Ausgabe 09_2013 vom 03_05_2013 - Stadt Sandersdorf-Brehna
Ausgabe 09_2013 vom 03_05_2013 - Stadt Sandersdorf-Brehna
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Nr. 9/<strong>2013</strong> - 7 -<br />
<strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong><br />
Hinweis aus dem Bereich Steuern<br />
zu den Abgabebescheiden für die Umlage<br />
Gewässer zweiter Ordnung<br />
Die <strong>Stadt</strong> <strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong> zahlt im Rahmen ihrer Mitgliedschaft<br />
in den Unterhaltungsverbänden „Mulde“ und „Westliche<br />
Fuhne/Ziethe“ jährliche Beiträge für die Unterhaltung der im Verbandsgebiet<br />
gelegenen Gewässer zweiter Ordnung.<br />
In der Sitzung des <strong>Stadt</strong>rates der <strong>Stadt</strong> <strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong><br />
<strong>vom</strong> 15.11.2011 wurde die Satzung zur Umlegung von Beiträgen<br />
für die Unterhaltung öffentlicher Gewässer zweiter Ordnung<br />
beschlossen.<br />
Mit dieser Satzung ist die <strong>Stadt</strong> <strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong> berechtigt<br />
diese Beiträge auf alle Eigentümer eines im <strong>Stadt</strong>gebiet gelegenen<br />
und zum Verbandsgebiet gehörenden Grundstücks umzulegen.<br />
Die Umlage setzt sich zusammen aus einem Flächen- und einem<br />
Erschwernisbeitrag. Berechnungsgrundlage ist die Grundstücksfläche<br />
(Flächenbeitrag) und die Anzahl der auf dem jeweiligen<br />
Grundstück gemeldeten Einwohner mit Stichtag 31.12. des<br />
vorletzten Kalenderjahres, bezogen auf das Veranlagungsjahr.<br />
Einige Grundstückseigentümer haben in der letzten Zeit schon<br />
Abgabebescheide für diese Umlage erhalten.<br />
Auf Grund der Fülle der Anfragen möchte ich noch einige Ausführungen<br />
zum Abgabenbescheid geben:<br />
In der Objektbezeichnung sind neu die Flurbezeichnung und die<br />
Flächen hinterlegt.<br />
Die Veranlagung der Umlage erfolgt im oberen Teil des Bescheides<br />
für die Jahre 2012 und <strong>2013</strong> für ein bebautes und auch unbebautes<br />
Grundstück, egal ob Grundsteuern dafür gezahlt werden.<br />
Der Stichtag für die angegebenen Einwohner zur Ermittlung<br />
des Erschwernisbeitrages ist für das Jahr 2012 der 31.12.2010<br />
und für das Jahr <strong>2013</strong> der 31.12.2011.<br />
Der Zahlungsplan gibt alle Fälligkeiten, auch alle bis zu dem Bescheidtag<br />
getätigten Zahlungen und neue Forderungen für das<br />
Jahr <strong>2013</strong> an, d.h. es erscheint dort nicht nur die Forderung für<br />
die Gewässerumlage, sondern auch nochmal die Grundsteuer<br />
für <strong>2013</strong>.<br />
Die im nachfolgenden Textteil des Bescheides aufgeführten Fälligkeiten<br />
sind für das Folgejahr, sofern kein neuer Bescheid ergeht.<br />
Berücksichtigt ist dort für die Umlage nur ein Jahr.<br />
Die Abarbeitung der Bescheide erfolgt nach Straßen und wird<br />
noch einige Zeit in Anspruch nehmen.<br />
Bode<br />
Steuern<br />
Die <strong>Stadt</strong>kasse informiert<br />
über die Einführung des<br />
SEPA-Lastschrift-Verfahrens<br />
Aktuell werden Ihre Steuern und Abgaben im nationalen Lastschriftverfahren<br />
mit Hilfe einer Bankeinzugsermächtigung eingezogen.<br />
Spätestens zum 1. Februar 2014 soll dieses Verfahren<br />
durch das SEPA-Verfahren ersetzt werden. SEPA steht für „Single<br />
Euro Payments Area“ und heißt übersetzt „einheitlicher<br />
Euro-Zahlungsverkehrsraum“.<br />
Grundlage für die Umstellung auf das SEPA-Lastschrift-Verfahren<br />
ist eine Autorisierung, das sogenannte „SEPA-Lastschriftmandat“.<br />
Dieses ermächtigt zum einen den Zahlungsempfänger<br />
(hier: <strong>Stadt</strong> <strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong>), den fälligen Betrag von Ihrem<br />
Konto einzuziehen, sowie zusätzlich Ihre Bank, die Lastschrift<br />
einzulösen.<br />
Im SEPA-Lastschrift-Verfahren werden nicht mehr die Kundenkennungen<br />
„Kontonummer“ und „Bankleitzahl“ verwendet, sondern<br />
die Kennungen „IBAN“ und „BIC“. Die deutsche IBAN (internationale<br />
Bankkontonummer) besteht immer aus 22 Zeichen,<br />
der BIC (internationale Bankleitzahl) aus 8 oder 11 Zeichen.<br />
IBAN und BIC finden Sie z. Bsp. auf Ihrem Kontoauszug, auf<br />
den neuen Bankkarten oder im Online-Banking-Portal. Informationen<br />
zum Thema SEPA, IBAN und BIC erhalten Sie auch direkt<br />
bei Ihrem Kreditinstitut.<br />
Als zusätzliche Sicherheitsmerkmale wurden eine Mandatsreferenz<br />
und eine Gläubiger-Identifikationsnummer des<br />
Zahlungsempfängers eingeführt. Nach Einführung des SEPA-<br />
Lastschrift-Verfahrens finden Sie diese bei jeder Belastung einer<br />
SEPA-Lastschrift auf Ihrem Kontoauszug. Damit lässt sich jedes<br />
erteilte Mandat eindeutig identifizieren. So können Sie leicht<br />
prüfen, ob Sie dem Zahlungsempfänger ein SEPA-Lastschriftmandat<br />
erteilt haben.<br />
In der Übergangsphase bis zum 31. Januar 2014 soll die Einführung<br />
des SEPA-Lastschrift-Verfahrens mit Hilfe eines „Kombimandats“,<br />
einer Kombination aus der deutschen Einzugsermächtigung<br />
und dem SEPA-Lastschrift-Mandat, erfolgen.<br />
Vorteil hier, ist die Nutzung der enthaltenen Einzugsermächtigung<br />
bis zur Umstellung und die Nutzung des SEPA-Lastschrift-<br />
Mandats nach der Umstellung.<br />
Die Kombimandate werden Ihnen mit Zustellung der jeweiligen<br />
Abgabenbescheide bzw. Zahlungsmitteilungen Anfang<br />
<strong>2013</strong> zugestellt. Diese sind vollständig ausgefüllt und unterschrieben<br />
der <strong>Stadt</strong>verwaltung im Original vorzulegen.<br />
Sollten Sie bereits am bisherigen Bankeinzugsverfahren<br />
teilnehmen, senden Sie die Kombimandate ebenfalls vollständig<br />
ausgefüllt und unterschrieben an die <strong>Stadt</strong> <strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong><br />
zurück.<br />
Eine Durchschrift wird ausgestellt, sobald die Mandatsreferenz<br />
hinzugefügt wurde. Nicht vorliegende Originale bleiben<br />
unberücksichtigt.<br />
Wichtig: Für jede Einnahmeart (z. B. Betreuungskosten,<br />
Grundsteuer B, Hundesteuer, Vergnügungssteuer, Garagenpacht,<br />
etc.) ist ein separates Kombimandat (Einzugsermächtigung)<br />
einzureichen. Sollten Sie für mehrere Einnahmearten<br />
zahlungspflichtig sein, setzen Sie sich bitte zwecks<br />
Zusendung weiterer Vordrucke mit der <strong>Stadt</strong>kasse in Verbindung.<br />
Über einen Wechsel von der deutschen Lastschrift auf die SE-<br />
PA-Lastschrift wird die <strong>Stadt</strong> <strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong> rechtzeitig<br />
informieren.<br />
Im Zweifel erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Bank oder den Mitarbeitern/innen<br />
der <strong>Stadt</strong>kasse <strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong>.<br />
<strong>Stadt</strong>kasse<br />
Finanzverwaltung<br />
IMPRESSUM<br />
„Der Lindenstein“<br />
Amts- und Mitteilungsblatt der <strong>Stadt</strong> <strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong><br />
und der Ortschaften: <strong>Brehna</strong>, Glebitzsch, Heideloh, Petersroda, Ramsin,<br />
Renneritz, Roitzsch, Zscherndorf<br />
www.sandersdorf-brehna.de<br />
E-Mail: info@sandersdorf-brehna.de<br />
Das Mitteilungsblatt erscheint grundsätzlich am 1. und 3. Freitag im Monat.<br />
Das Mitteilungsblatt wird kostenlos verteilt.<br />
- Herausgeber, Druck und Verlag:<br />
Verlag + Druck LINUS WITTICH KG,<br />
04916 Herzberg, An den Steinenden 10,<br />
Telefon: (<strong>03</strong>535) 4 89-0, Telefax: (<strong>03</strong>535) 4 89-1 15,<br />
Fax-Redaktion 489-155<br />
- Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil:<br />
Der Bürgermeister der <strong>Stadt</strong> <strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong><br />
- Verantwortlich für den Anzeigenteil:<br />
Verlag + Druck LINUS WITTICH KG,<br />
vertreten durch den Geschäftsführer Andreas Barschtipan<br />
- Anzeigenannahme/Beilagen:<br />
Frau Zehrt, Funk: 01 71 / 4 84 47 16,<br />
Telefon (<strong>03</strong> 42 02) 97 99 79 und Fax (<strong>03</strong> 42 02) 97 95 75<br />
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