Satzung des Studierendenrates Bauingenieurwesen FB 3 der ...
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Anlage 3<br />
Finanzen<br />
(1) Grundsätzlich ist Folgen<strong>des</strong> mit empfohlenem Betrag för<strong>der</strong>ungsfähig:<br />
1. Bergfest: 150 € gegen Belege<br />
2. Abschlussfeier <strong>des</strong> 7ten Semesters: 150 € gegen Belege<br />
3. Betonkanuregatta: 100 € gegen Belege<br />
4. ggf. einmal jährlich eine Klausurtagung <strong>des</strong> StuRa: in Höhe von 1/8 <strong>des</strong><br />
Jahressockelbetrages gegen Vorlage von Teilnehmerliste und Ergebnisbericht.<br />
(2) Weitere För<strong>der</strong>ungen sind auf Antrag abzustimmen.<br />
(3) Anträge sind grundsätzlich schriftlich vorher beim StuRa einzureichen. Der<br />
Antrag muss persönlich in einer StuRa - Sitzung vorgetragen werden. Nach<br />
Zustimmung durch 2/3-Mehrheit aller StuRa - Mitglie<strong>der</strong> werden die Gel<strong>der</strong> mit<br />
Einreichung <strong>der</strong> Belege entsprechend § 5 an den Antragsteller vergeben.<br />
(4) Es gilt § 24 Abs. 3 <strong>der</strong> Finanzordnung <strong>der</strong> Studierendenschaft.<br />
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