Diese für die Umsatzsteuerbefreiung privater ... - BDPK
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Aktuelle Rechtsentwicklungen zur <strong>Umsatzsteuerbefreiung</strong><br />
<strong>privater</strong> Krankenhäuser<br />
Ausgangslage <strong>für</strong> <strong>die</strong> aktuelle Diskussion: § 4 Nr. 16 Buchst. b UStG<br />
<strong>Diese</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Umsatzsteuerbefreiung</strong> <strong>privater</strong> Krankenhäuser<br />
maßgebliche Vorschrift des deutschen Umsatzsteuerrechts setzt <strong>für</strong> <strong>die</strong><br />
Befreiung der eng verbundenen Krankenhausumsätze voraus, dass im<br />
vorangegangenen Kalenderjahr <strong>die</strong> in § 67 Abgabenordnung<br />
bezeichneten Voraussetzungen erfüllt worden sind.<br />
Nach § 67 AO müssen mindestens 40 Prozent der jährlichen<br />
Belegungs- oder Berechnungstage auf Patienten entfallen, bei denen<br />
nur Entgelte <strong>für</strong> allgemeine Krankenhausleistungen berechnet werden.<br />
Patienten, <strong>die</strong> Wahlleistungen in Anspruch nehmen, sind damit<br />
grundsätzlich "schädlich" im Hinblick auf <strong>die</strong> 40%-Grenze.<br />
Aus Billigkeitsgründen behandelt <strong>die</strong> Finanzverwaltung <strong>die</strong><br />
Wahlleistungen "Telefon- und Fernsehgeräteüberlassung an Patienten"<br />
als "unschädlich" (OFD Rheinland, Verfügung vom 10.03.2006).<br />
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