Änderung von Artikel 86 der Bundesverfassung und ... - SP Schweiz
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• Ein Faktenblatt des ARE vom 27. Oktober 2006 - „Nutzen <strong>der</strong> Verkehre“ - zeigt nun auf,<br />
welchen Eigenfinanzierungsrad Strasse <strong>und</strong> Schiene aufweisen <strong>und</strong> wie hoch die ungedeckten<br />
Umweltkosten sind. Diese Angaben wären im Sinne <strong>der</strong> Kostenwahrheit auch für den<br />
Flugverkehr hilfreich, vor allem bezüglich <strong>der</strong> Schäden (Ges<strong>und</strong>heit, Umwelt), die dieser<br />
verursacht <strong>und</strong> die dann <strong>von</strong> <strong>der</strong> Allgemeinheit getragen werden müssen.<br />
• Um effektive Kostenwahrheit <strong>und</strong> eine Internalisierung <strong>der</strong> externen Kosten zu erzielen, sind die<br />
Emissionen des Flugverkehrs ins Reduktionsprogramm <strong>der</strong> CO2-Emissionen einzuschliessen.<br />
• Die <strong>SP</strong> for<strong>der</strong>t zudem die Einführung einer internationalen Kerosinsteuer. Wir for<strong>der</strong>n, dass sich<br />
<strong>der</strong> B<strong>und</strong> im Rahmen seiner Möglichkeiten dafür einsetzt. Mit dem aktuellen EU-Vorschlag, den<br />
Luftverkehr in das EU-System für den Handel mit Emissionszertifikaten einzubeziehen, geschieht ein<br />
Schritt in diese <strong>von</strong> uns gefor<strong>der</strong>te Richtung.<br />
• Die <strong>SP</strong> kritisiert, dass <strong>der</strong> B<strong>und</strong>esrat unter an<strong>der</strong>em Treibstoffe, die <strong>der</strong> Versorgung <strong>von</strong> Luftfahrzeugen<br />
im Linienverkehr <strong>und</strong> <strong>der</strong> Versorgung <strong>von</strong> Luftfahrzeugen vor dem direkten Abflug ins Ausland dienen,<br />
ganz o<strong>der</strong> teilweise <strong>von</strong> <strong>der</strong> Mineralölsteuersteuer befreien kann. Von dieser Möglichkeit hat er in <strong>Artikel</strong><br />
33 <strong>der</strong> Mineralölsteuerverordnung Gebrauch gemacht. Nach den Absätzen 1 <strong>und</strong> 2 dieser Verordnung<br />
sind Treibstoffe zur Versorgung <strong>von</strong> Flugzeugen im Linienverkehr sowie zur Versorgung <strong>von</strong> an<strong>der</strong>en<br />
Flugzeugen bei Auslandflügen im Rahmen einer Betriebs- o<strong>der</strong> Flugschulbewilligung <strong>von</strong> <strong>der</strong> Steuer<br />
befreit.<br />
• Diese Ausnahmeregelung ist aus Sicht <strong>der</strong> <strong>SP</strong> nicht verständlich <strong>und</strong> spricht ebenfalls für die<br />
Einführung einer internationalen Kerosinsteuer, die Ausnahmeregelungen für einzelne Län<strong>der</strong><br />
verhin<strong>der</strong>t bzw. eine einheitliche Regelung ermöglicht.<br />
Situation <strong>der</strong> verschiedenen Flughäfen ist individuell zu prüfen<br />
• Im Bericht des B<strong>und</strong>es wird nicht detailliert ausgeführt, wie die Mittel aus <strong>der</strong> neuen Spezialfinanzierung<br />
den jeweiligen NutzniesserInnen konkret zufliessen sollen. Konkretere Aussagen hierzu würden wir<br />
begrüssen.<br />
• Soweit es die Finanzierung <strong>von</strong> Massnahmen bei den verschiedenen Landesflughäfen betrifft, lautet<br />
unsere For<strong>der</strong>ung, dass <strong>der</strong> B<strong>und</strong> die neu vorgesehenen Möglichkeiten bei allen Flughäfen so weit als<br />
möglich gleichberechtigt zur Anwendung bringt.<br />
• Es ist uns aber natürlich bewusst, dass aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> binationalen Bedingungen <strong>und</strong> <strong>der</strong> gr<strong>und</strong>sätzlichen<br />
Zuständigkeit <strong>von</strong> Frankreich v.a. für Sicherheitsfragen am Flughafen Basel möglicherweise Lösungen,<br />
die in Genf o<strong>der</strong> Zürich realisiert werden, in Basel nicht a priori umsetzbar sind.<br />
• Der B<strong>und</strong> soll deshalb bei <strong>der</strong> Ausarbeitung <strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>lagen für den Mitteleinsatz die Situation in Basel<br />
gezielt prüfen.<br />
<strong>Artikel</strong> <strong>86</strong> Absatz 2 bis<br />
BV gibt dem B<strong>und</strong> neue Möglichkeiten<br />
• <strong>Artikel</strong> <strong>86</strong> Absatz 2 bis<br />
BV gibt dem B<strong>und</strong> nun neu die Möglichkeit, analog zu Strasse <strong>und</strong> Schiene auch<br />
Beiträge an Umweltschutzmassnahmen auszurichten, welche <strong>der</strong> Luftverkehr nötig macht.<br />
• Die <strong>SP</strong> <strong>Schweiz</strong> begrüsst den vorliegenden Vorschlag deshalb im Gr<strong>und</strong>satz <strong>und</strong> somit auch die vom<br />
B<strong>und</strong>esrat im Vernehmlassungsbericht favorisierte Variante 2.<br />
• Damit wird die <strong>von</strong> <strong>der</strong> <strong>SP</strong> stets gefor<strong>der</strong>te notwendige Kostenwahrheit <strong>und</strong> Transparenz beim<br />
Verkehrsträger Luft wenigstens teilweise etwas hergestellt.<br />
• Die <strong>SP</strong> begrüsst auch, dass <strong>der</strong> B<strong>und</strong>esrat im Bereich <strong>der</strong> technischen Sicherheit (Safety) einen im<br />
europäischen Vergleich hoch stehenden Standard anstrebt. Sie legt aber Wert auf die Feststellung,<br />
dass <strong>der</strong> Standard so hoch als möglich sein muss <strong>und</strong> keinesfalls irgendwelchen Sparüberlegungen<br />
untergeordnet werden darf.<br />
• Insbeson<strong>der</strong>e soll <strong>der</strong> B<strong>und</strong> auch im Rahmen <strong>von</strong> Unfallverhütungsprogrammen festgestellte Defizite<br />
gezielt angehen <strong>und</strong> diese finanzieren. Stellt das BAZL im Rahmen seiner Aufsicht Defizite fest, soll es<br />
gezielte Einzelmassnahmen zur Erhöhung <strong>der</strong> Sicherheit, beispielsweise in Form <strong>von</strong> Ausbildung,<br />
anordnen <strong>und</strong> die dafür nötigen finanziellen Mittel bereitstellen.<br />
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