Viii-1 1..208 - Dr. Valeria Silvestri, Università La Sapienza, Roma
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Bernhard Friedmann<br />
Die derzeitige Finanzierung der EU<br />
Im Haushaltsjahr 2002 finanzierte sich die EU aus:<br />
– Agrarabschöpfungen (rd. 2 %)<br />
– Zollabgaben des gemeinsamen Zolltarifs (rd.14 %)<br />
- einem Anteil (ab 2004 = von 0,5%) an der sogenannten bereinigten<br />
MWSt- Bemessungsgrundlage (MWSt-Komponente) (rd.28%)<br />
– einem Betrag, der sich aus der Anwendung eines im Rahmen des<br />
jährlichen Haushaltsverfahrens festzulegenden Satzes auf die<br />
Summe des (einheitlich nach Gemeinschaftsvorschriften berechneten)<br />
Bruttosozialproduktes ergibt (BSP-Komponente)<br />
(rd.56%).<br />
Agrarabschöpfungen und Zollabgaben sind sog. originäre Eigenmittel<br />
der EU. Ihre Bedeutung für die Finanzierung des EU-Haushalts ist<br />
stark rückläufig. Die Mehrwertsteuerkomponente und die BSP-Komponente<br />
werden zwar manchmal auch als Eigenmittel der EU bezeichnet,<br />
sind aber doch eher nationale Beiträge. Vom Aufkommen her hat<br />
sich in den letzten Jahren eine starke Verschiebung von der MWSt-<br />
Komponente hin zur BSP-Komponente ergeben. Man ist der Meinung,<br />
dass dies gerechter sei, weil sich der Wohlstand eines Volkes am ehesten<br />
im BSP ausdrücke. Die Summe aller Einnahmen darf 1,27% des<br />
BSP der Union nicht überschreiten, ist also plafondiert 1 . Bisher wurde<br />
dieser Spielraum nie ausgeschöpft. Selbst bei der bevorstehenden<br />
Osterweiterung will man unter der Höchstgrenze bleiben (wobei 1/<br />
10% rd. 10 Milliarden Euro ausmacht!) Der Haushalt der EU darf nicht<br />
– auch nicht teilweise – über Schulden finanziert werden. Bestrebungen<br />
in dieser Richtung, wie sie beispielsweise in der Zeit von Kommissionspräsident<br />
Delors unternommen worden sind, wurden stets von<br />
den Mitgliedstaaten abgeblockt.<br />
1. Beschluss des Rates vom 29. September 2000, ABI L 253 v.7.1.2000, Seite 42. In diesem Beschluss wird die<br />
Eigenmittelobergrenze auf 1,27 % des BSP der Union fest-gesetzt (1,24 % nach dem neuen System der Volkswirtschaftlichen<br />
Gesamtrechnung )<br />
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