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Was Anwälte von anderen Beraterberufen ... - Anwalt-Suchservice

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DMB-Mietervereine wollen keine Prozesshansel sein<br />

ie Rechtsberater der 330 im Deut-<br />

Dschen Mieterbund (DMB) zusammengeschlossenen<br />

örtlichen Mietervereine<br />

haben im Kalenderjahr 2005<br />

rund 1,1 Millionen Rechtsberatungen<br />

durchgeführt.<br />

Jede dritte Rechtsberatung drehte<br />

sich um das Thema Betriebs- und Heizkosten.<br />

„Hier machen sich die gestiegenen<br />

Energiepreise und insbesondere<br />

auch die Auseinandersetzungen<br />

um die einseitigen Preiserhöhungen<br />

Gerling bietet Antidiskriminierungs-Rechtsschutz an<br />

ls erste am deutschen Markt führt<br />

Adie Gerling-Konzern Allgemeine<br />

Versicherungs-AG eine Antidiskriminierungs-Rechtsschutzversicherung<br />

in Anlehnung an das Gleichbehandlungs-Gesetz<br />

ein. Die Rechtsschutzversicherungs-Police<br />

der Gerling-Konzern<br />

Allgemeine ist für Unternehmen<br />

bestimmt, die sich gegen Ansprüche<br />

aus dem „Allgemeinen Gleichbehandlungs-Gesetz“<br />

(AGG) – besser bekannt<br />

unter dem bisherigen Namen „Antidiskriminierungsgesetz“<br />

– zur Wehr<br />

setzen wollen. Werner Dahnz, Leiter<br />

Rechtsschutz-Industrie bei Gerling und<br />

Entwickler der neuen Antidiskriminierungs-Police:<br />

„Nach Inkrafttreten des<br />

Gesetzes wird es auch in Deutschland<br />

verstärkt zu Inanspruchnahmen <strong>von</strong><br />

Unternehmen kommen. Erfahrungen<br />

aus dem Ausland belegen dies eindeutig.<br />

Mit unserem Antidiskriminierungs-Rechtsschutz<br />

können sich Unternehmen<br />

qualifiziert gegen derartige<br />

Ansprüche zur Wehr setzen.“ Dahnz<br />

der Gaslieferanten bemerkbar“, erklärte<br />

Dr. Franz-Georg Rips, Direktor<br />

des Deutschen Mieterbundes, bei der<br />

Vorstellung der Rechtsberatungs- und<br />

Prozessstatistik des Deutschen Mieterbundes<br />

für das Kalenderjahr 2005 auf<br />

der Bundesarbeitstagung der Mieterorganisation<br />

in Fulda. Nach den Statistiken<br />

der Mieterorganisation und<br />

der DMB Rechtsschutz-Versicherung<br />

führen etwa 97 Prozent aller Rechtsberatungen<br />

schon außergerichtlich zu<br />

teilt mit, dass die neue Police EU-weit<br />

gilt und so angelegt ist, dass bedingungsgemäß<br />

sämtliche Kosten erstattet<br />

werden, bei denen Unternehmer<br />

FAKTEN<br />

einem Ergebnis. Nur in knapp 3 Prozent<br />

der Fälle müssen letztlich Gerichte<br />

entscheiden. „DMB-Mietervereine<br />

sind keine 'Prozesshansel'.<br />

Die Rechtsberater der Mietervereine<br />

suchen und finden im Interesse der<br />

Mitglieder die außergerichtliche Lösung,<br />

unter Umständen auch den<br />

Kompromiss", erklärte der Mieterbund-Direktor.<br />

Und weiter: „Wir<br />

sind die Streitschlichter in Deutschland<br />

schlechthin.“<br />

E-Mail nicht in der Kanzlei angekommen – Mandant geht leer aus<br />

chickt ein Mandant seinem <strong>Anwalt</strong><br />

Seinen Auftrag zur Berufungseinlegung<br />

per eMail und kommt diese<br />

Nachricht beim <strong>Anwalt</strong> nicht an, kann<br />

dieser nach einer neuen Entscheidung<br />

des Oberlandesgerichts Nürnberg (Az.:<br />

5 U 456/06) den Antrag auf Wiedereinsetzung<br />

in den vorigen Stand getrost<br />

vergessen. Die Besonderheit des Falles<br />

lag darin, dass sowohl der Mandant als<br />

auch die Sekretärin der Kanzlei eine<br />

eidesstattliche Versicherung abgegeben<br />

hatten. Der Mandant bekundete darin,<br />

die eMail parallel auch an eine zweite auf<br />

ihn lautende E-Mail-Adresse verschickt<br />

zu haben. Dort sei die Nachricht auch<br />

angekommen. Die Sekretärin erklärte<br />

dagegen, dass die eMail jedenfalls nicht<br />

im Kanzleicomputer eingegangen sei.<br />

Dass eine eMail trotz richtiger Adressierung<br />

im Internet völlig verschwinde, sei<br />

zwar theoretisch denkbar, in der Realität<br />

aber wenig wahrscheinlich, meinten<br />

die Nürnberger Richter. Dann bleibe<br />

als Erklärung aber entweder nur ein<br />

Bedienungsfehler des Mandanten oder<br />

Unternehmen können sich gegen Diskriminierungsvorwürfe schützen.<br />

in der Kanzlei übrig. Da dem Gericht<br />

beide Versionen gleichermaßen möglich<br />

schienen und keine der beiden<br />

eidesstattlichen Versicherungen mehr<br />

Glaubhaftigkeit aufwiesen, lehnten die<br />

Richter den Antrag auf Wiedereinsetzung<br />

kurzerhand ab. Die Gründe für<br />

die Wiedereinsetzung müssten zwar<br />

nicht gewiss, wohl aber überwiegend<br />

wahrscheinlich sein. Hier aber sei ein<br />

möglicher Bedienungsfehler des Mandanten<br />

nicht ganz <strong>von</strong> der Hand zu<br />

weisen, mutmaßte das Gericht.<br />

im Arbeitsalltag wegen möglicher Diskriminierungen<br />

haftbar sein könnten<br />

– egal ob im außergerichtlichen oder<br />

im gerichtlichen Stadium.<br />

4 / 2006 anwaltsreport

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