Diese für die Umsatzsteuerbefreiung privater ... - BDPK
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Aktuelle Rechtsentwicklungen zur <strong>Umsatzsteuerbefreiung</strong><br />
<strong>privater</strong> Krankenhäuser<br />
Sollten <strong>die</strong> Leistungen (vorsorglich?) mit Umsatzsteuer abgerechnet<br />
werden, wird <strong>die</strong> Umsatzsteuer geschuldet (sog. „unberechtigter<br />
Steuerausweis“; § 14c Abs. 2 UStG);<br />
<strong>die</strong>se Steuerbeträge können später noch berichtigt werden, jedoch<br />
nur dann, „soweit <strong>die</strong> Gefährdung des Steueraufkommens beseitigt<br />
worden ist“;<br />
<strong>die</strong>s ist dann der Fall, wenn ein Vorsteuerabzug beim Empfänger der<br />
Rechnung nicht durchgeführt oder <strong>die</strong> geltend gemachte Vorsteuer<br />
an <strong>die</strong> Finanzbehörde zurückgezahlt worden ist;<br />
<strong>die</strong> Berichtigung des geschuldeten Steuerbetrags ist beim Finanzamt<br />
gesondert schriftlich zu beantragen.<br />
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