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2. Änderung - Beteiligungsverfahren-baugb.de

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Gemein<strong>de</strong> Reiskirchen, Ortsteil Ettingshausen, Bebauungsplan Nr. 8.4 „Gänswei<strong>de</strong>“, <strong>2.</strong> <strong>Än<strong>de</strong>rung</strong> 10<br />

Geschosse sind oberirdische Geschosse, wenn ihre Deckenoberkanten im Mittel mehr als 1,4 m über die Gelän<strong>de</strong>oberfläche<br />

hinausragen, sonst sind sie Kellergeschosse. Vollgeschosse sind oberirdische Geschosse, die eine<br />

Höhe von mind. 2,3 m haben. Ein gegenüber mind. 1 Außenwand <strong>de</strong>s Gebäu<strong>de</strong>s zurückgesetztes oberstes Geschoss<br />

(Staffelgeschoss) und ein Geschoss mit mind. 1 geneigten Dachfläche ist ein Vollgeschoss, wenn es diese<br />

Höhe über mehr als ¾ <strong>de</strong>r Bruttogrundfläche <strong>de</strong>s darunter liegen<strong>de</strong>n Geschosses hat. Die Höhe <strong>de</strong>r Geschosse<br />

wird von Oberkante Rohfußbo<strong>de</strong>n bis Oberkante Rohfußbo<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r darüber liegen<strong>de</strong>n Decke, bei Geschossen<br />

mit Dachflächen bis Oberkante Dachhaut gemessen. Untergeordnete Aufbauten über Dach und untergeordnete<br />

Unterkellerungen zur Unterbringung von maschinentechnischen Anlagen für die Gebäu<strong>de</strong> sind keine Vollgeschosse.<br />

Dachgeschosse sind Geschosse mit mind. 1 geneigten Dachfläche.<br />

Da die HBO nur eine Min<strong>de</strong>sthöhe vorgibt, ist das Vollgeschoss „nach oben hin“ theoretisch unbegrenzt.<br />

Daher empfiehlt es sich, ergänzend eine Höhenbegrenzung festzusetzen, um eine mit <strong>de</strong>r Umgebung verträgliche<br />

Höhenentwicklung <strong>de</strong>r Gebäu<strong>de</strong> zu erzielen. Für das Gewerbegebiet wird daher eine maximale<br />

Firsthöhe FHmax. von 10,00m festgesetzt und damit die Vorgaben gegenüber <strong>de</strong>m rechtskräftigen Bebauungsplan<br />

geringfügig erhöht. Den unteren Bezugspunkt stellt die Oberkante Fahrbahn, gemessen in <strong>de</strong>r<br />

Mitte <strong>de</strong>s Grundstücks, dar.<br />

Unberührt von <strong>de</strong>r Festsetzung <strong>de</strong>r Firsthöhe bleibt die Zulässigkeit von Gewerbekaminen und über die<br />

Firsthöhe hinausreichen<strong>de</strong>r untergeordneter technischer Aufbauten zur Unterbringung von maschinentechnischen<br />

Anlagen für die Gebäu<strong>de</strong>. Hierzu kann im Rahmen <strong>de</strong>s Bebauungsplanes keine abschließen<strong>de</strong> Vorgabe<br />

getätigt wer<strong>de</strong>n (planerische Zurückhaltung).<br />

Im Geltungsbereich <strong>de</strong>s Bebauungsplans wer<strong>de</strong>n innerhalb <strong>de</strong>s Son<strong>de</strong>rgebiets Baugrenzen festgesetzt<br />

(1.<strong>2.</strong>3.1), die mit <strong>de</strong>m Hauptgebäu<strong>de</strong> nicht überschritten wer<strong>de</strong>n dürfen. Durch die Baugrenzen wer<strong>de</strong>n die<br />

überbaubaren Grundstücksflächen (Baufenster) <strong>de</strong>finiert, innerhalb <strong>de</strong>rer die Gebäu<strong>de</strong> zum Liegen kommen<br />

müssen. Vorliegend ist das Baufenster ausreichend dimensioniert, so dass die bereits vorhan<strong>de</strong>nen baulichen<br />

Anlagen gesichert sind und <strong>de</strong>m Bauherrn bei Errichtung neuer Gebäu<strong>de</strong> eine gewisse Entscheidungsfreiheit<br />

gewährt wird. Gemäß <strong>de</strong>r textlichen Festsetzung <strong>2.</strong>4 sind Garagen und Pkw-Stellplätze nur innerhalb<br />

<strong>de</strong>r überbaubaren Grundstücksfläche zulässig. Ausnahme: Entlang <strong>de</strong>r Straße sind Stellplätze zulässig.<br />

3.3 Kompensationsmaßnahmen und eingriffsminimieren<strong>de</strong> Maßnahmen im Baugebiet (BauGB)<br />

Festsetzung (<strong>2.</strong>6.1) zum Anpflanzen eines einheimischen Laubbaumes je 4 Stellplätze, um <strong>de</strong>n Eingriff in<br />

<strong>de</strong>n Naturhaushalt zu minimieren und zur Gewährleistung einer Min<strong>de</strong>stdurchgrünung im Gebiet. Sofern die<br />

Bäume nicht in einem größeren Pflanzstreifen angepflanzt wer<strong>de</strong>n, ist eine min<strong>de</strong>stens 6 qm große Baumscheibe<br />

für je<strong>de</strong>n Baum vorzusehen. Zu<strong>de</strong>m ist das Verkehrsbegleitgrün im Bereich künftiger Stellplätze mit<br />

raumglie<strong>de</strong>rn<strong>de</strong>n und flächen<strong>de</strong>cken<strong>de</strong>n Bepflanzungen zwischen <strong>de</strong>n Stellplatzgruppen zu unterteilen.<br />

Festsetzung (<strong>2.</strong>6.2) zur Befestigung von Gehwegen, Garagenzufahrten, Pkw-Stellplätzen Stellplatzzu- und<br />

Stellplatzumfahrten in wasserdurchlässiger Weise, also z.B. mit Schotterrasen, Kies, Rasenkammersteinen<br />

o<strong>de</strong>r weitfugigem Pflaster und die Maßgabe, das auf diesen Flächen anfallen<strong>de</strong> Nie<strong>de</strong>rschlagswasser zu<br />

versickern, um <strong>de</strong>n Eingriff in die Grundwasserneubildungsrate zu minimieren. Zu<strong>de</strong>m wird <strong>de</strong>r über die Bebauung<br />

hinausgehen<strong>de</strong> Grad <strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>nversiegelung gering gehalten. Von <strong>de</strong>r Festsetzung kann bei Betriebs-,<br />

Lager- und Hofflächen sowie Anlieferungsbereichen im Gewerbegebiet aus Grün<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Betriebssi-<br />

Planungsbüro Holger Fischer, 35440 Lin<strong>de</strong>n Vorentwurf 07/2008

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