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2. Änderung - Beteiligungsverfahren-baugb.de

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Gemein<strong>de</strong> Reiskirchen, Ortsteil Ettingshausen, Bebauungsplan Nr. 8.4 „Gänswei<strong>de</strong>“, <strong>2.</strong> <strong>Än<strong>de</strong>rung</strong> 4<br />

1 Vorbemerkungen<br />

1.1 Planziel und Planerfor<strong>de</strong>rnis<br />

Die vorliegen<strong>de</strong> <strong>2.</strong> <strong>Än<strong>de</strong>rung</strong> <strong>de</strong>s Bebauungsplanes hat zum Ziel, die geplante Erweiterung <strong>de</strong>s Betriebsgelän<strong>de</strong>s<br />

<strong>de</strong>s Unternehmens Fa. Buss bauplanungsrechtlich vorzubereiten. Der im Ortsteil Ettingshausen ansässige<br />

Holzbaubetrieb hat die bisher über <strong>de</strong>n rechtskräftigen Bebauungsplan zur Verfügung stehen<strong>de</strong>n<br />

Gewerbeflächen vollständig ausgeschöpft. Die Zimmerei Buss hat sich in <strong>de</strong>n letzten Jahren auf die Herstellung<br />

von Dachstühlen spezialisiert, so dass für die Trockenlagerung <strong>de</strong>r Materialien neue Lagerflächen erfor<strong>de</strong>rlich<br />

wer<strong>de</strong>n. Die Hölzer sind im Schnitt 13-15m lang, so dass eine entsprechen<strong>de</strong> Logistik und Lagerung<br />

<strong>de</strong>r Materialien auf <strong>de</strong>m Betriebsgelän<strong>de</strong> erfor<strong>de</strong>rlich wird. Zur Sicherung <strong>de</strong>s Betriebsstandortes sind<br />

daher Erweiterungsflächen zwingend erfor<strong>de</strong>rlich, um die vorhan<strong>de</strong>nen Arbeitsplätze (19 Beschäftigte) auch<br />

langfristig zu sichern bzw. auszubauen.<br />

1.2 Umsetzung <strong>de</strong>s Planziels<br />

Der bestehen<strong>de</strong> Betrieb ist in <strong>de</strong>m Ursprungsbebauungsplan „Gänswei<strong>de</strong>“ aus <strong>de</strong>m Jahr 1990 als Gewerbegebiet<br />

gemäß § 8 BauNVO ausgewiesen und daher bereits bauplanungsrechtlich gesichert. Im Jahre 1995<br />

hat die Gemein<strong>de</strong>vertretung <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> Reiskirchen <strong>de</strong>n Bebauungsplan durch eine zusätzliche Gestaltungssatzung<br />

ergänzt (Beschluss einer Satzung nach § 87 HBO vom 28.06.1995).<br />

Zur Umsetzung <strong>de</strong>s o.g. Planziels, Schaffung von Bauplanungsrecht zur Erweiterung <strong>de</strong>s Firmengelän<strong>de</strong>s<br />

<strong>de</strong>r Fa. Buss auf <strong>de</strong>r südöstlich angrenzen<strong>de</strong>n Fläche bedarf es <strong>de</strong>r Ausweisung eines Gewerbegebietes<br />

gemäß § 8 BauNVO auf <strong>de</strong>n Flurstücken 99, 112/1tlw. und 115tlw. in <strong>de</strong>r Flur 8. Diese Flächen waren bisher<br />

im rechtskräftigen Bebauungsplan als Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung<br />

dargestellt. Darüber hinaus wer<strong>de</strong>n die bisherigen textlichen Festsetzungen auf die aktuellen Nutzungen und<br />

Planungen überprüft und an die neuen gesetzlichen Grundlagen angepasst.<br />

Aufgrund <strong>de</strong>r bisherigen Festsetzungen im Bebauungsplan für die Erweiterungsflächen (Flächen für Maßnahmen<br />

zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Bo<strong>de</strong>n, Natur und Landschaft) sowie <strong>de</strong>n wasserrechtlichen<br />

Vorgaben (Teilflächen liegen im Überschwemmungsgebiet <strong>de</strong>s Äschersbaches) wur<strong>de</strong> im Vorfeld<br />

<strong>de</strong>r Aufstellung <strong>de</strong>s Bebauungsplanes Gespräche mit <strong>de</strong>m Regierungspräsidium (Dez. IV -Umwelt) sowie<br />

<strong>de</strong>m Kreis (UNB) geführt. In <strong>de</strong>n Vorgesprächen ist die Inanspruchnahme <strong>de</strong>s Überschwemmungsgebietes<br />

diskutiert wor<strong>de</strong>n, wobei sich die Gemein<strong>de</strong> Reiskirchen mit <strong>de</strong>n zuständigen Fachbehör<strong>de</strong>n darauf geeinigt<br />

hat, dass das ursprünglich anvisierte Grundstück 97/8 nicht für die Erweiterung herangezogen wer<strong>de</strong>n kann,<br />

da es für diesen Bereich <strong>de</strong>s Überschwemmungsgebietes Alternativen für eine Bebauung gibt. Diese Alternativfläche<br />

befin<strong>de</strong>t sich im Südosten <strong>de</strong>s jetzigen Firmengelän<strong>de</strong>s (Flurstück 99), so dass die Erweiterung<br />

<strong>de</strong>s Firmengelän<strong>de</strong>s entsprechend auf diese Flächen erfolgen soll. Nach Einigung mit <strong>de</strong>m Grundstückseigentümer<br />

sind bei <strong>de</strong>r Ausarbeitung <strong>de</strong>taillierter Pläne nun auch die Flächen 112/1 sowie 115tlw. mit in die<br />

Gewerbeflächenplanung aufgenommen wor<strong>de</strong>n, wobei auch hier auf Teilflächen das bestehen<strong>de</strong> Überschwemmungsgebiet<br />

mit in Anspruch genommen wer<strong>de</strong>n soll. Aufgrund <strong>de</strong>r Örtlichkeiten ergeben sich hier<br />

aber Möglichkeiten <strong>de</strong>n Retentionsraum an an<strong>de</strong>rer Stelle i.V.m. naturschutzfachlichen Aufwertungsmaßnahmen<br />

neu zu gestalten und somit die Inanspruchnahme <strong>de</strong>s Überschwemmungsgebietes zu kompensieren.<br />

Planungsbüro Holger Fischer, 35440 Lin<strong>de</strong>n Vorentwurf 07/2008

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