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Geschäftsbericht 2003 - Know-Center

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Anhang<br />

zum Jahresabschluß 31.12. <strong>2003</strong><br />

I. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden<br />

Der Jahresabschluss für das abgelaufene Geschäftsjahr wurde<br />

unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung<br />

sowie unter Beachtung der Generalnorm, ein möglichst getreues<br />

Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens<br />

zu vermitteln (§ 222 Abs. 2 HGB) aufgestellt.<br />

Die Bilanzierung, Bewertung und der Ausweis der einzelnen Positionen<br />

des Jahresabschlusses wurden nach den allgemeinen Bestimmungen<br />

der §§ 196 bis 211 HGB idF. EU-GesRÄG 1996 unter<br />

Berücksichtigung der Sondervorschriften für Kapitalgesellschaften in<br />

den §§ 222 bis 235 HGB vorgenommen.<br />

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurden die Grundsätze<br />

der Vollständigkeit und der ordnungsmäßigen Bilanzierung eingehalten.<br />

Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens<br />

ausgegangen.<br />

Bei Vermögensgegenständen und Schulden wurde der Grundsatz<br />

der Einzelbewertung angewendet. Dem Vorsichtsgrundsatz wurde<br />

Rechnung getragen, indem insbesondere nur die am Abschlussstichtag<br />

verwirklichten Gewinne ausgewiesen wurden. Alle erkennbaren<br />

Risiken und drohende Verluste, die im Geschäftsjahr <strong>2003</strong><br />

oder in einem der früheren Geschäftsjahre entstanden sind, wurden<br />

berücksichtigt.<br />

1. Anlagevermögen<br />

1.1. Immaterielles Anlagevermögen<br />

Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu<br />

Anschaffungskosten bewertet, vermindert um planmäßige Abschreibungen<br />

entsprechend der Nutzungsdauer. Die planmäßigen<br />

Abschreibungen wurden linear vorgenommen.<br />

Als Nutzungsdauer wird ein Zeitraum von 3 Jahren zugrundegelegt.<br />

Außerplanmäßige Abschreibungen wurden nicht vorgenommen.<br />

1.2. Sachanlagevermögen<br />

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- und Herstellungskosten<br />

abzüglich der bisher aufgelaufenen und im Berichtsjahr<br />

<strong>2003</strong> planmäßig fortgeführten Abschreibungen bewertet. Zur Ermittlung<br />

der Abschreibungssätze wird generell die lineare Abschreibungsmethode<br />

gewählt.<br />

Der Rahmen der Nutzungsdauer beträgt für die einzelnen<br />

Anlagegruppen:<br />

Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung:<br />

von 3 bis 10 Jahren.<br />

Außerplanmäßige Abschreibungen wurden nicht vorgenommen.<br />

Festwerte gemäß § 209 Abs. 1 wurden nicht verwendet.<br />

Seite 56<br />

<strong>Geschäftsbericht</strong> <strong>2003</strong> . Finanzen<br />

2. Umlaufvermögen<br />

2.1. Vorräte<br />

2.1.1. Noch nicht abrechenbare Leistungen<br />

Die noch nicht abrechenbaren Leistungen sind zu Herstellungskosten<br />

bewertet.<br />

2.2. Forderungen und sonstige<br />

Vermögensgegenstände<br />

Bei der Bewertung von Forderungen wurden erkennbare Risiken<br />

durch individuelle Abwertungen berücksichtigt. Forderungen aus<br />

Fremdwährungen werden zum Geldkurs des Entstehungstages<br />

oder zum niedrigeren Geldkurs des Bilanzstichtages bewertet.<br />

Soweit erforderlich, wurde die spätere Fälligkeit durch Abzinsung<br />

berücksichtigt.<br />

3. Rückstellungen<br />

3.1. Rückstellungen für Anwartschaften<br />

auf Abfertigungen<br />

Die Abfertigungsrückstellung ist nach finanzmathematischen Grundsätzen<br />

auf Basis eines Rechnungszinssatzes von 4% und eines<br />

Pensionseintrittsalters von 60 Jahren für Frauen und 65 Jahren für<br />

Männer ermittelt.<br />

3.2. Sonstige Rückstellungen<br />

Die Rückstellungen wurden unter Bedachtnahme auf den Vorsichtsgrundsatz<br />

in der Höhe des voraussichtlichen Anfalles gebildet.<br />

Rückstellungen aus Vorjahren werden, soweit sie nicht verwendet<br />

werden und der Grund für ihre Bildung weggefallen ist, über sonstige<br />

betriebliche Erträge aufgelöst.<br />

4. Verbindlichkeiten<br />

Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag unter<br />

Bedachtnahme auf den Grundsatz der Vorsicht bewertet. Fremdwährungsverbindlichkeiten<br />

werden zum Briefkurs des Bilanzstichtages<br />

bewertet, sofern dieser über dem Buchkurs lag.<br />

5. Änderungen von<br />

Bewertungsmethoden<br />

Änderungen von Bewertungsmethoden wurden nicht durchgeführt.

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