17.10.2012 Aufrufe

Gerhard Schwarz - Menschen für Tierrechte Bayern e.v.

Gerhard Schwarz - Menschen für Tierrechte Bayern e.v.

Gerhard Schwarz - Menschen für Tierrechte Bayern e.v.

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Werden Sie aktiv ... denn Mitleid ist zu wenig!<br />

Postkarte bitte ausschneiden und verschicken!<br />

Wie das Bonner Komitee gegen den Vogelmord mitteilt, sollen zukünftig zahlreiche bisher<br />

strafbare Delikte wie z.B. das Nachstellen oder Fangen von geschützten Vogelarten nur<br />

noch als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Dies sehe ein unter Federführung von<br />

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) entwickelter Entwurf<br />

eines „Strafrechtsänderungsgesetzes“ (Drucksache 17/5391 des Deutschen Bundestages<br />

vor, über den in den nächsten Wochen im Parlament abgestimmt werden soll. Nach bisher<br />

gültigem Recht macht sich strafbar, wer Exemplare einer streng geschützten Tierart fängt,<br />

tötet oder ihnen auf andere Weise nachstellt. Im Gesetzentwurf der Bundesregierung<br />

heißt es, dass solche Delikte künftig nur noch dann als Straftat geahndet werden können,<br />

wenn die Handlung eine nicht unerhebliche Menge der Exemplare betrifft und „erhebliche<br />

Auswirkungen auf den Erhaltungszustand der Art hat“. …<br />

Um die geplante Bagatellisierung des Artenschutzstrafrechts zu verhindern, ruft das Komitee<br />

alle Natur- und Tierfreunde in Deutschland auf, bei der Bundesregierung gegen den<br />

vorliegenden Gesetzesentwurf zu protestieren. Gleichzeitig hat das Komitee sowohl das<br />

Bundeskanzleramt als auch die Fraktionen aller im Bundestag vertretenen Parteien über<br />

seine Bedenken informiert und darum gebeten, den Gesetzesentwurf nicht zu unterstützen.<br />

Sehr geehrter Bundesjustizministerin<br />

Leutheusser-Schnarrenberger,<br />

im Rahmen der Umsetzung der Richtlinie<br />

2008/99/EG wollen Sie Verstöße gegen<br />

den Artenschutz lockern und sogar straffrei<br />

machen, wenn „die Handlung eine unerhebliche<br />

Menge der Exemplare betrifft und<br />

unerhebliche Auswirkungen auf den Erhaltungszustand<br />

der Art hat.“<br />

Diese Rechtsauffassung spiegelt in keinster<br />

Weise das Bestreben der Bevölkerung nach<br />

einem verstärkten Schutz der Tier- und<br />

Pflanzenwelt wider. Ich fordere Sie auf, dem<br />

Wählerwille Rechnung zu tragen und den<br />

entsprechenden Passus aus Ihren Änderungsvorschlägen<br />

zu entfernen.<br />

Unterschrift<br />

Bitte<br />

mit Marke<br />

frei<br />

machen!<br />

Bundesministerium der Justiz<br />

Z.Hd. Frau Ministerin Sabine<br />

Leutheusser-Schnarrenberger<br />

Mohrenstraße 37<br />

10117 Berlin<br />

15

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!