Satzung des Studierendenrates Bauingenieurwesen FB 3 der ...
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(2) Generell soll das Referat als solches angesehen werden, dass den<br />
kommunikativen Austausch in dem Fachbereich und hochschulweit för<strong>der</strong>t.<br />
Referat Lehre und Studium<br />
(1) Das Referat Lehre und Studium beschreibt den direkten Kontakt sowohl mit<br />
den Studierenden <strong>des</strong> Fachbereiches <strong>Bauingenieurwesen</strong>, als auch mit den<br />
Lehrenden <strong>des</strong> Fachbereiches.<br />
(2) Dabei kann die/<strong>der</strong> Referentin/Referent als entsprechende/r<br />
Vermittlerin/Vermittler zwischen den einzelnen Instanzen verstanden werden.<br />
So ist die/<strong>der</strong> Studierende direkte/r Ansprechpartnerin/Ansprechpartner wenn<br />
es um studiendirekte Belange geht. Das können im Einzelnen sein:<br />
1. Fragen rund ums Praktikum,<br />
2. Bafög,<br />
3. Prüfungen,<br />
4. Studienorganisation und<br />
5. Literatur (entsprechend <strong>der</strong> Bestückung <strong>der</strong> hiesigen Bibliothek) und<br />
Vorlesungsunterlagen.<br />
(3) Außerdem ist die/<strong>der</strong> Referentin/Referent ferner berechtigt, bei wichtigen<br />
Studienfachdiskussionen (u.a. allgemeine und spezielle Kursproblematiken)<br />
entsprechende Anträge einzureichen und die Belange <strong>der</strong> betroffenen<br />
Kursteilnehmer durch zu setzen (das schließt alle Haupt-, Pflicht-, Wahl-,<br />
Wahlpflichtkurse etc. und <strong>der</strong>en Lehrende mit ein). Dabei ist es wünschenswert,<br />
wenn bei Problemen sowohl mit Studierenden als auch mit den Lehrenden ein<br />
fairer und sachlicher Diskussionsraum geschaffen wird, <strong>der</strong> eine ordentliche<br />
Beseitigung <strong>der</strong> Probleme herbeiführt. Das setzt voraus, dass beide Parteien zu<br />
entsprechenden Kompromissen bereit sind.<br />
(4) Darüber hinaus besteht eine wichtige Aufgabe für die/den<br />
Referentin/Referenten in <strong>der</strong> Anhörung und Mitsprache bei beson<strong>der</strong>en<br />
prüfungsbedingten Angelegenheiten gegenüber dem Prüfungsausschuss.<br />
(5) Generell soll das Referat den kommunikativen Austausch in dem Fachbereich<br />
för<strong>der</strong>t. Es ist daher sinnvoll, neben den oben genannten Aufgaben, zusätzlich<br />
als Abgesandter im <strong>FB</strong> Rat den Sitzungen beizuwohnen und ggf. dort begründet<br />
Stellung zu beziehen. Die/<strong>der</strong> Referentin/Referent sollte das <strong>FB</strong> Rats Protokoll<br />
regelmäßig lesen und bei wichtigen Angelegenheiten den StuRa unterrichten.<br />
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