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Das Planungsgebiet umfasst Teile der Grundstücke Flur-Nr

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Gemeinde Inning a. Ammersee<br />

Landkreis Starnberg<br />

Gemeinde INNING A. AMMERSEE<br />

Ortsteil Inning<br />

Landkreis Starnberg<br />

Bebauungsplan GEWERBEGEBIET „ Am Weiher „<br />

11. Än<strong>der</strong>ung<br />

<strong>Flur</strong> <strong>Nr</strong>. 483 TFL, 722/1, 722/5, 756 TFL, 767/9 - 767/14, 767/15,<br />

768, 768/1 - 768/4, 768/6, 768/7, 769, 770, 302/2, 294,<br />

296, 302/5, 302/6, 302/3, 302 TFL, 290 TFL, 290/1, 291,<br />

299, 301, 292, 290/2, 303/1, 304/2, 300, 302/7, 719<br />

Gemarkung Inning am Ammersee<br />

Planfertiger Dipl. Ing. Architekt<br />

Edwin Hoffmann<br />

Sonnenstraße 16<br />

82266 Inning a. Ammersee<br />

Plandatum 09.10.2012<br />

Begründung<br />

Inhalt<br />

A Begründung<br />

1 Planungsanlass und Verfahren<br />

2 Bestand und städtebauliche Situation<br />

3 Planungsrechtliche Situation<br />

4 Planungsziele<br />

5 Inhalt des Bebauungsplanes<br />

6 Bodenordnende Maßnahmen<br />

7 Erschließung, Ver- und Entsorgung<br />

B Grünordnung


A: Begründung<br />

1. Planungsanlass und Verfahren<br />

2<br />

Anlass ist die Überplanung <strong>der</strong> vor genannten <strong>Flur</strong>-<strong>Nr</strong>n., da die Fa. Gandl - Natursteine GmbH die<br />

Betriebsfläche um ein Ausstellungsgebäude mit Tiefgarage erweitern möchte, zur Sicherung <strong>der</strong><br />

Heizungsversorgung eine zweite Heizzentrale errichten muß, die ungenehmigten Baumaßnahmen<br />

für Gartennutzung und Kleintierhaltung in den Bebauungsplan aufgenommen werden sollen sowie<br />

die zur Sicherung <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen ökologischen Ausgleichsfläche erfor<strong>der</strong>lichen Maßnahmen neu<br />

bewertet werden müssen. Die Bauwünsche <strong>der</strong> <strong>Grundstücke</strong>igentümer sollen hierbei einen orts-<br />

bildverträglichen Rahmen erhalten; die Baudichte soll dem bereits bestehenden Gewerbegebiet<br />

entsprechen und wird nicht verän<strong>der</strong>t.<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at hat deshalb am 27.07.2010 den Aufstellungsbeschluss und redaktionell mit<br />

Beschluß vom 09.10.2012 zur 11.Än<strong>der</strong>ung des Bebauungsplanes gefasst.<br />

<strong>Das</strong> Ergebnis <strong>der</strong> Vorprüfung von Frau LA. Treiber vom 09.10.2012 sowie die schalltechnische<br />

Untersuchung des IB Moeller & Partner sind Bestandteil dieser 11.Bebauungsplanän<strong>der</strong>ung.<br />

2. Bestand und städtebauliche Situation<br />

<strong>Das</strong> ca. 11 ha große <strong>Planungsgebiet</strong> liegt im nordwestlichen Bereich des Ortsteiles Inning <strong>der</strong><br />

Gemeinde Inning am Ammersee. Die nähere Umgebung erweist sich als homogen.<br />

Im Westen wird das Baugebiet von Landwirtschaftlicher Nutzfläche sowie <strong>der</strong> geplanten Umgehungsstraße<br />

ST 2067 neu, im Norden von <strong>der</strong> Autobahn mit Nebenstraße sowie einen in den<br />

Ausgleichsflächen liegenden Weiher, im Süden durch eine Landwirtschaftliche Nutzfläche, im<br />

Osten mit <strong>der</strong> Zufahrt in das Gewerbegebiet von <strong>der</strong> Moosstraße, begrenzt.<br />

3. Planungsrechtliche Situation<br />

Der vorliegende Bebauungsplan entwickelt sich aus dem rechtswirksamen Flächen-<br />

nutzungsplan, in <strong>der</strong> Fassung vom 03.07.2012, genehmigt vom Landratsamt Starnberg mit<br />

Schreiben vom 19.09.2012, AZ 400-V-54-1-4. Im Regionalplan liegt <strong>der</strong> Planungsumgriff nicht im<br />

Regionalen Grünzug. Im landschaftlichen Vorbehaltsgebiet "Fünf-Seen-Land" ist <strong>der</strong> Bereich des<br />

Gewerbegebiets ausgespart, um eine weitere bauliche Entwicklung zu ermöglichen.<br />

4. Planungsziele<br />

Ziel und Zweck des Bebauungsplanes ist die organische Weiterentwicklung des bestehenden<br />

überbauten Gewerbegebiets. Hierzu ist ein städtebaulich verträgliches, auf die Lage des<br />

<strong>Planungsgebiet</strong>es ausgerichtetes Bebauungskonzept vorzugeben.


5. Inhalt des Bebauungsplanes<br />

Der Umgriff des Bebauungsplanes <strong>umfasst</strong> ca. 11 ha und setzt sich wie folgt zusammen:<br />

Fläche GE, MI ca. 30.000 m 2<br />

Fläche SO ca. 3.350 m 2<br />

Straßenfläche ca. 5.150 m 2<br />

Ökol. Ausgleichsflächen ca. 8.209 m 2<br />

( Ökol. Ausgleichsfläche außerhalb ca. 4.830 m 2 )<br />

Grünflächen, Umgehungsstraße, etc. ca. 63.000 m 2<br />

Umgriff ca.110.000 m 2<br />

5.1 Art <strong>der</strong> baulichen Nutzung<br />

3<br />

<strong>Das</strong> <strong>Planungsgebiet</strong> wird gem. BauNVO als Gewerbegebiet (GE), Mischgebiet (MI) sowie einem<br />

Son<strong>der</strong>gebiet (SO), festgesetzt, wobei Tankstellen, sonstige grundwassergefährdende Betriebe<br />

und lärmintensive Betriebe nicht zulässig sind. Für das Son<strong>der</strong>gebiet Kleintierhaltung sind die<br />

einzelnen Gebäude mit <strong>der</strong> zugehörigen Nutzung und Größe im Bebauungsplan festgeschrieben<br />

und dürfen nicht verän<strong>der</strong>t werden.<br />

5.2 Maß <strong>der</strong> baulichen Nutzung<br />

<strong>Das</strong> Maß <strong>der</strong> baulichen Nutzung wird im Bebauungsplan durch folgende Parameter festgesetzt<br />

a) maximal zulässige GRZ<br />

b) Bauweise<br />

c) Die Höheneinstellung <strong>der</strong> Gebäude durch Definition <strong>der</strong> maximal zulässigen Wandhöhe<br />

d) Die Höheneinstellung <strong>der</strong> Gebäude durch Definition <strong>der</strong> maximal zulässigen Firsthöhe<br />

e) Dachform und Dachneigung<br />

5.3 Städtebauliches Konzept und bauliche Gestaltung<br />

Über die bauliche Gestaltung sind ausreichend Festsetzungen im Bebauungsplan getroffen.<br />

5.4 Natur und Landschaft, Grünordnung<br />

Die Eingriffsregelung nach dem BNatSchG kommt für das dem Innenbereich zuzuordnende<br />

<strong>Planungsgebiet</strong> zur Anwendung. Der Bebauungsplan enthält mit <strong>der</strong> Unteren Naturschutzbehörde<br />

abgestimmte, Festsetzungen zur Grünordnung, so dass <strong>der</strong> Eingriff insgesamt bilanziert und<br />

kompensiert werden kann. Es wurde hierzu eine Grünordnungsplanung mit Umweltbericht vom<br />

09.10.2012 erstellt. Diese ist Bestandteil des vorliegenden Bebauungsplanes.


5.5 Verkehr, Garagen, Stellplätze<br />

4<br />

Die Verkehrserschließung erfolgt von <strong>der</strong> inneren Erschließung des Baugebietes, vom Rudolf-<br />

Diesel-Ring, über die Staatsstraße St 2070 von und zur ST 2067, zur B471 o<strong>der</strong> Autobahn A96.<br />

Garagen sind innerhalb <strong>der</strong> Baugrenzen allgemein zulässig.<br />

Im übrigen gilt die Stellplatzverordnung <strong>der</strong> Gemeinde Inning am Ammersee, vom 28.05.2008.<br />

5.5 Lärmschutz<br />

Lärmschutzmaßnahmen sind nach Maßgabe des Gutachtens vom IB Möhler & Partner vom<br />

09.08.2005 durchzuführen. Jedem Antrag auf Baugenehmigung ist ein explizites, auf die Nutzung<br />

und Gegebenheit des Gebäudes abgestimmtes aktuelles Schallgutachten beizulegen.<br />

6 Bodenordnende Maßnahmen<br />

Zur Verwirklichung des Bebauungsplanes sind bodenordnende Maßnahmen nicht erfor<strong>der</strong>lich.<br />

7 Erschließung, Ver- und Entsorgung<br />

Die notwendigen Ver- und Entsorgungseinrichtungen sind innerhalb des Baugebietes vorhanden,<br />

bzw. werden errichtet. Die interne Erschließung <strong>der</strong> einzelnen <strong>Grundstücke</strong> erfor<strong>der</strong>t jedoch noch<br />

die Weiterverlegung von Wasser- und Abwasserleitungen sowie <strong>der</strong> Ergänzung des vorhandenen<br />

Strom- und Telefonnetzes. Gegebenenfalls kann die Entwässerung nicht im Freispiegel erfolgen,<br />

so dass vom Bauherrn in eigener Verantwortung eine Hebeanlage erstellt werden muß.<br />

B: Grünordnung<br />

1. Einleitung<br />

1.1 Planungsanlass<br />

Zum Plananlass siehe A. Begründungen.<br />

Aus diesem Grund sind im Rahmen des hierfür notwendigen Bebauungsplanverfahrens<br />

Festsetzungen zur Grünordnung zu treffen. Der zu erwartende Umfang von unvermeidbaren<br />

Eingriffen in Natur und Landschaft durch die angestrebte Bebauung inkl. <strong>der</strong>en Erschließung<br />

ist zu definieren sowie notwendige Ausgleichsmaßnahmen zu ermitteln.<br />

1.2 Juristische Grundlagen<br />

Die rechtlichen Grundlagen ergeben sich aus § 8 Abs. 1 des Bundesnaturschutzgesetzes<br />

(BNatSchG) anwendbar über § 1a des Baugesetzbuches (BauGB), wonach die Eingriffsregelung<br />

mit den Aspekten Vermeidung und Ausgleich in die Abwägung gem. § 1 Abs. 6 BauGB einzustellen


5<br />

ist. Zur konkreten Ermittlung von Eingriff und Ausgleich findet <strong>der</strong> Leitfaden des BayStMLU „Bauen<br />

im Einklang mit <strong>der</strong> Natur, Eingriffsregelung in <strong>der</strong> Bauleitplanung“ Anwendung.<br />

2. Bestand und Bewertung<br />

2.1 Für das Gebiet <strong>der</strong> 11.Än<strong>der</strong>ung des Bebauungsplanes wurde im Zuge <strong>der</strong> weiteren Planung vom<br />

Landschaftsarchitekturbüro Monika Treiber, Herrsching, eine eigene Aufstellung mit Bestand und<br />

Bewertung mit Datum 09.10.2012 angefertigt. In diesem Zusammenhang wurden auch die<br />

ökologischen Ausgleichsflächen neu aufgestellt und definiert.<br />

Die erfor<strong>der</strong>lichen ökologischen Ausgleichsflächen, in <strong>der</strong> Größe von 8137 m2, werden innerhalb<br />

des Bebauungsplangebietes sowie im Ampermoos an den "Unteren Krautgärten" auf den Fl.<strong>Nr</strong>n.<br />

582 - 617,619 - 639, Gemarkung Inning, nachgewiesen.<br />

Inning a. Ammersee, den 09.10.2012<br />

Planer Gemeinde Inning<br />

Edwin Hoffmann W. Röslmair<br />

Dipl. Ing. Architekt Erster Bürgermeister

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