Satzung des Studierendenrates Bauingenieurwesen FB 3 der ...
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Anlage 1<br />
Sitzungen<br />
(1) Je<strong>des</strong> anwesende Mitglied arbeitet konzentriert min<strong>des</strong>tens zwei Stunden<br />
mit.<br />
Anlage 2<br />
(2) Es redet nur eine/r maximal fünf Minuten. Zu einem Thema wird in <strong>der</strong> Regel<br />
maximal eine viertel Stunde diskutiert.<br />
(3) Jede Sitzung wird von einer/m wechselnden<br />
Gesprächsleiterin/Gesprächsleiter geführt. Diese/r stellt am Anfang je<strong>der</strong><br />
Sitzung eine Tagungsordnungsliste auf Grundlage <strong>des</strong> letzten Protokolls auf und<br />
sorgt für die Abarbeitung dieser Tagesthemen.<br />
(4) Jede Sitzung wird von einer/m wechselnden Protokollantin/Protokollanten<br />
schriftlich festgehalten. Das Protokoll ist innerhalb einer Woche an alle StuRa<br />
Mitglie<strong>der</strong> per Email zu senden und in dem StuRa Ordner auf dem Laufwerk „J“<br />
zusichern.<br />
Antragsteller tragen ihr Anliegen persönlich in <strong>der</strong> Sitzung vor. Der Antrag ist<br />
vorher rechtzeitig schriftlichen einzureichen.<br />
Referat Finanzen<br />
(1) Ist eine Neubesetzung einer/s Kassenwartin/Kassenwartes festgelegt und<br />
eine/ein dazugehörige/r Stellvertreterin/Stellvertreter, so muss sich die<br />
Neubesetzung eine Bestätigung und Bevollmächtigung, in einem formlosen<br />
Antrag für das zuständige Referat aus dem Dekanat <strong>des</strong> Fachbereiches<br />
<strong>Bauingenieurwesen</strong>, beglaubigen lassen. Diese Notwendigkeit dient als Vorlage<br />
bei <strong>der</strong> Bank, bei <strong>der</strong> sich das zuständige Konto <strong>des</strong> StuRa befindet, um eine<br />
Genehmigung für das Konto zu erzielen und die Kontoführungskarte neu zu<br />
beantragen. Zusätzlich sollte die/<strong>der</strong> Kassenwartin/Kassenwart die/<strong>der</strong> die<br />
Berechtigung für die Kontoführungskarte momentan besitzt bei dieser Formalie<br />
mit anwesend sein, um bei Unklarheiten agieren zu können.<br />
(2) Die Abrechnung und Buchführung/Kontoführung erfolgt analog nach <strong>der</strong><br />
Vorlage <strong>des</strong> Finanzordners, nach Jahren sortiert. Dies sieht die Finanzordnung<br />
<strong>der</strong> Studierendenschaft nach § 42 vor, insbeson<strong>der</strong>e die Jahresabrechnung nach<br />
§ 53. Das Kassenbuch ist so zu führen, dass Quittungen zum<br />
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