Viii-1 1..208 - Dr. Valeria Silvestri, Università La Sapienza, Roma
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DER VERFASSUNGSENTWURF FÜR DIE EUROPÄISCHE UNION:<br />
DIE NEUE KOMPETENZORDNUNG<br />
Eine bessere Abgrenzung der europäischen Kompetenzen gaben<br />
die europäischen Staats- und Regierungschefs dem EU-Konvent zur<br />
Zukunft Europas als Priorität auf. So heißt es in der ‘‘Erklärung von <strong>La</strong>eken’’:<br />
‘‘Es muss die Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen der Union<br />
und den Mitgliedstaaten verdeutlicht, vereinfacht und im Lichte der<br />
neuen Herausforderungen, denen sich die Union gegenübersieht, angepasst<br />
werden.’’ 1 Die Reichweite der Zuständigkeiten sollte nicht länger<br />
vom diskretionären Ermessen des Gesetzgebers oder von der gemeinschaftsfreundlichen<br />
Rechtsprechung des europäischen Gerichtshofes<br />
abhängen. Die potenzielle Allzuständigkeit der Europäischen<br />
Union sollte überführt werden in eine geregelte Trennung der Zuständigkeitsbereiche.<br />
Ist das gelungen?<br />
Der Konvent hat in seinem Verfassungsentwurf ein neues Kompetenzkapitel<br />
vorgeschlagen. Der folgende Beitrag befasst sich zunächst<br />
mit den darin enthaltenen neuen Kompetenzkategorien (I) sowie den<br />
Kompetenzregeln (II) und wendet sich dann einigen neuen Einzelzuständigkeiten<br />
zu (III). Eine Bewertung (IV) schließt sich an.<br />
I. Kompetenzkategorien<br />
1. Struktur<br />
Erstmals in den europäischen Verträgen werden in einem eigenen<br />
Kompetenzkapitel die Grundlagen der Zuständigkeitsordnung zusammengefasst.<br />
Das Fundament bildet dabei die Kategorisierung der Kompetenzen<br />
in ausschließliche und geteilte Zuständigkeiten sowie ergänzende<br />
Maßnahmen (Art. I-11) 2 , vervollständigt durch einige Sondernormen<br />
(Art. I - 14 bis 17).<br />
1. BGBl. 2001 II, S. 1700<br />
2. Artikel ohne Gesetzesangabe solche des Entwurfs für eine Verfassung für Europa vom 13. Juni und 18. Juli<br />
2003.<br />
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