Kinder - Landknirpse
Kinder - Landknirpse
Kinder - Landknirpse
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Schulwahlfreiheit und Schülerbeförderungsdebakel<br />
Das neue Schulgesetz<br />
Schon lange wurde gefordert, dass Schüler wählen können, welche<br />
Schule sie besuchen. Eltern wünschen sich die beste Schule mit der<br />
geringsten Fahrtzeit für ihre <strong>Kinder</strong>. Ein nachvollziehbarer Wunsch, der<br />
für viele Schüler vor dem neuen Schulgesetz nicht zu realisieren war,<br />
denn die Einzugsgebiete für die Schulen wurden vom Landkreis beschlossen.<br />
Hierbei spielte die Qualität der Schule keine Rolle, sondern<br />
die Sicherung der Auslastung. So mussten einige Schüler, z. B. im Randgebiet<br />
von Stralsund oder Greifswald weite Strecken zur örtlich zuständigen<br />
Schule zurücklegen, obwohl eine städtische Schule näher<br />
gewesen wäre. Nur Schulen in privater Trägerschaft, Schulen mit besonderer<br />
Ausprägung, Integrierte Gesamtschulen und Schulen für<br />
behinderte <strong>Kinder</strong> bildeten hier eine Ausnahme. Seit diesem Schuljahr<br />
gilt nun das neue Schulgesetz: Die Schüler haben ab der 5. Klasse einen<br />
Anspruch auf die Aufnahme in eine Schule ihrer Wahl, vorausgesetzt,<br />
dort bestehen die entsprechenden Aufnahmekapazitäten. Das klingt<br />
erst einmal gut, hat aber einen Haken: Die Modalitäten des Schülerfahrverkehrs<br />
wurden nicht angepasst! Unmut machte sich breit, weil<br />
die neue Wahlfreiheit also wieder nur für die Eltern gelten sollte, die<br />
es sich leisten könnten. Also gilt de facto doch keine Wahlfreiheit,<br />
fragten sich die „<strong>Landknirpse</strong>“ und recherchierten:<br />
Die Schülerbeförderung<br />
Die kreisfreien Städten Stralsund und Greifswald waren noch nie, mit<br />
Ausnahme von einigen Sonderfällen, zur Schülerbeförderung verpflichtet.<br />
Hier ändert sich nichts. Auf dem Land hingegen besteht laut<br />
dem neuen Gesetz der Anspruch auf eine kostenfreie Schülerbeförderung<br />
nur bis zur örtlich zuständigen Schule. Da eine private Schule nie<br />
eine örtlich zuständige Schule sein kann, müssten die Eltern das Fahrtgeld<br />
aus eigener Tasche zahlen. Doch die Landkreise Nordvorpommern,<br />
Rügen und Ostvorpommern sind eigene Wege gegangen: In<br />
den Kreistagssitzungen vor der Sommerpause beschlossen diese<br />
Kreise in ihrer Schülerbeförderungssatzung, dass alle <strong>Kinder</strong> innerhalb<br />
des jeweiligen Landkreises kostenlos die Schulbusse benutzen können,<br />
auch dann, wenn sie zu einer für sie nicht zuständigen Schule,<br />
also auch zu einer Privatschule oder einer frei gewählten Schule fahren.<br />
Die Fahrpläne der Busunternehmen, die nach den Befindlichkeiten der<br />
Schülerbeförderung gestrickt wurden, bleiben somit auch im neuen<br />
Schuljahr bestehen. Somit besteht für die Schüler innerhalb der Landkreise<br />
doch ein Wahlrecht gemäß des neuen Schulgesetztes. Für das<br />
alte Problem zwischen Stadt und Land wird man im Zuge der Kreisgebietesreform<br />
2012 eine Lösung finden.<br />
Weitere Neuerungen im neuen Schulgesetz:<br />
•<br />
•<br />
Die Kosten für die Beförderung der Gymnasiasten wird von jedem<br />
Landkreis in MV übernommen. Vorher waren die Regelungen in<br />
den Landkreisen unterschiedlich.<br />
Die Schuleingangsuntersuchungen sind in Mecklenburg-Vorpommern<br />
für die zukünftigen Erstklässler umstrukturiert worden:<br />
Schulärzte übernehmen jetzt vordergründig eine Überprüfung<br />
medizinischer bzw. organischer Lernvoraussetzungen eines Kindes<br />
(Sehen, Hören, körperliche und motorische Entwicklung). Die<br />
pädagogische Überprüfung (Sprache, Wahrnehmung, Denken)<br />
sowie eine pädagogische Klassifizierung bzw. Beschulungsempfehlung<br />
liegt jetzt im Zuständigkeitsbereich der Grundschulen.<br />
Diese nutzen standardisierte Testverfahren.<br />
Sept – Nov 10<br />
Dies & Das<br />
Nach 8 Jahren in der <strong>Kinder</strong>klinik habe ich zum 1. Juli die<br />
<strong>Kinder</strong>arztpraxis von Frau Dipl. Med. Monika Vetter in der<br />
Kleinen Parower Str. 63 a in Stralsund übernommen.<br />
Sprechzeiten:<br />
Montag bis Freitag 8:00 – 12:00 Uhr<br />
Dienstag 14:00 – 17:30 Uhr<br />
Donnerstag 14:00 – 16:30 Uhr<br />
Freitag 13:00 – 16:00 Uhr<br />
Ich freue mich darauf, Euch und Sie als Patienten in der<br />
Praxis begrüßen zu dürfen.<br />
Florian Woermann<br />
Facharzt für <strong>Kinder</strong>- und Jugendmedizin<br />
☎ 03831/ 39 11 31<br />
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