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Viii-1 1..208 - Dr. Valeria Silvestri, Università La Sapienza, Roma

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DER VERFASSUNGSENTWURF FÜR DIE EUROPÄISCHE UNION:<br />

DIE NEUE KOMPETENZORDNUNG<br />

Eine bessere Abgrenzung der europäischen Kompetenzen gaben<br />

die europäischen Staats- und Regierungschefs dem EU-Konvent zur<br />

Zukunft Europas als Priorität auf. So heißt es in der ‘‘Erklärung von <strong>La</strong>eken’’:<br />

‘‘Es muss die Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen der Union<br />

und den Mitgliedstaaten verdeutlicht, vereinfacht und im Lichte der<br />

neuen Herausforderungen, denen sich die Union gegenübersieht, angepasst<br />

werden.’’ 1 Die Reichweite der Zuständigkeiten sollte nicht länger<br />

vom diskretionären Ermessen des Gesetzgebers oder von der gemeinschaftsfreundlichen<br />

Rechtsprechung des europäischen Gerichtshofes<br />

abhängen. Die potenzielle Allzuständigkeit der Europäischen<br />

Union sollte überführt werden in eine geregelte Trennung der Zuständigkeitsbereiche.<br />

Ist das gelungen?<br />

Der Konvent hat in seinem Verfassungsentwurf ein neues Kompetenzkapitel<br />

vorgeschlagen. Der folgende Beitrag befasst sich zunächst<br />

mit den darin enthaltenen neuen Kompetenzkategorien (I) sowie den<br />

Kompetenzregeln (II) und wendet sich dann einigen neuen Einzelzuständigkeiten<br />

zu (III). Eine Bewertung (IV) schließt sich an.<br />

I. Kompetenzkategorien<br />

1. Struktur<br />

Erstmals in den europäischen Verträgen werden in einem eigenen<br />

Kompetenzkapitel die Grundlagen der Zuständigkeitsordnung zusammengefasst.<br />

Das Fundament bildet dabei die Kategorisierung der Kompetenzen<br />

in ausschließliche und geteilte Zuständigkeiten sowie ergänzende<br />

Maßnahmen (Art. I-11) 2 , vervollständigt durch einige Sondernormen<br />

(Art. I - 14 bis 17).<br />

1. BGBl. 2001 II, S. 1700<br />

2. Artikel ohne Gesetzesangabe solche des Entwurfs für eine Verfassung für Europa vom 13. Juni und 18. Juli<br />

2003.<br />

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