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Satzung des Studierendenrates Bauingenieurwesen FB 3 der ...

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Referat Hochschulpolitik<br />

(1) Das Referat muss sich um politische Aufklärung im Fachbereich kümmern.<br />

(2) Jegliche relevanten <strong>Satzung</strong>en und Gesetze müssen dem Referenten<br />

inhaltlich bekannt sein. Hierzu gehören auch bun<strong>des</strong>- und lan<strong>des</strong>politische<br />

Neuerungen von Gesetzen.<br />

(3) Die/<strong>der</strong> Referentin/Referent sollte sich mit den an<strong>der</strong>en Gremien <strong>der</strong><br />

Fachhochschule Potsdam auseinan<strong>der</strong> setzen, die Kontakte pflegen und weiter<br />

ausbauen.<br />

(4) Darüber hinaus befasst sich das Referat mit <strong>der</strong> aktuellen Entwicklung <strong>der</strong><br />

Studienabschlüsse im Fachbereich. Dazu gehört insbeson<strong>der</strong>e die Umstellung<br />

von Diplom auf Bachelor und Master.<br />

(5) Das Referat befasst sich auch mit aktuellen Entwicklungen an <strong>der</strong> gesamten<br />

Fachhochschule Potsdam, die Einfluss auf den Fachbereich nehmen könnten.<br />

Hierzu gehören beispielsweise mögliche bauliche Verän<strong>der</strong>ungen, eine<br />

Neuordnung <strong>der</strong> Fachbereiche, Mittelvergabe an die Fachbereiche usw.<br />

(6) Das Referat befasst sich weiterhin mit lan<strong>des</strong>- und bun<strong>des</strong>politischen<br />

Entwicklungen <strong>der</strong> Studienfinanzierung und ihren Auswirkungen auf die<br />

Studiengänge im <strong>FB</strong> 3.<br />

Referat Gleichstellung und Soziales<br />

(1) Eine/ein Gleichstellungsbeauftragte/Gleichstellungsbeauftragter befasst<br />

sich mit <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung und Durchsetzung <strong>der</strong> Gleichberechtigung und<br />

Gleichstellung bei<strong>der</strong> Geschlechter sowie mit Menschen mit Behin<strong>der</strong>ung.<br />

(2) Dieses Referat beinhaltet unter an<strong>der</strong>em folgende Aufgaben die realisiert<br />

werden sollen: Zum einen sind Maßnahmen zur Gleichstellung von Mann und<br />

Frau zu för<strong>der</strong>n und zu überwachen. Dabei sollte die Vereinbarkeit von Familie<br />

und Erwerbstätigkeit im Vor<strong>der</strong>grund stehen. Des Weiteren gehören die<br />

Bearbeitung sozialer Angelegenheiten (Härtefallanträge) und die<br />

Verwirklichung von Maßnahmen zum barrierefreien Ausbau dazu. Danach hat<br />

sich die/<strong>der</strong> Gleichstellungsbeauftragte/Gleichstellungsbeauftragter nach dem<br />

Bun<strong>des</strong>gleichbehandlungsgesetz zu richten.<br />

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