br />
2. Umlaufvermögen<br />
2.1. Vorräte<br />
2.1.1. Noch nicht abrechenbare Leistungen<br />
Die noch nicht abrechenbaren Leistungen sind zu Herstellungskosten<br />
bewertet.<br />
2.2. Forderungen und sonstige<br />
Vermögensgegenstände<br />
Bei der Bewertung von Forderungen wurden erkennbare Risiken<br />
durch individuelle Abwertungen berücksichtigt. Forderungen aus<br />
Fremdwährungen werden zum Geldkurs des Entstehungstages<br />
oder zum niedrigeren Geldkurs des Bilanzstichtages bewertet.<br />
Soweit erforderlich, wurde die spätere Fälligkeit durch Abzinsung<br />
berücksichtigt.<br />
3. Rückstellungen<br />
3.1. Rückstellungen für Anwartschaften<br />
auf Abfertigungen<br />
Die Abfertigungsrückstellung ist nach finanzmathematischen Grundsätzen<br />
auf Basis eines Rechnungszinssatzes von 4% und eines<br />
Pensionseintrittsalters von 60 Jahren für Frauen und 65 Jahren für<br />
Männer ermittelt.<br />
3.2. Sonstige Rückstellungen<br />
Die Rückstellungen wurden unter Bedachtnahme auf den Vorsichtsgrundsatz<br />
in der Höhe des voraussichtlichen Anfalles gebildet.<br />
Rückstellungen aus Vorjahren werden, soweit sie nicht verwendet<br />
werden und der Grund für ihre Bildung weggefallen ist, über sonstige<br />
betriebliche Erträge aufgelöst.<br />
4. Verbindlichkeiten<br />
Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag unter<br />
Bedachtnahme auf den Grundsatz der Vorsicht bewertet. Fremdwährungsverbindlichkeiten<br />
werden zum Briefkurs des Bilanzstichtages<br />
bewertet, sofern dieser über dem Buchkurs lag.<br />
5. Änderungen von<br />
Bewertungsmethoden<br />
Änderungen von Bewertungsmethoden wurden nicht durchgeführt.