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Was Anwälte von anderen Beraterberufen ... - Anwalt-Suchservice

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Forderungsausfälle – und wie man sie<br />

verhindern kann<br />

W elcher<br />

<strong>Anwalt</strong> kennt die Problematik<br />

nicht: Man ist für<br />

den Mandanten durch anwaltliche<br />

Beratung und außergerichtlicher<br />

und/oder gerichtlicher Vertretung in<br />

Vorleistung getreten, hat die Honorarrechnung<br />

diktiert und dem Mandanten<br />

zugesandt und wartet nun auf<br />

sein Geld. Oft bleiben <strong>Anwälte</strong> leider<br />

auf den ganzen Betrag sitzen. Manchmal<br />

liegt es in der Person des Mandanten<br />

begründet, manchmal kann<br />

der Mandant auch gar nichts für die<br />

Nichtzahlung.<br />

Kollegen berichten im Hinblick auf<br />

den ersten Fall – insbesondere in Straf-<br />

sachen – einhellig da<strong>von</strong>, dass das Honorar<br />

bezahlt sein sollte, bevor z.B.<br />

der Termin stattgefunden hat, besser<br />

sogar vorher. Renommierte Straf-<br />

rechtler arbeiten nicht mehr ohne<br />

Vorschüsse, welche meist sogar den<br />

Endbetrag der Honorarforderung darstellen.<br />

Ansonsten dürfte es bereits<br />

Anstrengungen entfalten, den Wohn-<br />

und/oder Aufenthaltsort des Mandanten<br />

ausfindig zu machen.<br />

Aber auch Mandanten, die z.B.<br />

ein Gewerbe betreiben und dann unverschuldet<br />

Schiffbruch erleiden, sind<br />

auf einmal nicht mehr zahlungsfähig<br />

und die Forderung kann abgeschrieben<br />

werden. Viele Mandanten<br />

können Honorarrechnungen auch<br />

aus tatsächlichen Gründen nicht ausgleichen,<br />

weil sie es sich nicht leisten<br />

können, jedenfalls nicht in einer<br />

Summe. Dies führt zwar nicht zu<br />

vollkommenen, aber zumindest zu<br />

vorläufigen Forderungsausfällen. Eine<br />

weitere Kategorie sind die Mandanten,<br />

die nicht zahlungswillig sind, sei<br />

es aus Gründen, die in dem Mandatsverhältnis<br />

liegen oder weil sie der in<br />

letzter Zeit zu beobachteten Kanzlei-<br />

Hopping-Klientel entstammen und<br />

die Rechnung einfach nicht zahlen<br />

wollen.<br />

Ebenso kommen <strong>von</strong> <strong>Anwälte</strong>n<br />

selbst verschuldete Fälle vor. Wer allzu<br />

nachgiebig seine Honorarforderungen<br />

verfolgt, erwirbt schnell einen<br />

solchen Ruf und wird fortan häufig<br />

beim selben und leider auch bei <strong>anderen</strong><br />

Mandanten mit seiner an sich löblichen<br />

Nachgiebigkeit konfrontiert.<br />

Alle Fälle haben eins gemeinsam:<br />

Forderungsausfälle führen beim <strong>Anwalt</strong><br />

zu kurzfristigen Liquiditätsengpässen<br />

und verhindern eine langfristige<br />

finanzielle Planung. Insbesondere<br />

Junganwälte haben hiermit zu kämpfen.<br />

Denn sie brauchen jedes Mandat<br />

und gehen oft genug das Risiko ein,<br />

erst nach Abschluss der Sache eine<br />

Endabrechnung zu erstellen. Auch<br />

fehlt insbesondere ihnen die Erfahrung,<br />

finanziell heikle Mandate zu<br />

erkennen und das Standing, konsequent<br />

der Forderung nachzugehen.<br />

Und schlussendlich lassen sich Kollegen<br />

auch oft überreden, das Honorar<br />

zu senken oder in Raten zu zahlen.<br />

Studien berichten über eine durchschnittliche<br />

Forderungsausfallquote<br />

bei Rechtsanwälten in Deutschland<br />

<strong>von</strong> über 5 %. Bei vielen <strong>Anwälte</strong>n<br />

dürfte diese Quote jedoch höher liegen.<br />

Dies liegt letztlich auch an der<br />

Bereitschaft, die Forderung gegen den<br />

Mandanten überhaupt – soweit möglich<br />

– geltend zu machen und die gegebenenfalls<br />

titulierte Forderung im<br />

Zwangsvollstreckungswege einzutreiben.<br />

In beiden Fällen dürfte das Mandat<br />

im beiderseitigen Einvernehmen<br />

beendet sein. Darüber hinaus scheitert<br />

die Eintreibung der Forderung<br />

bei fleißigen Kollegen oftmals letztendlich<br />

beim Versuch der Zwangsvollstreckung,<br />

wenn sich herausstellt,<br />

dass der Schuldner pfandlos ist. Dies<br />

ist besonders ärgerlich, da der <strong>Anwalt</strong><br />

auf den bis dahin entstandenen Auslagen<br />

ebenfalls sitzen bleibt.<br />

Doch nicht nur besteht ein finanzielles<br />

Risiko. Auch ist es lästig, seinen<br />

verdienten Gebühren „hinterherzulaufen“<br />

– dies auch deshalb, weil<br />

weitere Ressourcen des <strong>Anwalt</strong>s und<br />

seiner Mitarbeiter gebunden werden.<br />

Der <strong>Anwalt</strong> und das Personal verlieren<br />

dadurch Zeit, die sie effektiv<br />

besser in die Kernkompetenzen der<br />

Kanzlei – nämlich der anwaltlichen<br />

Beratung und Akquirierung und darüber<br />

hinaus der Weiterbildung– legen<br />

sollten.<br />

Ein gewisses Risiko des Forderungsausfalls<br />

ist und bleibt dem System<br />

immanent, so dass der <strong>Anwalt</strong> letztlich<br />

– ohne weitere Hilfe – nie alle<br />

KAnzlEI<br />

Honorarforderungen wird realisieren<br />

können. Vermeiden lassen sich Forderungsausfälle<br />

in finanzieller Hinsicht<br />

am ehesten dadurch, dass man die<br />

Bonität der Mandantschaft vor der<br />

Arbeit kennt. Da die diesbezüglichen<br />

Auskunftsstellen weiterhin immense<br />

Gebühren verlangen, dürfte dies jedoch<br />

langfristig kein wirtschaftlicher<br />

Weg sein, Forderungsausfällen vorzubeugen.<br />

Hier dürfte sich das Geschäftsmodell<br />

der <strong>Anwalt</strong>lichen Verrechnungsstelle<br />

durchsetzen, die<br />

<strong>Anwälte</strong>n für deren Mandanten Deckung<br />

erteilt oder sie frühzeitig warnt.<br />

Der Vorteil liegt auf der Hand: Der<br />

<strong>Anwalt</strong> kann sich auf seine Kernkompetenz<br />

konzentrieren und überlässt<br />

die Rechnungsstellung und das Inkasso<br />

dem Unternehmen. Sollte die Verrechnungsstelle<br />

die Mandantschaft<br />

wegen fehlender Bonität ablehnen,<br />

kann der <strong>Anwalt</strong> selbst bestimmen,<br />

ob er das Risiko des Forderungsausfalls<br />

eingehen möchte oder nicht.<br />

Letztlich dürfte diese Frage mit dem<br />

Stellen und der Begleichung einer<br />

Vorschussnote zu beantworten sein.<br />

Autor:<br />

RA Marcus Mürl<br />

Deutsche <strong>Anwalt</strong>liche Verrechnungsstelle<br />

AG<br />

Gustav-Heinemann-Ufer 58<br />

50968 Köln<br />

Tel.: 0221/93738-838<br />

Fax: 0221/93738-839<br />

E-Mail: info@anwvs.de<br />

4 / 2006 anwaltsreport<br />

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