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Diese für die Umsatzsteuerbefreiung privater ... - BDPK

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Aktuelle Rechtsentwicklungen zur <strong>Umsatzsteuerbefreiung</strong><br />

<strong>privater</strong> Krankenhäuser<br />

Ausgangslage <strong>für</strong> <strong>die</strong> aktuelle Diskussion: § 4 Nr. 16 Buchst. b UStG<br />

<strong>Diese</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Umsatzsteuerbefreiung</strong> <strong>privater</strong> Krankenhäuser<br />

maßgebliche Vorschrift des deutschen Umsatzsteuerrechts setzt <strong>für</strong> <strong>die</strong><br />

Befreiung der eng verbundenen Krankenhausumsätze voraus, dass im<br />

vorangegangenen Kalenderjahr <strong>die</strong> in § 67 Abgabenordnung<br />

bezeichneten Voraussetzungen erfüllt worden sind.<br />

Nach § 67 AO müssen mindestens 40 Prozent der jährlichen<br />

Belegungs- oder Berechnungstage auf Patienten entfallen, bei denen<br />

nur Entgelte <strong>für</strong> allgemeine Krankenhausleistungen berechnet werden.<br />

Patienten, <strong>die</strong> Wahlleistungen in Anspruch nehmen, sind damit<br />

grundsätzlich "schädlich" im Hinblick auf <strong>die</strong> 40%-Grenze.<br />

Aus Billigkeitsgründen behandelt <strong>die</strong> Finanzverwaltung <strong>die</strong><br />

Wahlleistungen "Telefon- und Fernsehgeräteüberlassung an Patienten"<br />

als "unschädlich" (OFD Rheinland, Verfügung vom 10.03.2006).<br />

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