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Ausgabe 2/2009 - Gewerkschaft Öffentlicher Dienst

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göd-rechtsschutz<br />

ein verlässlicher Partner<br />

§<br />

„In der Folge konnten<br />

für den Kollegen,<br />

der viele Jahre gödmitglied<br />

ist, die ihm<br />

zustehenden schadenersatzleistungen<br />

gegen die haftpflichtversicherung<br />

des<br />

Verursachers des<br />

unfalls durchgesetzt<br />

werden.“<br />

Dr. Manfred Mögele:<br />

Leiter der<br />

GÖD-Rechtsabteilung<br />

rechtsfälle<br />

Wenn es brenzlig wird, hat man besser einen starken Partner an der<br />

Seite. Der GÖD-Rechtsschutz hilft bei juristischen Problemen im<br />

Beruf, die allein nicht mehr zu bewältigen sind.Wie unterschiedlich<br />

die Schwierigkeiten gelagert sein können, zeigen unsere Beispiele:<br />

Dr. Manfred Mögele, Leiter der GÖD-Rechtsabteilung, und die<br />

Bundesvertreter von Polizei, Bundesheer und Finanz berichten von<br />

Fällen, die in ihren Ressorts auftauchen.<br />

Immer Am Puls: Aktuelle Fälle aus der Praxis<br />

text: Dr. ManfreD Mögele<br />

Verfahren gegen Versetzung<br />

in den ruhestand<br />

Die Lehrerin Christine B. musste sich im<br />

Laufe der letzten drei Jahre mehrerer Operationen<br />

unterziehen und befand sich immer<br />

wieder für mehrere Wochen im Krankenstand.<br />

Dies veranlasste die <strong>Dienst</strong>behörde,<br />

ein Verfahren einzuleiten, mit dem ihre Versetzung<br />

in den Ruhestand beabsichtigt war.<br />

Die Kollegin, ein langjähriges <strong>Gewerkschaft</strong>smitglied,<br />

war gesundheitlich mittlerweile<br />

wieder hergestellt und fühlte sich<br />

gesundheitlich durchaus in der Lage, die<br />

Unterrichtstätigkeit weiter fortzusetzen.<br />

Nachdem mit gewerkschaftlichem Rechtsschutz<br />

gegen die Ruhestandsversetzung<br />

Rechtsmittel eingebracht wurden, kam<br />

letztlich derVerwaltungsgerichtshof zu dem<br />

Ergebnis, dass die von der Behörde eingeholten<br />

Gutachten keine ausreichende Grundlage<br />

für die Ruhestandsversetzung darstellen<br />

würden. Die bereits verfügte Ruhestandsversetzung<br />

wurde aufgehoben, und Kollegin<br />

B. konnte wieder ihrer Unterrichtstätigkeit<br />

nachgehen.<br />

Anspruch auf rechtsanwalt nach unfall<br />

Auf dem Weg zu einer <strong>Dienst</strong>stelle, die im<br />

BetreuungsbereichdesBeamtenundPersonalvertreters<br />

Ludwig S. lag, verunglückte dieser<br />

und erlitt schwereVerletzungen. Ein anderes<br />

Fahrzeug hatte aufgrund einer Missachtung<br />

der Vorfahrtsregel eine Kollision verursacht.<br />

Noch während seines Krankenhausaufenthaltes<br />

wandte sich Kollege Ludwig S. an die<br />

GÖD um Unterstützung, die ihm im Rahmen<br />

des GÖD-Rechtsschutzes einen Rechtsanwalt<br />

zur Geltendmachung seiner Schadenersatzansprüche<br />

beistellte. In der Folge konnten<br />

für den Kollegen, der viele Jahre GÖD-Mitglied<br />

ist, die ihm zustehenden Schadenersatzleistungen<br />

gegen die Haftpflichtversicherung<br />

des Verursachers des Unfalles durchgesetzt<br />

werden.<br />

rasche hilfe für PolizistInnen<br />

Unsere Mitglieder von der Exekutive sind<br />

immer wiederVorwürfen in derWeise ausgesetzt,dass<br />

sie beiAmtshandlungen nicht erforderliche,<br />

unverhältnismäßige Gewalt angewendet<br />

hätten. So auch im Fall des Kollegen<br />

20 GÖD_<strong>Ausgabe</strong> 2_<strong>2009</strong>

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