Satzung des Studierendenrates Bauingenieurwesen FB 3 der ...
Satzung des Studierendenrates Bauingenieurwesen FB 3 der ...
Satzung des Studierendenrates Bauingenieurwesen FB 3 der ...
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
A Allgemeines<br />
§ 1 StudierendenRat<br />
(1) Der Studierendenrat <strong>des</strong> Fachbereiches <strong>Bauingenieurwesen</strong>, im folgenden<br />
StuRa, <strong>des</strong> Fachbereiches <strong>Bauingenieurwesen</strong> vertritt die Interessen <strong>der</strong><br />
Studierenden <strong>des</strong> Fachbereiches <strong>Bauingenieurwesen</strong>.<br />
(2) Die Studierenden <strong>des</strong> Fachbereiches <strong>Bauingenieurwesen</strong>, wählen sich in<br />
freier, gleicher und geheimer Wahl ihren Studierendenrat. Das Wahlrecht gilt für<br />
die Organisationseinheit, in <strong>der</strong> die/<strong>der</strong> jeweilige Studierende eingeschrieben<br />
ist.<br />
(3) Der Studierendenrat muss min<strong>des</strong>tens aus 3, jedoch maximal 10<br />
Studierenden bestehen.<br />
(4) Die Studierendenschaft <strong>des</strong> Fachbereiches <strong>Bauingenieurwesen</strong> kann sich eine<br />
eigene <strong>Satzung</strong> und Geschäftsordnung geben. Diese wird dem Allgemeinen<br />
Studierendenausschuss angezeigt und darf in ihren Grundsätzen nicht <strong>der</strong><br />
<strong>Satzung</strong> <strong>der</strong> Studierendenschaft <strong>der</strong> Fachhochschule Potsdam wi<strong>der</strong>sprechen.<br />
§ 2 Arbeitsgrundsätze<br />
(1) Sitz <strong>des</strong> StuRa ist die Fachhochschule Potsdam. Dem StuRa sind ausreichende<br />
Räumlichkeiten, mit angemessenen Arbeitsplätzen insbeson<strong>der</strong>e Computer,<br />
Druckoptionen und Telefon durch den Prodekan für Planung <strong>des</strong> Fachbereiches<br />
<strong>Bauingenieurwesen</strong> zur Verfügung zu stellen.<br />
(2) Der StuRa verwaltet seine Angelegenheiten selbst.<br />
(3) Der StuRa organisiert sich auf demokratischer, überkonfessioneller<br />
und überparteilicher Grundlage.<br />
(4) Der StuRa ist beschlussfähig bei 51 von Hun<strong>der</strong>t seiner bestehenden<br />
Mitglie<strong>der</strong>. Jede Entscheidung erfor<strong>der</strong>t eine 2/3 - Mehrheit.<br />
(5) Der StuRa hat das Recht auf Beschwerde, <strong>des</strong> Vorschlags und <strong>des</strong> Antrages an<br />
jegliche Gremien und Organe <strong>des</strong> Fachbereiches <strong>Bauingenieurwesen</strong>.<br />
2