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Kinder - Landknirpse

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Schulwahlfreiheit und Schülerbeförderungsdebakel<br />

Das neue Schulgesetz<br />

Schon lange wurde gefordert, dass Schüler wählen können, welche<br />

Schule sie besuchen. Eltern wünschen sich die beste Schule mit der<br />

geringsten Fahrtzeit für ihre <strong>Kinder</strong>. Ein nachvollziehbarer Wunsch, der<br />

für viele Schüler vor dem neuen Schulgesetz nicht zu realisieren war,<br />

denn die Einzugsgebiete für die Schulen wurden vom Landkreis beschlossen.<br />

Hierbei spielte die Qualität der Schule keine Rolle, sondern<br />

die Sicherung der Auslastung. So mussten einige Schüler, z. B. im Randgebiet<br />

von Stralsund oder Greifswald weite Strecken zur örtlich zuständigen<br />

Schule zurücklegen, obwohl eine städtische Schule näher<br />

gewesen wäre. Nur Schulen in privater Trägerschaft, Schulen mit besonderer<br />

Ausprägung, Integrierte Gesamtschulen und Schulen für<br />

behinderte <strong>Kinder</strong> bildeten hier eine Ausnahme. Seit diesem Schuljahr<br />

gilt nun das neue Schulgesetz: Die Schüler haben ab der 5. Klasse einen<br />

Anspruch auf die Aufnahme in eine Schule ihrer Wahl, vorausgesetzt,<br />

dort bestehen die entsprechenden Aufnahmekapazitäten. Das klingt<br />

erst einmal gut, hat aber einen Haken: Die Modalitäten des Schülerfahrverkehrs<br />

wurden nicht angepasst! Unmut machte sich breit, weil<br />

die neue Wahlfreiheit also wieder nur für die Eltern gelten sollte, die<br />

es sich leisten könnten. Also gilt de facto doch keine Wahlfreiheit,<br />

fragten sich die „<strong>Landknirpse</strong>“ und recherchierten:<br />

Die Schülerbeförderung<br />

Die kreisfreien Städten Stralsund und Greifswald waren noch nie, mit<br />

Ausnahme von einigen Sonderfällen, zur Schülerbeförderung verpflichtet.<br />

Hier ändert sich nichts. Auf dem Land hingegen besteht laut<br />

dem neuen Gesetz der Anspruch auf eine kostenfreie Schülerbeförderung<br />

nur bis zur örtlich zuständigen Schule. Da eine private Schule nie<br />

eine örtlich zuständige Schule sein kann, müssten die Eltern das Fahrtgeld<br />

aus eigener Tasche zahlen. Doch die Landkreise Nordvorpommern,<br />

Rügen und Ostvorpommern sind eigene Wege gegangen: In<br />

den Kreistagssitzungen vor der Sommerpause beschlossen diese<br />

Kreise in ihrer Schülerbeförderungssatzung, dass alle <strong>Kinder</strong> innerhalb<br />

des jeweiligen Landkreises kostenlos die Schulbusse benutzen können,<br />

auch dann, wenn sie zu einer für sie nicht zuständigen Schule,<br />

also auch zu einer Privatschule oder einer frei gewählten Schule fahren.<br />

Die Fahrpläne der Busunternehmen, die nach den Befindlichkeiten der<br />

Schülerbeförderung gestrickt wurden, bleiben somit auch im neuen<br />

Schuljahr bestehen. Somit besteht für die Schüler innerhalb der Landkreise<br />

doch ein Wahlrecht gemäß des neuen Schulgesetztes. Für das<br />

alte Problem zwischen Stadt und Land wird man im Zuge der Kreisgebietesreform<br />

2012 eine Lösung finden.<br />

Weitere Neuerungen im neuen Schulgesetz:<br />

•<br />

•<br />

Die Kosten für die Beförderung der Gymnasiasten wird von jedem<br />

Landkreis in MV übernommen. Vorher waren die Regelungen in<br />

den Landkreisen unterschiedlich.<br />

Die Schuleingangsuntersuchungen sind in Mecklenburg-Vorpommern<br />

für die zukünftigen Erstklässler umstrukturiert worden:<br />

Schulärzte übernehmen jetzt vordergründig eine Überprüfung<br />

medizinischer bzw. organischer Lernvoraussetzungen eines Kindes<br />

(Sehen, Hören, körperliche und motorische Entwicklung). Die<br />

pädagogische Überprüfung (Sprache, Wahrnehmung, Denken)<br />

sowie eine pädagogische Klassifizierung bzw. Beschulungsempfehlung<br />

liegt jetzt im Zuständigkeitsbereich der Grundschulen.<br />

Diese nutzen standardisierte Testverfahren.<br />

Sept – Nov 10<br />

Dies & Das<br />

Nach 8 Jahren in der <strong>Kinder</strong>klinik habe ich zum 1. Juli die<br />

<strong>Kinder</strong>arztpraxis von Frau Dipl. Med. Monika Vetter in der<br />

Kleinen Parower Str. 63 a in Stralsund übernommen.<br />

Sprechzeiten:<br />

Montag bis Freitag 8:00 – 12:00 Uhr<br />

Dienstag 14:00 – 17:30 Uhr<br />

Donnerstag 14:00 – 16:30 Uhr<br />

Freitag 13:00 – 16:00 Uhr<br />

Ich freue mich darauf, Euch und Sie als Patienten in der<br />

Praxis begrüßen zu dürfen.<br />

Florian Woermann<br />

Facharzt für <strong>Kinder</strong>- und Jugendmedizin<br />

☎ 03831/ 39 11 31<br />

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