Prof. Dr. D. Zobl (Koordinator) PD Dr. A. von Ziegler ... - Simon Schlauri
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Frage 2<br />
Angenommen, der Stiftungsrat der A hätte damals beschlossen, vorläufig nichts zu unternehmen.<br />
Am 16. Februar 2005 entscheidet der Verwaltungsrat der B AG nun mit 2:1 Stimmen, das<br />
Aktienkapital in Ausübung seiner im letzten Jahr geschaffenen statutarischen Kompetenz um<br />
15'000'000 Fr. zu erhöhen, um eine Annexion der Erdölhandelsgesellschaft C zu finanzieren.<br />
Hierzu entzieht der Verwaltungsrat allen bisherigen Aktionären die Bezugsrechte. Die C befindet<br />
sich bis anhin in der Hand der D AG, die wiederum dem X gehört, der Mehrheitsaktionär<br />
der B AG ist und auch in deren Verwaltungsrat sitzt.<br />
Der Stiftungsrat, der seinerseits durch sein Mitglied Y im Verwaltungsrat der B AG vertreten<br />
ist (der den Beschluss im Übrigen als einziger abgelehnt hat), erfährt <strong>von</strong> dem Beschluss. Er<br />
ist zusammen mit Y der Meinung, die C AG sei rund acht Prozent überbewertet, weshalb <strong>von</strong><br />
dieser Transaktion mit dem vorgesehenen Austauschverhältnis unbedingt abgesehen werden<br />
müsse. Im Weiteren sei nicht einzusehen, weshalb sich die B AG nun plötzlich auch im Erdölhandel<br />
betätigen solle.<br />
Welche Möglichkeiten hat der Stiftungsrat, die Interessen der Stiftung A zu wahren?<br />
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