Download - Familienzentrum Langeland
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Kapitel IV.<br />
Seite 22<br />
Fortsetzung Tabelle 3: Leistungen für Alleinerziehende<br />
Leistungen/Maßnahmen Erläuterung/Wirkung<br />
Betreuungskosten:<br />
Zuschuss für Alleinerziehende<br />
beim<br />
Meister-BAföG<br />
Kinderbetreuung:<br />
bevorzugte Vermittlung<br />
von Betreuungsplätzen<br />
nach SGB VIII<br />
I § 10 Abs. 1 u. § 12 Abs. 1 AFBG<br />
I Der Gesetzesabschnitt regelt die Übernahme von Kinderbetreuungskosten<br />
für Alleinerziehende während einer Aufstiegsfortbildung („Meister-BAföG“)<br />
mit einer Leistung von 113 Euro pro Kind.<br />
I Die Übernahme von Betreuungskosten ermöglicht Alleinerziehenden einen<br />
verbesserten Zugang zu Weiterbildungsmaßnahmen. Der Betreuungskostenzuschuss<br />
wurde erst im September 2008 im Rahmen einer Gesetzesnovellierung<br />
beschlossen, sodass noch keine Daten zur Nutzung vorliegen.<br />
I § 24a Abs. 4 SGB VIII<br />
I Solange das erforderliche Angebot noch nicht zur Verfügung steht, sind bei<br />
der Vergabe der neu geschaffenen Plätze Kinder, deren Eltern oder alleinerziehende<br />
Elternteile eine Ausbildung oder Erwerbstätigkeit aufnehmen<br />
oder an einer Maßnahme zur Eingliederung in Arbeit teilnehmen, besonders<br />
zu berücksichtigen.<br />
I Die bevorzugte Vermittlung von Betreuungsplätzen für die Kinder von<br />
Alleinerziehenden hat einen positiven Effekt auf die Vereinbarkeit von Beruf<br />
und Familie. Die Verbesserung der Betreuungssituation ist für Alleinerziehende<br />
besonders wichtig, da diese in besonderem Maße auf externe Kinderbetreuung<br />
angewiesen sind. Aktuelle politische und gesetzliche Maßnahmen<br />
unterstreichen dies und werden in folgender Tabelle 4, Zeile 1<br />
dargestellt.<br />
Weitere Maßnahmen mit besonderem Bezug zu Alleinerziehenden sind: 15<br />
Tabelle 4: Weitere Leistungen mit hoher Relevanz für Alleinerziehende<br />
Leistungen/Maßnahmen Erläuterung/Wirkung<br />
Kinderbetreuung Finanzierung von Kinderbetreuungsleistungen<br />
I §§ 22 bis 26 SGB VIII<br />
I Tageseinrichtungen für Kinder und Kindertagespflege sollen den Eltern<br />
dabei helfen, Erwerbstätigkeit und Kindererziehung besser miteinander<br />
vereinbaren zu können.<br />
Steuerliche Absetzbarkeit<br />
von Kinderbetreuungskosten<br />
Ausbau der Kindertagesbetreuung<br />
I SGB VIII §§ 24 und 24a<br />
I Stufenweiser Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren. Ab 2013<br />
besteht ein Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung für Kinder ab einem<br />
Jahr.<br />
I Die klare Zielformulierung sowie die gesicherte Finanzierung des Ausbaus<br />
tragen in erheblichem Maße bei, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu<br />
verbessern, wie die nachfolgende Darstellung der aktuellen Kinderbetreuungssituation<br />
verdeutlicht: Die Quoten für die institutionelle Betreuung<br />
liegen in Deutschland für Kinder unter drei Jahren bei 15,5 Prozent (nur gut<br />
7 Prozent der Kinder werden mehr als 7 Stunden täglich betreut). Bei den<br />
Drei- bis Sechsjährigen liegt die Quote bei 89 Prozent. Knapp ein Viertel der<br />
Kinder dieser Altersgruppe wird in Deutschland mehr als 7 Stunden pro Tag<br />
betreut. 15<br />
I §§ 4f, 9 Abs. 5 Satz 1 EStG, § 9a Satz 1 Nr. 1 Buchst. A EstG, § 10 Abs. 1 Nr. 5<br />
u. 8 EstG<br />
I Erwerbstätige Alleinerziehende und Paare, bei denen beide Partner erwerbstätig<br />
sind, können für ihre Kinder von der Geburt bis zum 14. Lebensjahr zwei<br />
Drittel der Kosten, bis zu maximal 4.000 Euro pro Jahr und Kind, wie Werbungskosten<br />
oder wie Betriebsausgaben von der Steuer absetzen.<br />
I Die steuerliche Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten zielt auf<br />
positive Effekte für den Arbeitsmarkt und eine bessere Vereinbarkeit von<br />
Familie und Beruf. Profitieren sollen alle Eltern, die Steuern zahlen.<br />
15 Die Daten beziehen sich auf den Referenzmonat Juli 2008 (Statistik der Bundesagentur für Arbeit [2008]:<br />
Analytikreport der Statistik, Analyse des Arbeitsmarktes für Alleinerziehende, Oktober 2008).