Was Anwälte von anderen Beraterberufen ... - Anwalt-Suchservice
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DMB-Mietervereine wollen keine Prozesshansel sein<br />
ie Rechtsberater der 330 im Deut-<br />
Dschen Mieterbund (DMB) zusammengeschlossenen<br />
örtlichen Mietervereine<br />
haben im Kalenderjahr 2005<br />
rund 1,1 Millionen Rechtsberatungen<br />
durchgeführt.<br />
Jede dritte Rechtsberatung drehte<br />
sich um das Thema Betriebs- und Heizkosten.<br />
„Hier machen sich die gestiegenen<br />
Energiepreise und insbesondere<br />
auch die Auseinandersetzungen<br />
um die einseitigen Preiserhöhungen<br />
Gerling bietet Antidiskriminierungs-Rechtsschutz an<br />
ls erste am deutschen Markt führt<br />
Adie Gerling-Konzern Allgemeine<br />
Versicherungs-AG eine Antidiskriminierungs-Rechtsschutzversicherung<br />
in Anlehnung an das Gleichbehandlungs-Gesetz<br />
ein. Die Rechtsschutzversicherungs-Police<br />
der Gerling-Konzern<br />
Allgemeine ist für Unternehmen<br />
bestimmt, die sich gegen Ansprüche<br />
aus dem „Allgemeinen Gleichbehandlungs-Gesetz“<br />
(AGG) – besser bekannt<br />
unter dem bisherigen Namen „Antidiskriminierungsgesetz“<br />
– zur Wehr<br />
setzen wollen. Werner Dahnz, Leiter<br />
Rechtsschutz-Industrie bei Gerling und<br />
Entwickler der neuen Antidiskriminierungs-Police:<br />
„Nach Inkrafttreten des<br />
Gesetzes wird es auch in Deutschland<br />
verstärkt zu Inanspruchnahmen <strong>von</strong><br />
Unternehmen kommen. Erfahrungen<br />
aus dem Ausland belegen dies eindeutig.<br />
Mit unserem Antidiskriminierungs-Rechtsschutz<br />
können sich Unternehmen<br />
qualifiziert gegen derartige<br />
Ansprüche zur Wehr setzen.“ Dahnz<br />
der Gaslieferanten bemerkbar“, erklärte<br />
Dr. Franz-Georg Rips, Direktor<br />
des Deutschen Mieterbundes, bei der<br />
Vorstellung der Rechtsberatungs- und<br />
Prozessstatistik des Deutschen Mieterbundes<br />
für das Kalenderjahr 2005 auf<br />
der Bundesarbeitstagung der Mieterorganisation<br />
in Fulda. Nach den Statistiken<br />
der Mieterorganisation und<br />
der DMB Rechtsschutz-Versicherung<br />
führen etwa 97 Prozent aller Rechtsberatungen<br />
schon außergerichtlich zu<br />
teilt mit, dass die neue Police EU-weit<br />
gilt und so angelegt ist, dass bedingungsgemäß<br />
sämtliche Kosten erstattet<br />
werden, bei denen Unternehmer<br />
FAKTEN<br />
einem Ergebnis. Nur in knapp 3 Prozent<br />
der Fälle müssen letztlich Gerichte<br />
entscheiden. „DMB-Mietervereine<br />
sind keine 'Prozesshansel'.<br />
Die Rechtsberater der Mietervereine<br />
suchen und finden im Interesse der<br />
Mitglieder die außergerichtliche Lösung,<br />
unter Umständen auch den<br />
Kompromiss", erklärte der Mieterbund-Direktor.<br />
Und weiter: „Wir<br />
sind die Streitschlichter in Deutschland<br />
schlechthin.“<br />
E-Mail nicht in der Kanzlei angekommen – Mandant geht leer aus<br />
chickt ein Mandant seinem <strong>Anwalt</strong><br />
Seinen Auftrag zur Berufungseinlegung<br />
per eMail und kommt diese<br />
Nachricht beim <strong>Anwalt</strong> nicht an, kann<br />
dieser nach einer neuen Entscheidung<br />
des Oberlandesgerichts Nürnberg (Az.:<br />
5 U 456/06) den Antrag auf Wiedereinsetzung<br />
in den vorigen Stand getrost<br />
vergessen. Die Besonderheit des Falles<br />
lag darin, dass sowohl der Mandant als<br />
auch die Sekretärin der Kanzlei eine<br />
eidesstattliche Versicherung abgegeben<br />
hatten. Der Mandant bekundete darin,<br />
die eMail parallel auch an eine zweite auf<br />
ihn lautende E-Mail-Adresse verschickt<br />
zu haben. Dort sei die Nachricht auch<br />
angekommen. Die Sekretärin erklärte<br />
dagegen, dass die eMail jedenfalls nicht<br />
im Kanzleicomputer eingegangen sei.<br />
Dass eine eMail trotz richtiger Adressierung<br />
im Internet völlig verschwinde, sei<br />
zwar theoretisch denkbar, in der Realität<br />
aber wenig wahrscheinlich, meinten<br />
die Nürnberger Richter. Dann bleibe<br />
als Erklärung aber entweder nur ein<br />
Bedienungsfehler des Mandanten oder<br />
Unternehmen können sich gegen Diskriminierungsvorwürfe schützen.<br />
in der Kanzlei übrig. Da dem Gericht<br />
beide Versionen gleichermaßen möglich<br />
schienen und keine der beiden<br />
eidesstattlichen Versicherungen mehr<br />
Glaubhaftigkeit aufwiesen, lehnten die<br />
Richter den Antrag auf Wiedereinsetzung<br />
kurzerhand ab. Die Gründe für<br />
die Wiedereinsetzung müssten zwar<br />
nicht gewiss, wohl aber überwiegend<br />
wahrscheinlich sein. Hier aber sei ein<br />
möglicher Bedienungsfehler des Mandanten<br />
nicht ganz <strong>von</strong> der Hand zu<br />
weisen, mutmaßte das Gericht.<br />
im Arbeitsalltag wegen möglicher Diskriminierungen<br />
haftbar sein könnten<br />
– egal ob im außergerichtlichen oder<br />
im gerichtlichen Stadium.<br />
4 / 2006 anwaltsreport