Satzung des Studierendenrates Bauingenieurwesen FB 3 der ...
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(6) Die inhaltliche Bestimmung <strong>der</strong> Anträge sowie bestimmter festgelegter<br />
För<strong>der</strong>ungshöhen sind dieser <strong>Satzung</strong> als Anlage 3 beigefügt.<br />
E <strong>Satzung</strong>sän<strong>der</strong>ungen<br />
§ 10 <strong>Satzung</strong>sän<strong>der</strong>ungen<br />
(1) <strong>Satzung</strong>sän<strong>der</strong>ungen sind nur auf Antrag möglich. Anträge können stellen:<br />
1. mind. 3 % <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Studierendenschaft <strong>des</strong> Fachbereiches<br />
<strong>Bauingenieurwesen</strong>s<br />
2. <strong>der</strong> StuRa mit 2/3 – Mehrheit<br />
(2) Die Anträge sind dem StuRa schriftlich einzureichen und müssen auf <strong>der</strong><br />
nächsten StuRa - Sitzung als eigenständiger Tagesordnungspunkt behandelt<br />
werden.<br />
(3) Die <strong>Satzung</strong> kann geän<strong>der</strong>t werden bei einer 2/3 - Mehrheit aller StuRa<br />
Mitglie<strong>der</strong>. Die <strong>Satzung</strong>sän<strong>der</strong>ung muss dem Allgemeinem<br />
Studierendenausschuss angezeigt werden.<br />
F Inkrafttreten<br />
§ 11 Inkrafttreten<br />
Die <strong>Satzung</strong> muss dem Allgemeinen Studierendenausschuss <strong>der</strong> Fachhochschule<br />
Potsdam in einer Sitzung angezeigt werden. Dieser hat 14 Kalen<strong>der</strong>tage Zeit,<br />
Wi<strong>der</strong>spruch einzulegen. Besteht bis zum letzten Tag kein Wi<strong>der</strong>spruch, tritt<br />
diese <strong>Satzung</strong> in Kraft und ist durch den Studierendenrat selbst zu<br />
veröffentlichen.<br />
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