2. Änderung - Beteiligungsverfahren-baugb.de
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Gemein<strong>de</strong> Reiskirchen, Ortsteil Ettingshausen, Bebauungsplan Nr. 8.4 „Gänswei<strong>de</strong>“, <strong>2.</strong> <strong>Än<strong>de</strong>rung</strong> 16<br />
Dezentraler Hochwasserschutz<br />
Wie bereits in Kapitel 1.1 und 2 aufgeführt, wird für die geplante Gewerbegebietserweiterung das Überschwemmungsgebiet<br />
<strong>de</strong>s Äschersbaches in Anspruch genommen. Parallel zum Bauleitplanverfahren wird<br />
daher ein wasserrechtliches Plangenehmigungsverfahren angestrebt, in <strong>de</strong>m die Überschwemmungsproblematik<br />
abgehan<strong>de</strong>lt und Ersatzflächen für <strong>de</strong>n Retentionsraum neu gestaltet wer<strong>de</strong>n. Verwiesen wird in<br />
diesem Zusammenhang auf <strong>de</strong>n Entwurf <strong>de</strong>s Bebauungsplanes, in <strong>de</strong>m die wasserrechtlichen Vorgaben <strong>de</strong>s<br />
fachgesetzlichen Verfahrens aufgeführt wer<strong>de</strong>n.<br />
Erfor<strong>de</strong>rliche Hochwasserschutzmaßnahmen<br />
Können zum jetzigen Planungszeitpunkt nicht bestimmt wer<strong>de</strong>n.<br />
6. Verkehrsanlagen, Ver- und Entsorgung, technische Infrastruktur<br />
Durch die Aufstellung bzw. <strong>Än<strong>de</strong>rung</strong> <strong>de</strong>s Bebauungsplanes wird die Erschließung <strong>de</strong>r Gewerbefläche gegenüber<br />
<strong>de</strong>s bisherigen Bebauungsplanes nicht geän<strong>de</strong>rt. Die Gewerbefläche kann durch die bereits ausgebaute<br />
Straße Zur Gänswei<strong>de</strong> voll erschlossen wer<strong>de</strong>n.<br />
Zum jetzigen Zeitpunkt durchquert die Feldwegparzelle 101 das Plangebiet von Nordost nach Südwest, so<br />
dass bei einer Betriebserweiterung nach Südosten die Verlegung <strong>de</strong>r Feldwegparzelle zwingend erfor<strong>de</strong>rlich<br />
ist. Über die <strong>2.</strong> <strong>Än<strong>de</strong>rung</strong> <strong>de</strong>s Bebauungsplanes ist daher ein Ersatzfeldweg im Bereich <strong>de</strong>r Parzelle 115tlw.<br />
vorgesehen sowie <strong>de</strong>r Ausbau <strong>de</strong>r Parzelle 114.<br />
Durch die <strong>Än<strong>de</strong>rung</strong> <strong>de</strong>r Wegeführung wird <strong>de</strong>m lw. Verkehr ein Umweg von ca. 120m zugemutet, so dass<br />
auch künftig durch die Neuausweisung <strong>de</strong>r lw. Wege die Belange <strong>de</strong>r Landwirtschaft ausreichend berücksichtigt<br />
sind.<br />
In <strong>de</strong>r Plankarte ist ein Entlastungs- bzw. Abwasserkanal eingezeichnet, <strong>de</strong>r genaue Verlauf wird zum Entwurf<br />
hin überprüft und nachrichtlich übernommen.<br />
7. Flächenbilanz<br />
Um die künftige Nutzungsaufteilung im Baugebiet zu dokumentieren und <strong>de</strong>n Eingriff in Natur und Landschaft<br />
besser bewerten zu können, wird für das Plangebiet eine Flächenbilanz aufgestellt (digital errechnet<br />
im Maßstab 1:1000).<br />
Geltungsbereich <strong>de</strong>s Bebauungsplans 17.792 m²<br />
Gewerbegebiet<br />
Überbaubare Fläche bei GRZ 0,8<br />
9.434 m²<br />
7.547 m²<br />
Straßenverkehrsfläche 940 m²<br />
Landwirtschaftlicher Weg 1.671 m²<br />
T-Fläche 5.747 m²<br />
Planungsbüro Holger Fischer, 35440 Lin<strong>de</strong>n Vorentwurf 07/2008