Begründung zum Bebauungsplan als PDF - Gemeinde Inning a ...
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Planbezeichnung: GEMEINDE INNING a. A.<br />
Landkreis Starnberg<br />
<strong>Bebauungsplan</strong> „Stegen am Ammersee“<br />
Mischgebiet MI, Sondergebiet Werft<br />
Planfertiger: Architekt und Städteplaner<br />
Dipl. Ing. Rainer Frhr. von Linden<br />
Holzstr. 15,<br />
80469 München<br />
Tel. 089/20330808, Fax 089/268900<br />
e-mail: architekt@rainer-von-linden.de<br />
Plandatum: 02.04.1994<br />
Änderungsdatum: 08.11.1994<br />
14.02.1997<br />
13.10.2009<br />
27.07.2010<br />
14.09.2010<br />
07.12.2010<br />
18.01.2011<br />
06.12.2011 Änderungen blau<br />
Dieser Plan besteht aus folgenden Teilen:<br />
� Präambel<br />
� Festsetzungen durch Text mit<br />
� Nachrichtlichen Übernahmen, Kennzeichnungen und<br />
Hinweisen<br />
� Planzeichnung<br />
� <strong>Begründung</strong><br />
<strong>Begründung</strong>
Inhalt<br />
Anlass Seite 3<br />
Bisheriger Verfahrensverlauf 3<br />
Geltungsbereich 3<br />
Planungsrechtliche Voraussetzungen 3<br />
Flächennutzungsplanung 3<br />
Regionalplanerische Aussagen und Ziele 3<br />
Verordnungen, Fachplanungen, Gutachten 4<br />
Ziel und Zweck der Planung 5<br />
Lage, Größe und Beschaffenheit des Gebiets 5<br />
Erläuterung des Entwurfes und <strong>Begründung</strong> der Festsetzungen 7<br />
Art und Maß der baulichen Nutzung 7<br />
Bauweise und bauliche Gestaltung 11<br />
Verkehrsflächen und ruhender Verkehr 12<br />
Technische Infrastruktur, Regen- und Abwasser 13<br />
Grünordnung 14<br />
Gewässer 15<br />
Umweltschutz, Altlasten 15<br />
Nachrichtliche Übernahmen, Kennzeichnungen 16<br />
Umweltverträglichkeitsprüfung, Natura 2000 Gebiete, SPA-Abschätzung 18<br />
Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung, Artenschutz 19<br />
Regionaler Grünzug, Biotop, 19<br />
Verwirklichung der Planung 21<br />
Auswirkung der Planung und Kosten 21<br />
Anhang 1 Bereiche des Entwässerungskonzeptes 23<br />
Anhang 2 Immissionstechnische Untersuchung<br />
Anhang 3 Umweltbericht, SaP<br />
Gem. <strong>Inning</strong> a. A./ BPlan Stegen a. A. <strong>Begründung</strong> Seite 2 von 22 Planungsstand 01.02.2012
1. Anlass<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Inning</strong> a. A. fasste am 16.11.1993 nach Abschluss des Planfeststellungsverfahrens<br />
der Bundesautobahn A 96, wegen der damit verbundenen Änderung<br />
des Verkehrsnetzes, aufgrund zahlreicher Verdichtungs- und Änderungsabsichten<br />
und zur Sicherung von Verkehrs- und Erholungsflächen und deren Einrichtungen im<br />
Ortsteil Stegen a. A. den Beschluss zur Aufstellung eines <strong>Bebauungsplan</strong>es für diesen<br />
Ortsteil.<br />
2. Bisheriger Verfahrensverlauf<br />
1993 Aufstellungsbeschluss und Rahmenplanung<br />
1994 erste frühzeitige Beteiligung der Bürger<br />
1997 erste öffentl. Auslegung mit Beteiligung der Träger öffentlicher Belange<br />
2001 Behandlung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit mit Auslegungsbeschluss<br />
2009 erneute frühzeitige Information der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange<br />
Aufgrund der Anregungen und Bedenken wurden der Geltungsbereich verändert insbesondere<br />
die geplante öffentliche Grünfläche Liegewiese auf Fl. Nr. 2281, Gmkg. <strong>Inning</strong><br />
aus dem Geltungsbereich entfernt. Außerdem wurden aufgrund der Einwendungen<br />
und wegen zwischenzeitlich erfolgter Vorbescheide und Genehmigungen unter<br />
anderem das Maß der Nutzung und die Lage und Größe der Bauräume sowie die Gestaltungsfestsetzungen<br />
überarbeitet. Der am 18.01.2011 gefasste Satzungsbeschluss<br />
wurde am 06.12.2011 vor Inkrafttreten der Satzung aufgehoben, und eine Änderung<br />
nach § 4 a Abs.3 BauGB wegen zwischenzeitlich beantragter geringfügiger Änderungen<br />
(Schallschutzmaßnahmen „Alte Brauerei“ und Bauraumerweiterung und GR-<br />
Überschreitungen für unselbständige Bauteile wie Terrassen etc.) beschlossen.<br />
3. Geltungsbereich<br />
Der Umfang des Geltungsbereiches umfasst die in der Planzeichnung dargestellten<br />
Flächen.<br />
4. Planungsrechtliche Voraussetzungen<br />
4.1. Flächennutzungsplanung<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> besitzt einen rechtsverbindlichen Flächennutzungsplan vom<br />
29.04.1965. Die Bauflächen sind überwiegend <strong>als</strong> Mischgebiet MI ausgewiesen. Außerdem<br />
sind Parkplatzflächen, Grünflächen und im Bereich des Werftgeländes eine<br />
Fläche zur Umgemeindung dargestellt; Dieser Flächennutzungsplan ist im Laufe der<br />
Zeit durch Änderung der Nutzungen funktionslos geworden. Auf Grundlage der seit<br />
langer Zeit in Stegen bestehenden und genehmigten Nutzungsarten im Sinne der<br />
Baunutzungsverordnung wird parallel <strong>zum</strong> <strong>Bebauungsplan</strong>verfahren der Flächennutzungsplan<br />
geändert. Die Änderung erfolgt im Zuge der Fortschreibung des Flächennutzungsplans<br />
durch die Geschäftsstelle des Planungsverbandes Äußerer Wirtschaftsraum<br />
München.<br />
4.2 Regionalplanerische Aussagen und Ziele<br />
Der Ortsteil Stegen liegt im regionalen Grünzug „Ampertal“ mit Funktion <strong>als</strong> überregionale<br />
Klimaachse und Naherholungsfunktion für den lokalen und überregionalen<br />
Raum.<br />
Gem. <strong>Inning</strong> a. A./ BPlan Stegen a. A. <strong>Begründung</strong> Seite 3 von 22 Planungsstand 01.02.2012
� Der regionale Grünzug soll durch stärkere Ausweitung der Siedlungsflächen<br />
über bestehende FNP-Flächen hinaus nicht geschmälert werden. (RP B I 2.1).<br />
� Einer Beeinträchtigung der Erholungsfunktion ist soweit möglich entgegenzuwirken.<br />
� Im Erholungsgebiet soll die Landschaft vor einer ungeordneten Siedlungsentwicklung<br />
geschützt werden (RP B VIII 1).<br />
� Die Funktionsfähigkeit der Landwirtschaft für die Erhaltung und Pflege der Erholungs-<br />
und Kulturlandschaft ist zu sichern (RP B III 1.1).<br />
� Die Berufsfischerei auf dem Ammersee ist zu erhalten (RP B III 1.6).<br />
� Der Fremdenverkehr ist auszubauen (RP B IV 5.1).<br />
� Einer Überlastung durch Erholungsnutzung ist entgegenzuwirken (RP B VII 2)<br />
� Wanderwege sind netzartig auszubauen (RP B VII 3.4.1).<br />
4.3 Verordnungen, Fachplanungen, Gutachten<br />
Teile des Planungsgebietes lagen im Landschaftsschutzgebiet „Westlicher Teil des<br />
Landkreises Starnberg“ vom 20.04.1972 und standen im Widerspruch zur Bauleitplanung.<br />
Diesem Widerspruch begegnet die <strong>Gemeinde</strong> mit einem Antrag auf Verlegung<br />
der Schutzgebietsgrenze aus dem Planungsgebiet auf die Grenze des Geltungsbereichs<br />
des <strong>Bebauungsplan</strong>s Stegen durch Herausnahme von bereits seit langem besiedelten<br />
Flächen und einer Erweiterungsfläche für einen landwirtschaftlichen Betrieb.<br />
Diesem Antrag wurde am 30.03.2011 durch den Kreistag im Einvernehmen mit der<br />
Unteren Naturschutzbehörde stattgegeben, sodass mit Ausnahme von Flächen des<br />
Minigolfplatzes, die Uferpromenade, die Liegewiese und eine Fläche für eine technische<br />
Anlage des Abwasserzweckverbandes der gesamte Geltungsbereich des <strong>Bebauungsplan</strong>es<br />
von der Landschaftsschutzgebietsverordnung ausgenommen wurde.<br />
Im näheren Umfeld befinden sich die FFH-Gebiete „Ammerseeufer und Leitenwälder“,<br />
„Windach“ und „Ampermoos“ und ein Vogelschutzgebiet laut Vogelschutzrichtlinie<br />
(SPA-Gebiet Nr. 7932-471) „Ammerseegebiet“. Dies ist eines der bedeutendsten<br />
süddeutschen Überwinterungs- und Rastgebiete für Wiesenvögel, Wat- und Wasservögel,<br />
bedeutsames Brutgebiet für Wasser- und Sumpfvögel, Wiesenbrüter.<br />
„Seeuferuntersuchung Bayern“ des Bayerischen Landesamtes für Umweltschutz:<br />
Ziele: Schutz- und Schonbereich für das westl. Ammerseeufer bis Ostufer des Amper-<br />
Ausflusses; Erhalt der Erholungsnutzung im Erholungsgelände bei Sanierung der<br />
Uferschäden und Beseitigung der Uferverbauung;<br />
SPA-Vorabschätzung zur eventuell erforderlichen Erstellung eines Umweltberichtes<br />
<strong>zum</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> „Stegen a. Ammersee“, <strong>Gemeinde</strong> <strong>Inning</strong> am Ammersee (Landschaftsarchitekt<br />
W. Niemeyer, 27.10.2009):<br />
Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung<br />
(SaP) (Landschaftsarchitekten. Narr/Rist/Türk, April 2010):<br />
Landschaftsplan <strong>Inning</strong> (Arch. Klein Berning 1982, aktualisiert in 2010 durch das<br />
LschArchBüro Treiber): Ziele: Stegen nur für Freizeit und Erholung entwickelbar;<br />
Fremdenverkehr und Naherholung mit Freibad und anderen Freizeitangeboten werden<br />
empfohlen; natürliche Uferentwicklung ist nicht mehr möglich; seebezogene Nutzungen<br />
sollen bevorzugt werden; Schutz und Verbesserung des Naturhaushaltes<br />
Gem. <strong>Inning</strong> a. A./ BPlan Stegen a. A. <strong>Begründung</strong> Seite 4 von 22 Planungsstand 01.02.2012
durch Freihalten des Überschwemmungsgebietes und Schutz des Bereiches westl.<br />
der Werft und der wasserführenden Gräben.<br />
Immissionstechnische Untersuchung (Ing. Möhler + Partner Juni 2010).<br />
Orientierende Untersuchung auf Altlasten (Prof. Dr. Oeltzschner 2010) Im Bereich<br />
des Parkplatzes P1;<br />
Konzept der Niederschlagswasserbeseitigung im Ortsteil Stegen (Ing. Miller, Glatz,<br />
Kraus 2010).<br />
Struktur- und Rahmenplan „Stegen“ (Arch. Frhr. von Linden Nov. 1995), gefördert<br />
durch die Oberste Baubehörde.<br />
Es besteht kein <strong>Bebauungsplan</strong>. Das Baugebiet nördlich der Landsberger Straße und<br />
östlich der Zufahrt zur Staatsstraße 2070 wird derzeit nach § 34 BauGB beurteilt. Die<br />
übrigen Flächen werden dem nicht bebaubaren Außenbereich zugerechnet.<br />
5. Ziel und Zweck der Planung<br />
Ziele dieser Planung sind:<br />
� Schutz der Landschaft im Erholungsgebiet vor einer ungeordneten Siedlungsentwicklung;<br />
� Schutz des Orts- und Landschaftsbildes und des Naturhaushaltes;<br />
� Versorgung der Bevölkerung und des Nahbereiches mit Erholungseinrichtungen<br />
und Schutz vor einer Überlastung durch Erholungsnutzung;<br />
� Stärkung der Fremdenverkehrsfunktion;<br />
� Sicherung der Funktionsfähigkeit der Landwirtschaft für die Erhaltung und Pflege<br />
der Erholungs- und Kulturlandschaft;<br />
� Ordnung und Gestaltung der innerörtlichen Verkehrsflächen;<br />
6. Lage, Größe und Beschaffenheit des Gebiets<br />
Das Planungsgebiet liegt westlich des Hauptortes zwischen der Staatsstraße 2070,<br />
östlich dem Ursprung der Amper und dem Nordufer des Ammersees. Im Osten wird<br />
es von landwirtschaftlichen Flächen begrenzt. Alle ausgewiesenen Bauflächen sind<br />
mit Ausnahme einer Erweiterungsfläche für den Reithof bereits besiedelt. Die Grün-<br />
und Verkehrsflächen sind mit Ausnahme einer geplanten kurzen Wegeverbindung<br />
ebenfalls bereits seit langer Zeit in Benutzung.<br />
Der Geltungsbereich des <strong>Bebauungsplan</strong>s umfasst eine Fläche von rd. 10 ha.<br />
Das Planungsgebiet hat Anteil an zwei naturräumlichen Einheiten.<br />
1. Flachbereiche<br />
Die großen Flachbereiche mit Überschwemmungs- und Verlandungszonen, die Teil<br />
des ursprünglichen Sees waren, der in der vorgeschichtlichen Zeit von Weilheim bis<br />
Grafrath reichte, bilden heute die Uferzone und das Hinterland des Ammersees. Dieser<br />
Bereich ist ein faktisches Überschwemmungsgebiet. Es soll, wie in den letzten<br />
Jahren bereits öfters geschehen, <strong>als</strong> Retentionsfläche des Ammersees den Abfluss<br />
Gem. <strong>Inning</strong> a. A./ BPlan Stegen a. A. <strong>Begründung</strong> Seite 5 von 22 Planungsstand 01.02.2012
des Hochwassers in die Amper verzögern. Die aus wenigen Gebäuden bestehende<br />
erste Ansiedlung hatte sich hier auf einer kleinen erhöhten Landzunge gebildet. Später<br />
wurden mit dem Aushubmaterial der Dampferfahrrinne neue Flächen südlich der<br />
Landsberger Straße geschaffen, auf denen Minigolf, Werft, Biergärten und Liegewiese<br />
angesiedelt wurden, die heute der Schlösser- und Seenverwaltung unterstellt sind.<br />
Die potentielle natürliche Vegetation ist hier der Kalk-Flachmoor-Schwarzerlenbruch<br />
(Pruno-Fraxinetum und Querco-Ulmetum) und Erlen-Eschen-Auwald (Circaeo-<br />
Alnetum glutinosa). Einige Gehölzbestände dieser Pflanzengesellschaften sind vorhanden.<br />
Das Biotop Nr. 7933—19 Lindenallee ist amtlich festgestellt. Es beginnt im südlichen<br />
Geltungsbereich am Bräuhausweg und reicht entlang der Seeuferpromenade bis in<br />
den Schornbereich.<br />
Ein starker, fast durchgängiger uferbegleitender Gehölzsaum bildet heute eine deutliche<br />
Grenze zwischen Wasser und Land. Der gesamte nördliche Bereich und der östliche<br />
Uferstreifen dienen der intensiven Erholungs-, Sport- und Freizeitnutzung. Dazu<br />
gehören: Minigolf, Biergärten und Restaurants, Dampferfahrten, Bootsverleih, Surfen,<br />
Reiten, Tennis und eine öffentliche Promenade mit Liegewiese am See.<br />
Der Ammerseeuferbereich, dessen ausgedehnte Flachwasserzone intensiv <strong>zum</strong> Baden<br />
und Surfen genutzt wird, ist durch Aufschüttungen, wasserbezogene Freizeitnutzung,<br />
durch die Werft, durch Kaimauern und Stege geprägt und wird in der Seeuferuntersuchung<br />
Bayern <strong>als</strong> Erholungsbereich und sonstiger Bereich und die Wasserflächen<br />
<strong>als</strong> Erholungsbereich Wasser mit dem Hinweis „Uferschaden sanieren“ gekennzeichnet.<br />
Die Seenschifffahrt hat hier Anlegestege für die Dampferschifffahrt und unterhält<br />
hier ihre Werft mit Trockendock und Verwaltungsgebäude am Amper-Ausfluss.<br />
Westlich schließen sich die Flächen des Minigolfplatzes und des Abwasserzweckverbandes<br />
an. Der Amper-Ausfluss ist einschließlich seiner Ufer noch relativ naturnah<br />
erhalten und wird mit Ausnahme des Werftgeländes extensiv zur Erholung genutzt.<br />
Dieser Bereich wird in der Seeuferuntersuchung Bayern <strong>als</strong> Schonbereich und die<br />
Wasserflächen <strong>als</strong> Schutzbereich gekennzeichnet.<br />
Die älteren besiedelten Flächen sind <strong>zum</strong> Teil gut durchgrünt, bzw. mit erhaltenswerten<br />
Grünbeständen bestockt. Die in den letzten Jahren besiedelten Flächen liegen<br />
teilweise im Überschwemmungsgebiet. Große Flächen sind <strong>als</strong> Pferdekoppeln genutzt.<br />
Im rückwärtigen Bereich des noch tätigen landwirtschaftlichen Betriebes mit<br />
Reithof entstanden in den 80 iger Jahren zwei große Sporthallen. Für die Besucher<br />
wird eine Reihe von privaten Stellplätzen bereitgestellt. Das nach dem zweiten Weltkrieg<br />
verfüllte Hafenbecken der Amper-Schifffahrt dient inzwischen <strong>als</strong> öffentlicher<br />
Parkplatz.<br />
2. Endmöräne<br />
Im Osten steigt die Endmoräne der Würm-Eiszeit zu einem von Nord nach Süd verlaufenden<br />
Höhenrücken an, dessen Bewaldung in den höheren Lagen teilweise noch<br />
erhalten ist.<br />
Hier auf der “Seeleiten“ ist der “Tannen-Buchenwald Alpenvorland-Rasse mit Orchideen-Buchenwald“<br />
(Carici-Fagetum) die potentielle natürliche Vegetation.<br />
Der Wald ist im Waldfunktionsplan <strong>als</strong> Erholungswald Stufe 1 dargestellt.<br />
Gem. <strong>Inning</strong> a. A./ BPlan Stegen a. A. <strong>Begründung</strong> Seite 6 von 22 Planungsstand 01.02.2012
Die flach auslaufenden Hänge mit guter Bonität werden landwirtschaftlich intensiv genutzt.<br />
Wald und Feldflur werden von kleinen Siedlungsflächen unterbrochen, die wie<br />
die Alte Brauerei, ursprünglich dem aufstrebenden Tourismus zugerechnet werden<br />
können.<br />
Der Landschaftscharakter wird insgesamt von Wiesen und Feldern, Gehölzhecken,<br />
erhaltenswerten Baum- und Strauchgruppen, insbesondere aber von den Gehölzen<br />
und der Baumreihe des Seeuferbegleitsaumes geprägt.<br />
7. Erläuterung des Entwurfes und <strong>Begründung</strong> der Festsetzungen<br />
7.1. Art und Maß der baulichen Nutzung<br />
Die Bauflächen werden <strong>als</strong> Mischgebiet (MI), erweitert um Ausnahmen für den bestehenden<br />
landwirtschaftlichen Betrieb mit Reithof und <strong>als</strong> Sondergebiet (SO) „Werft“ im<br />
Sinne der Baunutzungsverordnung ausgewiesen. Die bestehenden Gebäude und Einrichtungen<br />
des Reithofes werden gekennzeichnet. Es sollen ausnahmsweise auch<br />
solche Neu- und Umbaumaßnahmen zulässig sein, die den vorhandenen Bestand des<br />
landwirtschaftlichen Betriebes mit Reithof ergänzen (Kommentar Erst/Zinkhan,<br />
Bielenberg, zu § 1 Abs.10. BauNVO RdNr. 112). Geplant sind eine weitere Reithalle<br />
und eine Führmaschine für Pferde. Damit sollen die vorhandenen sinnvollen und<br />
zweckmäßigen Nutzungsarten weitergeführt und damit auch mögliche Konflikte vermieden<br />
werden.<br />
Da die gesamten Flächen weiterhin der Landwirtschaft, Fischerei und im weitesten<br />
Sinne der Erholungs- und Fremdenverkehrsnutzung dienen sollen, werden folgende<br />
Nutzungen ausgeschlossen:<br />
� im Mischgebiet: Tankstellen, Spielhallen und Vergnügungsstätten wegen<br />
der mit ihnen verbundenen aufdringlichen Werbung und unverträglichen<br />
Emissionen<br />
� im gesamten Planungsgebiet: Mobilfunkanlagen <strong>als</strong> Nebenanlagen und <strong>als</strong><br />
sonstige Gewerbebetriebe, da diese sich in dieses sensible Orts- und Landschaftsbild<br />
nicht einfügen würden. Es bestehen auch in großen Teilen der<br />
Bevölkerung Vorurteile gegen deren Strahlungen. Im <strong>Gemeinde</strong>gebiet sind<br />
mit zwei Telekommunikationseinrichtungen am Dachsberg und am Mauerner<br />
Berg bereits ausreichend Mobilfunkeinrichtungen vorhanden.<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> geht davon aus, dass sich ansonsten durch die MI-Ausweisung aufgrund<br />
der Grundstücks- und Besitzverhältnisse keine störenden Umstrukturierungen<br />
ergeben dürften, insbesondere <strong>als</strong> in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Inning</strong> a. A. <strong>als</strong> Kleinzentrum größere<br />
Flächen von Versorgungseinrichtungen nicht möglich sind.<br />
Der überwiegend gemischt genutzte und stärker verdichtete zentrale alte Ortsbereich<br />
an der Landsberger Straße ist durch dicht gruppierte Baukörper mit ihren (teilweise<br />
ehemaligen) Fremdenverkehrs- und Gastronomienutzungen geprägt. Diese Gebäude-<br />
und Nutzungsstruktur kann und sollte erhalten bleiben und wird durch enge Bauräume<br />
und teilweise durch Festsetzung der Nutzung „Gaststätte“ so fixiert. Erweiterungen<br />
des Bestandes im Rahmen des § 34 BauGB werden auf Fl. Nr. 2259/2 „Fischer am<br />
See“, Fl. Nr. 2270 und Fl. Nr. 2304 festgesetzt. Diese Erweiterungen, wie auch die auf<br />
den Fl. Nrn. 2270/1, 2300/2 und 2299, erfolgen aufgrund von Anträgen der Grundstückseigentümer,<br />
welche die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Inning</strong> a. A. <strong>als</strong> angemessen und verträglich<br />
Gem. <strong>Inning</strong> a. A./ BPlan Stegen a. A. <strong>Begründung</strong> Seite 7 von 22 Planungsstand 01.02.2012
eurteilt. Auch im Hinblick auf das Immissionsgutachten vom Juni 2010 (Ing.- Büro<br />
Möhler und Partner), das eine Mischgebietsnutzung bei passiven Lärmschutzmaßnahmen<br />
und unter Beachtung von Grenzwerten der Geruchsimmissionen hier <strong>als</strong><br />
möglich einschätzt.<br />
Daran anschließend folgt nach Osten eine Reihe villenartiger Ein- und Mehrfamilienhäuser,<br />
einige davon werden teilgewerblich genutzt. Diese Struktur soll in den<br />
Grundzügen erhalten werden. Auf den Grundstücken mit breiter Straßenfront wurden -<br />
bezugnehmend auf ein neueres großes Mehrfamilienhaus - Bauräume mit 240 m² GR<br />
festgesetzt. Wegen der Nähe zu den Ställen und zur Dunglege im Fahrsilo ist laut<br />
Immissionsgutachten Wohnnutzung mit Ausnahme von Betriebswohnungen bis 30 m<br />
nicht zugelassen. Die <strong>Gemeinde</strong> hält es in Anbetracht des hier bereits besiedelten<br />
Mischgebietes, mit Zulässigkeit für den bestehenden landwirtschaftlichen und pferdesportlichen<br />
Betrieb – wodurch bekanntermaßen die Prägung eines Dorfgebietes gegeben<br />
ist – in diesem Bereich für vertretbar, dass die Schutzwürdigkeit vor dessen<br />
Emissionen für die mögliche Baulückenschließung wie für ein Dorfgebiet und nicht wie<br />
für ein Allgemeines Wohngebiet beurteilt wird. Auf den drei östlichsten, schmal oder<br />
dreieckig geschnittenen Grundstücken wurden auf Basis einer neueren Baugenehmigung<br />
Bauräume mit maximal 200 m² GR festgesetzt. Wegen der Nähe zur Emissionsquelle<br />
„Alte Brauerei“ wurden diese Bauräume auf Empfehlung des Immissionsgutachtens<br />
möglichst weit nach Nordwesten verschoben angeordnet. Eine neue Baufläche<br />
wird im Rahmen des § 34 BauGB auf Fl. Nr. 2298 entsprechend der Antragstellung<br />
des Grundeigentümers festgesetzt.<br />
Überwiegend im nördlichen Hinterland liegen die großen von einem Reithof genutzten<br />
Gebäude mit Ställen, Reithalle, Maschinenhalle, Fahrsilo/ Dunglege, Reitplatz und<br />
Koppeln und die angegliederten Tennis- und Squashhallen mit Tennis- und Reitplätzen.<br />
Dazu gehören Stellplätze, die teilweise auch der Gaststätte Schreyegg zugeordnet<br />
sind. Als Erweiterungsmöglichkeit des Reithofes wurden Bauflächen für Reithalle<br />
und Führmaschine festgesetzt.<br />
Den östl. Endpunkt der Bebauung, bisher im Außenbereich gelegen, bildet die „Alte<br />
Brauerei“, die für Gastronomie, Kunsthandwerk, Kleingewerbe, freie Berufe, Kultur<br />
und Wohnen umgenutzt wurde. Das Gebäude - Denkmal einer Epoche - ist ein Wahrzeichen<br />
Stegens und soll so erhalten bleiben. Der Bestand mit den im Zuge der Umnutzung<br />
genehmigten Flächen und Gebäuden einschließlich einer beantragten geringfügigen<br />
Erweiterungen der WC-Anlage des Biergartens wurde so festgesetzt.<br />
Für das bestehende, bisher ebenfalls dem Außenbereich zugeordnete Wohngebäude<br />
südlich der Landsberger Straße auf Fl. Nr. 2286/2, wird ein Bauraum entsprechend<br />
den nördlich gelegenen Nachbargrundstücken festgesetzt, sodass ein gewisser Erweiterungsspielraum<br />
gegeben ist.<br />
Das benachbarte unbebaute Grundstück Fl.Nr. 2286/3 dient ausschließlich und vollständig<br />
<strong>als</strong> Stellplatznachweis (Parkflächen für ca. 60-70 Pkw) für den Bootsliegeplatz<br />
auf Fl. Nr. 2279 mit 512 Booten. Auf die Baugenehmigung des Landratsamtes Starnberg<br />
vom 06. Februar 1979, Az. 3470/76 ki-ba-schi, Auflage i, wird ausdrücklich Bezug<br />
genommen.<br />
Hauptnutzungen, die mit der Geländeoberkante bündig abschließen, wurden mit<br />
Grundfläche und Baugrenze berücksichtigt, die Wandhöhe wurde mit 0,0 m festgesetzt,<br />
um eine bauliche Verdichtung mit zusätzlichen Gebäuden auszuschließen.<br />
Gem. <strong>Inning</strong> a. A./ BPlan Stegen a. A. <strong>Begründung</strong> Seite 8 von 22 Planungsstand 01.02.2012
Nebengebäude, die nicht unter die Kategorie des § 14 Abs. 1 BauNVO fallen, sind nur<br />
auf den dafür gekennzeichneten Flächen zulässig. Die ehemalige Busgarage auf Fl.<br />
Nr. 2306/5 wird wegen der Lage in der Bauverbotszone der BAB 96 und Staatsstraße<br />
2078 ebenfalls <strong>als</strong> sonstiges Nebengebäude festgesetzt.<br />
Das Sondergebiet „Werft“ im Westen soll dem Betrieb und den Einrichtungen der<br />
Bayer. Seenschifffahrt GmbH dienen. Der Bestand einschließlich des neu errichteten<br />
Trockendocks mit Wetterschutzhalle wurde festgesetzt. Dienstwohnungen und die bestehende<br />
Betriebstankstelle werden zugelassen.<br />
Das Maß der Nutzung wird auf den einzelnen Baugrundstücken <strong>als</strong> Grundfläche absolut<br />
(GR) mit der dazugehörenden Wandhöhe des Hauptbaukörpers (WH) und in abweichenden<br />
Bestandsfällen mit der Firsthöhe (FH) festgesetzt. Für unselbständige<br />
Gebäudeteile, wie Terrassen etc., wurden Überschreitungsmöglichkeiten der festgesetzten<br />
GR bis 50 % und bis zu einer GRZ von 0,35, für Garagen, Stellplätze und ihre<br />
Zufahrten, Nebenanlagen und Unterbauungen bis zu einer GRZ von 0,8 zugelassen,<br />
soweit diese versickerungsfähig ausgebildet werden.<br />
Die Wandhöhen von Dachaufbauten und Widerkehr bleiben unberücksichtigt, die zulässige<br />
Wandhöhe darf hierfür überschritten werden. Die im gesamten Planungsgebiet<br />
höchstzulässige Firsthöhe von 10 m wird für die Bestandgebäude entsprechend niedriger<br />
oder auch höher festgesetzt. Die Höhe des Kamins der alten Brauerei wurde fotografisch<br />
mit 30 m ermittelt. Unterer Bezugspunkt zur Ermittlung der Wand- bzw.<br />
Firsthöhe ist mit Ausnahme von Altbestandsausbauten die bergseits gelegene natürliche<br />
oder festgesetzte Oberkante des Geländes. Da auf fast allen Baugrundstücken<br />
das Gelände bereits geebnet ist, können Geländeveränderungen hier auf 0,3 m beschränkt<br />
werden. Aufschüttungen und Abgrabungen sind nur für den Zugang <strong>zum</strong><br />
Gebäude und zur Terrassengestaltung zulässig. Abgrabungen zur Belichtung des Kellers<br />
werden aus gestalterischen Gründen und wegen der Überschwemmungs- und<br />
Entwässerungsproblematik ausgeschlossen. Bei Um- und Neubauten besteht die<br />
Möglichkeit, die Wandhöhe auf die von der Wasserwirtschaft freigegebene Höhenkote<br />
535,35 m ü. NN zu beziehen, um hochwasserfrei bauen zu können.<br />
Im gesamten Planungsgebiet werden die Vollgeschosse <strong>als</strong> Obergrenze nur noch in<br />
Einzelfällen festgesetzt (Bestand I VG für die Gaststätten Schreyegg und Fischer am<br />
See, und III VG für das ehem. Hotel auf Fl.Nr. 2270/1). Ansonsten wird die Gebäudegeometrie<br />
durch Wand- und Firsthöhen definiert.<br />
Um die Situation am Seeufer und am Ortseingang in Ihrer Charakteristik zu erhalten,<br />
wurden für die Gaststätten an den Biergärten und das gegenüber der Gaststätte „Fischer“<br />
gelegene Bestandsgebäude auf Fl. Nr. 2269 die bestehende Wand- und Firsthöhe<br />
festgesetzt. Die auf Fl. Nr. 2295/2 in der ersten Auslegung versehentlich eingetragene<br />
WH von 5,2 m entspricht der Firsthöhe und wurde daher auf WH 4,0 m berichtigt.<br />
Für den auf Fl. Nr. 2270 entsprechend § 34 BauGB beantragten Baukörper,<br />
der nach Norden versetzt wurde, wurde <strong>als</strong> Ausgleich für die etwas geringere Wandhöhe<br />
auf Fl. Nr. 2269 eine entsprechend größere Grundfläche auf Fl. Nr. 2270 festgesetzt.<br />
Die entsprechend dem ersten Antrag geplante Hinterlieger-Bebauung des ehemaligen<br />
Hotels auf Fl. Nr. 2270/1 wird wegen ungünstiger Lage zur Erschließung und<br />
wegen der extremen Nähe <strong>zum</strong> Parkplatz und zu den überörtlichen Verkehrsstraßen<br />
mit ihren Emissionen, in Grundfläche und Wandhöhe beschränkt. Ausgleichend wird<br />
die Firsthöhe des Bestandsgebäudes auf eine Höhe von maximal 13.30 m angehoben,<br />
wodurch eine bessere Gestaltung und Nutzung des Dachraumes ermöglich wird.<br />
Bezogen auf das Baugrundstück sind folgende GR- Werte festgesetzt (s. Tabelle 1).<br />
Gem. <strong>Inning</strong> a. A./ BPlan Stegen a. A. <strong>Begründung</strong> Seite 9 von 22 Planungsstand 01.02.2012
Tabelle 1<br />
Zulässige Grundflächen auf Baugrundstücken (teilweise planimetrisch ermittelt)<br />
Fl. Nr. Flurstücksflächen in m 2 GR m 2 Summe GR m 2<br />
2292/3 + /4 Werft 13.833 + 17=<br />
835 + 2018<br />
13.850<br />
1.183<br />
2259/2 + /3 + 2292/2 772 + 28 +130 = 365 365<br />
Gaststätte<br />
930<br />
2271 + 2274<br />
380 + 950 =<br />
560 560<br />
Gaststätte<br />
1.330<br />
2286/2 Villa 2.130 240 240<br />
2290/1 + 2290/2<br />
4.183 + 913 =<br />
1.290 + 2.500<br />
Alte Brauerei mit Werk- 5.096<br />
55 + 95 +<br />
statt und Garage<br />
460 + 600<br />
2270/1 ehem. Hotel 1.856 200 + 150 350<br />
2269 + 2270 710 + 3.494 =<br />
4.204<br />
350 + 280 630<br />
2268 1.365 275 275<br />
2267 + 2275 + 2276 3820 710 + 635 1.345<br />
2301/T + 2304/T + 2299/T 3.390 + 16.180 + 2.660 + 240 + 10.920<br />
+ 23002/T<br />
1.230 =<br />
1.880 +<br />
23.460<br />
3.070 +<br />
1.400 +<br />
3.150 +<br />
1.000 +<br />
180<br />
2298 3442 240 + 240 480<br />
2298/1 1.434 240 240<br />
2297/1 2.954 240 240<br />
2293/2 1.020 200 200<br />
2293/3 1.080 200 200<br />
2293/4 1.005 200 200<br />
Bei Änderungen der Grundstücksverhältnisse sind die Überschreitungsmöglichkeiten<br />
entsprechend zuzuordnen.<br />
Die Gliederung der Baugebiete und die Festsetzungen zu Art und Maß der Nutzung<br />
dienen der Lenkung und Ordnung dieser städtebaulichen Situation, die mit Einzelbaugenehmigungen<br />
nach § 34 BauGB auf Dauer nicht befriedigend zu lösen wäre.<br />
Gem. <strong>Inning</strong> a. A./ BPlan Stegen a. A. <strong>Begründung</strong> Seite 10 von 22 Planungsstand 01.02.2012
7.2 Bauweise und bauliche Gestaltung<br />
Für die überwiegend gut erhaltenen Gebäude und die neu geplanten Bauräume wird<br />
offene Bauweise festgesetzt. Die Bauräume sind <strong>als</strong> Einzelbaukörper dargestellt. Im<br />
Bereich der stärksten Immissionen aus Verkehrslärm wurden für die geplanten neuen<br />
Baukörper auf Fl. Nr. 2270 und 2270/1 abgestaffelte Wandhöhen und größere Bauräume<br />
festgesetzt, um Winkelhofhäuser anordnen zu können. Abstandsflächenunterschreitungen<br />
durch die Ausnutzung der Bauräume im zentralen Bereich und auch in<br />
der Reihung der „Villen“ werden, da wo sie bestehen, zugelassen, um den teilweise<br />
ortsbildprägenden Bestand unter den beschränkenden Bedingungen des Lärmschutzes<br />
erhalten zu können. Die Abstandsflächenunterschreitungen im Bereich der Villen<br />
ergeben sich durch Verlängerung der Bauräume nach Norden, wodurch Baukörper<br />
von mehr <strong>als</strong> 16 m möglich werden. Diese Verlängerung soll eine beantragte Erweiterung<br />
der Bauflächen ermöglichen, die auf den schmalen Grundstücken nicht anders<br />
unterzubringen wäre. Die Unterschreitungsbereiche sind vermasst. Städtebauliche<br />
Missstände, wie mangelhafte Belüftung und Belichtung sind bei meist dreiseitig normal<br />
belichteten Fassaden und insbesondere auch wegen der gestaffelten Lage,<br />
wodurch die jeweilige Überdeckung 16 m nicht überschreitet, nicht zu befürchten.<br />
Wegen der insgesamt geringen Baudichte ist ausreichend Platz für Nebenanlagen,<br />
ruhenden Verkehr und Eingrünung vorhanden. Für die zu erhaltenden vorhandenen<br />
Baukörper über 50 m Länge wurde abweichende Bauweise festgesetzt. Für unselbständige<br />
Gebäudeteile, wie Terrassen etc., sind bei Wohngebäuden Überschreitungen<br />
der Baugrenzen bis 100 m 2 zulässig.<br />
Für Nebenanlagen wie Kiosk mit WC und andere nicht untergeordnete Nebengebäude<br />
wurden Flächen, auch in den öffentlichen und privaten Grünflächen, ausgewiesen.<br />
Genehmigungsfreie Gartengerätehäuschen sollen aus gestalterischen Gründen einen<br />
Abstand von 1,5 m zu den Verkehrsflächen einhalten. Die Einhausung der Abfallbehälter<br />
wurde <strong>zum</strong> Schutz gegen Sonneneinstrahlung und <strong>als</strong> Sichtschutz festgesetzt.<br />
Stegen hat sich gewerblich seit über 100 Jahren in Richtung Fremdenverkehr und<br />
Naherholung entwickelt. Auch der bestehende landwirtschaftliche Betrieb ist mit seinen<br />
sportlichen Einrichtungen diesem Trend gefolgt. Eine hohe Gestaltungsqualität<br />
der Gebäude und Freiflächen dient daher nicht nur dem Schutz des Kulturgutes „Orts-<br />
und Landschaftsbild“, sondern ist auch ein Wirtschaftsfaktor des Standortes Stegen.<br />
Die Festsetzungen zu Bauweise und Gestaltung dienen dem Ziel, das Orts- und<br />
Landschaftsbild mit seinen gewachsenen Strukturen und Bauformen in diesem sensiblen<br />
Bereich (Seeufer und Landschaftsschutzgebiet) zu erhalten und behutsam<br />
harmonisch weiterzuentwickeln, ohne den Gestaltungsspielraum unnötig einzuengen.<br />
Zugelassen sind Baukörper mit geneigten Dächern - wie bereits bestehend - von 15 º<br />
bis 51 º mit einem überwiegend traditionell ausgerichteten Material- und Farbspektrum.<br />
Dabei wurden vorhandene Gestaltwerte aufgenommen, aber auch weitere Möglichkeiten,<br />
insbesondere für eingeschossige Gebäude und für Solararchitektur, ausnahmsweise<br />
vorgesehen.<br />
Aus gleichem Grund wurden Material und maximale Höhe der Einfriedung eingeschränkt.<br />
Im zentralen Ortsbereich wurden in letzter Zeit entlang der Landsberger<br />
Straße Gartenmauern errichtet, die hier und am Parkplatz P1 ausnahmsweise entlang<br />
der intensiv genutzten Verkehrsflächen bis 2 m Höhe <strong>als</strong> Lärm- und Sichtschutz zugelassen<br />
werden.<br />
Gem. <strong>Inning</strong> a. A./ BPlan Stegen a. A. <strong>Begründung</strong> Seite 11 von 22 Planungsstand 01.02.2012
Um zweireihige übereinander angeordnete Gauben zu verhindern und damit die ruhige<br />
Dachlandschaft zu bewahren, wurden über dem ersten Dachgeschoss Gauben<br />
oder ähnliche Dachaufbauten ausgeschlossen.<br />
Das Grundstücksnetz und damit auch die Struktur der Einzelhäuser und der Durchgrünung<br />
soll möglichst erhalten werden. Bei Betrieben, deren Flächen sich auf mehrere<br />
Flurstücke erstrecken, wurden aufzuhebende Grundstücksgrenzen vorgeschlagen.<br />
Zum Schutz des Orts- und Landschaftsbildes sind im gesamten Planungsgebiet die<br />
Errichtung und Gestaltung von Werbeanlagen eingeschränkt.<br />
7.3 Verkehrsflächen und ruhender Verkehr<br />
Die Landsberger Straße, zur <strong>Gemeinde</strong>verbindungsstraße abgestuft, ist dringend zu<br />
erneuern. Die befestigten Flächen können zugunsten von Verkehrsgrün generell eingeschränkt<br />
werden. Die Straßenverkehrsflächen werden überwiegend <strong>als</strong> im Sinne<br />
der EAE 85/95 verkehrsberuhigend zu gestaltende Fläche festgesetzt. Dies soll eine<br />
gestalterische Aufwertung und eine Erhöhung der Sicherheit des Verkehrs durch Geschwindigkeitsdämpfung<br />
bewirken. Die Straßenraumgestaltung soll durch eine Fachplanung<br />
erfolgen.<br />
Das Geh-Fahr- und Leitungsrecht <strong>zum</strong> bestehenden private Bräuhausweg konnte,<br />
nachdem ein Flächenerwerb zugesichert wurde, <strong>als</strong> öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt<br />
werden. Eine neue Straße entlastet die Seepromenade im Bereich der Liegewiese<br />
von motorisiertem Verkehr. Hierüber kann auch die Zufahrt der Wasserwacht<br />
und der Rettungsdienste mit dringend erforderlicher Wendemöglichkeit angelegt werden.<br />
Die seit rd. 50 Jahren so genutzte Fläche des Parkplatzes P1 wurde inzwischen durch<br />
die <strong>Gemeinde</strong> erworben und teilweise in der Rohplanie hergestellt. Auch hier soll im<br />
Detail eine ökologisch sinnvolle und gestalterisch angemessene Fachplanung erfolgen.<br />
Flächen für Stellplätze und Garagen werden auf dem Bauland nicht festgesetzt, da<br />
auf den überwiegend bebauten Grundstücken, insbesondere mit Erschließung von<br />
Süden, für den Bestand bzw. die unterschiedlichen Wünsche der Eigentümer kein<br />
einheitlicher Nenner gefunden werden konnte. Da hier <strong>zum</strong> Teil lange Zufahrtswege<br />
bestehen, und das Verhältnis von oft kleiner Grundfläche und den großen Flächen<br />
des ruhenden Verkehrs nicht <strong>als</strong> Verhältniszahl zu bemessen war, wurde für den ruhenden<br />
Verkehr und die Zufahrten Überschreitungsmöglichkeiten bis zu einer GRZ<br />
von 0,8 bestimmt. Als ökologischer Ausgleich wurden verrieselungsfähige Oberflächenausbildungen<br />
festgesetzt.<br />
Die bestehende mittelgroße Garage auf Fl. Nr. 2290/2 mit Stellplatzdeck wurde <strong>als</strong><br />
Gebäude mit Nutzungsbeschränkung Garagengebäude festgesetzt. Die Stellplätze<br />
sind vollständig der angrenzenden Werkstatt und der „Alten Brauerei“ zugeordnet.<br />
Vom Hauptort <strong>Inning</strong> zur „alten Brauerei“ verläuft ein traditioneller Fußweg auf privatem<br />
Grund, den die <strong>Gemeinde</strong> pflegt und unterhält und den sie zur Ergänzung des<br />
Wanderwegenetzes <strong>als</strong> öffentlichen Fußweg zu widmen beabsichtigt. Die Anbindung<br />
an die Landsberger Straße sollte über Geh- Fahr- und Leitungsrechte erfolgen, kann<br />
aber, nachdem der Grunderwerb durch die <strong>Gemeinde</strong> möglich ist, <strong>als</strong> öffentliche Verkehrsfläche<br />
geplant werden.<br />
Gem. <strong>Inning</strong> a. A./ BPlan Stegen a. A. <strong>Begründung</strong> Seite 12 von 22 Planungsstand 01.02.2012
Das westliche Endstück der alten Landsberger Straße soll <strong>als</strong> beschränkt öffentliche<br />
Verkehrsfläche abgestuft werden, um den ungeregelten motorisierten Verkehr an die<br />
Amper und in das Ampermoos zu unterbinden. Hier ist Verkehrsgrün dargestellt.<br />
Die Festsetzungen zu öffentlichen und privaten Verkehrsflächen dienen dem Ziel der<br />
Sicherheit und Vernetzung des Verkehrs und der Erhöhung der Gestalt- und Aufenthaltsqualität<br />
der Verkehrsflächen und damit auch der Förderung der Erholungsfunktion<br />
und des Fremdenverkehrs.<br />
Das Sichtdreieck der Einmündung in die St 2070 neu liegt vollständig auf dem Grundstück<br />
der Staatsstraße. Es wird nachrichtlich übernommen; Festsetzungen können<br />
daher entfallen.<br />
7.4 Technische Infrastruktur , Regen- und Abwasserbeseitigung<br />
Das Bauland ist bereits voll erschlossen.<br />
Mit Strom wird das Gebiet durch die Stadtwerke Fürstenfeldbruck versorgt. Die Versorgungsleitungen<br />
sollen aus gestalterischen Gründen verkabelt werden. Es sind drei<br />
Standorte für Trafostationen dargestellt.<br />
Die Wasserversorgung wird durch die Wasserversorgungsanlage der AWA Ammersee<br />
Wasser- und Abwasserbetriebe gKU, bereitgestellt.<br />
Die Abwasserbeseitigung erfolgt über die vorhandenen Kanalleitungen der AWA. Einige<br />
Grundstücke sind über private Leitungsrechte angeschlossen. Da der Hauptsammler<br />
teilweise sehr hoch liegt, sind neue Gebäude (z.B. Sanitärgebäude des Erholungsgeländes<br />
oder der neue Bauraum auf Fl. Nr. 2298) ggf. über Abwasserhebeanlagen<br />
anzuschließen. Der im Plan dargestellte Sammelkanal verläuft vom<br />
Bräuhaus- und Uferweg kommend, bisher nicht im Straßenraum, sondern in der Trasse<br />
der geplanten Verkehrsfläche, quert Baugrundstücke und den Parkplatz P1 bis zur<br />
Fläche der Entsorgungsanlage (Dücker) an der Amper. Ein weiterer von Norden<br />
kommender Strang mündet im Bereich des Parkplatzes P1 ein. Die Dükeranlage liegt<br />
überwiegend unter dem Gelände. Die restliche Fläche sollte soweit möglich naturnah<br />
belassen werden. Abwasserintensive Betriebe sind wegen des beschränkten Abwasserkontingentes<br />
in Stegen nicht zugelassen.<br />
Für die Beseitigung der Niederschlagswasser wurde ein Konzept (Ing-Büro Miller –<br />
Glatz – Kraus 2010) ausgearbeitet. Es trägt der Situation Rechnung, dass die öffentlichen<br />
und privaten Flächen derzeit unkontrolliert über einige Gräben, über private Flächen<br />
und wenige Rohrleitungen <strong>zum</strong> See bzw. zu zwei Durchlässen unter der St 2070<br />
/ A 96 entwässern. Eine geordnete Oberflächenentwässerung besteht demzufolge<br />
nicht. Außerdem wird berücksichtigt, dass der Normalwasserstand der Amper von<br />
532,92 m ü. NN in den letzten Jahren bei Hochwasser um rd. 2 m bis zur Kote 535,00<br />
m ü. NN anstieg. Die HHW 100 wird vom Wasserwirtschaftsamt bei 535,35 m ü. NN<br />
angegeben. In diesen Fällen ist geordneter Abfluss nicht gegeben; es wurden Rückstau<br />
und flächenweiter Einstau beobachtet.<br />
Folgende Maßnahmen werden vorgeschlagen: Teilgebiete entwässern entweder in<br />
den Untergrund, in den Ammersee oder in die alte Amper nördlich der St 2070 / A 96.<br />
Es werden aufgrund der bereits bestehenden baulichen Verhältnisse zwei neue<br />
Gem. <strong>Inning</strong> a. A./ BPlan Stegen a. A. <strong>Begründung</strong> Seite 13 von 22 Planungsstand 01.02.2012
Durchpressungen DN 600 zur geordneten Wasserableitung erforderlich. Siehe Anhang<br />
1.<br />
Entlang der Landsberger Straße (Bereich B) wird eine Vergrößerung und Befestigung<br />
der vorhandenen Gräben und der anschließenden Rohrleitungen <strong>zum</strong> See vorgeschlagen.<br />
Eine Rückhaltung ist nach Merkblatt M 135 nicht erforderlich. Im anschließenden<br />
westlichen Verlauf der Landsberger Straße ab Haus Nr. 70 bis <strong>zum</strong> Parkplatz<br />
P1 (Bereich E) wird ein neuer Oberflächenkanal im Straßenraum und im Parkplatz mit<br />
Durchpressung zur Alten Amper geplant. Hier ist die Tieflage der bestehenden<br />
Schmutzwassersammler und der Bodenkabel der Stadtwerke Fürstenfeldbruck zu beachten.<br />
Eine mögliche Ableitung des Oberflächenwassers in Richtung Minigolfplatz<br />
zur Amper scheidet wegen eines Rückstaus vom See in die Rohrleitungen aus.<br />
Bauflächen und Feldflur (Bereich C) zwischen der Landsberger Straße und der St<br />
2070 entwässern zur bestehenden nicht mehr voll funktionstüchtigen Verrohrung unter<br />
der St 2070 / A 96 bei der Fl. Nr. 421/1. Hier wird eine erneute Verpressung erforderlich,<br />
die bei einer Tieferlegung auch die Wiesen der Fl. Nr. 2300, 2301, 2302 und<br />
2303 trockenlegen würde. Zur Verringerung des Durchmessers der Pressung auf DN<br />
600 wird nördlich des Planungsgebietes auf Fl. Nr. 418 und 419/7 eine Rückhaltung<br />
mit einem Retensionsvolumen von 350 m 3 vorgeschlagen.<br />
Die Überschwemmungsgefahr des Ortsteiles Stegen bleibt – ausgenommen die höhergelegenen<br />
östlichen Grundstücke - bei einem Hochwasser des Ammersees über<br />
534,70 m ü. NN (Höhe der Landsberger Straße im Bereich der Gastwirtschaften<br />
534,77 m ü. NN) auch nach Durchführung der geplanten Maßnahmen bestehen. Der<br />
Parkplatz P1 wird ab einer Hochwasserhöhe von 534,02 m ü. NN überschwemmt.<br />
Daher wird auf Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen und eine ausreichende Höhenlage<br />
der Gebäudeöffnungen hingewiesen.<br />
Niederschlagswasser sind möglichst auf dem Grundstück zu versickern. Die Versickerungsfähigkeit<br />
der Niederschläge ist im anstehenden Boden und im Überschwemmungsgebiet<br />
generell allerdings nicht gegeben. Eine Sammlung in Regenrückhalteeinrichtungen<br />
z.B. Zisternen für Gießwasser ist sinnvoll. Aus dem Bereich der<br />
Schönungsteiche nördlich der A 96, dem bisher Oberflächenwasser zugeführt wurde,<br />
kann es bis zu einer Sanierung der Entwässerungsleitungen bei Hochwasser zu<br />
Rückfluss in das Planungsgebiet kommen.<br />
Die Müllbeseitigung erfolgt durch AWISTA, den Abfallwirtschaftsverband Starnberg.<br />
Zu Feuerlöschzwecken werden Standorte für eine Löschwasserentnahmestelle und<br />
drei oberirdische Hydranten vorgesehen. Das Trockendock ist ebenfalls zur Löschwasserentnahme<br />
geeignet.<br />
7.5 Grünordnung<br />
Die vorhandenen Gehölze bilden das Gerüst des Orts- und Landschaftsbildes und<br />
haben wie die vorhanden Gras- und Rasenflächen hohen ökologischen und gestalterischen<br />
Wert. Lagerplätze, Stellplatzgruppen und Parkplätze sind locker mit Bäumen<br />
zu überstellen, private und öffentliche Grünflächen, wie z.B. Bedarfsparkplätze, sind<br />
dauerhaft zu begrünen. Es werden öffentliche und private Grünflächen mit ihrer<br />
Zweckbestimmung und die dort zulässigen Nebenanlagen festgesetzt. Außerdem<br />
werden auf den Baugrundstücken für Neubauten Pflanzgebote festgesetzt, die eine<br />
Durchgrünung dauerhaft sichern sollen. Pflanzgrößen und Pflanzlisten, die aus der<br />
Gem. <strong>Inning</strong> a. A./ BPlan Stegen a. A. <strong>Begründung</strong> Seite 14 von 22 Planungsstand 01.02.2012
potentiellen natürlichen Vegetation entwickelt wurden, und eine Befristung für die Bepflanzung<br />
sollen eine ortstypische Gestaltung und Funktion von Anfang an sicherstellen.<br />
Die bestehenden wertvollen Bäume und Gehölzstrukturen werden geschützt. Ausnahmsweise<br />
kann bei Abgang durch Verdrängung oder bei wertvollem Totholz im<br />
Einvernehmen mit dem Landratsamt von einer Nachpflanzung abgesehen werden.<br />
Ausgeschlossen werden Fichten und Thuja-Hecken <strong>als</strong> landschaftsuntypisch, ebenso<br />
wie Giftpflanzen auf und an der Grenze von öffentlichen Grünflächen zur Gefahrenabwehr.<br />
Die dargestellten schützenswerten Grünbestände im Erholungsgelände wurden<br />
der mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmten Vorplanung der Landschaftsarchitektin<br />
Ruoff entnommen.<br />
Wegen der Entwässerungsproblematik, ökologischen Funktion und ländlich angemessener<br />
Gestaltung sollen befestigte Flächen insbesondere die Stellplätze mit ihren Zufahrten<br />
soweit <strong>als</strong> möglich versickerungsfähig ausgebildet werden.<br />
Die Festsetzungen der Grünordnung haben <strong>zum</strong> Ziel, das Orts- und Landschaftsbild<br />
mit seinen vorhandenen wertvollen Grünbeständen zu schützen, den Naturhaushalt<br />
zu stärken und die Einhaltung der Ziele der angrenzenden SPA- und FFH- Gebiete<br />
sicherzustellen. Sie dienen damit auch dem Schutz und der Entwicklung der natürlichen<br />
Lebensgrundlagen. Weitere entschädigungspflichtige Bindungen oder Erhaltungsaufwendungen,<br />
die über das Maß einer ordentliche Bewirtschaftung hinausgehen<br />
oder eine Wertminderung darstellen, sind nicht beabsichtigt.<br />
7.6 Gewässer<br />
Wasserführende Gräben sollen möglichst erhalten werden, damit der Abfluss von Regenwasser<br />
in die Amper verzögern wird. Sie dienen auch der Biotopvernetzung. Die<br />
Gräben sind Teil des Niederschlagswasserbeseitigungskonzeptes der <strong>Gemeinde</strong>.<br />
Am Seeufer wird eine Wasserentnahmestellen für Löschwasser und eine Einlassstelle<br />
für kleine Boote und Surfbretter festgesetzt. Eine angemessene Fläche für die<br />
Trocknung der Segel etc. ist auf der benachbarten öffentlichen Grünfläche vorzusehen.<br />
7.7 Umweltschutz, Altlasten<br />
Das Planungsgebiet ist von den Lärmemissionen der überörtlichen und örtlichen Straßen,<br />
der Werft, der „Alten Brauerei“ und der Freizeitnutzung betroffen. Auf dem Gelände<br />
der Werft befindet sich eine neuerrichtete Trockendockanlage (genehmigungspflichtig<br />
lt. § 4 Abs. 1 BImSchG). Die mit Bescheid vom 11.04.2008 einzuhaltende Beurteilungspegel<br />
richten sich nach den nächstgelegenen Immissionsorten des Mischgebietes<br />
(Zur Emissionsproblematik siehe Anhang 2: „Immissionstechnische Untersuchung<br />
2010“ Ing.- Büro Möhler + Partner).<br />
Die Festsetzungen <strong>zum</strong> Umweltschutz dienen dem Schutz der Wohnnutzung vor Verkehrs-<br />
und Gewerbelärm und vor den Emissionen der Landwirtschaft und Pferdehaltung.<br />
Die privaten Lärmschutzeinrichtungen auf den Flächen der „Alten Brauerei“ sollen<br />
die benachbarte Wohnbebauung vor den Emissionen der dort tätigen Betriebe und<br />
deren Besucher schützen. Die zu erfüllenden gutachterlichen Anforderungen sind im<br />
Zuge von Baueingaben vorzulegen und zu prüfen. Eine dichte und dauerhafte Eingrünung<br />
wird <strong>zum</strong> Schutz des Ortbildes festgesetzt. Das Gebiet grenzt an landwirt-<br />
Gem. <strong>Inning</strong> a. A./ BPlan Stegen a. A. <strong>Begründung</strong> Seite 15 von 22 Planungsstand 01.02.2012
schaftliche Flächen. Auch bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung kann es dabei zeitweilig<br />
zu Lärm- und Geruchsbelästigungen kommen. Die ortsüblichen Emissionen der<br />
Landwirtschaft sind hinzunehmen. Die bestehenden Immissionen können auf den<br />
Nachverdichtungsflächen, die ja auf oder in der Nähe bereits bebauter Grundstücken<br />
liegen, <strong>als</strong> bekannt vorausgesetzt werden.<br />
Altlasten sind im Planungsgebiet nicht bekannt. Der Parkplatz P1 befindet sich auf der<br />
nach dem zweiten Weltkrieg verfüllten Fläche des Hafenbeckens der Amper-<br />
Schifffahrt. Durch eine orientierende Untersuchung auf Altlasten (29.7.10, Prof. Dr.<br />
Oeltzschner) wurde ein möglicher Verdacht auf Altlasten im Bereich des Parkplatzes<br />
P1 nutzungsorientiert (für mit Schotter befestigter Parkplatz) ausgeräumt. Nutzungsänderungen<br />
erfordern eine neue Beurteilung. Weitere verfüllte Bereiche sind die Aufschüttungen<br />
des Werftgeländes, die Biergärten der Gastwirtschaften und die Liegewiese<br />
mit Ufersaum. Ein begründeter Verdacht ist sofort dem Landratsamt Starnberg<br />
- Fachbereich 41 - zu melden. Die anschließende Vorgehensweise wurde unter die<br />
Hinweise aufgenommen.<br />
8. Nachrichtliche Übernahmen, Kennzeichnungen<br />
Das gesamte Planungsgebiet lag mit Ausnahme der Bauflächen des rechtsverbindlichen<br />
Flächennutzungsplanes vom 29.04.1965 und einzelner angrenzender Bereiche<br />
südlich der Brauerei im Landschaftsschutzgebiet „Westlicher Teil des Landkreises<br />
Starnberg“. Die <strong>Gemeinde</strong> hatte für diese bereits besiedelten Flächen einen Antrag<br />
auf Herausnahme aus der Landschaftsschutzgebietsverordnung gestellt.<br />
Im Geltungsbereich dieses <strong>Bebauungsplan</strong>es Stegen a. A. verbleiben Landschaftsschutzgebietsflächen<br />
um den Minigolfplatz und die Fläche für die Abfallbeseitigung<br />
des Abwasserzweckverbandes, die Seeuferpromenade und die Liegewiese des Erholungsgeländes.<br />
Hier befindet sich eine Baufläche für einen längst überfälligen WC-<br />
Ersatzbau des Erholungsgeländes, bei dem die untere Naturschutzbehörde von einem<br />
Gemeinwohlbelang ausgeht und eine Befreiung bereits in Aussicht gestellt hat.<br />
Die Kennzeichnung der Natura 2000 Fläche des Vogelschutzgebietes (SPA-Gebiet)<br />
7932-471 „Ammersee“ wird, obwohl außerhalb des <strong>Gemeinde</strong>gebietes gelegen, wieder<br />
aufgenommen. Bei der Feinabgrenzung 2008 sind die auf <strong>Gemeinde</strong>grund liegenden<br />
Bereiche entfallen.<br />
Nachrichtlich übernommen werden die Grenzen der Bauverbots- und der Vorbehaltszone<br />
der BAB 96 und der St 2070 (neu) mit ihren Sichtdreiecken innerhalb derer Bau-<br />
und Bewirtschaftungsbeschränkungen bestehen.<br />
Eine Nachprüfung des WWA ergab, dass kein amtlich festgesetztes Überschwemmungsgebiet<br />
besteht. Die Grenzen des faktischen Überschwemmungsgebietes decken<br />
sich nicht mehr mit den dargestellten Grenzen von 1994. Da die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Inning</strong><br />
a. A. diese nicht mehr für relevant erachtet, werden die dargestellten Grenzen<br />
entfernt und auf Anregung des Wasserwirtschaftsamtes durch die Hochwasserkote<br />
535,35 m ü. NN ersetzt. Hierbei ist ein Freibord für Wellenschlag enthalten. Im faktischen<br />
Überschwemmungsgebiet werden einige Bauräume für neue, kleinere Bauvorhaben<br />
auf bereits besiedelten Grundstücken geplant. Es kann davon ausgegangen<br />
werden, dass das Gelände bereits vor Aufstellungsbeschluss im Zuge der älteren<br />
Bauvorhaben auf dem Grundstück aufgeschüttet wurde und damit <strong>als</strong> Retensionsvolumen<br />
so nicht mehr zur Verfügung steht. Außerdem wird <strong>als</strong> Erweiterung des Reithofes<br />
eine landwirtschaftliche Halle und eine Führmaschine östl. der bestehenden Anla-<br />
Gem. <strong>Inning</strong> a. A./ BPlan Stegen a. A. <strong>Begründung</strong> Seite 16 von 22 Planungsstand 01.02.2012
gen auf den bestehenden umliegenden Koppeln geplant. Eine Verminderung von Retensionsvolumen<br />
ist im Niederschlagsentwässerungskonzept der <strong>Gemeinde</strong> zu berücksichtigen.<br />
Gekennzeichnet werden die Grenzen des Bodendenkm<strong>als</strong> „Grabhügelfeld“ nach Angaben<br />
des Landesamtes für Denkm<strong>als</strong>chutz. Es tangiert eine kleine Fläche der „Alten<br />
Brauerei“. Hier sind keine Bodeneingriffe oder bauliche Maßnahmen geplant. Dieser<br />
nicht überbaubare Bereich wird <strong>als</strong> „Archiv des Bodens“ festgesetzt. Nebenbestimmungen<br />
bei einer zulässigen Überplanung wurden nachrichtlich übernommen, die<br />
einzuhaltende Vorgehensweise unter den Hinweisen aufgeführt.<br />
9. Umweltverträglichkeitsprüfung, Natura 2000 Flächen, SPA-Abschätzung<br />
Bei diesem <strong>Bebauungsplan</strong> handelt es sich um ein Altverfahren aus dem Jahre 1993.<br />
Für Verfahren, die vor dem 1. Januar 1998 eingeleitet wurden, müssen die Neufassung<br />
des Umweltprüfungsgesetzes (UVPG) und des Baugesetzbuches (BauGB) gemäß<br />
den Überleitungsvorschriften (§ 25 UVPG und § 233 Abs. 1 BauGB 2004) nicht<br />
angewendet werden. Nach dem vorher geltenden Recht ergibt sich keine Pflicht zur<br />
UVP. Unabhängig davon werden alle umweltrelevanten Belange ermittelt, bewertet<br />
und mit dem notwendigen Gewicht in die Abwägung eingestellt. Nach der mit der unteren<br />
Naturschutzbehörde abgestimmten SPA-Vorabschätzung des Landschaftsarchitekturbüros<br />
Dipl.-Ing. W. Niemeyer, vom 19.10.2009 und den „Naturschutzfachlichen<br />
Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (SaP) (Landschaftsarchitekten.<br />
Narr/Rist/Türk 23.04.2010) sind potentiell streng geschützte Tierarten aus der Artengruppe<br />
der Fledermäuse sowie europäische Vogelarten betroffen. Eine Schädigung<br />
von Fortpflanzungs- und Ruhestätten oder einzelner Individuen kann unter Berücksichtigung<br />
der angegebenen Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen ausgeschlossen<br />
werden. National streng geschützte Arten sind im UG nicht nachgewiesen<br />
und auch nicht zu erwarten. Bei Beachtung der Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen<br />
sind grundsätzlich keine erheblichen Umweltauswirkungen zu befürchten.<br />
1. Beim Parkplatz:<br />
- eine Beschilderung ist notwendig, Boote dürfen nicht in Amper fahren,<br />
was <strong>als</strong> Folge eine erhebliche Störung darstellen würde, die zur Verschlechterung<br />
des Standortes führte,<br />
- Es sollte eine Parkplatzabgrenzung zur Amper hin hergestellt werden,<br />
um eine weitere Verschlechterung des Standortes zu vermeiden.<br />
2. Beim Erholungsgelände:<br />
- Durch den Ausbau des Erholungsgeländes wird ein Eingriff ins Ammerseeufer<br />
ausgelöst, der den Erhaltungszielen widerspricht; Weidenstrukturen<br />
am Ufer sollten in Gruppen erhalten bleiben; offene oder lückig<br />
bewachsene Kies- und Sandbänke sollten erhalten bzw. wiederhergestellt<br />
werden.<br />
- Die Gehölzrodungen führen zur Vernichtung von Totholz und Höhlenbäumen;<br />
letztere stellen eine sehr hohe Bedeutung für die Brutzeit dar;<br />
es ist notwendig bei der Planung des Geländes auf solche Standorte<br />
Rücksicht zu nehmen und diese in die Planung zu integrieren; laut den<br />
Erhaltungszielen bildet das Ammerseeufer eine wichtige winterliche Ru-<br />
Gem. <strong>Inning</strong> a. A./ BPlan Stegen a. A. <strong>Begründung</strong> Seite 17 von 22 Planungsstand 01.02.2012
hezone für verschiedene Vogelarten. Deswegen sollte im Winter in diesen<br />
Abschnitten des Sees das Schlittschuhfahren verboten werden.<br />
Es werden lt. Vorabschätzung und Prüfung (SaP) auch keine Maßnahmen geplant<br />
oder zugelassen, die eine UVP erfordern würden. Für den bereits genehmigten und<br />
errichteten Bau der Trockendockanlage wurde bei der allgemeinen Vorprüfung vom<br />
09.11.2006 durch das Landratsamt festgestellt, dass keine Umweltverträglichkeitsprüfung<br />
erforderlich ist. Die <strong>Gemeinde</strong> hat die gutachterlichen Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen<br />
zur Kenntnis genommen und, soweit planungsrechtlich möglich,<br />
in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde in diese Satzung und unter<br />
die Hinweise eingearbeitet. Im benachbarten Bereich zur Natura 2000 Fläche: Gebiet<br />
nach der Vogelschutz-Richtlinie (SPA) Nr. 7932-471 „Ammerseegebiet“ werden Festsetzungen<br />
nach § 9 Abs.20 BauGB getroffen, die den Naturhaushalt und die Grünbestände<br />
sichern und fördern sollen. Hierzu wurde der Zugang zur Amper für Kfz durch<br />
Beschränkung der öffentlichen Verkehrsfläche und durch das Aufstellen von Hinweisschildern<br />
<strong>zum</strong> Befahrungsverbot der Amper während der Brutzeit Rechnung getragen.<br />
Diese Schilder sollen am Ausgang des Parkplatzes, an der Amper und am Bootsverleih<br />
durch die <strong>Gemeinde</strong> an den öffentlichen Verkehrsflächen aufgestellt werden. Die<br />
abwassertechnisch notwendige Zufahrt zu den Einrichtungen des Abwasserzweckverbandes<br />
und die Zufahrtsmöglichkeit für Service- und Wartungsfahrzeuge bleiben<br />
davon unberührt.<br />
Des Weiteren wurden <strong>zum</strong> Schutz insbesondere der Fledermäuse ein Verbot von<br />
nächtlichen Bauarbeiten und <strong>zum</strong> Schutz von Nist- und Brutstätten besondere Maßnahmen<br />
vor Baumfällungen und Baufeldräumungen angeordnet. Es wurde eine Fläche<br />
<strong>zum</strong> Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft festgesetzt<br />
und die angrenzenden Grünbestände auf privatem Bauland entsprechend M1<br />
der SaP-Prüfung <strong>als</strong> zu erhaltender Gehölz- und Baumbestand gekennzeichnet und<br />
der Schutz von Ufersaum und Wurzelbereichen der Gehölze vor Inanspruchnahme<br />
durch die Bauarbeiten festgesetzt.<br />
10. Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung<br />
Nach den Überleitungsvorschriften kann für Verfahren, die vor dem 1. Januar 1998<br />
eingeleitet wurden, gem. § 243 (2) BauGB die Eingriffsregelung nach dem Bundesnaturschutzgesetz<br />
in der bis <strong>zum</strong> 31.Dezember 1997 geltenden Fassung mit der damaligen<br />
vollständigen Aussetzung durch den Freistaat Bayern (Art. 6f BayNatSchG) weiter<br />
angewandt werden. Damit besteht für das laufende <strong>Bebauungsplan</strong>verfahren keine<br />
gesetzliche Verpflichtung, die Eingriffsregelung anzuwenden. Den Belangen der<br />
Grünordnung und des Naturschutzes wurde dennoch unabhängig davon umfassend<br />
im Rahmen der Bauleitplanung mit integrierter Grünordnung Rechnung getragen.<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> hat bei der Aufstellung dieser Satzung die in der Liste 2 des Leitfadens<br />
beschriebenen Vermeidungsmaßnahmen auf den Baugrundstücken vielfältig durch<br />
enge Festsetzungen der Bauräume und Festsetzungen zur Gestaltung und Grünordnung<br />
berücksichtigt und hat sich bereits bemüht, den Eingriff in den Naturhaushalt auf<br />
ein Minimum zu reduzieren.<br />
11. Regionaler Grünzug, Biotop<br />
Das Planungsgebiet befindet sich im Regionalen Grünzug Nr. 2 „Ampertal“ (RP 14 B II<br />
Z 4.2.2). Danach sollen die regionalen Grünzüge über die bestehenden Flächennut-<br />
Gem. <strong>Inning</strong> a. A./ BPlan Stegen a. A. <strong>Begründung</strong> Seite 18 von 22 Planungsstand 01.02.2012
zungspläne dargestellten Siedlungsgebiete hinaus nicht geschmälert und durch größere<br />
Infrastrukturmaßnahmen nicht unterbrochen werden. Planungen und Maßnahmen<br />
sollen im Einzelfall möglich sein, soweit die jeweilige Funktion des Grünzuges<br />
nicht entgegensteht. Durch die geplanten Umwidmungen bzw. geringfügigen Bauflächenmehrung<br />
- bezogen auf den rechtsverbindlichen FNP von 1964 - werden die<br />
Funktionen des regionalen Grünzuges Nr. 2 hinsichtlich Bioklima, Luftaustausch,<br />
Gliederung der Siedlungsräume und Erholungsfunktion nicht nennenswert geschmälert<br />
oder unterbrochen.<br />
Es handelt sich dabei:<br />
Erstens um die Realisierung von Baurecht nach § 34 auf den Fl. Nr. 2270, 2270/1<br />
und 2301 T / 2304 T. Diese bereits mit MI-Nutzung besiedelten Flurstücke waren <strong>als</strong><br />
öffentliche Bedarfsfläche Parkplatz gewidmet.<br />
Zweitens um Fl. Nr. 2293/4 <strong>als</strong> <strong>zum</strong> Außenbereich gehörend gewidmet, aber durch<br />
Verwaltungsgerichtsurteil <strong>als</strong> Innenortsbereich festgestellt.<br />
Drittens um die Ausweisung von Baurecht für seit langem bestehende genehmigte<br />
Gebäude: a). Villa auf FL. Nr. 2286/2, für die nur eine geringfügige Erweiterung, b).<br />
ehemalige Busgarage auf 2306/5, die wie bestehend <strong>als</strong> Nebengebäude, d) gemeindlichen<br />
Toilettenanlage mit Kiosk auf Fl. Nr. 2307/3 die wie bestehend, d) Sanitärgebäude<br />
des Erholungsgeländes, das den Erfordernissen angepasst etwas verschoben<br />
auf der Liegewiese Fl. Nr. 228/11 festgesetzt wurden. Die Flurstücke waren <strong>als</strong> öffentliche<br />
Bedarfsflächen Grünfläche (teilweise <strong>als</strong> Badefläche) gewidmet bzw. von diesen<br />
umschlossen.<br />
Viertens um eine betriebsgebundene Baurechtsmehrung des bestehenden Reithofes<br />
auf den Fl. Nr. 2300/2 und 2299 auf <strong>als</strong> landwirtschaftliche Flächen gewidmetem Außenbereich.<br />
Als Erweiterung sind eine eingeschossige landschaftstypisch gestaltete<br />
Reithalle mit rd. 1000 m2 Grundfläche und eine Führmaschine auf der Fläche vorhandener<br />
Pferdekoppeln direkt im Anschluss an die bestehenden Gebäude und Einrichtungen<br />
geplant, die eine notwendige Ergänzung des bestehenden landwirtschaftlichen<br />
Familienbetriebes darstellen und damit nach § 35 <strong>als</strong> privilegiert einzuschätzen wären.<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> sieht keine Notwendigkeit und Möglichkeit, das nach § 34 bestehende<br />
Baurecht bzw. das Baurecht der genehmigten Gebäude abzulösen oder zu verlagern.<br />
Es sind wegen der Umwidmungen bereits besiedelter Flächen und wegen des geringen<br />
Umfanges der Ausweisung über die gewidmeten Siedlungsflächen hinaus keine<br />
nennenswerten Auswirkungen auf die obigen Ziele zu erwarten.<br />
<strong>Begründung</strong>:<br />
Mit Ausnahme der Reithalle und Führmaschine liegen alle oben angeführten geplanten<br />
Bauräume auf bereits besiedelten, bzw. bebauten Grundstücken und im Zusammenhang<br />
des bebauten Ortsteiles Stegen. Reithalle und Führmaschine sind dem Ostrand<br />
des Anwesens gebildet aus Fahrsilo, Ställen und Reitplatz etc. und damit dem<br />
Ortsbereich direkt angegliedert. Die Gefahr eines Näherrückens dieses Ortsteiles an<br />
den am nächsten liegenden Hauptort <strong>Inning</strong> a. A. bzw. an Eching besteht nicht, da<br />
sich diese Erweiterung an eine vorhandene straßenbegleitende Bauzeile rückwärtig<br />
anlehnen kann. Die gliedernde Funktion des Grünzuges bleibt dadurch voll erhalten.<br />
Damit dürften auch, allein schon wegen der Größe und Lage, keine nennenswerten<br />
Auswirkungen auf Luftaustausch und Bioklima im Sinne des Regionalplanziels „überregionale<br />
Klimaachse“ zu erwarten sein. Führmaschine, Reitstall und die umgebenden<br />
Gem. <strong>Inning</strong> a. A./ BPlan Stegen a. A. <strong>Begründung</strong> Seite 19 von 22 Planungsstand 01.02.2012
Pferdekoppeln bilden, soweit von öffentlichen Verkehrsflächen aus überhaupt sichtbar,<br />
eine abseits des Sees gelegene Attraktion und damit eine Ergänzung zur seebezogenen<br />
Erholungsnutzung, ohne diese zu beeinträchtigen.<br />
Ansonsten decken sich die Ziele dieses <strong>Bebauungsplan</strong>es vollinhaltlich mit den Ziele<br />
des Regionalplanes. Durch die Planung wird weder eine stärkere Siedlungstätigkeit<br />
ausgelöst, noch die beabsichtigte Freihaltung des Seeufers - soweit noch unbebaut -<br />
oder die Pflege und der Erhalt der naturnahen Uferbereiche beeinträchtigt. Der ursprünglich<br />
etwas größere Umgriff des <strong>Bebauungsplan</strong>entwurfes sah auf Fl. Nr. 2281<br />
die Darstellung der bereits so genutzten Liegewiese und auf Fl. Nr. 2287 einen Parkplatz<br />
für die <strong>Inning</strong>er Bürger und einen getrennt geführten Fußweg entlang der Landsberger<br />
Straße vor. Da diese Flächen nicht zur Verfügung standen, die Liegewiese<br />
durch langjährige Pachtverträge gesichert ist, und der Verkehrsflächenbedarf aufgrund<br />
der geplanten verkehrsberuhigenden Gestaltung der Landsberger Straße und<br />
der Anlage eines Parkplatzes entlang der Staatsstraße 2070 nicht mehr in dieser<br />
Form vorhanden war, wurde der Geltungsbereich hier reduziert.<br />
Die Lage der Reithalle und der Führmaschine im Vorbehaltsgebiet „Ammersee mit<br />
Herrschinger Moos ...“ ergibt sich zwingend daraus, dass nur an dieser Stelle die notwendige<br />
Erweiterung des bestehenden landwirtschaftlichen Betriebes mit Reithof<br />
sinnvoll und möglich ist. Die Ergänzungen des auf Eigenfutterbasis wirtschaftenden<br />
Betriebes um Reitsporteinrichtungen dienen nicht zuletzt auch dem Erhalt der Funktionsfähigkeit<br />
der Landwirtschaft und damit dem Ziel der Erhaltung und Pflege der Erholungs-<br />
und Kulturlandschaft (RP B III 1.1). Zum Schutz des Landschaftsbildes wurden<br />
gestalterische und grünordnerischen Festsetzungen getroffen.<br />
Im Planungsgebiet befindet sich eine Biotopfläche nach § 13 d BayNatSchG.<br />
Nr. 7933-19 „...Lindenallee“ entlang des Seeuferweges. Sie soll erhalten, gepflegt und<br />
gegebenenfalls ergänzt werden, wobei Totholz aus naturschutzfachlicher und gestalterischer<br />
Sicht, soweit die Sicherheit nicht gefährdet ist, nur in Einzelfällen und in Absprache<br />
mit der Unteren Naturschutzbehörde ersetzt werden sollte. Im Umfeld der <strong>als</strong><br />
Biotop geschützten Allee sind auf öffentlichen Grünflächen hier „Park / Liegewiese“<br />
und eine Randeingrünungen des privaten Baulandes festgesetzt und damit angemessene<br />
und schonende Bewirtschaftungsformen gesichert.<br />
12. Verwirklichung der Planung<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> hat bereits die Flächen für den bestehenden, früher ungeordneten<br />
Parkplatz P1 erworben, eingefriedet und die Rohplanie fertiggestellt. Für die neue<br />
Verbindungsstraße <strong>zum</strong> Bräuhausweg wie auch für den Fußweg von der Brauerei<br />
nach <strong>Inning</strong> a. A. ist Erwerb von Straßengrund erforderlich. Die Fachplanung und Gestaltung<br />
der betroffenen Verkehrs- und Erholungsflächen geschieht teilweise mit Unterstützung<br />
des Erholungsflächenvereins e.V., der die Trägerschaft des Erholungsgeländes<br />
übernehmen will. Mit der Realisierung soll kurzfristig begonnen werden.<br />
Mit der fälligen Sanierung der Landsberger Straße und der damit verbundenen Verwirklichung<br />
des Verkehrs- und Entwässerungskonzeptes soll begonnen werden, soweit<br />
der Haushalt es zulässt.<br />
Grundsätzlich ist im Geltungsbereich bei baulichen Maßnahmen wegen teilweise<br />
mangelnder Tragfähigkeit, Überschwemmungsgefahr und Hangschichtwasser, insbesondere<br />
aber auch wegen der geschilderten Immissionen mit Schwierigkeiten und<br />
Beschränkungen zu rechnen.<br />
Gem. <strong>Inning</strong> a. A./ BPlan Stegen a. A. <strong>Begründung</strong> Seite 20 von 22 Planungsstand 01.02.2012
13. Auswirkung der Planung und Kosten<br />
Mit den Festsetzungen dieses <strong>Bebauungsplan</strong>es sollen die angestrebten Planungsziele<br />
weitestgehend erreicht werden. Da die <strong>Gemeinde</strong> mit diesem <strong>Bebauungsplan</strong> zu<br />
sichern, zu ordnen und lenken und negativen Entwicklungen gegenzusteuern beabsichtigt,<br />
sind keine unerwünschten Auswirkungen zu erwarten.<br />
Durch die Planung wird keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung<br />
nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht<br />
begründet. Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7<br />
Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter bestehen lt. SPA Vorabschätzung bei<br />
Einhaltung der Minimierungs- und Vermeidungsmaßnahmen nicht.<br />
Ein Sozialplan erscheint nicht erforderlich, da sich durch die Verwirklichung der Planung<br />
keine anderen nachteiligen Auswirkungen für die in diesem Gebiet lebenden<br />
Bewohner <strong>als</strong> ohne Planung ergeben dürften.<br />
Für die Sanierung der Landsberger Straße, den Ausbau des verlängerten Bräuhauswegs<br />
und den Fußweg nach <strong>Inning</strong> ist Flächenerwerb erforderlich. Mit der Umgestaltung<br />
und Sanierung der Landsberger Straße sind zeitgleich die Verlegung eines Oberflächenwasserkan<strong>als</strong><br />
mit Durchpressung bis <strong>zum</strong> Altwasserarm der Amper und eine<br />
Anpassung der Gräben und Verrohrungen durchzuführen. Des Weiteren sind zur Verbesserung<br />
der Entwässerung des großen zentralen Bereiches des Planungsgebietes<br />
weitere Ausbaumaßnahmen einschließlich Rückhaltebecken und Durchpressung konzipiert.<br />
Diese Maßnahmen werden nach finanzieller Wirtschaftskraft und Haushaltslage<br />
der <strong>Gemeinde</strong> mittelfristig in Angriff genommen, um die unzureichende Entwässerungssituation<br />
zu verbessern.<br />
Ausbaumaßnahmen des verkehrsberuhigten Bereiches, des Erholungsgeländes und<br />
der Parkplätze mit ihren Zufahrten und Fußwegen werden teilweise vom Erholungsflächenverein<br />
e.V. gefördert. Verbleibende Kosten für den Ausbau der Landsberger<br />
Straße und des Entwässerungskonzeptes sollen auch durch Anliegerbeiträge gedeckt<br />
werden. Der gemeindliche Kostenanteil soll in den kommenden Jahren, soweit möglich,<br />
in den Haushalt eingestellt werden. Durch die geplanten Maßnahmen sollen der<br />
<strong>Gemeinde</strong> darüber hinaus keine Kosten entstehen.<br />
GEMEINDE<br />
<strong>Inning</strong> a. A., den<br />
.<br />
1. Bürgermeister ...........................................................<br />
Werner Röslmair<br />
Gem. <strong>Inning</strong> a. A./ BPlan Stegen a. A. <strong>Begründung</strong> Seite 21 von 22 Planungsstand 01.02.2012
Anhang 1<br />
Gem. <strong>Inning</strong> a. A./ BPlan Stegen a. A. <strong>Begründung</strong> Seite 22 von 22 Planungsstand 01.02.2012