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Prof. Dr. D. Zobl (Koordinator) PD Dr. A. von Ziegler ... - Simon Schlauri

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Frage 2<br />

Angenommen, der Stiftungsrat der A hätte damals beschlossen, vorläufig nichts zu unternehmen.<br />

Am 16. Februar 2005 entscheidet der Verwaltungsrat der B AG nun mit 2:1 Stimmen, das<br />

Aktienkapital in Ausübung seiner im letzten Jahr geschaffenen statutarischen Kompetenz um<br />

15'000'000 Fr. zu erhöhen, um eine Annexion der Erdölhandelsgesellschaft C zu finanzieren.<br />

Hierzu entzieht der Verwaltungsrat allen bisherigen Aktionären die Bezugsrechte. Die C befindet<br />

sich bis anhin in der Hand der D AG, die wiederum dem X gehört, der Mehrheitsaktionär<br />

der B AG ist und auch in deren Verwaltungsrat sitzt.<br />

Der Stiftungsrat, der seinerseits durch sein Mitglied Y im Verwaltungsrat der B AG vertreten<br />

ist (der den Beschluss im Übrigen als einziger abgelehnt hat), erfährt <strong>von</strong> dem Beschluss. Er<br />

ist zusammen mit Y der Meinung, die C AG sei rund acht Prozent überbewertet, weshalb <strong>von</strong><br />

dieser Transaktion mit dem vorgesehenen Austauschverhältnis unbedingt abgesehen werden<br />

müsse. Im Weiteren sei nicht einzusehen, weshalb sich die B AG nun plötzlich auch im Erdölhandel<br />

betätigen solle.<br />

Welche Möglichkeiten hat der Stiftungsrat, die Interessen der Stiftung A zu wahren?<br />

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