Anlage 4, Teilgutachten 2; Beschreibung DOE-Standard
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Teil-Gutachten 2 / Nr. TPA/03/AS/2320/01-2<br />
Qualitätssichernde Bewertung einer Untersuchung von flugbetrieblichen Auswirkungen<br />
auf die Sicherheit von Betriebsanlagen und den Arbeitsschutz der Firmen<br />
TICONA und InfraServ in Kelsterbach Seite 14 von 29<br />
<strong>Anlage</strong> 4.2: Berechnung der Absturzwahrscheinlichkeit im<br />
<strong>DOE</strong>-<strong>Standard</strong><br />
<strong>Anlage</strong> 4.2.1: Festlegung der Flugbewegungen<br />
Bei der Bestimmung der Wahrscheinlichkeit für einen Flugzeugabsturz auf das Werkgelände der<br />
Firma TICONA/InfraServ werden 2 Fälle unterschieden:<br />
A: Ist-Stand 2000<br />
B: Planungsfall 2015; zusätzliche Landebahn Nord-West<br />
Die beiden Fälle werden weiter untergliedert:<br />
A1, B1: Start von der Startbahn West: nicht relevant, das Werksgelände wird nicht überflogen.<br />
A2, B2: Landung auf den beiden Start-/Landebahnen aus Richtung Osten: nicht relevant, selbst bei<br />
einem „overrun“ ist das Werksgelände nicht gefährdet, da es sich ca. 1,5 Meilen bzw.<br />
2,3 km hinter dem Ende der Start-/Landebahn befindet.<br />
A3, B3: Landung auf den beiden Start-/Landebahnen aus Richtung Westen: nach <strong>DOE</strong>-<strong>Standard</strong><br />
relevant, da das Werksgelände beim Anflug in einem Abstand in y-Richtung von < 1 Meile<br />
überflogen wird.<br />
A4, B4: Start von den beiden Start-/Landebahnen in Richtung Osten: nicht relevant, da das<br />
Werksgelände nicht überflogen wird.<br />
A5, B5: Start von den beiden Start-/Landebahnen in Richtung Westen: relevant, da das Werkge-<br />
lände bei Flugroute Nord-West überflogen wird.<br />
Für den Planungsfall 2015 mit der zusätzlichen Landebahn Nord-West ergeben sich zusätzlich neben<br />
den oben genannten Fällen zwei zusätzliche Betrachtungen:<br />
B6: Landung auf der Landebahn Nord-West aus Richtung Westen: relevant, da das Werk-<br />
gelände überflogen wird.<br />
B7: Landung auf der Landebahn Nord-West aus Richtung Osten: relevant bei „overruns“, wird<br />
aber im <strong>DOE</strong>-<strong>Standard</strong> nicht berücksichtigt.<br />
Die Unterscheidung zwischen „relevant“ und „nicht relevant“ bezieht sich auf das Kriterium, ob das<br />
Gelände der Fa. TICONA/InfraServ bei der jeweiligen Flugroute überflogen oder gestreift wird. In der<br />
Systematik des <strong>DOE</strong>-<strong>Standard</strong>s fallen allerdings auch die Flugrouten in die statistische Bewertung,<br />
die nicht direkt das Gelände der Fa. TICONA/InfraServ betreffen, aber über eine „Square-Mile-Feld“<br />
der bedingten Wahrscheinlichkeitsverteilung f(x,y) verlaufen. Diese Unterscheidung wird in Abschnitt<br />
<strong>Anlage</strong> 4.2.3 genauer betrachtet.<br />
TÜV Pfalz <strong>Anlage</strong>n und Betriebstechnik GmbH<br />
Fachabteilung <strong>Anlage</strong>nsicherheit<br />
Stand: 08. Januar 2004 <strong>Anlage</strong> 4_2_<strong>DOE</strong>-Rev-A