22.08.2013 Aufrufe

Anlage 4, Teilgutachten 2; Beschreibung DOE-Standard

Anlage 4, Teilgutachten 2; Beschreibung DOE-Standard

Anlage 4, Teilgutachten 2; Beschreibung DOE-Standard

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Teil-Gutachten 2 / Nr. TPA/03/AS/2320/01-2<br />

Qualitätssichernde Bewertung einer Untersuchung von flugbetrieblichen Auswirkungen<br />

auf die Sicherheit von Betriebsanlagen und den Arbeitsschutz der Firmen<br />

TICONA und InfraServ in Kelsterbach Seite 14 von 29<br />

<strong>Anlage</strong> 4.2: Berechnung der Absturzwahrscheinlichkeit im<br />

<strong>DOE</strong>-<strong>Standard</strong><br />

<strong>Anlage</strong> 4.2.1: Festlegung der Flugbewegungen<br />

Bei der Bestimmung der Wahrscheinlichkeit für einen Flugzeugabsturz auf das Werkgelände der<br />

Firma TICONA/InfraServ werden 2 Fälle unterschieden:<br />

A: Ist-Stand 2000<br />

B: Planungsfall 2015; zusätzliche Landebahn Nord-West<br />

Die beiden Fälle werden weiter untergliedert:<br />

A1, B1: Start von der Startbahn West: nicht relevant, das Werksgelände wird nicht überflogen.<br />

A2, B2: Landung auf den beiden Start-/Landebahnen aus Richtung Osten: nicht relevant, selbst bei<br />

einem „overrun“ ist das Werksgelände nicht gefährdet, da es sich ca. 1,5 Meilen bzw.<br />

2,3 km hinter dem Ende der Start-/Landebahn befindet.<br />

A3, B3: Landung auf den beiden Start-/Landebahnen aus Richtung Westen: nach <strong>DOE</strong>-<strong>Standard</strong><br />

relevant, da das Werksgelände beim Anflug in einem Abstand in y-Richtung von < 1 Meile<br />

überflogen wird.<br />

A4, B4: Start von den beiden Start-/Landebahnen in Richtung Osten: nicht relevant, da das<br />

Werksgelände nicht überflogen wird.<br />

A5, B5: Start von den beiden Start-/Landebahnen in Richtung Westen: relevant, da das Werkge-<br />

lände bei Flugroute Nord-West überflogen wird.<br />

Für den Planungsfall 2015 mit der zusätzlichen Landebahn Nord-West ergeben sich zusätzlich neben<br />

den oben genannten Fällen zwei zusätzliche Betrachtungen:<br />

B6: Landung auf der Landebahn Nord-West aus Richtung Westen: relevant, da das Werk-<br />

gelände überflogen wird.<br />

B7: Landung auf der Landebahn Nord-West aus Richtung Osten: relevant bei „overruns“, wird<br />

aber im <strong>DOE</strong>-<strong>Standard</strong> nicht berücksichtigt.<br />

Die Unterscheidung zwischen „relevant“ und „nicht relevant“ bezieht sich auf das Kriterium, ob das<br />

Gelände der Fa. TICONA/InfraServ bei der jeweiligen Flugroute überflogen oder gestreift wird. In der<br />

Systematik des <strong>DOE</strong>-<strong>Standard</strong>s fallen allerdings auch die Flugrouten in die statistische Bewertung,<br />

die nicht direkt das Gelände der Fa. TICONA/InfraServ betreffen, aber über eine „Square-Mile-Feld“<br />

der bedingten Wahrscheinlichkeitsverteilung f(x,y) verlaufen. Diese Unterscheidung wird in Abschnitt<br />

<strong>Anlage</strong> 4.2.3 genauer betrachtet.<br />

TÜV Pfalz <strong>Anlage</strong>n und Betriebstechnik GmbH<br />

Fachabteilung <strong>Anlage</strong>nsicherheit<br />

Stand: 08. Januar 2004 <strong>Anlage</strong> 4_2_<strong>DOE</strong>-Rev-A

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!