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nur dann auf den Erwerber über, wenn dieser nicht nur die Tätigkeit<br />
in den bisherigen Betriebsräumen fortführt, sondern auch<br />
einen wesentlichen Teil des Personals übernimmt. Dagegen stellt<br />
die bloße Wahrnehmung der gleichen Funktion mit eigenem Personal<br />
keinen Betriebsübergang dar.<br />
Nach diesen Grundsätzen liegt im Streitfall kein Teilbetriebsübergang<br />
vor. Die Beklagte zu 2) hat lediglich die bisher von den<br />
Mitarbeitern der Beklagten zu 1) erledigten Verwaltungsaufgaben<br />
mit eigenem Personal fortgeführt. Diese bloße Übernahme<br />
von Aufgaben ohne Übernahme einer teilbetrieblichen Organisation<br />
reicht als Funktionsnachfolge für einen Teilbetriebsübergang<br />
nicht aus.<br />
Linkhinweis:<br />
- Der Volltext der Entscheidung ist auf der Homepage des<br />
BAG veröffentlicht.<br />
- Um direkt zu dem Volltext zu kommen, klicken Sie bitte hier.<br />
Sozialrecht<br />
Arbeitslosengeld II für unter 25-Jährige soll<br />
ab dem 1.4.2006 gekürzt werden<br />
Unverheiratete, unter 25-Jährige Langzeitarbeitslose sollen nach<br />
den Plänen des Bundesarbeitsministeriums ab dem 1.4.2006<br />
grundsätzlich in die Bedarfsgemeinschaft der Eltern einbezogen<br />
werden. Dies hat zur Folge, dass sie regelmäßig keine Übernahme<br />
der Miet- und Heizkosten für eine eigene Wohnung mehr<br />
beanspruchen können und das Einkommen der Eltern angerechnet<br />
wird. Außerdem sollen sie künftig wie die unter 18-Jährigen,<br />
die noch bei ihren Eltern wohnen, nur noch 80 Prozent der<br />
Regelleistung und damit nur noch 276 (Ost: 265) Euro anstatt<br />
345 (Ost: 331) Euro erhalten.<br />
Seit Einführung der Hartz-Gesetze sind nach Einschätzung der<br />
Bundesregierung viele anspruchsberechtigte Jugendliche aus<br />
ihrem Elternhaus ausgezogen, weil sie neben der Regelleistung<br />
die Übernahme der Miet- und Heizkosten für eine eigene Wohnung<br />
beanspruchen konnten. Diese Fehlentwicklung soll mit der<br />
geplanten Neuregelung behoben werden. Danach sollen unter<br />
25-Jährige nur noch dann eine eigene Wohnung erhalten, wenn<br />
sie aus zwingenden Gründen - etwa wegen einer weit entfernten<br />
Ausbildungsstätte - zuhause ausziehen müssen.<br />
GmbH-Alleingesellschafter können regelmäßig<br />
nicht sozialversicherungspflichtig<br />
bei der GmbH beschäftigt sein<br />
BSG 25.1.2006, B 12 KR 30/04 R<br />
Alleingesellschafter einer GmbH können auf Grund ihrer Weisungsfreiheit<br />
grundsätzlich nicht bei dieser GmbH abhängig beschäftigt<br />
und damit sozialversicherungspflichtig sein. Etwas anderes gilt nur,<br />
wenn sie ihre Gesellschafterrechte mittels eines Treuhandvertrags<br />
auf einen Dritten übertragen haben. Ein solcher Treuhandvertrag ist<br />
allerdings nur wirksam, wenn er notariell beurkundet ist.<br />
Der Sachverhalt:<br />
Die Klägerin ist eine GmbH. Ursprünglich hielt die Beigeladene<br />
zu 1) 25 Prozent und ihr Ehemann 75 Prozent der Gesellschafteranteile.<br />
1993 trat dieser seinen Geschäftanteil an die Beigeladene<br />
zu 1) ab, blieb aber wie bisher Geschäftsführer der Klägerin.<br />
Bereits zuvor hatten die Eheleute eine Vereinbarung geschlossen,<br />
wonach die Beigeladene zu 1) auch als spätere Alleingesellschafterin<br />
an die Weisungen ihres Ehemannes gebunden sein<br />
sollte.<br />
Die Beigeladene zu 1) war auf Grund eines Arbeitsvertrags für<br />
die Klägerin tätig. Dabei war seit 1993 eine Wochenarbeitszeit<br />
von 37,5 Stunden und seit Anfang 1994 eine Arbeitszeit von 15<br />
Stunden in der Woche vereinbart. Für sie wurden Sozialversicherungsbeiträge<br />
abgeführt. Die beklagte Deutsche Rentenversicherung<br />
stellte nach einer Betriebsprüfung fest, dass die Beigeladene<br />
zu 1) seit Erwerb aller Gesellschafteranteile nicht mehr<br />
sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sei.<br />
Das SG gab der hiergegen gerichteten Klage statt. Auf die Berufung<br />
der Beklagten hob das LSG diese Entscheidung auf und<br />
wies die Klage ab. Die hiergegen gerichtete Revision der Klägerin<br />
hatte keinen Erfolg.<br />
Die Gründe:<br />
Die Beklagte hat zu Recht festgestellt, dass die Beigeladene zu<br />
1) seit Erwerb aller Gesellschafteranteile nicht mehr sozialversicherungspflichtig<br />
war. Seit diesem Zeitpunkt war die Beigeladene<br />
zu 1) mangels Weisungsgebundenheit nicht mehr abhängig<br />
beschäftigt.<br />
Alleingesellschafter einer GmbH können nur ausnahmsweise<br />
bei der GmbH abhängig und damit sozialversicherungspflichtig<br />
beschäftigt sein, wenn sie auf Grund einer treuhänderischen<br />
Bindung in der Ausübung ihrer Gesellschafterrechte vollständig<br />
eingeschränkt sind. Im Streitfall hat die Beigeladenen zu 1) ihre<br />
Gesellschafterrechte zwar durch Abschluss eines Treuhandvertrags<br />
größtenteils auf ihren Ehemann übertragen. Der Treuhandvertrag<br />
ist aber nichtig, weil er nicht notariell beurkundet worden<br />
ist.<br />
Arbeitgeber müssen auch bei fehlenden<br />
Beschäftigungsmöglichkeiten für Schwerbehinderte<br />
die Ausgleichsabgabe zahlen<br />
OVG Rheinland-Pfalz 3.2.2006, 7 A 11284/05.OVG<br />
Arbeitgeber, die nicht die gesetzlich vorgeschriebene Zahl<br />
schwerbehinderter Menschen beschäftigen, sind auch dann<br />
gemäß § 77 Abs.1 SGB IX zur Zahlung der Schwerbehindertenausgleichsabgabe<br />
verpflichtet, wenn sie Schwerbehinderte nicht<br />
einsetzen können. Das folgt aus dem Zweck der Ausgleichsabgabe,<br />
einen Belastungsausgleich zwischen Arbeitgebern zu bewirken,<br />
die Schwerbehinderte eingestellt haben, und solchen, die<br />
keine Schwerbehinderten beschäftigen.<br />
Der Sachverhalt:<br />
Die Klägerin, ein Zeitarbeitsunternehmen, beschäftigt überwiegend<br />
Schweißer als Leiharbeitnehmer. Da die Klägerin nicht<br />
genügend schwerbehinderte Arbeitnehmer beschäftigt hatte, zog<br />
sie das beklagte Integrationsamt zur Zahlung einer Schwerbehindertenausgleichsabgabe<br />
in Höhe von 12.200 Euro heran. Mit<br />
ihrer hiergegen gerichteten Klage machte die Klägerin geltend,<br />
dass Schwerbehinderte für den Beruf des Schweißers weder ver-<br />
07/2006 <strong><strong>Anwalt</strong>swoche</strong> 9