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60 Jahre anthroposophisches Sozialwesen - Blick zurück nach vorne

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merksamkeit gebührt dabei dem Gesetz zur Regelung<br />

der betreuungsrechtlichen Einwilligung in eine<br />

ärztliche Zwangsmaßnahme, das wegen Verstoßes<br />

gegen die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention<br />

erheblichen Widerstand zu überwinden hatte<br />

und am 19.02.2013 in Kraft getreten ist.<br />

Darüber hinaus war das Gesetz zur Regelung des<br />

Assistenzpflegebedarfs in stationären Vorsorge-<br />

oder Rehabilitationseinrichtungen (Assistenzpflegegesetz),<br />

das am 01.01.2013 in Kraft getreten<br />

ist, Gegenstand der Beratungen sowohl im Paritätischen<br />

Gesamtverband als auch im Kreis der<br />

Fachverbände für Menschen mit Behinderung. Das<br />

Gesetz erweitert die Ansprüche pflegebedürftiger<br />

behinderter Menschen, die auf eine kontinuierliche<br />

Pflege durch von ihnen im Arbeitgebermodell<br />

beschäftigte besondere Pflegekräfte angewiesen<br />

sind: Assistenzpflege kann nun nicht nur im Krankenhaus,<br />

sondern auch bei stationärer Behandlung<br />

in Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen in<br />

Anspruch genommen werden. Dies gilt indes nicht<br />

für pflegebedürftige Menschen mit Behinderung,<br />

deren Pflege auf andere Weise sichergestellt wird,<br />

z.B. durch ambulante Pflegedienste. Die Verbände<br />

beanstanden, dass die neue Regelung die Ungleichbehandlung<br />

gleichermaßen betroffener Personen<br />

fortführt. Entsprechende politische Interventionen<br />

blieben allerdings erfolglos. Im Gegenteil hat das<br />

Bundessozialgericht in anderem Zusammenhang<br />

kürzlich die gesetzliche Privilegierung des Arbeitgebermodells<br />

bekräftigt.<br />

Pflege und Gesundheit<br />

Das Thema Pflege beschäftigt den Verband in verschiedenen<br />

Arbeitszusammenhängen. Im Schwerpunkt<br />

geht es <strong>nach</strong> wie vor um leistungsrechtliche<br />

Abgrenzungsfragen zur Eingliederungshilfe für<br />

behinderte Menschen. Mit Inkrafttreten des Pflege-<br />

Neuausrichtungsgesetzes am 01.01.2013 haben<br />

diese Fragen sich in der Praxis verschärft und werden<br />

an Brisanz noch zunehmen, wenn der in Aussicht<br />

stehende neue Pflegebedürftigkeitsbegriff,<br />

der die Pflege in Richtung sozialer Teilhabe erweitert,<br />

eingeführt wird. Es sind aber auch fachliche<br />

Aspekte und solche der Ausbildung, über die der<br />

Verband z.B. gemeinsam mit dem Nikodemuswerk<br />

und dem Verband für anthroposophische Pflege berät.<br />

Besondere Aufmerksamkeit widmen die Fach-<br />

verbände für Menschen mit Behinderung dem Thema<br />

„Barrierefreie Versorgung von Menschen mit<br />

schwerer oder mehrfacher Behinderung im Krankenhaus“;<br />

auf der Agenda steht die Erarbeitung<br />

einer Mustervereinbarung zwischen Krankenhaus<br />

und Einrichtung der Behindertenhilfe zur Behandlung<br />

und Pflege dieses Personenkreises.<br />

Teilhabe am Arbeitsleben<br />

Auch das Thema Teilhabe am Arbeitsleben war im<br />

Berichtszeitraum in verschiedenen Facetten Gegenstand<br />

der Bearbeitung.<br />

In vielen Bundesländern beschäftigen die Werkstätten<br />

für behinderte Menschen (WfbM) sich derzeit<br />

mit dem Ausbau von betriebsintegrierten Beschäftigungsplätzen.<br />

Die Leistungsträger der Sozialhilfe<br />

fordern eine verstärkte Initiative der WfbM, den<br />

Übergang der Beschäftigten auf den allgemeinen<br />

Arbeitsmarkt zu ermöglichen und verweisen zur<br />

Begründung auf die UN-Behindertenrechtskonvention,<br />

die das Recht von Menschen mit Behinderung<br />

auf gleichberechtigten Zugang zum allgemeinen<br />

Arbeitsmarkt statuiert (Art. 27 UN-BRK).<br />

In diesem Zusammenhang gab es bereits verschiedentlich<br />

Bedarf an rechtlicher Beratung durch den<br />

Verband, die Frau Krause-Trapp leistet.<br />

In einem verbändeübergreifenden Arbeitskreis<br />

aus Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege,<br />

Fachverbänden für Menschen mit Behinderung<br />

und der Wissenschaft, in dem Herr Maus in<br />

Absprache mit Herrn Körber den Verband vertritt,<br />

geht es um die Verbesserung der Teilhabechancen<br />

von Menschen mit Behinderung und hohem Unterstützungsbedarf.<br />

In einer Öffentlichkeitskampagne<br />

gemeinsam mit der Aktion Mensch soll darauf<br />

aufmerksam gemacht werden, dass Menschen mit<br />

schwerer oder mehrfacher Behinderung häufig von<br />

der Teilhabe am Arbeitsleben ausgeschlossen sind,<br />

weil ihnen die „Werkstattfähigkeit“ abgesprochen<br />

wird. Gefordert werden die Änderung der gesetzlichen<br />

Grundlagen sowie die Entwicklung eines<br />

bundesweit einheitlichen Rahmenkonzepts zur<br />

Ausgestaltung der Angebote im Bereich der beruflichen<br />

Bildung und der Teilhabe am Arbeitsleben<br />

für Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf.<br />

Ina Krause-Trapp<br />

(Geschäftsführerin und Justitiarin)<br />

Mitgliederversammlung Verband 2013 | 13

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