Ausgabe 2/2009 - Gewerkschaft Öffentlicher Dienst
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göd-rechtsschutz<br />
ein verlässlicher Partner<br />
§<br />
„In der Folge konnten<br />
für den Kollegen,<br />
der viele Jahre gödmitglied<br />
ist, die ihm<br />
zustehenden schadenersatzleistungen<br />
gegen die haftpflichtversicherung<br />
des<br />
Verursachers des<br />
unfalls durchgesetzt<br />
werden.“<br />
Dr. Manfred Mögele:<br />
Leiter der<br />
GÖD-Rechtsabteilung<br />
rechtsfälle<br />
Wenn es brenzlig wird, hat man besser einen starken Partner an der<br />
Seite. Der GÖD-Rechtsschutz hilft bei juristischen Problemen im<br />
Beruf, die allein nicht mehr zu bewältigen sind.Wie unterschiedlich<br />
die Schwierigkeiten gelagert sein können, zeigen unsere Beispiele:<br />
Dr. Manfred Mögele, Leiter der GÖD-Rechtsabteilung, und die<br />
Bundesvertreter von Polizei, Bundesheer und Finanz berichten von<br />
Fällen, die in ihren Ressorts auftauchen.<br />
Immer Am Puls: Aktuelle Fälle aus der Praxis<br />
text: Dr. ManfreD Mögele<br />
Verfahren gegen Versetzung<br />
in den ruhestand<br />
Die Lehrerin Christine B. musste sich im<br />
Laufe der letzten drei Jahre mehrerer Operationen<br />
unterziehen und befand sich immer<br />
wieder für mehrere Wochen im Krankenstand.<br />
Dies veranlasste die <strong>Dienst</strong>behörde,<br />
ein Verfahren einzuleiten, mit dem ihre Versetzung<br />
in den Ruhestand beabsichtigt war.<br />
Die Kollegin, ein langjähriges <strong>Gewerkschaft</strong>smitglied,<br />
war gesundheitlich mittlerweile<br />
wieder hergestellt und fühlte sich<br />
gesundheitlich durchaus in der Lage, die<br />
Unterrichtstätigkeit weiter fortzusetzen.<br />
Nachdem mit gewerkschaftlichem Rechtsschutz<br />
gegen die Ruhestandsversetzung<br />
Rechtsmittel eingebracht wurden, kam<br />
letztlich derVerwaltungsgerichtshof zu dem<br />
Ergebnis, dass die von der Behörde eingeholten<br />
Gutachten keine ausreichende Grundlage<br />
für die Ruhestandsversetzung darstellen<br />
würden. Die bereits verfügte Ruhestandsversetzung<br />
wurde aufgehoben, und Kollegin<br />
B. konnte wieder ihrer Unterrichtstätigkeit<br />
nachgehen.<br />
Anspruch auf rechtsanwalt nach unfall<br />
Auf dem Weg zu einer <strong>Dienst</strong>stelle, die im<br />
BetreuungsbereichdesBeamtenundPersonalvertreters<br />
Ludwig S. lag, verunglückte dieser<br />
und erlitt schwereVerletzungen. Ein anderes<br />
Fahrzeug hatte aufgrund einer Missachtung<br />
der Vorfahrtsregel eine Kollision verursacht.<br />
Noch während seines Krankenhausaufenthaltes<br />
wandte sich Kollege Ludwig S. an die<br />
GÖD um Unterstützung, die ihm im Rahmen<br />
des GÖD-Rechtsschutzes einen Rechtsanwalt<br />
zur Geltendmachung seiner Schadenersatzansprüche<br />
beistellte. In der Folge konnten<br />
für den Kollegen, der viele Jahre GÖD-Mitglied<br />
ist, die ihm zustehenden Schadenersatzleistungen<br />
gegen die Haftpflichtversicherung<br />
des Verursachers des Unfalles durchgesetzt<br />
werden.<br />
rasche hilfe für PolizistInnen<br />
Unsere Mitglieder von der Exekutive sind<br />
immer wiederVorwürfen in derWeise ausgesetzt,dass<br />
sie beiAmtshandlungen nicht erforderliche,<br />
unverhältnismäßige Gewalt angewendet<br />
hätten. So auch im Fall des Kollegen<br />
20 GÖD_<strong>Ausgabe</strong> 2_<strong>2009</strong>