Gerhard Schwarz - Menschen für Tierrechte Bayern e.v.
Gerhard Schwarz - Menschen für Tierrechte Bayern e.v.
Gerhard Schwarz - Menschen für Tierrechte Bayern e.v.
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Werden Sie aktiv ... denn Mitleid ist zu wenig!<br />
Postkarte bitte ausschneiden und verschicken!<br />
Wie das Bonner Komitee gegen den Vogelmord mitteilt, sollen zukünftig zahlreiche bisher<br />
strafbare Delikte wie z.B. das Nachstellen oder Fangen von geschützten Vogelarten nur<br />
noch als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Dies sehe ein unter Federführung von<br />
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) entwickelter Entwurf<br />
eines „Strafrechtsänderungsgesetzes“ (Drucksache 17/5391 des Deutschen Bundestages<br />
vor, über den in den nächsten Wochen im Parlament abgestimmt werden soll. Nach bisher<br />
gültigem Recht macht sich strafbar, wer Exemplare einer streng geschützten Tierart fängt,<br />
tötet oder ihnen auf andere Weise nachstellt. Im Gesetzentwurf der Bundesregierung<br />
heißt es, dass solche Delikte künftig nur noch dann als Straftat geahndet werden können,<br />
wenn die Handlung eine nicht unerhebliche Menge der Exemplare betrifft und „erhebliche<br />
Auswirkungen auf den Erhaltungszustand der Art hat“. …<br />
Um die geplante Bagatellisierung des Artenschutzstrafrechts zu verhindern, ruft das Komitee<br />
alle Natur- und Tierfreunde in Deutschland auf, bei der Bundesregierung gegen den<br />
vorliegenden Gesetzesentwurf zu protestieren. Gleichzeitig hat das Komitee sowohl das<br />
Bundeskanzleramt als auch die Fraktionen aller im Bundestag vertretenen Parteien über<br />
seine Bedenken informiert und darum gebeten, den Gesetzesentwurf nicht zu unterstützen.<br />
Sehr geehrter Bundesjustizministerin<br />
Leutheusser-Schnarrenberger,<br />
im Rahmen der Umsetzung der Richtlinie<br />
2008/99/EG wollen Sie Verstöße gegen<br />
den Artenschutz lockern und sogar straffrei<br />
machen, wenn „die Handlung eine unerhebliche<br />
Menge der Exemplare betrifft und<br />
unerhebliche Auswirkungen auf den Erhaltungszustand<br />
der Art hat.“<br />
Diese Rechtsauffassung spiegelt in keinster<br />
Weise das Bestreben der Bevölkerung nach<br />
einem verstärkten Schutz der Tier- und<br />
Pflanzenwelt wider. Ich fordere Sie auf, dem<br />
Wählerwille Rechnung zu tragen und den<br />
entsprechenden Passus aus Ihren Änderungsvorschlägen<br />
zu entfernen.<br />
Unterschrift<br />
Bitte<br />
mit Marke<br />
frei<br />
machen!<br />
Bundesministerium der Justiz<br />
Z.Hd. Frau Ministerin Sabine<br />
Leutheusser-Schnarrenberger<br />
Mohrenstraße 37<br />
10117 Berlin<br />
15