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BGI 832 - Technische Universität Braunschweig

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<strong>BGI</strong> <strong>832</strong><br />

12<br />

gangsleistung von 5 mW haben und bei denen Strahlachse oder<br />

Strahlfläche so eingerichtet und gesichert sind, dass eine Gefährdung<br />

der Augen verhindert wird.<br />

Dies wird z.B. erreicht, wenn:<br />

1. Lasereinrichtungen der Klassen 1, 1M, 2, 2M oder 3 A eingesetzt<br />

werden oder<br />

2. Lasereinrichtungen der Klasse 3R im sichtbaren Wellenlängenbereich<br />

eingesetzt werden, bei denen die Strahlachse oder Strahlfläche<br />

so eingerichtet und gesichert ist, dass keine Gefährdung der<br />

Augen vorhanden ist.<br />

2.13 Lasereinrichtungen für Unterrichtszwecke<br />

Für Unterrichtszwecke dürfen nach § 15 Abs. 1 der Unfallverhütungsvorschrift<br />

„Laserstrahlung“ Laser der Klassen 1 und 2 angewendet<br />

werden.<br />

Dieses Schutzziel wird z.B. auch erreicht, wenn neben den Klassen<br />

1 und 2 auch Laser der Klassen 1M und 2M verwendet werden<br />

und neben den in § 15 Abs. 2 der Unfallverhütungsvorschrift „Laserstrahlung“<br />

(BGV B2) beschriebenen Schutzmaßnahmen zusätzlich<br />

sichergestellt wird, dass der Strahlquerschnitt nicht durch optisch<br />

sammelnde Instrumente verkleinert wird.<br />

2.14 Lichtwellenleiter-Übertragungsstrecken in Fernmeldeanlagen und<br />

Informationsverarbeitungsanlagen<br />

Nach § 17 Abs. 1 der Unfallverhütungsvorschrift „Laserstrahlung“<br />

(BGV B2) hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass auch bei einer<br />

nicht bestimmungsgemäßen Trennung des Übertragungsweges<br />

von Lichtwellenleiter-Übertragungsstrecken Versicherte keiner Laserstrahlung<br />

oberhalb der maximal zulässigen Bestrahlung ausgesetzt<br />

werden.<br />

Dies wird z.B. erreicht, wenn an allen Verwendungsorten mit uneingeschränktem<br />

Zugang der Gefährdungsgrad eines LWL-Kommunikationssystems<br />

gemäß DIN EN 60825-2 höchstens 1, 1M, 2,<br />

2M bzw. 3 A entspricht.<br />

Bei Lichtwellenleiterübertragungsstrecken mit Lasereinrichtungen<br />

der Klassen 3R und 3B sind besondere Schutzmaßnahmen erforderlich,<br />

z.B. automatische Lasersicherheitsabschaltung bei Unterbrechung<br />

der Übertragungsstrecke, konstruktive Maßnahmen bei<br />

den optischen Steckverbindern.

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