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Kapitel IV.<br />

Seite 22<br />

Fortsetzung Tabelle 3: Leistungen für Alleinerziehende<br />

Leistungen/Maßnahmen Erläuterung/Wirkung<br />

Betreuungskosten:<br />

Zuschuss für Alleinerziehende<br />

beim<br />

Meister-BAföG<br />

Kinderbetreuung:<br />

bevorzugte Vermittlung<br />

von Betreuungsplätzen<br />

nach SGB VIII<br />

I § 10 Abs. 1 u. § 12 Abs. 1 AFBG<br />

I Der Gesetzesabschnitt regelt die Übernahme von Kinderbetreuungskosten<br />

für Alleinerziehende während einer Aufstiegsfortbildung („Meister-BAföG“)<br />

mit einer Leistung von 113 Euro pro Kind.<br />

I Die Übernahme von Betreuungskosten ermöglicht Alleinerziehenden einen<br />

verbesserten Zugang zu Weiterbildungsmaßnahmen. Der Betreuungskostenzuschuss<br />

wurde erst im September 2008 im Rahmen einer Gesetzesnovellierung<br />

beschlossen, sodass noch keine Daten zur Nutzung vorliegen.<br />

I § 24a Abs. 4 SGB VIII<br />

I Solange das erforderliche Angebot noch nicht zur Verfügung steht, sind bei<br />

der Vergabe der neu geschaffenen Plätze Kinder, deren Eltern oder alleinerziehende<br />

Elternteile eine Ausbildung oder Erwerbstätigkeit aufnehmen<br />

oder an einer Maßnahme zur Eingliederung in Arbeit teilnehmen, besonders<br />

zu berücksichtigen.<br />

I Die bevorzugte Vermittlung von Betreuungsplätzen für die Kinder von<br />

Alleinerziehenden hat einen positiven Effekt auf die Vereinbarkeit von Beruf<br />

und Familie. Die Verbesserung der Betreuungssituation ist für Alleinerziehende<br />

besonders wichtig, da diese in besonderem Maße auf externe Kinderbetreuung<br />

angewiesen sind. Aktuelle politische und gesetzliche Maßnahmen<br />

unterstreichen dies und werden in folgender Tabelle 4, Zeile 1<br />

dargestellt.<br />

Weitere Maßnahmen mit besonderem Bezug zu Alleinerziehenden sind: 15<br />

Tabelle 4: Weitere Leistungen mit hoher Relevanz für Alleinerziehende<br />

Leistungen/Maßnahmen Erläuterung/Wirkung<br />

Kinderbetreuung Finanzierung von Kinderbetreuungsleistungen<br />

I §§ 22 bis 26 SGB VIII<br />

I Tageseinrichtungen für Kinder und Kindertagespflege sollen den Eltern<br />

dabei helfen, Erwerbstätigkeit und Kindererziehung besser miteinander<br />

vereinbaren zu können.<br />

Steuerliche Absetzbarkeit<br />

von Kinderbetreuungskosten<br />

Ausbau der Kindertagesbetreuung<br />

I SGB VIII §§ 24 und 24a<br />

I Stufenweiser Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren. Ab 2013<br />

besteht ein Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung für Kinder ab einem<br />

Jahr.<br />

I Die klare Zielformulierung sowie die gesicherte Finanzierung des Ausbaus<br />

tragen in erheblichem Maße bei, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu<br />

verbessern, wie die nachfolgende Darstellung der aktuellen Kinderbetreuungssituation<br />

verdeutlicht: Die Quoten für die institutionelle Betreuung<br />

liegen in Deutschland für Kinder unter drei Jahren bei 15,5 Prozent (nur gut<br />

7 Prozent der Kinder werden mehr als 7 Stunden täglich betreut). Bei den<br />

Drei- bis Sechsjährigen liegt die Quote bei 89 Prozent. Knapp ein Viertel der<br />

Kinder dieser Altersgruppe wird in Deutschland mehr als 7 Stunden pro Tag<br />

betreut. 15<br />

I §§ 4f, 9 Abs. 5 Satz 1 EStG, § 9a Satz 1 Nr. 1 Buchst. A EstG, § 10 Abs. 1 Nr. 5<br />

u. 8 EstG<br />

I Erwerbstätige Alleinerziehende und Paare, bei denen beide Partner erwerbstätig<br />

sind, können für ihre Kinder von der Geburt bis zum 14. Lebensjahr zwei<br />

Drittel der Kosten, bis zu maximal 4.000 Euro pro Jahr und Kind, wie Werbungskosten<br />

oder wie Betriebsausgaben von der Steuer absetzen.<br />

I Die steuerliche Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten zielt auf<br />

positive Effekte für den Arbeitsmarkt und eine bessere Vereinbarkeit von<br />

Familie und Beruf. Profitieren sollen alle Eltern, die Steuern zahlen.<br />

15 Die Daten beziehen sich auf den Referenzmonat Juli 2008 (Statistik der Bundesagentur für Arbeit [2008]:<br />

Analytikreport der Statistik, Analyse des Arbeitsmarktes für Alleinerziehende, Oktober 2008).

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