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1897 bis 1945 – Ein Blick in die Geschichte

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Das Leipziger Tageblatt vom 25. April 1898<br />

zur Handelshochschule: »Adm<strong>in</strong>istrativ<br />

aber gilt sie als eigene Organisation, mit<br />

eigenen Statuten, eigenem Senate und<br />

eigener Immatriku lationsordnung, f<strong>in</strong>anziell<br />

gesichert durch <strong>die</strong> Garantie der<br />

Leipziger Handelskammer und von Seiten<br />

der Königlichen Sächsischen Staatsregierung<br />

und der Stadtgeme<strong>in</strong>de Leipzig<br />

durch e<strong>in</strong>en Jahresbeitrag unterstützt.« 1<br />

Die seit 1874 <strong>in</strong> Leipzig ansässige Kreishauptmannschaft<br />

war als staatliche Mittelbehörde<br />

auch für <strong>die</strong> Handelshochschule<br />

zuständig. <strong>E<strong>in</strong></strong> von ihr bestellter<br />

Staatskommissar vertrat <strong>die</strong> Königlich-<br />

Sächsische Regierung im Senat der Handelshochschule.<br />

Über ihn lief sämtlicher<br />

Schriftverkehr mit den zuständigen M<strong>in</strong>isterien<br />

<strong>in</strong> Dresden <strong>in</strong> beiden Richtungen.<br />

Gleichzeitig fungierte er als staatlicher<br />

Vertreter (königlicher Kommissar) <strong>in</strong> der<br />

Prüfungskommission der Handelshochschule.<br />

Vor dem Ersten Weltkrieg fanden<br />

sogar öfter Prüfungen <strong>in</strong> den Räumen der<br />

Kreishauptmannschaft am Rossplatz 11<br />

statt. Ab 1919 lautete <strong>die</strong> Bezeichnung<br />

Staatsvertreter bei der Prüfungskommission<br />

der Handelshochschule, später Vorsitzender<br />

der Staatlichen Prüfungskommission der<br />

Handelshochschule. Im Juni 1941 ernannte<br />

der zuständige Reichsm<strong>in</strong>ister den Oberbürgermeister<br />

der Stadt Leipzig zum<br />

Vorsitzenden des Prüfungsamtes an der<br />

Handelshoch schule.<br />

Die Funktion des Staatskommissars blieb<br />

<strong>bis</strong> 1. April 1929 erhalten, von da an durfte<br />

<strong>die</strong> Handelshochschule mit dem zuständigen<br />

Wirtschaftsm<strong>in</strong>isterium <strong>in</strong> Dresden<br />

direkt verkehren. Ab Juni 1933 fungierte<br />

der Kreishauptmann wieder als Staatskommissar<br />

für <strong>die</strong> Handelshochschule.<br />

Im April 1939 übertrug man <strong>die</strong> Geschäfte<br />

des Staatskommissars dem Regierungspräsidenten,<br />

der von da an dem Kuratorium<br />

der Handelshochschule angehörte.<br />

Leitungsstruktur und <strong>in</strong>nere<br />

Organisation der Handelshochschule<br />

Bereits <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er Rede, <strong>die</strong> er anlässlich der Eröffnung<br />

der Handelshochschule hielt, äußerte sich<br />

Hermann Raydt zur <strong>in</strong>neren <strong>E<strong>in</strong></strong>richtung der neuen<br />

Institution. Er beschrieb sie als e<strong>in</strong>e <strong>in</strong> sich selbständige<br />

Organisation, auch wenn sie vorläufig noch ke<strong>in</strong><br />

eigenes Gebäude und ke<strong>in</strong>en eigenen Lehrkörper besäße.<br />

Gerade wegen <strong>die</strong>ser beiden letztgenannten<br />

Punkte und der oft bekrittelten Nähe zur Universität<br />

ist der Handelshochschule <strong>in</strong> den ersten Jahren ihres<br />

Bestehens hier und da vorgeworfen worden, sie wäre<br />

gar ke<strong>in</strong>e eigenständige Hochschule und damit auch<br />

nicht <strong>die</strong> erste ihrer Art <strong>in</strong> Deutschland. Die Leipziger<br />

Gründer haben das begreiflicherweise immer<br />

anders betrachtet und <strong>die</strong> Selbständigkeit nicht nur<br />

als e<strong>in</strong>e re<strong>in</strong> juristische ansehen wollen. Aus welchen<br />

Gründen man für <strong>die</strong> Starphase e<strong>in</strong>e besondere<br />

Form wählte, hat der Leser schon an anderer Stelle<br />

erfahren.<br />

Auch der damalige Rektor der Universität, Professor<br />

Wachsmuth, stützte <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er Ansprache bei der<br />

Eröffnung Raydts These. Er beschrieb den Beitrag<br />

der Universität für <strong>die</strong> neue <strong>E<strong>in</strong></strong>richtung als e<strong>in</strong> Angebot,<br />

<strong>die</strong> bei ihr schon fertig ausgebildeten Institutionen<br />

mit zu nutzen, und sagte weiter, das habe <strong>die</strong><br />

Universität mit aufrichtiger Freude getan und werde<br />

es auch weiter tun <strong>in</strong> der Hoffnung, dass wenigstens<br />

für <strong>die</strong> Anfänge <strong>die</strong>se Kooperation sich als nicht unnützlich<br />

erweisen werde.<br />

Die Regelungen, welche <strong>die</strong> Organisation der Handelshochschule<br />

betrafen, f<strong>in</strong>det man <strong>in</strong> der Ordnung<br />

für <strong>die</strong> Handelshochschule zu Leipzig, genehmigt<br />

durch Verordnung des Königlichen M<strong>in</strong>isteriums<br />

des Inneren vom 18. Februar 1898, das <strong>bis</strong> 1921 <strong>die</strong><br />

staatliche Zuständigkeit für <strong>die</strong> Handelshochschule<br />

<strong>in</strong>nehatte. Die Handelskammer Leipzig übernahm<br />

zunächst für zwei Jahre alle aus der Begründung und<br />

Führung der Anstalt erwachsenden f<strong>in</strong>anziellen Verb<strong>in</strong>dlichkeiten,<br />

<strong>die</strong> Handelshochschule führte also<br />

ke<strong>in</strong>en eigenen Haushalt. Die staatliche Kontrolle<br />

übte das M<strong>in</strong>isterium des Inneren aus, das war vorgesehen<br />

<strong>bis</strong> zu dem Zeitpunkt, an dem <strong>die</strong> Handelshochschule<br />

e<strong>in</strong>e selbständige Verfassung erhielt. In<br />

den Händen des Hochschulsenats, dessen Vorsitz der<br />

jeweilige Vorsitzende der Handelskammer zu Leipzig<br />

<strong>in</strong>nehatte, lag <strong>die</strong> Leitung der Hochschule. In den<br />

beiden ersten Jahren setzte sich der Senat wie folgt<br />

zusammen:<br />

• e<strong>in</strong> Vertreter der Königlichen Staatsregierung<br />

(Staatskommissar),<br />

• e<strong>in</strong> Vertreter der Stadt Leipzig,<br />

• der Vorsitzende der Handelskammer und zwei von<br />

<strong>die</strong>ser abzuordnende Mitglieder,<br />

• drei vom Akademischen Senat der Universität abzuordnende<br />

Professoren,<br />

• zwei von dem Vorstande der Öffentlichen Handelslehranstalt<br />

zu wählende Lehrer <strong>die</strong>ser Anstalt sowie<br />

der anzustellende Stu<strong>die</strong>ndirektor, so dass er<br />

<strong>in</strong>sgesamt elf Mitglieder umfasste. Der Senat veränderte<br />

sich im Verlaufe der Jahre sowohl <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er<br />

Struktur als auch <strong>in</strong> der personellen Zusammensetzung.<br />

Dem Stu<strong>die</strong>ndirektor, der nach § 5 der o. g. Ordnung<br />

auf Vorschlag des Senats von der Handelskammer<br />

auf zwei Jahre angestellt wurde, oblag unter Mitwirkung<br />

und Aufsicht des Senats <strong>die</strong> unmittelbare<br />

Leitung der Handelshochschule, er hatte sich gewissermaßen<br />

um das Tagesgeschäft zu kümmern, und<br />

zwar sowohl um Fragen von Lehre und Forschung als<br />

auch um <strong>die</strong> technisch­organisatorischen Seiten des<br />

Stu<strong>die</strong>nbetriebes. Wie wir wissen, war das <strong>in</strong> Doppelfunktion<br />

als erster Stu<strong>die</strong>ndirektor der Direktor der<br />

Öffentlichen Handelslehranstalt, Professor Raydt.<br />

Ende 1908 erfolgte e<strong>in</strong>e teilweise Übergabe von<br />

Buchhaltungsaufgaben nach dem Muster der Quästur<br />

der Universität an <strong>die</strong> Handelshochschule, wobei<br />

es sich weitgehend um <strong>die</strong> <strong>E<strong>in</strong></strong>nahmen aus gewissen<br />

Gebühren usw. handelte. Bei der Kammer verblieben<br />

<strong>die</strong> Beiträge des Staates, der Stadt und der<br />

54<br />

55<br />

Garanten, Z<strong>in</strong>sen, Bankverb<strong>in</strong>dungen sowie alle Auszahlungen.<br />

Folgen wir nun der Entwicklung der <strong>in</strong>neren Organisation<br />

weiter, so ist der nächste markante Punkt<br />

der 2. Februar 1911, an dem das M<strong>in</strong>isterium des Inneren<br />

der Handelshochschule durch Verordnung <strong>die</strong><br />

Eigenschaft e<strong>in</strong>er juristischen Person verlieh. Das bedeutete,<br />

knapp 13 Jahre nach ihrer Gründung erlangte<br />

<strong>die</strong> Handelshochschule ihre völlige juristische und<br />

ökonomische Selbstständigkeit. Sie wurde juristische<br />

Person des öffentlichen Rechts.<br />

Diesem Schritt g<strong>in</strong>gen längere Diskussionen mit<br />

der Handelskammer um den gewünschten veränderten<br />

Status voraus. Als der Senat im Juli 1910 mit<br />

e<strong>in</strong>em Schreiben an <strong>die</strong> Handelskammer <strong>die</strong> Initiative<br />

dazu ergriff, wollte <strong>die</strong>se sich, offenbar leicht verschnupft,<br />

erst e<strong>in</strong>mal sofort ihrer Dauerverpflichtung<br />

für Zahlungen zu Gunsten der Handelshochschule<br />

entledigen. <strong>E<strong>in</strong></strong>verständnis bestand h<strong>in</strong>gegen<br />

<strong>in</strong> der Frage, dass ke<strong>in</strong>e Personalunion Vorsitzender<br />

der Handelskammer gleich Vorsitzender des Senats mehr<br />

bestehen sollte. Künftig würden vielfach Fragen der<br />

<strong>in</strong>neren Organisation des akademischen Unterrichts<br />

im Vordergrund stehen. Da dürfte sich der Senat<br />

nicht <strong>die</strong> Möglichkeit versperren, jedes Mal <strong>die</strong> dafür<br />

geeignetste Persönlichkeit auszuwählen, hatte man <strong>in</strong><br />

dem Schrei ben argumentiert.<br />

Der Vorsitz im Senat stand gemäß der neuen Satzung<br />

also nicht mehr zwangsläufig dem Vorsitzenden<br />

der Handelskammer zu. Die Besetzung erfolgte<br />

alle zwei Jahre durch Wahl aus dem Kreis der Senatoren.<br />

Demgemäß folgte dem im Dezember 1910<br />

ausscheidenden Gustav Zwe<strong>in</strong>iger erstmals mit Carl<br />

Bücher e<strong>in</strong> Universitätsprofessor <strong>in</strong>s Amt.<br />

In <strong>die</strong>ser Phase erzielte man auch <strong>E<strong>in</strong></strong>igkeit darüber,<br />

das Amt des Stu<strong>die</strong>ndirektors künftig vom<br />

Direktorat der Öffentlichen Handelslehranstalt zu<br />

trennen. Bei der erreichten Größe der Handelshochschule<br />

war <strong>die</strong> Last beider Ämter auf Dauer e<strong>in</strong>er<br />

Person nicht mehr zuzumuten.<br />

Im Februar 1922 erhielt <strong>die</strong> Handelshochschule<br />

e<strong>in</strong>e neue Verfassung und unterstand ab sofort der<br />

Aufsicht des Sächsischen Wirtschaftsm<strong>in</strong>isteriums,<br />

später der des Volksbildungsm<strong>in</strong>isteriums. Im § 3 des<br />

ersten Nachtrages zur veränderten Ordnung der<br />

Handelshochschule hieß es dazu s<strong>in</strong>ngemäß, dass <strong>die</strong><br />

Handelshochschule ab sofort e<strong>in</strong>e Rechtsfähigkeit<br />

besitzende Anstalt des öffentlichen Rechts sei, deren<br />

Leitung ihrem Senat zusteht. Die Anzahl der Senatsmitglieder<br />

erhöhte sich von zwölf auf 17, <strong>die</strong> Handelskammern<br />

Dresden, Chemnitz, Plauen und Zwickau<br />

erhielten zusammen e<strong>in</strong>en zweiten Sitz, <strong>die</strong> GdF<br />

erhielt als neues Mitglied zwei Sitze und <strong>die</strong> Handels­<br />

lEitunGsstruktur und <strong>in</strong>nErE orGanisation dEr handElshochschulE<br />

hochschule war nun neben dem Rektor und Prorektor<br />

mit zusätzlich zwei Professoren vertreten. Erstmals<br />

im Vorlesungsverzeichnis für das Sommersemester<br />

1926 erschien im Untertitel des Deckblatts<br />

der Zusatz Anstalt des öffentlichen Rechts. Unter e<strong>in</strong>er<br />

solchen Anstalt versteht man e<strong>in</strong>e öffentlich­rechtliche<br />

Verwaltungse<strong>in</strong>richtung mit eigener Rechtspersönlichkeit<br />

(juristische Person), <strong>die</strong> bestimmte<br />

Aufgaben unter staatlicher Aufsicht erfüllt. Diese<br />

staatliche Aufsicht schränkte aber das souveräne<br />

Handeln der Handelshochschule im Rahmen ihrer<br />

<strong>in</strong> der Satzung formulierten Ziele und Aufgaben <strong>in</strong><br />

ke<strong>in</strong>er Weise e<strong>in</strong>.<br />

Wesentliche Entscheidungen zur Leitungsstruktur<br />

fielen <strong>in</strong> <strong>die</strong> Zeit, <strong>in</strong> der Professor Schultze der Handelshochschule<br />

vorstand. Vom 1. August 1922 an war er<br />

Stu<strong>die</strong>ndirektor und danach ab Januar 1923 bekleidete<br />

er das Amt e<strong>in</strong>es Rektors, nachdem das Wirtschaftsm<strong>in</strong>isterium<br />

<strong>die</strong> erforderliche Genehmigung zur Führung<br />

<strong>die</strong>ses Titels erteilt hatte. Gleichzeitig genehmigte<br />

es auch <strong>die</strong> Ernennung e<strong>in</strong>es Prorektors.<br />

Der Zustimmung des M<strong>in</strong>isteriums waren längere<br />

Verhandlungen und Ause<strong>in</strong>andersetzungen um <strong>die</strong><br />

Amtsbezeichnung Rektor vorausgegangen. Der Vorsitzende<br />

des Senats der Handelshochschule, Richard<br />

Schmidt, und Professor Adler hatten bereits mit<br />

e<strong>in</strong>em Schreiben im Oktober 1920 an <strong>die</strong> zuständigen<br />

Stellen <strong>in</strong> Dresden mit e<strong>in</strong>er gewissen Verbitterung<br />

darauf verwiesen, dass <strong>in</strong> Sachsen jetzt sogar<br />

<strong>die</strong> Leiter von Mittelschulen Oberstu<strong>die</strong>ndirektor<br />

hießen. In e<strong>in</strong>em solchen Amtsträger sehe <strong>die</strong> Allgeme<strong>in</strong>heit<br />

<strong>in</strong> der Regel mehr als <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Stu<strong>die</strong>ndirektor<br />

der Handelshochschule, das setze <strong>die</strong>sen somit<br />

im öffentlichen Ansehen herab. Sie forderten<br />

deshalb nachdrücklich den Titel Rektor e<strong>in</strong>. Mit der<br />

Begründung, <strong>die</strong> Bezeichnungen Rektor und Prorektor<br />

wären nur bei Hochschulen mit eigentlicher Rektoratsverfassung<br />

üblich, <strong>die</strong> Handelshochschule besitze<br />

aber <strong>bis</strong> jetzt e<strong>in</strong>e solche nicht, lehnte das M<strong>in</strong>isterium<br />

den Antrag erst e<strong>in</strong>mal ab, musste sich aber<br />

schließlich doch den Argumenten der Handelshochschule<br />

beugen.<br />

Die Amtse<strong>in</strong>führung des nunmehr jeweils nach<br />

demokratischen Regeln für zwei Jahre gewählten<br />

Rektors sollte immer am 8. Mai stattf<strong>in</strong>den. Es galt<br />

e<strong>in</strong> besonderes Zeremoniell, das <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Rektoratsprotokoll<br />

von 1931 wie folgt beschrieben ist: Die<br />

Feier f<strong>in</strong>det im Saal des Neuen Rathauses statt. Der<br />

Vorgänger überreicht se<strong>in</strong>em Amtsnachfolger <strong>die</strong><br />

Amtskette, <strong>die</strong> Verfassung, den Schlüssel und das<br />

Siegel der Handelshochschule. Außerdem legte der<br />

scheidende Rektor e<strong>in</strong>en Bericht zu den wichtigsten<br />

Aktivitäten und Ereignissen se<strong>in</strong>er Amtszeit vor. In<br />

Zur Entlastung des Rektors von Verwaltungsarbeiten<br />

beschloss der Senat im<br />

Juli 1923 <strong>die</strong> Anstellung e<strong>in</strong>es Syndikus.<br />

Nach Wunsch aller anwesenden Herren<br />

sollte sich <strong>die</strong> Wahl nicht auf Akademiker<br />

beschränken.

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