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Prof. Dr. D. Zobl (Koordinator) PD Dr. A. von Ziegler ... - Simon Schlauri

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sammen mit Angestellten verschiedener Akkreditivbegünstigter, zu denen nach unseren<br />

Informationen an vorderster Stelle solche bei der Down Under Lamb gehören, ein<br />

Betrugsmanöver <strong>von</strong> grösstem Umfang ausgeführt haben. Die Ermittlungen der Strafuntersuchungsbehörden<br />

in Dubai und Abu Dhabi sind im vollen Gange. Sollten Sie<br />

das Akkreditiv dennoch honorieren, müssten wir Ihnen den Regress verweigern."<br />

Brief Bank Wolf an Saladin Bank vom 5. Juli 2005:<br />

"Wir bedauern, Ihnen mitteilen zu müssen, dass wir ungeachtet Ihres Schreibens vom<br />

29. Juni 2005 nicht umhin kommen, unsere Akkreditiv-Verpflichtung gegenüber unserer<br />

Kundin Down Under Lamb nach Vorlegung akkreditivkonformer Dokumente bei<br />

Fälligkeit zu erfüllen. Wie Sie als international tätige Bank wissen, ist die Verpflichtung<br />

einer Bank unter einem Akkreditiv 'nicht abhängig <strong>von</strong> Gegenansprüchen oder<br />

Einreden des Auftraggebers, die sich aus seinen Beziehungen zur eröffnenden Bank<br />

oder zum Begünstigten ergeben'. Um solche unzulässigen Einreden würde es sich<br />

handeln, wenn wir Ihre Vorbringen der Begünstigten bei Verfall entgegenhielten.<br />

3. Akkreditiv Nr. 789:<br />

Bestätigende Bank: Banque Renard, Genf<br />

Begünstigte: Live Stock, Chicago<br />

Betrag: US$ 8 Mio.<br />

Vorlegung der Dokumente: spätestens am 30. Mai 2005<br />

Fälligkeit: 29. August 2005<br />

Brief Banque Renard an Saladin Bank vom 21. Mai 2005:<br />

"Wir beziehen uns auf Ihr Schreiben vom 17. Mai 2005 und teilen Ihnen mit, dass wir<br />

die Dokumente unter dem Akkreditiv 789 bereits am 14. Mai 2005 aufgenommen und<br />

das Akkreditiv gleichentags gegenüber unserer Kundin bevorschusst haben. Wir erwarten<br />

deshalb Ihre Vergütung des Akkreditivbetrages per 29. August 2005."<br />

Sie greifen reflexartig zum OR. Zu Ihrer Erleichterung rutscht aus einem der drei Dossiers das<br />

Handexemplar der Einheitlichen Richtlinien und Gebräuche für Dokumentenakkreditive,<br />

ERA 500, Revision 1993, <strong>von</strong> Rechtsanwalt Friedli, das er offenbar bei der Sichtung der Akten<br />

benutzt hatte. Sie setzen sich hinter die Akten, Bücher und BGE und bereiten sich auf eine<br />

lange Nacht im Büro vor.<br />

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