Was Anwälte von anderen Beraterberufen ... - Anwalt-Suchservice
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Forderungsausfälle – und wie man sie<br />
verhindern kann<br />
W elcher<br />
<strong>Anwalt</strong> kennt die Problematik<br />
nicht: Man ist für<br />
den Mandanten durch anwaltliche<br />
Beratung und außergerichtlicher<br />
und/oder gerichtlicher Vertretung in<br />
Vorleistung getreten, hat die Honorarrechnung<br />
diktiert und dem Mandanten<br />
zugesandt und wartet nun auf<br />
sein Geld. Oft bleiben <strong>Anwälte</strong> leider<br />
auf den ganzen Betrag sitzen. Manchmal<br />
liegt es in der Person des Mandanten<br />
begründet, manchmal kann<br />
der Mandant auch gar nichts für die<br />
Nichtzahlung.<br />
Kollegen berichten im Hinblick auf<br />
den ersten Fall – insbesondere in Straf-<br />
sachen – einhellig da<strong>von</strong>, dass das Honorar<br />
bezahlt sein sollte, bevor z.B.<br />
der Termin stattgefunden hat, besser<br />
sogar vorher. Renommierte Straf-<br />
rechtler arbeiten nicht mehr ohne<br />
Vorschüsse, welche meist sogar den<br />
Endbetrag der Honorarforderung darstellen.<br />
Ansonsten dürfte es bereits<br />
Anstrengungen entfalten, den Wohn-<br />
und/oder Aufenthaltsort des Mandanten<br />
ausfindig zu machen.<br />
Aber auch Mandanten, die z.B.<br />
ein Gewerbe betreiben und dann unverschuldet<br />
Schiffbruch erleiden, sind<br />
auf einmal nicht mehr zahlungsfähig<br />
und die Forderung kann abgeschrieben<br />
werden. Viele Mandanten<br />
können Honorarrechnungen auch<br />
aus tatsächlichen Gründen nicht ausgleichen,<br />
weil sie es sich nicht leisten<br />
können, jedenfalls nicht in einer<br />
Summe. Dies führt zwar nicht zu<br />
vollkommenen, aber zumindest zu<br />
vorläufigen Forderungsausfällen. Eine<br />
weitere Kategorie sind die Mandanten,<br />
die nicht zahlungswillig sind, sei<br />
es aus Gründen, die in dem Mandatsverhältnis<br />
liegen oder weil sie der in<br />
letzter Zeit zu beobachteten Kanzlei-<br />
Hopping-Klientel entstammen und<br />
die Rechnung einfach nicht zahlen<br />
wollen.<br />
Ebenso kommen <strong>von</strong> <strong>Anwälte</strong>n<br />
selbst verschuldete Fälle vor. Wer allzu<br />
nachgiebig seine Honorarforderungen<br />
verfolgt, erwirbt schnell einen<br />
solchen Ruf und wird fortan häufig<br />
beim selben und leider auch bei <strong>anderen</strong><br />
Mandanten mit seiner an sich löblichen<br />
Nachgiebigkeit konfrontiert.<br />
Alle Fälle haben eins gemeinsam:<br />
Forderungsausfälle führen beim <strong>Anwalt</strong><br />
zu kurzfristigen Liquiditätsengpässen<br />
und verhindern eine langfristige<br />
finanzielle Planung. Insbesondere<br />
Junganwälte haben hiermit zu kämpfen.<br />
Denn sie brauchen jedes Mandat<br />
und gehen oft genug das Risiko ein,<br />
erst nach Abschluss der Sache eine<br />
Endabrechnung zu erstellen. Auch<br />
fehlt insbesondere ihnen die Erfahrung,<br />
finanziell heikle Mandate zu<br />
erkennen und das Standing, konsequent<br />
der Forderung nachzugehen.<br />
Und schlussendlich lassen sich Kollegen<br />
auch oft überreden, das Honorar<br />
zu senken oder in Raten zu zahlen.<br />
Studien berichten über eine durchschnittliche<br />
Forderungsausfallquote<br />
bei Rechtsanwälten in Deutschland<br />
<strong>von</strong> über 5 %. Bei vielen <strong>Anwälte</strong>n<br />
dürfte diese Quote jedoch höher liegen.<br />
Dies liegt letztlich auch an der<br />
Bereitschaft, die Forderung gegen den<br />
Mandanten überhaupt – soweit möglich<br />
– geltend zu machen und die gegebenenfalls<br />
titulierte Forderung im<br />
Zwangsvollstreckungswege einzutreiben.<br />
In beiden Fällen dürfte das Mandat<br />
im beiderseitigen Einvernehmen<br />
beendet sein. Darüber hinaus scheitert<br />
die Eintreibung der Forderung<br />
bei fleißigen Kollegen oftmals letztendlich<br />
beim Versuch der Zwangsvollstreckung,<br />
wenn sich herausstellt,<br />
dass der Schuldner pfandlos ist. Dies<br />
ist besonders ärgerlich, da der <strong>Anwalt</strong><br />
auf den bis dahin entstandenen Auslagen<br />
ebenfalls sitzen bleibt.<br />
Doch nicht nur besteht ein finanzielles<br />
Risiko. Auch ist es lästig, seinen<br />
verdienten Gebühren „hinterherzulaufen“<br />
– dies auch deshalb, weil<br />
weitere Ressourcen des <strong>Anwalt</strong>s und<br />
seiner Mitarbeiter gebunden werden.<br />
Der <strong>Anwalt</strong> und das Personal verlieren<br />
dadurch Zeit, die sie effektiv<br />
besser in die Kernkompetenzen der<br />
Kanzlei – nämlich der anwaltlichen<br />
Beratung und Akquirierung und darüber<br />
hinaus der Weiterbildung– legen<br />
sollten.<br />
Ein gewisses Risiko des Forderungsausfalls<br />
ist und bleibt dem System<br />
immanent, so dass der <strong>Anwalt</strong> letztlich<br />
– ohne weitere Hilfe – nie alle<br />
KAnzlEI<br />
Honorarforderungen wird realisieren<br />
können. Vermeiden lassen sich Forderungsausfälle<br />
in finanzieller Hinsicht<br />
am ehesten dadurch, dass man die<br />
Bonität der Mandantschaft vor der<br />
Arbeit kennt. Da die diesbezüglichen<br />
Auskunftsstellen weiterhin immense<br />
Gebühren verlangen, dürfte dies jedoch<br />
langfristig kein wirtschaftlicher<br />
Weg sein, Forderungsausfällen vorzubeugen.<br />
Hier dürfte sich das Geschäftsmodell<br />
der <strong>Anwalt</strong>lichen Verrechnungsstelle<br />
durchsetzen, die<br />
<strong>Anwälte</strong>n für deren Mandanten Deckung<br />
erteilt oder sie frühzeitig warnt.<br />
Der Vorteil liegt auf der Hand: Der<br />
<strong>Anwalt</strong> kann sich auf seine Kernkompetenz<br />
konzentrieren und überlässt<br />
die Rechnungsstellung und das Inkasso<br />
dem Unternehmen. Sollte die Verrechnungsstelle<br />
die Mandantschaft<br />
wegen fehlender Bonität ablehnen,<br />
kann der <strong>Anwalt</strong> selbst bestimmen,<br />
ob er das Risiko des Forderungsausfalls<br />
eingehen möchte oder nicht.<br />
Letztlich dürfte diese Frage mit dem<br />
Stellen und der Begleichung einer<br />
Vorschussnote zu beantworten sein.<br />
Autor:<br />
RA Marcus Mürl<br />
Deutsche <strong>Anwalt</strong>liche Verrechnungsstelle<br />
AG<br />
Gustav-Heinemann-Ufer 58<br />
50968 Köln<br />
Tel.: 0221/93738-838<br />
Fax: 0221/93738-839<br />
E-Mail: info@anwvs.de<br />
4 / 2006 anwaltsreport<br />
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