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BGI 832 - Technische Universität Braunschweig

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<strong>BGI</strong> <strong>832</strong><br />

lung kann auch nach diffuser Reflexion an rauen Flächen noch gesundheitsgefährlich<br />

sein.<br />

Siehe auch § 2 der Unfallverhütungsvorschrift „Laserstrahlung“<br />

(BGV B2) sowie Anhang 2 der zugehörigen Durchführungsanweisungen.<br />

2.4 Klassenzuordnung und -kennzeichnung von Lasereinrichtungen<br />

Alle Lasereinrichtungen der unter Abschnitt 2.2 aufgeführten Klassen<br />

dürfen betrieben werden.<br />

Lasereinrichtungen der Klassen 1 und 1M bedürfen keiner Kennzeichnung<br />

mit einem Hinweisschild, wenn der Hersteller statt dessen<br />

diese Hinweise in die Benutzerinformation aufnimmt.<br />

Siehe auch § 4 der Unfallverhütungsvorschrift „Laserstrahlung“<br />

(BGV B2).<br />

2.5 Anzeige von Lasern<br />

Nach § 5 der Unfallverhütungsvorschrift „Laserstrahlung“ (BGV B2)<br />

müssen Laser der Klassen 3B und 4 (nach der bisherigen Klassifizierung)<br />

vom Unternehmer angezeigt werden.<br />

Da die bisherigen Laser der Klasse 3B den neuen Klassen 3R und<br />

3B entsprechen, wird dieses Schutzziel auch erreicht, wenn vom<br />

Unternehmer der Betrieb von Lasereinrichtungen der Klassen 3R,<br />

3B oder 4 der Berufsgenossenschaft und der für den Arbeitsschutz<br />

zuständigen Behörde angezeigt wird.<br />

Anmerkung:<br />

Ein Muster für die Anzeige befindet sich im Anhang 5 dieser<br />

BG-Information.<br />

2.6 Bestellung von Laserschutzbeauftragten<br />

Nach § 6 der Unfallverhütungsvorschrift „Laserstrahlung“ (BGV B2)<br />

muss für den Betrieb von Lasern der Klassen 3B und 4 (nach der<br />

bisherigen Klassifizierung) ein Laserschutzbeauftragter vom Unternehmer<br />

schriftlich bestellt werden.<br />

Da die bisherigen Laser der Klasse 3B den neuen Klassen 3R und<br />

3B entsprechen, wird dieses Schutzziel auch erreicht, wenn vom<br />

Unternehmer für den Betrieb von Lasereinrichtungen der Klassen<br />

3R, 3B oder 4 ein Laserschutzbeauftragter schriftlich bestellt wird.<br />

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