BGI 832 - Technische Universität Braunschweig
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<strong>BGI</strong> <strong>832</strong><br />
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gangsleistung von 5 mW haben und bei denen Strahlachse oder<br />
Strahlfläche so eingerichtet und gesichert sind, dass eine Gefährdung<br />
der Augen verhindert wird.<br />
Dies wird z.B. erreicht, wenn:<br />
1. Lasereinrichtungen der Klassen 1, 1M, 2, 2M oder 3 A eingesetzt<br />
werden oder<br />
2. Lasereinrichtungen der Klasse 3R im sichtbaren Wellenlängenbereich<br />
eingesetzt werden, bei denen die Strahlachse oder Strahlfläche<br />
so eingerichtet und gesichert ist, dass keine Gefährdung der<br />
Augen vorhanden ist.<br />
2.13 Lasereinrichtungen für Unterrichtszwecke<br />
Für Unterrichtszwecke dürfen nach § 15 Abs. 1 der Unfallverhütungsvorschrift<br />
„Laserstrahlung“ Laser der Klassen 1 und 2 angewendet<br />
werden.<br />
Dieses Schutzziel wird z.B. auch erreicht, wenn neben den Klassen<br />
1 und 2 auch Laser der Klassen 1M und 2M verwendet werden<br />
und neben den in § 15 Abs. 2 der Unfallverhütungsvorschrift „Laserstrahlung“<br />
(BGV B2) beschriebenen Schutzmaßnahmen zusätzlich<br />
sichergestellt wird, dass der Strahlquerschnitt nicht durch optisch<br />
sammelnde Instrumente verkleinert wird.<br />
2.14 Lichtwellenleiter-Übertragungsstrecken in Fernmeldeanlagen und<br />
Informationsverarbeitungsanlagen<br />
Nach § 17 Abs. 1 der Unfallverhütungsvorschrift „Laserstrahlung“<br />
(BGV B2) hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass auch bei einer<br />
nicht bestimmungsgemäßen Trennung des Übertragungsweges<br />
von Lichtwellenleiter-Übertragungsstrecken Versicherte keiner Laserstrahlung<br />
oberhalb der maximal zulässigen Bestrahlung ausgesetzt<br />
werden.<br />
Dies wird z.B. erreicht, wenn an allen Verwendungsorten mit uneingeschränktem<br />
Zugang der Gefährdungsgrad eines LWL-Kommunikationssystems<br />
gemäß DIN EN 60825-2 höchstens 1, 1M, 2,<br />
2M bzw. 3 A entspricht.<br />
Bei Lichtwellenleiterübertragungsstrecken mit Lasereinrichtungen<br />
der Klassen 3R und 3B sind besondere Schutzmaßnahmen erforderlich,<br />
z.B. automatische Lasersicherheitsabschaltung bei Unterbrechung<br />
der Übertragungsstrecke, konstruktive Maßnahmen bei<br />
den optischen Steckverbindern.