Das Planungsgebiet umfasst Teile der Grundstücke Flur-Nr
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Gemeinde Inning a. Ammersee<br />
Landkreis Starnberg<br />
Gemeinde INNING A. AMMERSEE<br />
Ortsteil Inning<br />
Landkreis Starnberg<br />
Bebauungsplan GEWERBEGEBIET „ Am Weiher „<br />
11. Än<strong>der</strong>ung<br />
<strong>Flur</strong> <strong>Nr</strong>. 483 TFL, 722/1, 722/5, 756 TFL, 767/9 - 767/14, 767/15,<br />
768, 768/1 - 768/4, 768/6, 768/7, 769, 770, 302/2, 294,<br />
296, 302/5, 302/6, 302/3, 302 TFL, 290 TFL, 290/1, 291,<br />
299, 301, 292, 290/2, 303/1, 304/2, 300, 302/7, 719<br />
Gemarkung Inning am Ammersee<br />
Planfertiger Dipl. Ing. Architekt<br />
Edwin Hoffmann<br />
Sonnenstraße 16<br />
82266 Inning a. Ammersee<br />
Plandatum 09.10.2012<br />
Begründung<br />
Inhalt<br />
A Begründung<br />
1 Planungsanlass und Verfahren<br />
2 Bestand und städtebauliche Situation<br />
3 Planungsrechtliche Situation<br />
4 Planungsziele<br />
5 Inhalt des Bebauungsplanes<br />
6 Bodenordnende Maßnahmen<br />
7 Erschließung, Ver- und Entsorgung<br />
B Grünordnung
A: Begründung<br />
1. Planungsanlass und Verfahren<br />
2<br />
Anlass ist die Überplanung <strong>der</strong> vor genannten <strong>Flur</strong>-<strong>Nr</strong>n., da die Fa. Gandl - Natursteine GmbH die<br />
Betriebsfläche um ein Ausstellungsgebäude mit Tiefgarage erweitern möchte, zur Sicherung <strong>der</strong><br />
Heizungsversorgung eine zweite Heizzentrale errichten muß, die ungenehmigten Baumaßnahmen<br />
für Gartennutzung und Kleintierhaltung in den Bebauungsplan aufgenommen werden sollen sowie<br />
die zur Sicherung <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen ökologischen Ausgleichsfläche erfor<strong>der</strong>lichen Maßnahmen neu<br />
bewertet werden müssen. Die Bauwünsche <strong>der</strong> <strong>Grundstücke</strong>igentümer sollen hierbei einen orts-<br />
bildverträglichen Rahmen erhalten; die Baudichte soll dem bereits bestehenden Gewerbegebiet<br />
entsprechen und wird nicht verän<strong>der</strong>t.<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at hat deshalb am 27.07.2010 den Aufstellungsbeschluss und redaktionell mit<br />
Beschluß vom 09.10.2012 zur 11.Än<strong>der</strong>ung des Bebauungsplanes gefasst.<br />
<strong>Das</strong> Ergebnis <strong>der</strong> Vorprüfung von Frau LA. Treiber vom 09.10.2012 sowie die schalltechnische<br />
Untersuchung des IB Moeller & Partner sind Bestandteil dieser 11.Bebauungsplanän<strong>der</strong>ung.<br />
2. Bestand und städtebauliche Situation<br />
<strong>Das</strong> ca. 11 ha große <strong>Planungsgebiet</strong> liegt im nordwestlichen Bereich des Ortsteiles Inning <strong>der</strong><br />
Gemeinde Inning am Ammersee. Die nähere Umgebung erweist sich als homogen.<br />
Im Westen wird das Baugebiet von Landwirtschaftlicher Nutzfläche sowie <strong>der</strong> geplanten Umgehungsstraße<br />
ST 2067 neu, im Norden von <strong>der</strong> Autobahn mit Nebenstraße sowie einen in den<br />
Ausgleichsflächen liegenden Weiher, im Süden durch eine Landwirtschaftliche Nutzfläche, im<br />
Osten mit <strong>der</strong> Zufahrt in das Gewerbegebiet von <strong>der</strong> Moosstraße, begrenzt.<br />
3. Planungsrechtliche Situation<br />
Der vorliegende Bebauungsplan entwickelt sich aus dem rechtswirksamen Flächen-<br />
nutzungsplan, in <strong>der</strong> Fassung vom 03.07.2012, genehmigt vom Landratsamt Starnberg mit<br />
Schreiben vom 19.09.2012, AZ 400-V-54-1-4. Im Regionalplan liegt <strong>der</strong> Planungsumgriff nicht im<br />
Regionalen Grünzug. Im landschaftlichen Vorbehaltsgebiet "Fünf-Seen-Land" ist <strong>der</strong> Bereich des<br />
Gewerbegebiets ausgespart, um eine weitere bauliche Entwicklung zu ermöglichen.<br />
4. Planungsziele<br />
Ziel und Zweck des Bebauungsplanes ist die organische Weiterentwicklung des bestehenden<br />
überbauten Gewerbegebiets. Hierzu ist ein städtebaulich verträgliches, auf die Lage des<br />
<strong>Planungsgebiet</strong>es ausgerichtetes Bebauungskonzept vorzugeben.
5. Inhalt des Bebauungsplanes<br />
Der Umgriff des Bebauungsplanes <strong>umfasst</strong> ca. 11 ha und setzt sich wie folgt zusammen:<br />
Fläche GE, MI ca. 30.000 m 2<br />
Fläche SO ca. 3.350 m 2<br />
Straßenfläche ca. 5.150 m 2<br />
Ökol. Ausgleichsflächen ca. 8.209 m 2<br />
( Ökol. Ausgleichsfläche außerhalb ca. 4.830 m 2 )<br />
Grünflächen, Umgehungsstraße, etc. ca. 63.000 m 2<br />
Umgriff ca.110.000 m 2<br />
5.1 Art <strong>der</strong> baulichen Nutzung<br />
3<br />
<strong>Das</strong> <strong>Planungsgebiet</strong> wird gem. BauNVO als Gewerbegebiet (GE), Mischgebiet (MI) sowie einem<br />
Son<strong>der</strong>gebiet (SO), festgesetzt, wobei Tankstellen, sonstige grundwassergefährdende Betriebe<br />
und lärmintensive Betriebe nicht zulässig sind. Für das Son<strong>der</strong>gebiet Kleintierhaltung sind die<br />
einzelnen Gebäude mit <strong>der</strong> zugehörigen Nutzung und Größe im Bebauungsplan festgeschrieben<br />
und dürfen nicht verän<strong>der</strong>t werden.<br />
5.2 Maß <strong>der</strong> baulichen Nutzung<br />
<strong>Das</strong> Maß <strong>der</strong> baulichen Nutzung wird im Bebauungsplan durch folgende Parameter festgesetzt<br />
a) maximal zulässige GRZ<br />
b) Bauweise<br />
c) Die Höheneinstellung <strong>der</strong> Gebäude durch Definition <strong>der</strong> maximal zulässigen Wandhöhe<br />
d) Die Höheneinstellung <strong>der</strong> Gebäude durch Definition <strong>der</strong> maximal zulässigen Firsthöhe<br />
e) Dachform und Dachneigung<br />
5.3 Städtebauliches Konzept und bauliche Gestaltung<br />
Über die bauliche Gestaltung sind ausreichend Festsetzungen im Bebauungsplan getroffen.<br />
5.4 Natur und Landschaft, Grünordnung<br />
Die Eingriffsregelung nach dem BNatSchG kommt für das dem Innenbereich zuzuordnende<br />
<strong>Planungsgebiet</strong> zur Anwendung. Der Bebauungsplan enthält mit <strong>der</strong> Unteren Naturschutzbehörde<br />
abgestimmte, Festsetzungen zur Grünordnung, so dass <strong>der</strong> Eingriff insgesamt bilanziert und<br />
kompensiert werden kann. Es wurde hierzu eine Grünordnungsplanung mit Umweltbericht vom<br />
09.10.2012 erstellt. Diese ist Bestandteil des vorliegenden Bebauungsplanes.
5.5 Verkehr, Garagen, Stellplätze<br />
4<br />
Die Verkehrserschließung erfolgt von <strong>der</strong> inneren Erschließung des Baugebietes, vom Rudolf-<br />
Diesel-Ring, über die Staatsstraße St 2070 von und zur ST 2067, zur B471 o<strong>der</strong> Autobahn A96.<br />
Garagen sind innerhalb <strong>der</strong> Baugrenzen allgemein zulässig.<br />
Im übrigen gilt die Stellplatzverordnung <strong>der</strong> Gemeinde Inning am Ammersee, vom 28.05.2008.<br />
5.5 Lärmschutz<br />
Lärmschutzmaßnahmen sind nach Maßgabe des Gutachtens vom IB Möhler & Partner vom<br />
09.08.2005 durchzuführen. Jedem Antrag auf Baugenehmigung ist ein explizites, auf die Nutzung<br />
und Gegebenheit des Gebäudes abgestimmtes aktuelles Schallgutachten beizulegen.<br />
6 Bodenordnende Maßnahmen<br />
Zur Verwirklichung des Bebauungsplanes sind bodenordnende Maßnahmen nicht erfor<strong>der</strong>lich.<br />
7 Erschließung, Ver- und Entsorgung<br />
Die notwendigen Ver- und Entsorgungseinrichtungen sind innerhalb des Baugebietes vorhanden,<br />
bzw. werden errichtet. Die interne Erschließung <strong>der</strong> einzelnen <strong>Grundstücke</strong> erfor<strong>der</strong>t jedoch noch<br />
die Weiterverlegung von Wasser- und Abwasserleitungen sowie <strong>der</strong> Ergänzung des vorhandenen<br />
Strom- und Telefonnetzes. Gegebenenfalls kann die Entwässerung nicht im Freispiegel erfolgen,<br />
so dass vom Bauherrn in eigener Verantwortung eine Hebeanlage erstellt werden muß.<br />
B: Grünordnung<br />
1. Einleitung<br />
1.1 Planungsanlass<br />
Zum Plananlass siehe A. Begründungen.<br />
Aus diesem Grund sind im Rahmen des hierfür notwendigen Bebauungsplanverfahrens<br />
Festsetzungen zur Grünordnung zu treffen. Der zu erwartende Umfang von unvermeidbaren<br />
Eingriffen in Natur und Landschaft durch die angestrebte Bebauung inkl. <strong>der</strong>en Erschließung<br />
ist zu definieren sowie notwendige Ausgleichsmaßnahmen zu ermitteln.<br />
1.2 Juristische Grundlagen<br />
Die rechtlichen Grundlagen ergeben sich aus § 8 Abs. 1 des Bundesnaturschutzgesetzes<br />
(BNatSchG) anwendbar über § 1a des Baugesetzbuches (BauGB), wonach die Eingriffsregelung<br />
mit den Aspekten Vermeidung und Ausgleich in die Abwägung gem. § 1 Abs. 6 BauGB einzustellen
5<br />
ist. Zur konkreten Ermittlung von Eingriff und Ausgleich findet <strong>der</strong> Leitfaden des BayStMLU „Bauen<br />
im Einklang mit <strong>der</strong> Natur, Eingriffsregelung in <strong>der</strong> Bauleitplanung“ Anwendung.<br />
2. Bestand und Bewertung<br />
2.1 Für das Gebiet <strong>der</strong> 11.Än<strong>der</strong>ung des Bebauungsplanes wurde im Zuge <strong>der</strong> weiteren Planung vom<br />
Landschaftsarchitekturbüro Monika Treiber, Herrsching, eine eigene Aufstellung mit Bestand und<br />
Bewertung mit Datum 09.10.2012 angefertigt. In diesem Zusammenhang wurden auch die<br />
ökologischen Ausgleichsflächen neu aufgestellt und definiert.<br />
Die erfor<strong>der</strong>lichen ökologischen Ausgleichsflächen, in <strong>der</strong> Größe von 8137 m2, werden innerhalb<br />
des Bebauungsplangebietes sowie im Ampermoos an den "Unteren Krautgärten" auf den Fl.<strong>Nr</strong>n.<br />
582 - 617,619 - 639, Gemarkung Inning, nachgewiesen.<br />
Inning a. Ammersee, den 09.10.2012<br />
Planer Gemeinde Inning<br />
Edwin Hoffmann W. Röslmair<br />
Dipl. Ing. Architekt Erster Bürgermeister