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Satzung des Studierendenrates Bauingenieurwesen FB 3 der ...

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<strong>Satzung</strong> <strong>des</strong><br />

<strong>Studierendenrates</strong> <strong>Bauingenieurwesen</strong> <strong>FB</strong> 3<br />

<strong>der</strong><br />

Fachhochschule<br />

Potsdam<br />

erstellt: 28.08.2010 (1. Klausurtagung)<br />

Stand: 30.01.11


A Allgemeines<br />

§ 1 StudierendenRat<br />

(1) Der Studierendenrat <strong>des</strong> Fachbereiches <strong>Bauingenieurwesen</strong>, im folgenden<br />

StuRa, <strong>des</strong> Fachbereiches <strong>Bauingenieurwesen</strong> vertritt die Interessen <strong>der</strong><br />

Studierenden <strong>des</strong> Fachbereiches <strong>Bauingenieurwesen</strong>.<br />

(2) Die Studierenden <strong>des</strong> Fachbereiches <strong>Bauingenieurwesen</strong>, wählen sich in<br />

freier, gleicher und geheimer Wahl ihren Studierendenrat. Das Wahlrecht gilt für<br />

die Organisationseinheit, in <strong>der</strong> die/<strong>der</strong> jeweilige Studierende eingeschrieben<br />

ist.<br />

(3) Der Studierendenrat muss min<strong>des</strong>tens aus 3, jedoch maximal 10<br />

Studierenden bestehen.<br />

(4) Die Studierendenschaft <strong>des</strong> Fachbereiches <strong>Bauingenieurwesen</strong> kann sich eine<br />

eigene <strong>Satzung</strong> und Geschäftsordnung geben. Diese wird dem Allgemeinen<br />

Studierendenausschuss angezeigt und darf in ihren Grundsätzen nicht <strong>der</strong><br />

<strong>Satzung</strong> <strong>der</strong> Studierendenschaft <strong>der</strong> Fachhochschule Potsdam wi<strong>der</strong>sprechen.<br />

§ 2 Arbeitsgrundsätze<br />

(1) Sitz <strong>des</strong> StuRa ist die Fachhochschule Potsdam. Dem StuRa sind ausreichende<br />

Räumlichkeiten, mit angemessenen Arbeitsplätzen insbeson<strong>der</strong>e Computer,<br />

Druckoptionen und Telefon durch den Prodekan für Planung <strong>des</strong> Fachbereiches<br />

<strong>Bauingenieurwesen</strong> zur Verfügung zu stellen.<br />

(2) Der StuRa verwaltet seine Angelegenheiten selbst.<br />

(3) Der StuRa organisiert sich auf demokratischer, überkonfessioneller<br />

und überparteilicher Grundlage.<br />

(4) Der StuRa ist beschlussfähig bei 51 von Hun<strong>der</strong>t seiner bestehenden<br />

Mitglie<strong>der</strong>. Jede Entscheidung erfor<strong>der</strong>t eine 2/3 - Mehrheit.<br />

(5) Der StuRa hat das Recht auf Beschwerde, <strong>des</strong> Vorschlags und <strong>des</strong> Antrages an<br />

jegliche Gremien und Organe <strong>des</strong> Fachbereiches <strong>Bauingenieurwesen</strong>.<br />

2


§ 3 Rechte und Pflichten <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong><br />

(1) Je<strong>des</strong> Mitglied <strong>des</strong> StuRa hat aktives und passives Wahlrecht.<br />

(2) Die Mitglie<strong>der</strong> <strong>des</strong> StuRa haben ein umfassen<strong>des</strong> Anwesenheitsrecht an<br />

jeglichen Veranstaltungen und Sitzungen <strong>der</strong> Fachhochschule Potsdam.<br />

(3) Der StuRa hat das Recht <strong>der</strong> Beschwerde, <strong>des</strong> Vorschlags und <strong>des</strong> Antrages an<br />

jegliche Gremien und Organe <strong>der</strong> Fachhochschule Potsdam.<br />

(4) Je<strong>des</strong> Mitglied hat die Pflicht sein Referat und die zugeteilten Aufgaben<br />

gewissenhaft auszuführen.<br />

B Referate + Aufgaben<br />

§ 4 Sitzung<br />

(1) Der StuRa tagt regelmäßig. Er führt die Geschäfte <strong>der</strong> Studierendenschaft <strong>des</strong><br />

Fachbereiches <strong>Bauingenieurwesen</strong> in eigener Verantwortung und ist darüber<br />

<strong>der</strong> Studierendenschaft rechenschaftspflichtig.<br />

(2) Die Sitzung ist öffentlich. Jede/r Studierende hat das Recht <strong>der</strong> Anhörung<br />

und das Recht Anträge und eigene Belange vorzutragen.<br />

(3) Der StuRa kündigt seine Sitzungen öffentlich an und führt über diese<br />

Protokoll. Die Protokolle sind für alle Studierenden im Büro und auf dem<br />

Laufwerk „J“ <strong>des</strong> StuRa einsehbar.<br />

(4) Der StuRa ist verpflichtet, seine Mitglie<strong>der</strong> nach dreimaligem<br />

unentschuldigtem Nichterscheinen zu den Sitzungen <strong>des</strong> StuRa in Folge<br />

schriftlich aufzufor<strong>der</strong>n, ihr Mandat wahrzunehmen. Erfolgt drei Wochen nach<br />

<strong>der</strong> Auffor<strong>der</strong>ung keine Wie<strong>der</strong>aufnahme <strong>des</strong> Mandates o<strong>der</strong> eine<br />

Stellungnahme gegenüber dem StuRa, kann das betreffende Mitglied ohne<br />

vorherige Anhörung aus dem StuRa ausgeschlossen werden. Der Beschluss <strong>des</strong><br />

StuRa bedarf <strong>der</strong> 2/3 - Mehrheit. Der Studierendenschaft <strong>des</strong> Fachbereiches<br />

<strong>Bauingenieurwesen</strong> ist darüber Mitteilung zu machen. Die Nachwahl bzw.<br />

Neubesetzung <strong>des</strong> vakanten Mandats regelt die Wahlordnung <strong>der</strong><br />

Fachhochschule Potsdam amtliche Bekanntmachung <strong>der</strong> FHP Nr. 30 vom<br />

6.12.1999.<br />

3


§ 5 Aufgaben<br />

Dem StuRa obliegen folgende Aufgabenbereiche:<br />

(1) Unterstützung <strong>der</strong> sozialen Belange, insbeson<strong>der</strong>e für Studierende mit Kind,<br />

<strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Studierendenschaft <strong>des</strong> Fachbereiches <strong>Bauingenieurwesen</strong><br />

und<br />

(2) För<strong>der</strong>ung von studentischen Aktivitäten, Initiativen und Projekten.<br />

(3) Weitere Aufgaben <strong>des</strong> StuRa sind im Beson<strong>der</strong>en:<br />

1. die Beantragung, Verwaltung und Abrechnung <strong>der</strong> Finanzen <strong>des</strong> StuRas<br />

auf Grundlage <strong>der</strong> Finanzordnung <strong>der</strong> Studierendenschaft <strong>der</strong> Fachhochschule<br />

Potsdam,<br />

2. die Entsendung von Studierenden in fachbereichsinterne Gremien, die nicht<br />

durch Direktwahlen besetzt werden,<br />

3. die Entsendung von Mitglie<strong>der</strong>n <strong>des</strong> StuRa in die Referate <strong>des</strong> Allgemeinen<br />

Studierendenausschusses.<br />

§ 6 Referate<br />

(1) Der StuRa bildet folgende Pflichtreferate,<br />

1. Finanzen,<br />

2. Öffentlichkeitsarbeit und<br />

3. Lehre und Studium.<br />

(2) Besteht <strong>der</strong> StuRa aus vier o<strong>der</strong> mehr Mitglie<strong>der</strong>n sollen in folgen<strong>der</strong><br />

Reihenfolge weitere Referate gebildet werden.<br />

1. Hochschulpolitik,<br />

2. Gleichstellung und Soziales,<br />

3. Internationales und<br />

4. Freizeit, Sport und Kultur<br />

(3) Die inhaltliche Bestimmung <strong>der</strong> Aufgaben <strong>der</strong> Referate ist dieser <strong>Satzung</strong> als<br />

Anlage 2 beigefügt.<br />

(4) Sind nicht alle Referate besetzt, sollen die Aufgaben <strong>der</strong> unbesetzten<br />

Referate von den bestehenden Mitglie<strong>der</strong>n berücksichtigt werden.<br />

(4) An<strong>der</strong>e Referate können im Bedarfsfall gebildet werden, um auf verän<strong>der</strong>te<br />

Prozesse zu reagieren.<br />

4


C Wahlen<br />

§ 7 Wahlen<br />

(1) Die Grundsätze <strong>des</strong> Wahlverfahrens, <strong>der</strong> Wahlberechtigung, <strong>der</strong> Wählbarkeit,<br />

<strong>der</strong> Wahlvorstände, <strong>der</strong> Termine und Fristen, <strong>der</strong> Wahlbekanntmachung, <strong>des</strong><br />

Wählerverzeichnisses, <strong>der</strong> Wahlvorschlag, <strong>der</strong> Feststellung <strong>des</strong> Wahlergebnisses,<br />

<strong>der</strong> Wahlanfechtung regelt sich nach <strong>der</strong> aktuellen Wahlordnung <strong>der</strong><br />

Fachhochschule Potsdam.<br />

(2) Die Amtsperiode <strong>des</strong> StuRa beginnt am 01. März und endet am 28./29.<br />

Februar <strong>des</strong> darauf folgenden Jahres, jedoch nicht vor Übergabe <strong>der</strong><br />

Amtsgeschäfte, die durch ein Protokoll festgehalten werden müssen.<br />

§ 8 Nachwahlen<br />

(1) Die Nachwahlen regeln sich nach <strong>der</strong> aktuellen Wahlordnung <strong>der</strong><br />

Fachhochschule Potsdam.<br />

D Finanzen<br />

§ 9 Finanzen<br />

(1) Der StuRa hat die Verfügungsgewalt über den Sockelbetrag <strong>der</strong><br />

Studierendenschaft <strong>des</strong> Fachbereiches <strong>Bauingenieurwesen</strong>s. Er ist <strong>der</strong><br />

Studierendenschaft rechenschaftspflichtig.<br />

(2) Der StuRa wählt aus seiner Mitte eine Finanzerin/Finanzer und eine/n<br />

zeichnungsberechtigte/n Stellvertreterin/Stellvertreter. Die/<strong>der</strong><br />

Finanzerin/Finanzer hat das Pflichtreferat Finanzen inne.<br />

(3) Die Verteilung und Verwaltung <strong>der</strong> Finanzen <strong>der</strong> Studierendenschaft <strong>des</strong><br />

Fachbereiches <strong>Bauingenieurwesen</strong>s regelt sich nach <strong>der</strong> Finanzordnung <strong>der</strong><br />

Studierendenschaft.<br />

(4) Jedem Mitglied <strong>der</strong> Studierendenschaft steht das Recht zu, sich je<strong>der</strong>zeit<br />

über<br />

das Finanzgebaren zu informieren. Das schließt das Recht zur Akteneinsicht ein.<br />

(5) Jede/r Studierende <strong>des</strong> Fachbereiches <strong>Bauingenieurwesen</strong>s hat generell das<br />

Recht Gel<strong>der</strong> beim StuRa zu beantragen. Der Antrag muss vorher und<br />

rechtzeitig, min<strong>des</strong>tens zwei Wochen vor <strong>der</strong> nächsten Stura - Sitzung<br />

schriftlich erfolgen.<br />

5


(6) Die inhaltliche Bestimmung <strong>der</strong> Anträge sowie bestimmter festgelegter<br />

För<strong>der</strong>ungshöhen sind dieser <strong>Satzung</strong> als Anlage 3 beigefügt.<br />

E <strong>Satzung</strong>sän<strong>der</strong>ungen<br />

§ 10 <strong>Satzung</strong>sän<strong>der</strong>ungen<br />

(1) <strong>Satzung</strong>sän<strong>der</strong>ungen sind nur auf Antrag möglich. Anträge können stellen:<br />

1. mind. 3 % <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Studierendenschaft <strong>des</strong> Fachbereiches<br />

<strong>Bauingenieurwesen</strong>s<br />

2. <strong>der</strong> StuRa mit 2/3 – Mehrheit<br />

(2) Die Anträge sind dem StuRa schriftlich einzureichen und müssen auf <strong>der</strong><br />

nächsten StuRa - Sitzung als eigenständiger Tagesordnungspunkt behandelt<br />

werden.<br />

(3) Die <strong>Satzung</strong> kann geän<strong>der</strong>t werden bei einer 2/3 - Mehrheit aller StuRa<br />

Mitglie<strong>der</strong>. Die <strong>Satzung</strong>sän<strong>der</strong>ung muss dem Allgemeinem<br />

Studierendenausschuss angezeigt werden.<br />

F Inkrafttreten<br />

§ 11 Inkrafttreten<br />

Die <strong>Satzung</strong> muss dem Allgemeinen Studierendenausschuss <strong>der</strong> Fachhochschule<br />

Potsdam in einer Sitzung angezeigt werden. Dieser hat 14 Kalen<strong>der</strong>tage Zeit,<br />

Wi<strong>der</strong>spruch einzulegen. Besteht bis zum letzten Tag kein Wi<strong>der</strong>spruch, tritt<br />

diese <strong>Satzung</strong> in Kraft und ist durch den Studierendenrat selbst zu<br />

veröffentlichen.<br />

6


Anlagen zur<br />

<strong>Satzung</strong> <strong>des</strong><br />

<strong>Studierendenrates</strong> <strong>Bauingenieurwesen</strong> <strong>FB</strong> 3<br />

<strong>der</strong><br />

Fachhochschule Potsdam<br />

erstellt: 28.08.2010 (1. Klausurtagung)<br />

Stand: 02.12.10<br />

7


Anlage 1<br />

Sitzungen<br />

(1) Je<strong>des</strong> anwesende Mitglied arbeitet konzentriert min<strong>des</strong>tens zwei Stunden<br />

mit.<br />

Anlage 2<br />

(2) Es redet nur eine/r maximal fünf Minuten. Zu einem Thema wird in <strong>der</strong> Regel<br />

maximal eine viertel Stunde diskutiert.<br />

(3) Jede Sitzung wird von einer/m wechselnden<br />

Gesprächsleiterin/Gesprächsleiter geführt. Diese/r stellt am Anfang je<strong>der</strong><br />

Sitzung eine Tagungsordnungsliste auf Grundlage <strong>des</strong> letzten Protokolls auf und<br />

sorgt für die Abarbeitung dieser Tagesthemen.<br />

(4) Jede Sitzung wird von einer/m wechselnden Protokollantin/Protokollanten<br />

schriftlich festgehalten. Das Protokoll ist innerhalb einer Woche an alle StuRa<br />

Mitglie<strong>der</strong> per Email zu senden und in dem StuRa Ordner auf dem Laufwerk „J“<br />

zusichern.<br />

Antragsteller tragen ihr Anliegen persönlich in <strong>der</strong> Sitzung vor. Der Antrag ist<br />

vorher rechtzeitig schriftlichen einzureichen.<br />

Referat Finanzen<br />

(1) Ist eine Neubesetzung einer/s Kassenwartin/Kassenwartes festgelegt und<br />

eine/ein dazugehörige/r Stellvertreterin/Stellvertreter, so muss sich die<br />

Neubesetzung eine Bestätigung und Bevollmächtigung, in einem formlosen<br />

Antrag für das zuständige Referat aus dem Dekanat <strong>des</strong> Fachbereiches<br />

<strong>Bauingenieurwesen</strong>, beglaubigen lassen. Diese Notwendigkeit dient als Vorlage<br />

bei <strong>der</strong> Bank, bei <strong>der</strong> sich das zuständige Konto <strong>des</strong> StuRa befindet, um eine<br />

Genehmigung für das Konto zu erzielen und die Kontoführungskarte neu zu<br />

beantragen. Zusätzlich sollte die/<strong>der</strong> Kassenwartin/Kassenwart die/<strong>der</strong> die<br />

Berechtigung für die Kontoführungskarte momentan besitzt bei dieser Formalie<br />

mit anwesend sein, um bei Unklarheiten agieren zu können.<br />

(2) Die Abrechnung und Buchführung/Kontoführung erfolgt analog nach <strong>der</strong><br />

Vorlage <strong>des</strong> Finanzordners, nach Jahren sortiert. Dies sieht die Finanzordnung<br />

<strong>der</strong> Studierendenschaft nach § 42 vor, insbeson<strong>der</strong>e die Jahresabrechnung nach<br />

§ 53. Das Kassenbuch ist so zu führen, dass Quittungen zum<br />

8


för<strong>der</strong>ungswürdigen Betrag <strong>der</strong> jeweiligen Veranstaltung geson<strong>der</strong>t abzuheften<br />

sind, Daraufhin muss ein Ist-/Sollvergleich <strong>des</strong> Kassenstan<strong>des</strong> erfolgen sowie<br />

eine Kontrolle mit dem Kontostand. Die Abschlussrechnung und <strong>der</strong><br />

Kassenstand muss die/<strong>der</strong> Kassenwartin/Kassenwart unterschrieben und bei<br />

<strong>der</strong> geför<strong>der</strong>ten Veranstaltung hinterlegt werden. Es können ausschließlich<br />

Quittungen abgerechnet werden, die allgemein die Veranstaltung in ihrer<br />

Ausstattung unterstützt. Lebensmittel, wie Essen und Getränke, sind in jeglicher<br />

Form ausgeschlossen und dürfen keinesfalls genehmigt werden. Für das Wohl<br />

<strong>der</strong> Studierenden bei Veranstaltungen; wie die Einführung <strong>der</strong> Erstsemester, das<br />

Fachbereichsgrillen o<strong>der</strong> Weihnachtsfeiern etc. sind die Professoren <strong>des</strong><br />

Fachbereiches meistens gerne auf Anfrage bereit diese zu unterstützen.<br />

(3) Jeweils zum Semesterbeginn muss <strong>der</strong> Antrag <strong>des</strong> Sockelbetrages beim AStA<br />

schriftlich eingereicht werden. Dafür gibt es eine Formvorlage, diese liegt in<br />

digitaler Form vor. Der StuRa ist verpflichtet sich 10% <strong>der</strong> Sockelbeträge eines<br />

Jahres als Rücklage festzuhalten. Dies sieht die Finanzordnung in § 39 vor.<br />

Öffentlichkeitsarbeit<br />

(1) Das Referat Öffentlichkeitsarbeit (ÖA) hat verschiedene Aufgabenbereiche.<br />

Grundsätzliches Ziel dieses Referats ist, die Arbeit aller Referate nach außen zu<br />

tragen. Dazu gehört die regelmäßige Betreuung, Aktualisierung und<br />

Erweiterung <strong>der</strong> Website sowie die regelmäßige (wöchentliche) Betreuung und<br />

Bearbeitung <strong>des</strong> E-Mailverkehrs.<br />

Darüber hinaus ist die ständige Aktualisierung <strong>des</strong> StuRa-Brettes im Haus 1 mit<br />

folgenden Unterthemen wichtig.<br />

1. Namen mit Fotos und entsprechenden Referaten sowie Kontaktdaten <strong>der</strong><br />

StuRa Mitglie<strong>der</strong>,<br />

2. AStA<br />

3. <strong>Satzung</strong> <strong>des</strong> StuRa, <strong>Satzung</strong> <strong>der</strong> Studierendenschaft, Grundordnung<br />

4. Veranstaltung <strong>der</strong> FHP, <strong>des</strong> Casinos und Potsdams,<br />

5. FamTeam,<br />

6. Antrag für studentische Unterstützung vom StuRa<br />

7. Antrag für Begrüßungsgeld<br />

8. Hochschulsport<br />

9. Ergebnisbericht <strong>der</strong> Klausurtagung.<br />

9


(2) Generell soll das Referat als solches angesehen werden, dass den<br />

kommunikativen Austausch in dem Fachbereich und hochschulweit för<strong>der</strong>t.<br />

Referat Lehre und Studium<br />

(1) Das Referat Lehre und Studium beschreibt den direkten Kontakt sowohl mit<br />

den Studierenden <strong>des</strong> Fachbereiches <strong>Bauingenieurwesen</strong>, als auch mit den<br />

Lehrenden <strong>des</strong> Fachbereiches.<br />

(2) Dabei kann die/<strong>der</strong> Referentin/Referent als entsprechende/r<br />

Vermittlerin/Vermittler zwischen den einzelnen Instanzen verstanden werden.<br />

So ist die/<strong>der</strong> Studierende direkte/r Ansprechpartnerin/Ansprechpartner wenn<br />

es um studiendirekte Belange geht. Das können im Einzelnen sein:<br />

1. Fragen rund ums Praktikum,<br />

2. Bafög,<br />

3. Prüfungen,<br />

4. Studienorganisation und<br />

5. Literatur (entsprechend <strong>der</strong> Bestückung <strong>der</strong> hiesigen Bibliothek) und<br />

Vorlesungsunterlagen.<br />

(3) Außerdem ist die/<strong>der</strong> Referentin/Referent ferner berechtigt, bei wichtigen<br />

Studienfachdiskussionen (u.a. allgemeine und spezielle Kursproblematiken)<br />

entsprechende Anträge einzureichen und die Belange <strong>der</strong> betroffenen<br />

Kursteilnehmer durch zu setzen (das schließt alle Haupt-, Pflicht-, Wahl-,<br />

Wahlpflichtkurse etc. und <strong>der</strong>en Lehrende mit ein). Dabei ist es wünschenswert,<br />

wenn bei Problemen sowohl mit Studierenden als auch mit den Lehrenden ein<br />

fairer und sachlicher Diskussionsraum geschaffen wird, <strong>der</strong> eine ordentliche<br />

Beseitigung <strong>der</strong> Probleme herbeiführt. Das setzt voraus, dass beide Parteien zu<br />

entsprechenden Kompromissen bereit sind.<br />

(4) Darüber hinaus besteht eine wichtige Aufgabe für die/den<br />

Referentin/Referenten in <strong>der</strong> Anhörung und Mitsprache bei beson<strong>der</strong>en<br />

prüfungsbedingten Angelegenheiten gegenüber dem Prüfungsausschuss.<br />

(5) Generell soll das Referat den kommunikativen Austausch in dem Fachbereich<br />

för<strong>der</strong>t. Es ist daher sinnvoll, neben den oben genannten Aufgaben, zusätzlich<br />

als Abgesandter im <strong>FB</strong> Rat den Sitzungen beizuwohnen und ggf. dort begründet<br />

Stellung zu beziehen. Die/<strong>der</strong> Referentin/Referent sollte das <strong>FB</strong> Rats Protokoll<br />

regelmäßig lesen und bei wichtigen Angelegenheiten den StuRa unterrichten.<br />

10


Referat Hochschulpolitik<br />

(1) Das Referat muss sich um politische Aufklärung im Fachbereich kümmern.<br />

(2) Jegliche relevanten <strong>Satzung</strong>en und Gesetze müssen dem Referenten<br />

inhaltlich bekannt sein. Hierzu gehören auch bun<strong>des</strong>- und lan<strong>des</strong>politische<br />

Neuerungen von Gesetzen.<br />

(3) Die/<strong>der</strong> Referentin/Referent sollte sich mit den an<strong>der</strong>en Gremien <strong>der</strong><br />

Fachhochschule Potsdam auseinan<strong>der</strong> setzen, die Kontakte pflegen und weiter<br />

ausbauen.<br />

(4) Darüber hinaus befasst sich das Referat mit <strong>der</strong> aktuellen Entwicklung <strong>der</strong><br />

Studienabschlüsse im Fachbereich. Dazu gehört insbeson<strong>der</strong>e die Umstellung<br />

von Diplom auf Bachelor und Master.<br />

(5) Das Referat befasst sich auch mit aktuellen Entwicklungen an <strong>der</strong> gesamten<br />

Fachhochschule Potsdam, die Einfluss auf den Fachbereich nehmen könnten.<br />

Hierzu gehören beispielsweise mögliche bauliche Verän<strong>der</strong>ungen, eine<br />

Neuordnung <strong>der</strong> Fachbereiche, Mittelvergabe an die Fachbereiche usw.<br />

(6) Das Referat befasst sich weiterhin mit lan<strong>des</strong>- und bun<strong>des</strong>politischen<br />

Entwicklungen <strong>der</strong> Studienfinanzierung und ihren Auswirkungen auf die<br />

Studiengänge im <strong>FB</strong> 3.<br />

Referat Gleichstellung und Soziales<br />

(1) Eine/ein Gleichstellungsbeauftragte/Gleichstellungsbeauftragter befasst<br />

sich mit <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung und Durchsetzung <strong>der</strong> Gleichberechtigung und<br />

Gleichstellung bei<strong>der</strong> Geschlechter sowie mit Menschen mit Behin<strong>der</strong>ung.<br />

(2) Dieses Referat beinhaltet unter an<strong>der</strong>em folgende Aufgaben die realisiert<br />

werden sollen: Zum einen sind Maßnahmen zur Gleichstellung von Mann und<br />

Frau zu för<strong>der</strong>n und zu überwachen. Dabei sollte die Vereinbarkeit von Familie<br />

und Erwerbstätigkeit im Vor<strong>der</strong>grund stehen. Des Weiteren gehören die<br />

Bearbeitung sozialer Angelegenheiten (Härtefallanträge) und die<br />

Verwirklichung von Maßnahmen zum barrierefreien Ausbau dazu. Danach hat<br />

sich die/<strong>der</strong> Gleichstellungsbeauftragte/Gleichstellungsbeauftragter nach dem<br />

Bun<strong>des</strong>gleichbehandlungsgesetz zu richten.<br />

11


Referat Internationales<br />

(1) Ausländischen- und nichtausländischen Studierenden soll ein Anreiz geboten<br />

werden im Rahmen <strong>des</strong> Studiums mehr Zeit miteinan<strong>der</strong> zu verbringen.<br />

(2) Internationale Studierende <strong>des</strong> Fachbereiches <strong>Bauingenieurwesen</strong> sollen bei<br />

<strong>der</strong> Integration Unterstützung erhalten, beispielsweise durch Kooperation mit<br />

dem International Office <strong>der</strong> Fachhochschule Potsdam und den an<strong>der</strong>en StuRen.<br />

(3) Um bestehende Probleme und Bedürfnisse zu verstehen und eine Lösung zu<br />

finden, sollen persönliche Gespräche mit ausländischen- und<br />

nichtausländischen Studierenden, aber auch mit dem Hochschulpersonal<br />

geführt werden.<br />

(4) Die/<strong>der</strong> Referentin/Referent ist innerhalb <strong>der</strong> Hochschule für seinen<br />

Fachbereich die erste Anlaufstelle für alle Studierenden mit Anliegen zum<br />

Thema Internationales.<br />

Referat Freizeit, Sport und Kultur<br />

(1) Das Referat Freizeit, Sport und Kultur organisiert verschiedene soziale und<br />

interdisziplinäre Projekte bzw. Veranstaltungen innerhalb <strong>des</strong> Fachbereiches<br />

<strong>Bauingenieurwesen</strong>. Zu diesen Veranstaltungen zählen zum Beispiel die<br />

Weihnachtsfeier, das jährliche Fußballturnier, gemeinsames Grillen o<strong>der</strong> diverse<br />

Billard-, Tischtennis- und Kickerveranstaltungen. Das 6. Semester organisiert in<br />

<strong>der</strong> Regel das traditionelle Fußballturnier und wird dabei durch das Referat<br />

Freizeit, Sport und Kultur in <strong>der</strong> Organisation und Dokumentation unterstützt.<br />

(2) Des Weiteren ist das Referat Freizeit, Sport und Kultur für eventuelle<br />

Absprachen mit Professoren zuständig. Alle feststehenden Veranstaltungen<br />

sollen am StuRa-Brett terminlich und inhaltlich ausgehängt werden.<br />

12


Anlage 3<br />

Finanzen<br />

(1) Grundsätzlich ist Folgen<strong>des</strong> mit empfohlenem Betrag för<strong>der</strong>ungsfähig:<br />

1. Bergfest: 150 € gegen Belege<br />

2. Abschlussfeier <strong>des</strong> 7ten Semesters: 150 € gegen Belege<br />

3. Betonkanuregatta: 100 € gegen Belege<br />

4. ggf. einmal jährlich eine Klausurtagung <strong>des</strong> StuRa: in Höhe von 1/8 <strong>des</strong><br />

Jahressockelbetrages gegen Vorlage von Teilnehmerliste und Ergebnisbericht.<br />

(2) Weitere För<strong>der</strong>ungen sind auf Antrag abzustimmen.<br />

(3) Anträge sind grundsätzlich schriftlich vorher beim StuRa einzureichen. Der<br />

Antrag muss persönlich in einer StuRa - Sitzung vorgetragen werden. Nach<br />

Zustimmung durch 2/3-Mehrheit aller StuRa - Mitglie<strong>der</strong> werden die Gel<strong>der</strong> mit<br />

Einreichung <strong>der</strong> Belege entsprechend § 5 an den Antragsteller vergeben.<br />

(4) Es gilt § 24 Abs. 3 <strong>der</strong> Finanzordnung <strong>der</strong> Studierendenschaft.<br />

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