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Ausgabe 09_2013 vom 03_05_2013 - Stadt Sandersdorf-Brehna

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Nr. 9/<strong>2013</strong> - 7 -<br />

<strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong><br />

Hinweis aus dem Bereich Steuern<br />

zu den Abgabebescheiden für die Umlage<br />

Gewässer zweiter Ordnung<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong> zahlt im Rahmen ihrer Mitgliedschaft<br />

in den Unterhaltungsverbänden „Mulde“ und „Westliche<br />

Fuhne/Ziethe“ jährliche Beiträge für die Unterhaltung der im Verbandsgebiet<br />

gelegenen Gewässer zweiter Ordnung.<br />

In der Sitzung des <strong>Stadt</strong>rates der <strong>Stadt</strong> <strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong><br />

<strong>vom</strong> 15.11.2011 wurde die Satzung zur Umlegung von Beiträgen<br />

für die Unterhaltung öffentlicher Gewässer zweiter Ordnung<br />

beschlossen.<br />

Mit dieser Satzung ist die <strong>Stadt</strong> <strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong> berechtigt<br />

diese Beiträge auf alle Eigentümer eines im <strong>Stadt</strong>gebiet gelegenen<br />

und zum Verbandsgebiet gehörenden Grundstücks umzulegen.<br />

Die Umlage setzt sich zusammen aus einem Flächen- und einem<br />

Erschwernisbeitrag. Berechnungsgrundlage ist die Grundstücksfläche<br />

(Flächenbeitrag) und die Anzahl der auf dem jeweiligen<br />

Grundstück gemeldeten Einwohner mit Stichtag 31.12. des<br />

vorletzten Kalenderjahres, bezogen auf das Veranlagungsjahr.<br />

Einige Grundstückseigentümer haben in der letzten Zeit schon<br />

Abgabebescheide für diese Umlage erhalten.<br />

Auf Grund der Fülle der Anfragen möchte ich noch einige Ausführungen<br />

zum Abgabenbescheid geben:<br />

In der Objektbezeichnung sind neu die Flurbezeichnung und die<br />

Flächen hinterlegt.<br />

Die Veranlagung der Umlage erfolgt im oberen Teil des Bescheides<br />

für die Jahre 2012 und <strong>2013</strong> für ein bebautes und auch unbebautes<br />

Grundstück, egal ob Grundsteuern dafür gezahlt werden.<br />

Der Stichtag für die angegebenen Einwohner zur Ermittlung<br />

des Erschwernisbeitrages ist für das Jahr 2012 der 31.12.2010<br />

und für das Jahr <strong>2013</strong> der 31.12.2011.<br />

Der Zahlungsplan gibt alle Fälligkeiten, auch alle bis zu dem Bescheidtag<br />

getätigten Zahlungen und neue Forderungen für das<br />

Jahr <strong>2013</strong> an, d.h. es erscheint dort nicht nur die Forderung für<br />

die Gewässerumlage, sondern auch nochmal die Grundsteuer<br />

für <strong>2013</strong>.<br />

Die im nachfolgenden Textteil des Bescheides aufgeführten Fälligkeiten<br />

sind für das Folgejahr, sofern kein neuer Bescheid ergeht.<br />

Berücksichtigt ist dort für die Umlage nur ein Jahr.<br />

Die Abarbeitung der Bescheide erfolgt nach Straßen und wird<br />

noch einige Zeit in Anspruch nehmen.<br />

Bode<br />

Steuern<br />

Die <strong>Stadt</strong>kasse informiert<br />

über die Einführung des<br />

SEPA-Lastschrift-Verfahrens<br />

Aktuell werden Ihre Steuern und Abgaben im nationalen Lastschriftverfahren<br />

mit Hilfe einer Bankeinzugsermächtigung eingezogen.<br />

Spätestens zum 1. Februar 2014 soll dieses Verfahren<br />

durch das SEPA-Verfahren ersetzt werden. SEPA steht für „Single<br />

Euro Payments Area“ und heißt übersetzt „einheitlicher<br />

Euro-Zahlungsverkehrsraum“.<br />

Grundlage für die Umstellung auf das SEPA-Lastschrift-Verfahren<br />

ist eine Autorisierung, das sogenannte „SEPA-Lastschriftmandat“.<br />

Dieses ermächtigt zum einen den Zahlungsempfänger<br />

(hier: <strong>Stadt</strong> <strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong>), den fälligen Betrag von Ihrem<br />

Konto einzuziehen, sowie zusätzlich Ihre Bank, die Lastschrift<br />

einzulösen.<br />

Im SEPA-Lastschrift-Verfahren werden nicht mehr die Kundenkennungen<br />

„Kontonummer“ und „Bankleitzahl“ verwendet, sondern<br />

die Kennungen „IBAN“ und „BIC“. Die deutsche IBAN (internationale<br />

Bankkontonummer) besteht immer aus 22 Zeichen,<br />

der BIC (internationale Bankleitzahl) aus 8 oder 11 Zeichen.<br />

IBAN und BIC finden Sie z. Bsp. auf Ihrem Kontoauszug, auf<br />

den neuen Bankkarten oder im Online-Banking-Portal. Informationen<br />

zum Thema SEPA, IBAN und BIC erhalten Sie auch direkt<br />

bei Ihrem Kreditinstitut.<br />

Als zusätzliche Sicherheitsmerkmale wurden eine Mandatsreferenz<br />

und eine Gläubiger-Identifikationsnummer des<br />

Zahlungsempfängers eingeführt. Nach Einführung des SEPA-<br />

Lastschrift-Verfahrens finden Sie diese bei jeder Belastung einer<br />

SEPA-Lastschrift auf Ihrem Kontoauszug. Damit lässt sich jedes<br />

erteilte Mandat eindeutig identifizieren. So können Sie leicht<br />

prüfen, ob Sie dem Zahlungsempfänger ein SEPA-Lastschriftmandat<br />

erteilt haben.<br />

In der Übergangsphase bis zum 31. Januar 2014 soll die Einführung<br />

des SEPA-Lastschrift-Verfahrens mit Hilfe eines „Kombimandats“,<br />

einer Kombination aus der deutschen Einzugsermächtigung<br />

und dem SEPA-Lastschrift-Mandat, erfolgen.<br />

Vorteil hier, ist die Nutzung der enthaltenen Einzugsermächtigung<br />

bis zur Umstellung und die Nutzung des SEPA-Lastschrift-<br />

Mandats nach der Umstellung.<br />

Die Kombimandate werden Ihnen mit Zustellung der jeweiligen<br />

Abgabenbescheide bzw. Zahlungsmitteilungen Anfang<br />

<strong>2013</strong> zugestellt. Diese sind vollständig ausgefüllt und unterschrieben<br />

der <strong>Stadt</strong>verwaltung im Original vorzulegen.<br />

Sollten Sie bereits am bisherigen Bankeinzugsverfahren<br />

teilnehmen, senden Sie die Kombimandate ebenfalls vollständig<br />

ausgefüllt und unterschrieben an die <strong>Stadt</strong> <strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong><br />

zurück.<br />

Eine Durchschrift wird ausgestellt, sobald die Mandatsreferenz<br />

hinzugefügt wurde. Nicht vorliegende Originale bleiben<br />

unberücksichtigt.<br />

Wichtig: Für jede Einnahmeart (z. B. Betreuungskosten,<br />

Grundsteuer B, Hundesteuer, Vergnügungssteuer, Garagenpacht,<br />

etc.) ist ein separates Kombimandat (Einzugsermächtigung)<br />

einzureichen. Sollten Sie für mehrere Einnahmearten<br />

zahlungspflichtig sein, setzen Sie sich bitte zwecks<br />

Zusendung weiterer Vordrucke mit der <strong>Stadt</strong>kasse in Verbindung.<br />

Über einen Wechsel von der deutschen Lastschrift auf die SE-<br />

PA-Lastschrift wird die <strong>Stadt</strong> <strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong> rechtzeitig<br />

informieren.<br />

Im Zweifel erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Bank oder den Mitarbeitern/innen<br />

der <strong>Stadt</strong>kasse <strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong>.<br />

<strong>Stadt</strong>kasse<br />

Finanzverwaltung<br />

IMPRESSUM<br />

„Der Lindenstein“<br />

Amts- und Mitteilungsblatt der <strong>Stadt</strong> <strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong><br />

und der Ortschaften: <strong>Brehna</strong>, Glebitzsch, Heideloh, Petersroda, Ramsin,<br />

Renneritz, Roitzsch, Zscherndorf<br />

www.sandersdorf-brehna.de<br />

E-Mail: info@sandersdorf-brehna.de<br />

Das Mitteilungsblatt erscheint grundsätzlich am 1. und 3. Freitag im Monat.<br />

Das Mitteilungsblatt wird kostenlos verteilt.<br />

- Herausgeber, Druck und Verlag:<br />

Verlag + Druck LINUS WITTICH KG,<br />

04916 Herzberg, An den Steinenden 10,<br />

Telefon: (<strong>03</strong>535) 4 89-0, Telefax: (<strong>03</strong>535) 4 89-1 15,<br />

Fax-Redaktion 489-155<br />

- Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil:<br />

Der Bürgermeister der <strong>Stadt</strong> <strong>Sandersdorf</strong>-<strong>Brehna</strong><br />

- Verantwortlich für den Anzeigenteil:<br />

Verlag + Druck LINUS WITTICH KG,<br />

vertreten durch den Geschäftsführer Andreas Barschtipan<br />

- Anzeigenannahme/Beilagen:<br />

Frau Zehrt, Funk: 01 71 / 4 84 47 16,<br />

Telefon (<strong>03</strong> 42 02) 97 99 79 und Fax (<strong>03</strong> 42 02) 97 95 75<br />

Einzelexemplare sind gegen Kostenerstattung über den Verlag zu be ziehen.<br />

Für Anzeigen, Veröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen<br />

Geschäftsbedingungen und unsere zz. gültige Anzeigenpreisliste.<br />

Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse<br />

kann nur der Ersatz des Betrages für ein Einzel exemplar gefordert werden.<br />

Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausdrücklich<br />

ausgeschlossen.

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