60 Jahre anthroposophisches Sozialwesen - Blick zurück nach vorne
60 Jahre anthroposophisches Sozialwesen - Blick zurück nach vorne
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merksamkeit gebührt dabei dem Gesetz zur Regelung<br />
der betreuungsrechtlichen Einwilligung in eine<br />
ärztliche Zwangsmaßnahme, das wegen Verstoßes<br />
gegen die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention<br />
erheblichen Widerstand zu überwinden hatte<br />
und am 19.02.2013 in Kraft getreten ist.<br />
Darüber hinaus war das Gesetz zur Regelung des<br />
Assistenzpflegebedarfs in stationären Vorsorge-<br />
oder Rehabilitationseinrichtungen (Assistenzpflegegesetz),<br />
das am 01.01.2013 in Kraft getreten<br />
ist, Gegenstand der Beratungen sowohl im Paritätischen<br />
Gesamtverband als auch im Kreis der<br />
Fachverbände für Menschen mit Behinderung. Das<br />
Gesetz erweitert die Ansprüche pflegebedürftiger<br />
behinderter Menschen, die auf eine kontinuierliche<br />
Pflege durch von ihnen im Arbeitgebermodell<br />
beschäftigte besondere Pflegekräfte angewiesen<br />
sind: Assistenzpflege kann nun nicht nur im Krankenhaus,<br />
sondern auch bei stationärer Behandlung<br />
in Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen in<br />
Anspruch genommen werden. Dies gilt indes nicht<br />
für pflegebedürftige Menschen mit Behinderung,<br />
deren Pflege auf andere Weise sichergestellt wird,<br />
z.B. durch ambulante Pflegedienste. Die Verbände<br />
beanstanden, dass die neue Regelung die Ungleichbehandlung<br />
gleichermaßen betroffener Personen<br />
fortführt. Entsprechende politische Interventionen<br />
blieben allerdings erfolglos. Im Gegenteil hat das<br />
Bundessozialgericht in anderem Zusammenhang<br />
kürzlich die gesetzliche Privilegierung des Arbeitgebermodells<br />
bekräftigt.<br />
Pflege und Gesundheit<br />
Das Thema Pflege beschäftigt den Verband in verschiedenen<br />
Arbeitszusammenhängen. Im Schwerpunkt<br />
geht es <strong>nach</strong> wie vor um leistungsrechtliche<br />
Abgrenzungsfragen zur Eingliederungshilfe für<br />
behinderte Menschen. Mit Inkrafttreten des Pflege-<br />
Neuausrichtungsgesetzes am 01.01.2013 haben<br />
diese Fragen sich in der Praxis verschärft und werden<br />
an Brisanz noch zunehmen, wenn der in Aussicht<br />
stehende neue Pflegebedürftigkeitsbegriff,<br />
der die Pflege in Richtung sozialer Teilhabe erweitert,<br />
eingeführt wird. Es sind aber auch fachliche<br />
Aspekte und solche der Ausbildung, über die der<br />
Verband z.B. gemeinsam mit dem Nikodemuswerk<br />
und dem Verband für anthroposophische Pflege berät.<br />
Besondere Aufmerksamkeit widmen die Fach-<br />
verbände für Menschen mit Behinderung dem Thema<br />
„Barrierefreie Versorgung von Menschen mit<br />
schwerer oder mehrfacher Behinderung im Krankenhaus“;<br />
auf der Agenda steht die Erarbeitung<br />
einer Mustervereinbarung zwischen Krankenhaus<br />
und Einrichtung der Behindertenhilfe zur Behandlung<br />
und Pflege dieses Personenkreises.<br />
Teilhabe am Arbeitsleben<br />
Auch das Thema Teilhabe am Arbeitsleben war im<br />
Berichtszeitraum in verschiedenen Facetten Gegenstand<br />
der Bearbeitung.<br />
In vielen Bundesländern beschäftigen die Werkstätten<br />
für behinderte Menschen (WfbM) sich derzeit<br />
mit dem Ausbau von betriebsintegrierten Beschäftigungsplätzen.<br />
Die Leistungsträger der Sozialhilfe<br />
fordern eine verstärkte Initiative der WfbM, den<br />
Übergang der Beschäftigten auf den allgemeinen<br />
Arbeitsmarkt zu ermöglichen und verweisen zur<br />
Begründung auf die UN-Behindertenrechtskonvention,<br />
die das Recht von Menschen mit Behinderung<br />
auf gleichberechtigten Zugang zum allgemeinen<br />
Arbeitsmarkt statuiert (Art. 27 UN-BRK).<br />
In diesem Zusammenhang gab es bereits verschiedentlich<br />
Bedarf an rechtlicher Beratung durch den<br />
Verband, die Frau Krause-Trapp leistet.<br />
In einem verbändeübergreifenden Arbeitskreis<br />
aus Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege,<br />
Fachverbänden für Menschen mit Behinderung<br />
und der Wissenschaft, in dem Herr Maus in<br />
Absprache mit Herrn Körber den Verband vertritt,<br />
geht es um die Verbesserung der Teilhabechancen<br />
von Menschen mit Behinderung und hohem Unterstützungsbedarf.<br />
In einer Öffentlichkeitskampagne<br />
gemeinsam mit der Aktion Mensch soll darauf<br />
aufmerksam gemacht werden, dass Menschen mit<br />
schwerer oder mehrfacher Behinderung häufig von<br />
der Teilhabe am Arbeitsleben ausgeschlossen sind,<br />
weil ihnen die „Werkstattfähigkeit“ abgesprochen<br />
wird. Gefordert werden die Änderung der gesetzlichen<br />
Grundlagen sowie die Entwicklung eines<br />
bundesweit einheitlichen Rahmenkonzepts zur<br />
Ausgestaltung der Angebote im Bereich der beruflichen<br />
Bildung und der Teilhabe am Arbeitsleben<br />
für Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf.<br />
Ina Krause-Trapp<br />
(Geschäftsführerin und Justitiarin)<br />
Mitgliederversammlung Verband 2013 | 13