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Satzung des Studierendenrates Bauingenieurwesen FB 3 der ...

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Anlage 1<br />

Sitzungen<br />

(1) Je<strong>des</strong> anwesende Mitglied arbeitet konzentriert min<strong>des</strong>tens zwei Stunden<br />

mit.<br />

Anlage 2<br />

(2) Es redet nur eine/r maximal fünf Minuten. Zu einem Thema wird in <strong>der</strong> Regel<br />

maximal eine viertel Stunde diskutiert.<br />

(3) Jede Sitzung wird von einer/m wechselnden<br />

Gesprächsleiterin/Gesprächsleiter geführt. Diese/r stellt am Anfang je<strong>der</strong><br />

Sitzung eine Tagungsordnungsliste auf Grundlage <strong>des</strong> letzten Protokolls auf und<br />

sorgt für die Abarbeitung dieser Tagesthemen.<br />

(4) Jede Sitzung wird von einer/m wechselnden Protokollantin/Protokollanten<br />

schriftlich festgehalten. Das Protokoll ist innerhalb einer Woche an alle StuRa<br />

Mitglie<strong>der</strong> per Email zu senden und in dem StuRa Ordner auf dem Laufwerk „J“<br />

zusichern.<br />

Antragsteller tragen ihr Anliegen persönlich in <strong>der</strong> Sitzung vor. Der Antrag ist<br />

vorher rechtzeitig schriftlichen einzureichen.<br />

Referat Finanzen<br />

(1) Ist eine Neubesetzung einer/s Kassenwartin/Kassenwartes festgelegt und<br />

eine/ein dazugehörige/r Stellvertreterin/Stellvertreter, so muss sich die<br />

Neubesetzung eine Bestätigung und Bevollmächtigung, in einem formlosen<br />

Antrag für das zuständige Referat aus dem Dekanat <strong>des</strong> Fachbereiches<br />

<strong>Bauingenieurwesen</strong>, beglaubigen lassen. Diese Notwendigkeit dient als Vorlage<br />

bei <strong>der</strong> Bank, bei <strong>der</strong> sich das zuständige Konto <strong>des</strong> StuRa befindet, um eine<br />

Genehmigung für das Konto zu erzielen und die Kontoführungskarte neu zu<br />

beantragen. Zusätzlich sollte die/<strong>der</strong> Kassenwartin/Kassenwart die/<strong>der</strong> die<br />

Berechtigung für die Kontoführungskarte momentan besitzt bei dieser Formalie<br />

mit anwesend sein, um bei Unklarheiten agieren zu können.<br />

(2) Die Abrechnung und Buchführung/Kontoführung erfolgt analog nach <strong>der</strong><br />

Vorlage <strong>des</strong> Finanzordners, nach Jahren sortiert. Dies sieht die Finanzordnung<br />

<strong>der</strong> Studierendenschaft nach § 42 vor, insbeson<strong>der</strong>e die Jahresabrechnung nach<br />

§ 53. Das Kassenbuch ist so zu führen, dass Quittungen zum<br />

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