Was Anwälte von anderen Beraterberufen ... - Anwalt-Suchservice
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His Steveness<br />
<strong>Was</strong> am 1. April 1976 als ernst gemeinter Aprilscherz begann, gehört bereits heute zu den<br />
Klassikern der Wirtschaftsgeschichte: Aufstieg, Fall und Wiederaufstieg <strong>von</strong> Steve Jobs und<br />
seinem Apple-Konzern. 10 Jahre nach der Gründung musste Jobs Apple, das zwischenzeitlich<br />
Milliardenumsätze generierte, nach einem Machtkampf im Vorstand verlassen. Er kaufte<br />
Lucasfilm, einen Zeichentrick-Spezialisten, benannte es in Pixar um und verkaufte es dieser<br />
Tage für mehrere Milliarden an Walt Disney. Und als Apple in den 90er Jahren fast pleite war,<br />
kam Jobs zurück und machte die Macs mit einem überragenden Design wieder verkaufsfähig.<br />
2001 stellte er dann das erste MP3-Abspielgerät namens iPod vor, <strong>von</strong> dem Apple in der Folge<br />
40 Millionen Stück weltweit absetzte. Hinzu kommt: Mit dem Musikportal iTunes hat Apple<br />
in kürzester Zeit eine Monopolstellung beim Downloaden <strong>von</strong> Musiktiteln erreicht. Und in diesem<br />
Jahr wartete Jobs gleich mit einem Doppelschlag auf: Zuerst schloss er mit Intel eine<br />
Kooperation, um die Apple-Computer künftig mit den schnelleren Prozessoren ausstatten zu<br />
können. Kurze Zeit später dann verkündete er, dass die trendigen Apple-Computer fortan auch<br />
unter Windows laufen – für eingefleischte Apple-Fans, die ihren Boss ehrfürchtig „His Steveness“<br />
nennen, eine echte Revolution.<br />
<strong>Was</strong> aber können wir <strong>Anwälte</strong> aus dem Apple-Beispiel lernen? Vordergründig sicherlich<br />
soviel, dass zumindest die jüngeren <strong>Anwalt</strong>skolleginnen und -kollegen aufgrund der zunehmenden<br />
Marktenge dazu gezwungen sind, sich neue Produkte auszudenken und damit auch<br />
visionär in die Zukunft zu schauen. Als Anwältin oder <strong>Anwalt</strong> kann heute kaum noch jemand damit<br />
rechnen, ein Leben lang dieselben Dienstleistungen an den Mandanten bringen zu können.<br />
Dabei wird es bei anhaltend starkem Zugang zum <strong>Anwalt</strong>sberuf erforderlich werden, in Nischen<br />
und auch rechtsfremde Felder auszuweichen. Wer hätte im Jahre 2001 damit gerechnet,<br />
dass Steve Jobs mit seinem iPod einen derart großen Erfolg haben würde? Doch die <strong>Anwalt</strong>schaft<br />
hat die Marktpotenziale – auch des Internets – bisher nur ansatzweise erkannt.<br />
Neue Entwicklungschancen wird auch das Rechtsdienstleistungsgesetz bringen. Denn § 59a<br />
Abs. 4 BRAO-E zieht den Kreis möglicher sozietätsfähiger Berufe über das derzeitige Recht<br />
weit hinaus. Sollte das Gesetz so kommen, würde das Berufsbild des klassischen <strong>Anwalt</strong>s<br />
einerseits sicherlich verwässert. Andererseits böte sich dann für mutige <strong>Anwälte</strong> die Chance,<br />
als Teil eines Dienstleistungsteams auch <strong>von</strong> branchenfremden Dienstleistern zu profitieren.<br />
Das wäre dann in der Tat eine Öffnung des Rechtsmarktes. Steve Jobs lässt grüßen!<br />
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Gültig ist die Preisliste vom 1.1.2006<br />
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