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Gemein<strong>de</strong> Reiskirchen, Ortsteil Reiskirchen<br />

Begründung zum<br />

Bebauungsplan Nr. 8.4 „Gänswei<strong>de</strong>“<br />

<strong>2.</strong> <strong>Än<strong>de</strong>rung</strong><br />

Vorentwurf 07/2008<br />

Bearbeiter/-in:<br />

B-Plan: Dipl. Geogr. M. Wolf (Stadtplaner AKH / SRL)<br />

Dipl. Ing. S. Helmecke (Raumplanung)<br />

Planungsbüro Holger Fischer<br />

Konrad-A<strong>de</strong>nauer-Straße 16, 35440 Lin<strong>de</strong>n, Tel. 06403/9537-0, Fax. 6403/9537-30<br />

email: mwolf@fischer-plan.<strong>de</strong> / Internet: www.fischer-plan.<strong>de</strong>


Gemein<strong>de</strong> Reiskirchen, Ortsteil Ettingshausen, Bebauungsplan Nr. 8.4 „Gänswei<strong>de</strong>“, <strong>2.</strong> <strong>Än<strong>de</strong>rung</strong> 2<br />

INHALT<br />

1 Vorbemerkungen .................................................................................................................................... 4<br />

1.1 Planziel und Planerfor<strong>de</strong>rnis ............................................................................................................ 4<br />

1.2 Umsetzung <strong>de</strong>s Planziels................................................................................................................. 4<br />

1.3 Verfahrensstand ............................................................................................................................... 5<br />

1.4 Lage, Größe und Nutzung <strong>de</strong>s Plangebietes................................................................................... 5<br />

1.5 Übergeordnete Planungen ............................................................................................................... 5<br />

1.6 Rechtskräftiger Bebauungsplan ....................................................................................................... 6<br />

2 Städtebauliche Aspekte und planerische Gesamtkonzeption ........................................................... 7<br />

3 Erläuterungen zu <strong>de</strong>n Planfestsetzungen (zeichnerische und textliche Festsetzungen) ............... 8<br />

3.1 Art <strong>de</strong>r baulichen Nutzung (BauGB / BauNVO) ............................................................................... 9<br />

3.2 Maß <strong>de</strong>r baulichen Nutzung und überbaubare Grundstücksfläche (BauGB / BauNVO) ................. 9<br />

3.3 Kompensationsmaßnahmen und eingriffsminimieren<strong>de</strong> Maßnahmen im Baugebiet (BauGB) ..... 10<br />

3.4 Gestaltungsvorgaben nach BauGB i.V.m. HBO ............................................................................ 11<br />

3.5 Wasserrechtliche Festsetzungen (BauGB i.V.m. HWG)................................................................ 11<br />

4 Landschaftspflege und Naturschutz................................................................................................... 12<br />

4.1 Landschaftspflegerische Belange .................................................................................................. 12<br />

4.2 Schutzgebiete und Artenschutz ..................................................................................................... 13<br />

4.3 Zuordnung <strong>de</strong>r Sammelausgleichsmaßnahmen ............................................................................ 14<br />

5. Wasserwirtschaft und Grundwasserschutz ....................................................................................... 14<br />

5.1 Wasserversorgung und Schonung <strong>de</strong>r Grundwasservorkommen ................................................. 14<br />

5.2 Abwasserbeseitigung ..................................................................................................................... 15<br />

5.3 Abflussregelung.............................................................................................................................. 15<br />

6. Verkehrsanlagen, Ver- und Entsorgung, technische Infrastruktur.................................................. 16<br />

7. Flächenbilanz ........................................................................................................................................ 16<br />

8. Bo<strong>de</strong>nordnung, Baugrundbeschreibung, Altlasten, Bergaufsicht.................................................. 17<br />

9. Denkmalschutz...................................................................................................................................... 17<br />

10. Immissionsschutz................................................................................................................................ 17<br />

11. Kosten................................................................................................................................................... 18<br />

Anhang: Umweltbericht (Umweltprüfung mit integriertem Landschaftspflegerischen Planungsbeitrag)<br />

Planungsbüro Holger Fischer, 35440 Lin<strong>de</strong>n Vorentwurf 07/2008


Gemein<strong>de</strong> Reiskirchen, Ortsteil Ettingshausen, Bebauungsplan Nr. 8.4 „Gänswei<strong>de</strong>“, <strong>2.</strong> <strong>Än<strong>de</strong>rung</strong> 3<br />

Abb. 1 Übersichtskarte <strong>de</strong>s Plangebietes<br />

Die Karte ist eingenor<strong>de</strong>t, ohne Maßstab.<br />

Planungsbüro Holger Fischer, 35440 Lin<strong>de</strong>n Vorentwurf 07/2008


Gemein<strong>de</strong> Reiskirchen, Ortsteil Ettingshausen, Bebauungsplan Nr. 8.4 „Gänswei<strong>de</strong>“, <strong>2.</strong> <strong>Än<strong>de</strong>rung</strong> 4<br />

1 Vorbemerkungen<br />

1.1 Planziel und Planerfor<strong>de</strong>rnis<br />

Die vorliegen<strong>de</strong> <strong>2.</strong> <strong>Än<strong>de</strong>rung</strong> <strong>de</strong>s Bebauungsplanes hat zum Ziel, die geplante Erweiterung <strong>de</strong>s Betriebsgelän<strong>de</strong>s<br />

<strong>de</strong>s Unternehmens Fa. Buss bauplanungsrechtlich vorzubereiten. Der im Ortsteil Ettingshausen ansässige<br />

Holzbaubetrieb hat die bisher über <strong>de</strong>n rechtskräftigen Bebauungsplan zur Verfügung stehen<strong>de</strong>n<br />

Gewerbeflächen vollständig ausgeschöpft. Die Zimmerei Buss hat sich in <strong>de</strong>n letzten Jahren auf die Herstellung<br />

von Dachstühlen spezialisiert, so dass für die Trockenlagerung <strong>de</strong>r Materialien neue Lagerflächen erfor<strong>de</strong>rlich<br />

wer<strong>de</strong>n. Die Hölzer sind im Schnitt 13-15m lang, so dass eine entsprechen<strong>de</strong> Logistik und Lagerung<br />

<strong>de</strong>r Materialien auf <strong>de</strong>m Betriebsgelän<strong>de</strong> erfor<strong>de</strong>rlich wird. Zur Sicherung <strong>de</strong>s Betriebsstandortes sind<br />

daher Erweiterungsflächen zwingend erfor<strong>de</strong>rlich, um die vorhan<strong>de</strong>nen Arbeitsplätze (19 Beschäftigte) auch<br />

langfristig zu sichern bzw. auszubauen.<br />

1.2 Umsetzung <strong>de</strong>s Planziels<br />

Der bestehen<strong>de</strong> Betrieb ist in <strong>de</strong>m Ursprungsbebauungsplan „Gänswei<strong>de</strong>“ aus <strong>de</strong>m Jahr 1990 als Gewerbegebiet<br />

gemäß § 8 BauNVO ausgewiesen und daher bereits bauplanungsrechtlich gesichert. Im Jahre 1995<br />

hat die Gemein<strong>de</strong>vertretung <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> Reiskirchen <strong>de</strong>n Bebauungsplan durch eine zusätzliche Gestaltungssatzung<br />

ergänzt (Beschluss einer Satzung nach § 87 HBO vom 28.06.1995).<br />

Zur Umsetzung <strong>de</strong>s o.g. Planziels, Schaffung von Bauplanungsrecht zur Erweiterung <strong>de</strong>s Firmengelän<strong>de</strong>s<br />

<strong>de</strong>r Fa. Buss auf <strong>de</strong>r südöstlich angrenzen<strong>de</strong>n Fläche bedarf es <strong>de</strong>r Ausweisung eines Gewerbegebietes<br />

gemäß § 8 BauNVO auf <strong>de</strong>n Flurstücken 99, 112/1tlw. und 115tlw. in <strong>de</strong>r Flur 8. Diese Flächen waren bisher<br />

im rechtskräftigen Bebauungsplan als Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung<br />

dargestellt. Darüber hinaus wer<strong>de</strong>n die bisherigen textlichen Festsetzungen auf die aktuellen Nutzungen und<br />

Planungen überprüft und an die neuen gesetzlichen Grundlagen angepasst.<br />

Aufgrund <strong>de</strong>r bisherigen Festsetzungen im Bebauungsplan für die Erweiterungsflächen (Flächen für Maßnahmen<br />

zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Bo<strong>de</strong>n, Natur und Landschaft) sowie <strong>de</strong>n wasserrechtlichen<br />

Vorgaben (Teilflächen liegen im Überschwemmungsgebiet <strong>de</strong>s Äschersbaches) wur<strong>de</strong> im Vorfeld<br />

<strong>de</strong>r Aufstellung <strong>de</strong>s Bebauungsplanes Gespräche mit <strong>de</strong>m Regierungspräsidium (Dez. IV -Umwelt) sowie<br />

<strong>de</strong>m Kreis (UNB) geführt. In <strong>de</strong>n Vorgesprächen ist die Inanspruchnahme <strong>de</strong>s Überschwemmungsgebietes<br />

diskutiert wor<strong>de</strong>n, wobei sich die Gemein<strong>de</strong> Reiskirchen mit <strong>de</strong>n zuständigen Fachbehör<strong>de</strong>n darauf geeinigt<br />

hat, dass das ursprünglich anvisierte Grundstück 97/8 nicht für die Erweiterung herangezogen wer<strong>de</strong>n kann,<br />

da es für diesen Bereich <strong>de</strong>s Überschwemmungsgebietes Alternativen für eine Bebauung gibt. Diese Alternativfläche<br />

befin<strong>de</strong>t sich im Südosten <strong>de</strong>s jetzigen Firmengelän<strong>de</strong>s (Flurstück 99), so dass die Erweiterung<br />

<strong>de</strong>s Firmengelän<strong>de</strong>s entsprechend auf diese Flächen erfolgen soll. Nach Einigung mit <strong>de</strong>m Grundstückseigentümer<br />

sind bei <strong>de</strong>r Ausarbeitung <strong>de</strong>taillierter Pläne nun auch die Flächen 112/1 sowie 115tlw. mit in die<br />

Gewerbeflächenplanung aufgenommen wor<strong>de</strong>n, wobei auch hier auf Teilflächen das bestehen<strong>de</strong> Überschwemmungsgebiet<br />

mit in Anspruch genommen wer<strong>de</strong>n soll. Aufgrund <strong>de</strong>r Örtlichkeiten ergeben sich hier<br />

aber Möglichkeiten <strong>de</strong>n Retentionsraum an an<strong>de</strong>rer Stelle i.V.m. naturschutzfachlichen Aufwertungsmaßnahmen<br />

neu zu gestalten und somit die Inanspruchnahme <strong>de</strong>s Überschwemmungsgebietes zu kompensieren.<br />

Planungsbüro Holger Fischer, 35440 Lin<strong>de</strong>n Vorentwurf 07/2008


Gemein<strong>de</strong> Reiskirchen, Ortsteil Ettingshausen, Bebauungsplan Nr. 8.4 „Gänswei<strong>de</strong>“, <strong>2.</strong> <strong>Än<strong>de</strong>rung</strong> 5<br />

Den Aufstellungsbeschluss für <strong>de</strong>n Bebauungsplan „Nr. 8.4 „Gänswei<strong>de</strong>“ <strong>2.</strong> <strong>Än<strong>de</strong>rung</strong> hat die Gemein<strong>de</strong>vertretung<br />

<strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> Reiskirchen am 05.03.2008 gefasst. Da <strong>de</strong>r Flächennutzungsplan, aus <strong>de</strong>m <strong>de</strong>r Bebauungsplan<br />

gemäß § 8 Abs.2 BauGB zu entwickeln ist, im Erweiterungsbereich eine Fläche für <strong>de</strong>n Biotopschutz<br />

darstellt, ist <strong>de</strong>r Flächennutzungsplan in diesem Bereich im Parallelverfahren zu än<strong>de</strong>rn.<br />

1.3 Verfahrensstand<br />

Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs.1 BauGB: 05.03.2008, Bekanntmachung 25.07.2008*<br />

Frühzeitige Beteiligung <strong>de</strong>r Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB: 30.07.2008 - 2<strong>2.</strong>08.2008, Bekanntmachung<br />

25.07.2008*<br />

Frühzeitige Beteiligung <strong>de</strong>r Behör<strong>de</strong>n gemäß § 4 Abs.1 BauGB: Anschreiben 30.07.2008, Frist 28.08.2008<br />

Beteiligung <strong>de</strong>r Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.2 BauGB:, Bekanntmachung *<br />

Beteiligung <strong>de</strong>r Behör<strong>de</strong>n und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.2 BauGB:<br />

Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs.1 BauGB:<br />

*Die Bekanntmachungen erfolgen gemäß <strong>de</strong>r Hauptsatzung <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> Reiskirchen im Reiskirchener<br />

Anzeiger.<br />

1.4 Lage, Größe und Nutzung <strong>de</strong>s Plangebietes<br />

Größe: 1,78 ha<br />

Lage: Östlich angrenzend an die Ortslage Ettingshausen<br />

Gemarkung: Ettingshausen<br />

Flur: 8; Flurstücke 93/1tlw., 97/3, 97/5, 97/8, 98/2tlw., 99, 100/1, 112/1tlw., 113, 114, 115<br />

Exposition: Eben<br />

Nutzung: Gewerbegebiet, Feldweg, Wei<strong>de</strong>, Grünland, Brache im Bereich <strong>de</strong>s ehemaligen Mühlgrabens<br />

Geplante Ausweisung: Erweiterung <strong>de</strong>s bestehen<strong>de</strong>n Gewerbegebietes gemäß § 8 BauNVO, Flächen für<br />

Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft gemäß § 9 Abs.1 Nr.20<br />

BauGB<br />

1.5 Übergeordnete Planungen<br />

Regionalplan Mittelhessen<br />

Im Regionalplan Mittelhessen 2001 wird <strong>de</strong>r Geltungsbereich <strong>de</strong>s Bebauungsplanes im westlichen Teil als<br />

Siedlungsbereich Bestand und im östlichen Bereich als Bereich für die Landwirtschaft bzw. als Bereich für<br />

Landschaftsnutzung –und pflege dargestellt.<br />

Da die geplante Erweiterungsfläche unter 5 ha liegt und am Ran<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Ortslage zu Lasten von Bereichen für<br />

Landschaftsnutzung- und pflege ausgewiesen wird, geht die Gemein<strong>de</strong> Reiskirchen grundsätzlich davon<br />

aus, dass aufgrund <strong>de</strong>r Erweiterung einer gewerblichen Entwicklung aus <strong>de</strong>m Eigenbedarf eine Abweichung<br />

Planungsbüro Holger Fischer, 35440 Lin<strong>de</strong>n Vorentwurf 07/2008


Gemein<strong>de</strong> Reiskirchen, Ortsteil Ettingshausen, Bebauungsplan Nr. 8.4 „Gänswei<strong>de</strong>“, <strong>2.</strong> <strong>Än<strong>de</strong>rung</strong> 6<br />

zum Regionalplan Mittelhessen 2001 nicht erfor<strong>de</strong>rlich ist und somit <strong>de</strong>r Bebauungsplan an die Ziele <strong>de</strong>r<br />

Lan<strong>de</strong>splanung und Raumordnung gemäß § 1 Abs. 4 BauGB angepasst ist.<br />

Flächennutzungsplan<br />

Im <strong>de</strong>rzeit wirksamen Flächennutzungsplan aus <strong>de</strong>m Jahr 1999/2000 wird <strong>de</strong>r Geltungsbereich als gewerbliche<br />

Baufläche gemäß § 1 Abs.1 Nr.3 BauNVO sowie als Fläche für <strong>de</strong>n Biotopschutz bzw. Biotopverbundbereich<br />

dargestellt. Die geplante Erweiterungsfläche im Bereich <strong>de</strong>r Flurstücke 99, 112/1tlw. und 115tlw.<br />

wird <strong>de</strong>rzeit als Fläche für <strong>de</strong>n Biotopschutz und Biotopverbundbereich dargestellt, so dass gemäß § 8 Abs.<br />

3 BauNVO <strong>de</strong>r Bebauungsplan im Parallelverfahren geän<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n muss.<br />

1.6 Rechtskräftiger Bebauungsplan<br />

Der Bereich Gänswei<strong>de</strong> wird bereits über <strong>de</strong>n Bebauungsplan Nr. 8.4 „Gänswei<strong>de</strong>“ sowie einer 1. <strong>Än<strong>de</strong>rung</strong><br />

bauplanungsrechtlich erfasst. Der Ursprungsbebauungsplan datiert mit <strong>de</strong>m Satzungsbeschluss aus <strong>de</strong>m<br />

Jahre 1990, während die 1. <strong>Än<strong>de</strong>rung</strong> mit Ergänzung von bauordnungsrechtlichen Festsetzungen aus <strong>de</strong>m<br />

Jahre 1995 datiert. In <strong>de</strong>r nachfolgen<strong>de</strong>n Abbildung wird <strong>de</strong>r rechtskräftige Bebauungsplan dargestellt.<br />

Geltungsbereich <strong>de</strong>r <strong>2.</strong><strong>Än<strong>de</strong>rung</strong><br />

Planungsbüro Holger Fischer, 35440 Lin<strong>de</strong>n Vorentwurf 07/2008


Gemein<strong>de</strong> Reiskirchen, Ortsteil Ettingshausen, Bebauungsplan Nr. 8.4 „Gänswei<strong>de</strong>“, <strong>2.</strong> <strong>Än<strong>de</strong>rung</strong> 7<br />

2 Städtebauliche Aspekte und planerische Gesamtkonzeption<br />

Die im Bereich <strong>de</strong>s Bebauungsplanes ansässige Zimmerei Buss hat die über <strong>de</strong>n rechtskräftigen Bebauungsplan<br />

ausgewiesenen Gewerbeflächen bereits vollständig ausgeschöpft. Aufgrund <strong>de</strong>r Verän<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s<br />

Aufgabenfel<strong>de</strong>s <strong>de</strong>r Zimmerei sind in <strong>de</strong>n letzen Jahren weitere Produktionszweige mit aufgenommen wor<strong>de</strong>n,<br />

die eine Verarbeitung von Langhölzern sowie zusätzliche Lagerkapazitäten erfor<strong>de</strong>rn. U.a. hat sich die<br />

Firma Buss auf die Aufstockung von Gebäu<strong>de</strong>n und die Anfertigung von Dachstühlen spezialisiert. Für diese<br />

Tätigkeitsbereiche sind größere Lagerflächen zwingend erfor<strong>de</strong>rlich, die auf <strong>de</strong>n jetzigen Betriebsgelän<strong>de</strong><br />

selbst nicht mehr geschaffen wer<strong>de</strong>n können. Aus diesem Grund plant <strong>de</strong>r Betrieb eine Erweiterung <strong>de</strong>s<br />

Gelän<strong>de</strong>s, um <strong>de</strong>n Standort und somit die Arbeitsplätze auch künftig zu sichern.<br />

Beabsichtigt ist auf <strong>de</strong>n Erweiterungsflächen vorrangig Lagerflächen zu errichten, so dass dann nach Verlagerung<br />

<strong>de</strong>r bisherigen Lagerflächen diese frei wer<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Bereiche auf <strong>de</strong>m Altstandort einer neuen Bebauung<br />

(Betriebsgebäu<strong>de</strong> und Hallen) zugeführt wer<strong>de</strong>n können.<br />

Aufgrund <strong>de</strong>r planungsrechtlichen Vorgaben <strong>de</strong>s bisher rechtskräftigen Bebauungsplanes waren sowohl die<br />

Möglichkeiten einer nordöstlichen wie auch <strong>de</strong>r südöstlichen Erweiterung <strong>de</strong>s Firmengelän<strong>de</strong>s durch die<br />

bisherigen Darstellungen <strong>de</strong>s Bebauungsplanes (Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur<br />

Entwicklung von Bo<strong>de</strong>n, Natur und Landschaft gemäß § 9 Abs.1 Nr. 20 BauGB) nicht möglich. Hinzu kommt<br />

die Tatsache, dass in <strong>de</strong>n letzen Jahren für <strong>de</strong>n Bereich <strong>de</strong>s Äschersbaches ein Überschwemmungsgebiet<br />

ausgewiesen wur<strong>de</strong>n, das mittlerweile auch gemäß Verordnung in Kraft getreten ist. Mit diesem Überschwemmungsgebiet<br />

fallen zunächst die angedachten nordöstlichen Erweiterungsflächen (Flurstück 97/8)<br />

aufgrund <strong>de</strong>r Vorgaben <strong>de</strong>s Wasserhaushaltsgesetzes bzw. <strong>de</strong>s Hess. Wassergesetzes für eine Betriebserweiterung<br />

weg. Gemäß <strong>de</strong>n Vorgaben <strong>de</strong>s Wasserhaushaltsgesetzes (§ 31b) kann aus wasserrechtlicher<br />

Sicht eine Befreiung von <strong>de</strong>n Verboten nicht in Aussicht gestellt wer<strong>de</strong>n, sobald entsprechen<strong>de</strong> Alternativflächen<br />

zur Verfügung stehen. Ein im Südosten angrenzen<strong>de</strong>s Flurstück (99) liegt nicht im Überschwemmungsgebiet<br />

und wur<strong>de</strong> daher seitens <strong>de</strong>r Fachbehör<strong>de</strong>n für die künftige Erweiterung <strong>de</strong>s Betriebes empfohlen.<br />

Hierzu sind dann weitere Kontakte mit <strong>de</strong>n Grundstückseigentümern aufgenommen wor<strong>de</strong>n, so dass<br />

letztendlich dieses für die Erweiterung <strong>de</strong>s Betriebes in Anspruch genommen wer<strong>de</strong>n soll. Da das Flurstück<br />

99 grundsätzlich im Flächenumfang kleiner ist als das angedachte Flurstück 97/8, sind nach weiteren Überlegungen<br />

die Flurstücke 112/1 (alter Mühlgraben) sowie das Flurstück 115 mit in die Gewerbeflächendarstellung<br />

aufgenommen wor<strong>de</strong>n. Da sich auch im Bereich <strong>de</strong>s Flurstückes 115 teilweise das Überschwemmungsgebiet<br />

<strong>de</strong>s Äschersbaches befin<strong>de</strong>t, soll nun über eine <strong>de</strong>taillierte Ausgleichsplanung i.V.m. einem<br />

wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren <strong>de</strong>r Retentionsraum auf <strong>de</strong>n Parzellen 110, 113 sowie 115tlw.<br />

i.V.m. naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen neu geschaffen wer<strong>de</strong>n, so dass das Flurstück 115<br />

auch für eine bauliche Entwicklung herangezogen wer<strong>de</strong>n kann. Da in <strong>de</strong>n Überschwemmungsbereich <strong>de</strong>s<br />

Äschersbaches eingegriffen wer<strong>de</strong>n soll, ist ein wasserrechtliches Genehmigungsverfahren notwendig, das<br />

parallel zum Bauleitplanverfahren durchgeführt wird.<br />

Aus städtebaulicher Sicht ist neben <strong>de</strong>r wasser- und naturschutzrechtlichen Thematik die künftige verkehrlichen<br />

Erschließung <strong>de</strong>s Plangebietes wie folgt vorgesehen:<br />

Bei Neuausweisung <strong>de</strong>s Gewerbegebietes auf <strong>de</strong>n Flurstücken 99, 112/1 und 115 wür<strong>de</strong> <strong>de</strong>r <strong>de</strong>rzeit am<br />

Firmengelän<strong>de</strong> östlich vorbeiführen<strong>de</strong> Feldweg (Flurstück 100/1) das Gewerbegebiet durchqueren. Da das<br />

Betriebsgelän<strong>de</strong> eine Einzäunung erfahren muss, käme es hier zu erschließungstechnischen Konflikten. Aus<br />

diesem Grund wird über die Bebauungsplanän<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r lw. Weg neu gestaltet und um das künftige<br />

Firmengelän<strong>de</strong> herum geleitet. Die Erschließung <strong>de</strong>s Plangebietes selbst, wird weiterhin über die bereits<br />

ausgebaute Straße Zur Gänswei<strong>de</strong> erfolgen.<br />

Planungsbüro Holger Fischer, 35440 Lin<strong>de</strong>n Vorentwurf 07/2008


Gemein<strong>de</strong> Reiskirchen, Ortsteil Ettingshausen, Bebauungsplan Nr. 8.4 „Gänswei<strong>de</strong>“, <strong>2.</strong> <strong>Än<strong>de</strong>rung</strong> 8<br />

Das Maß <strong>de</strong>r baulichen Nutzung wird aufgrund <strong>de</strong>r geplanten Verdichtung <strong>de</strong>s Gewerbegebietes von <strong>de</strong>r<br />

bisher festgesetzten Grundflächenzahl von 0,5 bzw. Geschossflächenzahl von 0,5 auf die Obergrenze <strong>de</strong>s §<br />

17 BauNVO für ein Gewerbegebiet auf jeweils 0,8 angehoben. Somit ist eine optimale Ausnutzung <strong>de</strong>r bestehen<strong>de</strong>n<br />

und künftigen Gewerbeflächen möglich. Das künftige Betriebsgelän<strong>de</strong> wird über die bereits ausgebaute<br />

Erschließungsstraße Zur Gänswei<strong>de</strong> erschlossen. Die Feldwege dienen gemäß <strong>de</strong>n Festsetzungen<br />

<strong>de</strong>s Bebauungsplanes auch künftig nicht <strong>de</strong>r Erschließung. Zwischen Feldwegen und Gewerbegebieten ist<br />

darüber hinaus eine 1,5-2,0m breite Eingrünung vorgesehen, da sich das Plangebiet am Ortsrand zum Außenbereich<br />

hin befin<strong>de</strong>t und eine entsprechen<strong>de</strong> Eingrünung aus landschaftspflegerischer und städtebaulicher<br />

Sicht erfor<strong>de</strong>rlich ist. Die bestehen<strong>de</strong>n Ver- und Entsorgungsleitungen sind im Bebauungsplan mit aufgenommen<br />

und wer<strong>de</strong>n zur Satzungskarte über Geh-, Fahr- und Leitungsrechte gesichert. Grundsätzlich ist<br />

eine Überbauung dieser Leitungen nur mit Zustimmung <strong>de</strong>s Leitungsträgers möglich. Die Problematik wird<br />

im Rahmen <strong>de</strong>s Verfahrens abgearbeitet.<br />

Als weitere städtebauliche Konzeption ist vorgesehen, die nordöstlich angrenzen<strong>de</strong>n Ausgleichsflächen im<br />

Bereich <strong>de</strong>s Überschwemmungsgebietes zum einen aus <strong>de</strong>m rechtskräftigen Bebauungsplan mit zu übernehmen,<br />

zum an<strong>de</strong>ren sollen entsprechen<strong>de</strong> Maßnahmen zur Kompensation <strong>de</strong>r Inanspruchnahme <strong>de</strong>s<br />

Retentionsraumes sowie für naturschutzfachliche Ausgleichsmaßnahmen herangezogen wer<strong>de</strong>n.<br />

Hier ergeben sich bei <strong>de</strong>r planerischen Konzeption gegenüber <strong>de</strong>m rechtskräftigen Bebauungsplan keine<br />

wesentlichen <strong>Än<strong>de</strong>rung</strong>en. Zum Entwurf <strong>de</strong>s Bebauungsplanes wer<strong>de</strong>n darüber hinaus zusätzliche externe<br />

Ausgleichsmaßnahmen mit in die Planung aufgenommen, um <strong>de</strong>n Eingriff in Natur und Landschaft sowie in<br />

das Überschwemmungsgebiet auszugleichen.<br />

Die bisher festgesetzten textlichen Festsetzungen aus <strong>de</strong>m Ursprungsbebauungsplan sowie <strong>de</strong>r 1. <strong>Än<strong>de</strong>rung</strong><br />

aus <strong>de</strong>m Jahre 1995 wer<strong>de</strong>n an die aktuellen gesetzlichen Grundlagen sowie an die Planungsabsichten<br />

<strong>de</strong>r Firma angepasst und festgesetzt.<br />

3 Erläuterungen zu <strong>de</strong>n Planfestsetzungen (zeichnerische und textliche Festsetzungen)<br />

Gemäß § 1 Abs. 5 BauGB sollen Bauleitpläne eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen,<br />

wirtschaftlichen und umweltschützen<strong>de</strong>n Anfor<strong>de</strong>rungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen<br />

miteinan<strong>de</strong>r in Einklang bringt, und eine <strong>de</strong>m Wohl <strong>de</strong>r Allgemeinheit dienen<strong>de</strong> sozialgerechte Bo<strong>de</strong>nnutzung<br />

gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die<br />

natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln, auch in Verantwortung für <strong>de</strong>n allgemeinen<br />

Klimaschutz, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten<br />

und zu entwickeln.<br />

Nachfolgend wer<strong>de</strong>n die zeichnerischen und textlichen Festsetzungen, die in Ausführung dieser Grundnormen<br />

getroffen wur<strong>de</strong>n, erläutert und begrün<strong>de</strong>t.<br />

Für <strong>de</strong>n räumlichen Geltungsbereich gilt:<br />

Entgegenstehen<strong>de</strong> textliche und zeichnerische Festsetzungen <strong>de</strong>s Bebauungsplanes Nr. 8.4 „Gänswei<strong>de</strong>“<br />

sowie <strong>de</strong>r 1. <strong>Än<strong>de</strong>rung</strong> wer<strong>de</strong>n durch die <strong>2.</strong> <strong>Än<strong>de</strong>rung</strong> aufgehoben.<br />

Planungsbüro Holger Fischer, 35440 Lin<strong>de</strong>n Vorentwurf 07/2008


Gemein<strong>de</strong> Reiskirchen, Ortsteil Ettingshausen, Bebauungsplan Nr. 8.4 „Gänswei<strong>de</strong>“, <strong>2.</strong> <strong>Än<strong>de</strong>rung</strong> 9<br />

3.1 Art <strong>de</strong>r baulichen Nutzung (BauGB / BauNVO)<br />

Ausweisung eines Gewerbegebietes (1.<strong>2.</strong>1.1) gemäß § 8 BauNVO, das vorwiegend <strong>de</strong>r Unterbringung von<br />

nicht erheblich belästigen<strong>de</strong>n Gewerbebetrieben dient.<br />

Zulässig sind:<br />

1. Gewerbebetriebe aller Art, Lagerhäuser, Lagerplätze und öffentliche Betriebe,<br />

<strong>2.</strong> Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäu<strong>de</strong>,<br />

3. Tankstellen,<br />

4. Anlagen für sportliche Zwecke.<br />

Ausnahmsweise können zugelassen wer<strong>de</strong>n<br />

1. Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke,<br />

<strong>2.</strong> Vergnügungsstätten.<br />

Städtebauliche Grün<strong>de</strong>, die <strong>de</strong>n Ausschluss einzelner allgemein zulässiger Nutzungen begrün<strong>de</strong>n, liegen<br />

vor. So sind über die Festsetzung <strong>2.</strong>1 Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber<br />

und Betriebsleiter ausgeschlossen.<br />

In Ausführung <strong>de</strong>r Zielvorgaben <strong>de</strong>s Regionalplanes Mittelhessen wird einschränkend für das Plangebiet<br />

aufgeführt (Festsetzung <strong>2.</strong>2), dass die Einrichtung von Verkaufsflächen nur für die Selbstvermarktung von<br />

produzieren<strong>de</strong>n und weiterverarbeiten<strong>de</strong>n Betrieben zulässig ist, wobei die Verkaufsfläche einen untergeordneten<br />

Teil <strong>de</strong>r durch das Betriebsgebäu<strong>de</strong> überbauten Betriebsfläche einnimmt. Raumordnerisches Ziel<br />

dieser Festsetzung ist es, eine mögliche Nutzung durch <strong>de</strong>n selbständigen Einzelhan<strong>de</strong>l im Plangebiet auszuschließen,<br />

da dies mit <strong>de</strong>n raumordnerischen Vorgaben unvereinbar wäre. Bei <strong>de</strong>n Han<strong>de</strong>lsflächen han<strong>de</strong>lt<br />

es nicht um Verkaufsflächen für <strong>de</strong>n Endverbraucher. Als Hintergrund kann aus raumordnerischer Sicht<br />

aufgeführt wer<strong>de</strong>n, dass bei abnehmen<strong>de</strong>n Flächenreserven für die gewerblich-industrielle Entwicklung und<br />

<strong>de</strong>m zunehmen<strong>de</strong>n Flächenanspruch <strong>de</strong>s Groß- und Einzelhan<strong>de</strong>ls die noch geeigneten Flächen für die<br />

Ansiedlung arbeitsplatzintensiver, produzieren<strong>de</strong>r und weiterverarbeiten<strong>de</strong>r Betriebe zu sichern sind. In <strong>de</strong>r<br />

jüngeren Vergangenheit hat <strong>de</strong>r Einzelhan<strong>de</strong>l mit <strong>de</strong>r Konzentration und Expansion <strong>de</strong>r Verkaufseinrichtung<br />

die traditionellen Versorgungsstandorte im bzw. nahe <strong>de</strong>n Wohnbereichen verlassen und mit großen flächenintensiven<br />

Einrichtungen die peripher gelegenen Industrie- und Gewerbeflächen belegt. Diese Fehlentwicklung<br />

in Teilbereichen soll aus raumordnerischer und städtebaulicher Sicht entgegengewirkt wer<strong>de</strong>n.<br />

3.2 Maß <strong>de</strong>r baulichen Nutzung und überbaubare Grundstücksfläche (BauGB / BauNVO)<br />

Für das Gewerbegebiet wur<strong>de</strong>n bisher eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,5 und eine Geschossflächenzahl<br />

(GFZ) von ebenfalls 0,5 festgesetzt. In <strong>de</strong>r <strong>2.</strong> <strong>Än<strong>de</strong>rung</strong> <strong>de</strong>s Bebauungsplanes wer<strong>de</strong>n die GRZ und die GFZ<br />

erhöht und mit je 0,8 festgesetzt (1.<strong>2.</strong><strong>2.</strong>1 und 1.<strong>2.</strong><strong>2.</strong>2) Damit kann die Fläche optimal genutzt wer<strong>de</strong>n (Nachverdichtung)<br />

und die benötigten Lager- bzw. Betriebsflächen realisiert wer<strong>de</strong>n. Zugleich ist hinsichtlich <strong>de</strong>r<br />

GRZ die im § 17 BauNVO vorgegebene Obergrenze erreicht; eine darüber hinausgehen<strong>de</strong> Verdichtung ist<br />

daher ausgeschlossen.<br />

Um für die Lage eine mit <strong>de</strong>r Umgebung (das Plangebiet befin<strong>de</strong>t sich im östlich angrenzend an die Ortslage)<br />

angemessene Höhenentwicklung zu erreichen, wird die Zahl <strong>de</strong>r zulässigen Vollgeschosse Z im Gewerbegebiet<br />

mit Z = I vorgegeben (Übernahme aus <strong>de</strong>m rechtskräftigen Bebauungsplan). Die Hessische Bauordnung<br />

(HBO) <strong>de</strong>finiert <strong>de</strong>n Vollgeschossbegriff wie folgt:<br />

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Geschosse sind oberirdische Geschosse, wenn ihre Deckenoberkanten im Mittel mehr als 1,4 m über die Gelän<strong>de</strong>oberfläche<br />

hinausragen, sonst sind sie Kellergeschosse. Vollgeschosse sind oberirdische Geschosse, die eine<br />

Höhe von mind. 2,3 m haben. Ein gegenüber mind. 1 Außenwand <strong>de</strong>s Gebäu<strong>de</strong>s zurückgesetztes oberstes Geschoss<br />

(Staffelgeschoss) und ein Geschoss mit mind. 1 geneigten Dachfläche ist ein Vollgeschoss, wenn es diese<br />

Höhe über mehr als ¾ <strong>de</strong>r Bruttogrundfläche <strong>de</strong>s darunter liegen<strong>de</strong>n Geschosses hat. Die Höhe <strong>de</strong>r Geschosse<br />

wird von Oberkante Rohfußbo<strong>de</strong>n bis Oberkante Rohfußbo<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r darüber liegen<strong>de</strong>n Decke, bei Geschossen<br />

mit Dachflächen bis Oberkante Dachhaut gemessen. Untergeordnete Aufbauten über Dach und untergeordnete<br />

Unterkellerungen zur Unterbringung von maschinentechnischen Anlagen für die Gebäu<strong>de</strong> sind keine Vollgeschosse.<br />

Dachgeschosse sind Geschosse mit mind. 1 geneigten Dachfläche.<br />

Da die HBO nur eine Min<strong>de</strong>sthöhe vorgibt, ist das Vollgeschoss „nach oben hin“ theoretisch unbegrenzt.<br />

Daher empfiehlt es sich, ergänzend eine Höhenbegrenzung festzusetzen, um eine mit <strong>de</strong>r Umgebung verträgliche<br />

Höhenentwicklung <strong>de</strong>r Gebäu<strong>de</strong> zu erzielen. Für das Gewerbegebiet wird daher eine maximale<br />

Firsthöhe FHmax. von 10,00m festgesetzt und damit die Vorgaben gegenüber <strong>de</strong>m rechtskräftigen Bebauungsplan<br />

geringfügig erhöht. Den unteren Bezugspunkt stellt die Oberkante Fahrbahn, gemessen in <strong>de</strong>r<br />

Mitte <strong>de</strong>s Grundstücks, dar.<br />

Unberührt von <strong>de</strong>r Festsetzung <strong>de</strong>r Firsthöhe bleibt die Zulässigkeit von Gewerbekaminen und über die<br />

Firsthöhe hinausreichen<strong>de</strong>r untergeordneter technischer Aufbauten zur Unterbringung von maschinentechnischen<br />

Anlagen für die Gebäu<strong>de</strong>. Hierzu kann im Rahmen <strong>de</strong>s Bebauungsplanes keine abschließen<strong>de</strong> Vorgabe<br />

getätigt wer<strong>de</strong>n (planerische Zurückhaltung).<br />

Im Geltungsbereich <strong>de</strong>s Bebauungsplans wer<strong>de</strong>n innerhalb <strong>de</strong>s Son<strong>de</strong>rgebiets Baugrenzen festgesetzt<br />

(1.<strong>2.</strong>3.1), die mit <strong>de</strong>m Hauptgebäu<strong>de</strong> nicht überschritten wer<strong>de</strong>n dürfen. Durch die Baugrenzen wer<strong>de</strong>n die<br />

überbaubaren Grundstücksflächen (Baufenster) <strong>de</strong>finiert, innerhalb <strong>de</strong>rer die Gebäu<strong>de</strong> zum Liegen kommen<br />

müssen. Vorliegend ist das Baufenster ausreichend dimensioniert, so dass die bereits vorhan<strong>de</strong>nen baulichen<br />

Anlagen gesichert sind und <strong>de</strong>m Bauherrn bei Errichtung neuer Gebäu<strong>de</strong> eine gewisse Entscheidungsfreiheit<br />

gewährt wird. Gemäß <strong>de</strong>r textlichen Festsetzung <strong>2.</strong>4 sind Garagen und Pkw-Stellplätze nur innerhalb<br />

<strong>de</strong>r überbaubaren Grundstücksfläche zulässig. Ausnahme: Entlang <strong>de</strong>r Straße sind Stellplätze zulässig.<br />

3.3 Kompensationsmaßnahmen und eingriffsminimieren<strong>de</strong> Maßnahmen im Baugebiet (BauGB)<br />

Festsetzung (<strong>2.</strong>6.1) zum Anpflanzen eines einheimischen Laubbaumes je 4 Stellplätze, um <strong>de</strong>n Eingriff in<br />

<strong>de</strong>n Naturhaushalt zu minimieren und zur Gewährleistung einer Min<strong>de</strong>stdurchgrünung im Gebiet. Sofern die<br />

Bäume nicht in einem größeren Pflanzstreifen angepflanzt wer<strong>de</strong>n, ist eine min<strong>de</strong>stens 6 qm große Baumscheibe<br />

für je<strong>de</strong>n Baum vorzusehen. Zu<strong>de</strong>m ist das Verkehrsbegleitgrün im Bereich künftiger Stellplätze mit<br />

raumglie<strong>de</strong>rn<strong>de</strong>n und flächen<strong>de</strong>cken<strong>de</strong>n Bepflanzungen zwischen <strong>de</strong>n Stellplatzgruppen zu unterteilen.<br />

Festsetzung (<strong>2.</strong>6.2) zur Befestigung von Gehwegen, Garagenzufahrten, Pkw-Stellplätzen Stellplatzzu- und<br />

Stellplatzumfahrten in wasserdurchlässiger Weise, also z.B. mit Schotterrasen, Kies, Rasenkammersteinen<br />

o<strong>de</strong>r weitfugigem Pflaster und die Maßgabe, das auf diesen Flächen anfallen<strong>de</strong> Nie<strong>de</strong>rschlagswasser zu<br />

versickern, um <strong>de</strong>n Eingriff in die Grundwasserneubildungsrate zu minimieren. Zu<strong>de</strong>m wird <strong>de</strong>r über die Bebauung<br />

hinausgehen<strong>de</strong> Grad <strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>nversiegelung gering gehalten. Von <strong>de</strong>r Festsetzung kann bei Betriebs-,<br />

Lager- und Hofflächen sowie Anlieferungsbereichen im Gewerbegebiet aus Grün<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Betriebssi-<br />

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cherheit abgesehen wer<strong>de</strong>n. 1 Hier ist eine wasserundurchlässige Befestigung vorzunehmen und das anfallen<strong>de</strong><br />

Nie<strong>de</strong>rschlagswasser <strong>de</strong>m Schmutzwasserkanal zu zuführen.<br />

Festsetzung (<strong>2.</strong>6.3) von Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen,<br />

wonach das Plangebiet gemäß <strong>de</strong>r Zeichenerklärung 1.<strong>2.</strong>6.3 folgen<strong>de</strong>rmaßen zu bepflanzen ist: Es gilt eine<br />

geschlossene standortgerechte Laubstrauchhecke zu pflanzen mit einem Pflanzabstand von 1,5m je<br />

Strauch, um ebenfalls <strong>de</strong>n Eingriff in <strong>de</strong>n Naturhaushalt zu minimieren und <strong>de</strong>n südlichen Bereich <strong>de</strong>s Gewerbegebietes<br />

einzugrünen.<br />

3.4 Gestaltungsvorgaben nach BauGB i.V.m. HBO<br />

Die Gemein<strong>de</strong> Reiskirchen nutzt auf Grundlage <strong>de</strong>s § 9 Abs.4 BauGB i.V.m. § 81 HBO die Möglichkeit, in<br />

<strong>de</strong>n Bebauungsplan eine Orts- und Gestaltungssatzung zu integrieren. Die Vorgaben beziehen sich auf die<br />

Dachgestaltung, und die Gestaltung <strong>de</strong>r Einfriedungen und <strong>de</strong>r Grundstücksfreiflächen.<br />

Die Festsetzung zur Dachgestaltung (3.1.ff) erfolgt entsprechend <strong>de</strong>r bereits im Plangebiet vorhan<strong>de</strong>nen<br />

sowie <strong>de</strong>r das Plangebiet umgeben<strong>de</strong>n Bebauung, um auch zukünftig gestalterischen Fehlentwicklungen<br />

vorzubeugen. Zulässig sind <strong>de</strong>mnach Dächer mit einer Dachneigung von 0 bis 20°. Die Dächer sind mit roten<br />

(hell bis dunkel und rotbraun) Farbtönen einzu<strong>de</strong>cken, Solar- und Photovoltaikanlagen sind aber ausdrücklich<br />

zulässig.<br />

Da durch Grundstückseinfriedungen ungewollte Trennwirkungen entfaltet wer<strong>de</strong>n können, wird festgesetzt<br />

(3.2ff), dass diese ausschließlich in gebrochener Form aus Holz o<strong>de</strong>r Metall bis zu einer Höhe von 2,0m über<br />

Gelän<strong>de</strong>oberkante zzgl nach innen abgewinkeltem Übersteigschutz und in Verbindung mit einheimischen,<br />

standortgerechten Laubsträuchern o<strong>de</strong>r Kletterpflanzen zulässig sind. Die Einfriedung <strong>de</strong>s Betriebsgelän<strong>de</strong>s<br />

ist zwingend erfor<strong>de</strong>rlich, um die Einrichtung und die gelagerten Materialien vor Vandalismus bzw. Entwendung<br />

und Missbrauch zu schützen. Gleichzeitig soll <strong>de</strong>r Übergang zwischen <strong>de</strong>m Siedlungsabschluss und<br />

<strong>de</strong>m Außenbereich landschaftsgerecht und harmonisch gestaltet wer<strong>de</strong>n.<br />

Mauern, Betonsockel und Mauersockel sind unzulässig, sofern es sich nicht um erfor<strong>de</strong>rliche Stützmauern<br />

zum Straßenraum han<strong>de</strong>lt.<br />

Min<strong>de</strong>stens 60% <strong>de</strong>r Grundstücksfreiflächen sind als Grünfläche anzulegen (3.3.1), wovon min<strong>de</strong>stens 25%<br />

mit einheimischen, standortgerechten Laubgehölzen zu bepflanzen sind. Durch die Vorgaben soll ein Min<strong>de</strong>stmaß<br />

an naturnaher Eingrünung sichergestellt und damit die Freiraum- und Wohnumfeldqualität erhöht<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

3.5 Wasserrechtliche Festsetzungen (BauGB i.V.m. HWG)<br />

Gemäß § 42 Abs. 3 HWG ist Nie<strong>de</strong>rschlagswasser nicht begrünter Dachflächen zu sammeln und zu verwerten,<br />

sofern wasserwirtschaftliche und gesundheitliche Belange nicht entgegenstehen (Festsetzung 4). Durch<br />

die Verwendung <strong>de</strong>s Nie<strong>de</strong>rschlagswassers, beispielsweise für die Bearbeitung <strong>de</strong>r Materialien o<strong>de</strong>r für die<br />

Bewässerung <strong>de</strong>r Außenanlagen, kann <strong>de</strong>r Verbrauch von sauberem Trinkwasser und zugleich die Abwas-<br />

1 z.B. wenn die Befahrung <strong>de</strong>s Betriebsgelän<strong>de</strong>s mit Gabelstaplern erfor<strong>de</strong>rlich ist.<br />

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sermenge verringert wer<strong>de</strong>n.<br />

Überschüssiges unverschmutztes Nie<strong>de</strong>rschlagswasser kann darüber hinaus auch <strong>de</strong>n nördlich angrenzen<strong>de</strong>n<br />

Wiesen zugeleitet wer<strong>de</strong>n.<br />

4 Landschaftspflege und Naturschutz<br />

4.1 Landschaftspflegerische Belange<br />

Bei <strong>de</strong>r Aufstellung und <strong>Än<strong>de</strong>rung</strong> von Bauleitplänen ist i.d.R. nach § 2 Abs.4 BauGB eine Umweltprüfung für<br />

die Belange <strong>de</strong>s Umweltschutzes durchzuführen. Im Rahmen <strong>de</strong>r Umweltprüfung sind die voraussichtlichen,<br />

erheblichen Umweltauswirkungen zu ermitteln und in einen Umweltbericht zu beschreiben und zu bewerten.<br />

Dabei legt die Kommune für je<strong>de</strong>n Bauleitplan fest, in welchem Umfang und Detaillierungsgrad die Ermittlung<br />

<strong>de</strong>r Belange <strong>de</strong>s Umweltschutzes für die Abwägung erfor<strong>de</strong>rlich ist. Die Umweltbelange wer<strong>de</strong>n im § 1<br />

Abs.6 Nr.7 BauGB2004/2007 neu strukturiert und insbeson<strong>de</strong>re um die sich aus <strong>de</strong>m EU-Recht ergebenen Anfor<strong>de</strong>rungen<br />

fortentwickelt (insbeson<strong>de</strong>re UVP und UP sowie FFH- und Luftqualitätsrichtlinien). Für <strong>de</strong>n Bereich<br />

<strong>de</strong>r Bauleitplanung enthält das Baugesetzbuch durch das EAG Bau (Europarechtsanpassungsgesetz<br />

Bau) eine geson<strong>de</strong>rte Umsetzung <strong>de</strong>s EU Rechtes, mit <strong>de</strong>m die Durchführung <strong>de</strong>r Umweltprüfung hier abschließend<br />

geregelt wird. Hierzu ist im Katalog <strong>de</strong>r abwägungserheblichen Belange die Zusammenstellung<br />

<strong>de</strong>r Umweltbelange in § 1 Abs.6 Nr.7 präzisiert wor<strong>de</strong>n, um <strong>de</strong>n Überblick über die wesentlichen in <strong>de</strong>r Umweltprüfung<br />

zu betrachten<strong>de</strong>n Umweltauswirkungen zu erleichtern. § 1a enthält ergänzen<strong>de</strong> Vorschriften<br />

zum Umweltschutz, die insbeson<strong>de</strong>re nach Ermittlung <strong>de</strong>s einschlägigen Materials in <strong>de</strong>r Umweltprüfung zu<br />

beachten sind.<br />

Der neue § 2 Abs.4 BauGB stellt die Grundnorm für das Verfahren <strong>de</strong>r Umweltprüfung dar. In dieser Vorschrift<br />

wird die Umweltprüfung in die zentralen Arbeitsschritte – Ermittlung, Beschreibung und Bewertung -<br />

<strong>de</strong>finiert, wobei entsprechend <strong>de</strong>r Systematik <strong>de</strong>r Richtlinie für Einzelheiten auf die Anlage zum Baugesetzbuch<br />

verwiesen wird. Der § 2a BauGB ist zur einer allgemeinen Vorschrift über die Begründung von Bauleitplänen<br />

ausgestaltet wor<strong>de</strong>n, in <strong>de</strong>m ver<strong>de</strong>utlicht wird, dass <strong>de</strong>r Umweltbericht einen Bestandteil <strong>de</strong>r Begründung<br />

bil<strong>de</strong>t, in <strong>de</strong>m die Ergebnisse <strong>de</strong>r Ermittlung und Bewertung in einem eigenen Abschnitt dargestellt<br />

wer<strong>de</strong>n. Die einzelnen in <strong>de</strong>n Umweltbericht aufzunehmen<strong>de</strong>n Angaben, die aus <strong>de</strong>n bisherigen Vorgaben<br />

<strong>de</strong>s § 2a BauGBalt abgeleitet wur<strong>de</strong>n ergeben sich aus <strong>de</strong>r Anlage zum Baugesetzbuch. Sie bil<strong>de</strong>n eine Orientierung<br />

für <strong>de</strong>n Aufbau und die Glie<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Umweltberichtes.<br />

Die Umweltprüfung ist durch die neuen Vorschriften als Regelverfahren für grundsätzlich alle Bauleitpläne<br />

(BP und FNP) eingeführt wor<strong>de</strong>n (Ausnahme vereinfachte Verfahren gemäß § 13 BauGB). Im Rahmen <strong>de</strong>r<br />

frühzeitigen Trägerbeteiligung sind die Anfor<strong>de</strong>rungen an Umfang und Detaillierungsgrad <strong>de</strong>r Umweltprüfung<br />

zu ermitteln. Darauf aufbauend wird die Umweltprüfung durchgeführt, die mittels <strong>de</strong>s Umweltberichts im<br />

Rahmen <strong>de</strong>r Entwurfsoffenlage <strong>de</strong>r Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird. Bei <strong>de</strong>r Integration <strong>de</strong>r Umweltprüfung<br />

in das Bauleitplanverfahren sind nach <strong>de</strong>r EU-Richtlinie folgen<strong>de</strong> Verfahrensschritte zu beachten:<br />

1. Feststellung <strong>de</strong>r Notwendigkeit einer Umweltprüfung<br />

<strong>2.</strong> Festlegung <strong>de</strong>s Untersuchungsrahmens und <strong>de</strong>r in <strong>de</strong>n Umweltbericht aufzunehmen<strong>de</strong>n Informationen<br />

(sog. Scoping), dazu dient <strong>de</strong>r Verfahrensschritt gemäß § 4 Abs.1 BauGB<br />

3. Erstellung eines Umweltberichtes<br />

4. Behör<strong>de</strong>n und Öffentlichkeitsbeteiligung §§ 3 und 4 BauGB<br />

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5. Berücksichtigung <strong>de</strong>r Ergebnisse bei <strong>de</strong>r weiteren Entscheidungsfindung (Abwägung)<br />

6. Bekanntgabe <strong>de</strong>r Entscheidung § 10 Abs.4 BauGB (Bekanntmachung <strong>de</strong>s Planes und Erlangung<br />

<strong>de</strong>r Rechtskraft)<br />

7. Überwachung und Monitoring<br />

Die o.g. Vorgaben hat <strong>de</strong>r Gesetzgeber bei <strong>de</strong>r Integration <strong>de</strong>r Umweltprüfung in das Deutsche Bauplanungsrecht<br />

berücksichtigt, ohne dass hierdurch eine wesentliche <strong>Än<strong>de</strong>rung</strong> <strong>de</strong>s Verfahrensablaufs erfolgt ist.<br />

Vielmehr geben die einzelnen Verfahrensschritte im Wesentlichen die Arbeitsschritte wie<strong>de</strong>r, die bei <strong>de</strong>r<br />

Zusammenstellung und Bewertung <strong>de</strong>s umweltrelevanten Abwägungsmaterials ohnehin für eine sachgerechte<br />

Abwägung durchzuführen sind. Die zentrale Vorschrift <strong>de</strong>r Umweltprüfung im Baugesetzbuch ist § 2<br />

Abs.4. Danach sind im Rahmen <strong>de</strong>r kommunalen Bauleitplanverfahren die voraussichtlichen erheblichen<br />

Auswirkungen auf die Belange <strong>de</strong>s Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB und § 1a BauGB zu ermitteln<br />

und in einem Umweltbericht zu beschreiben bzw. anschließend – im Rahmen <strong>de</strong>r Abwägung - zu bewerten<br />

sind. Ob und inwieweit die im Umweltbericht aufgeführten Umweltbelange gegenüber an<strong>de</strong>ren Belangen<br />

vorgezogen o<strong>de</strong>r zurückgestellt wer<strong>de</strong>n, ist nicht mehr Bestandteil <strong>de</strong>r Umweltprüfung nach § 2 Abs.4<br />

BauGB, son<strong>de</strong>rn <strong>de</strong>r allgemeinen Abwägung nach § 2 Abs.3 i.V.m. § 1 Abs.7 BauGB. Diese erfolgt nicht<br />

mehr im Rahmen <strong>de</strong>s Umweltberichtes, son<strong>de</strong>rn ist - wie bisher - Bestandteil <strong>de</strong>r weiteren Planbegründung.<br />

Der Umweltbericht kann auch nach <strong>de</strong>n Verfahrenschritten gemäß §§ 3(1) und 4(1) BauGB erstellt und dann<br />

im Rahmen <strong>de</strong>r Offenlage öffentlich ausgelegt wer<strong>de</strong>n, zumal die o.g. Verfahrensschritte dazu dienen, <strong>de</strong>n<br />

Detaillierungsgrad <strong>de</strong>r Umweltprüfung festzulegen.<br />

Die durch das Vorhaben vorbereiteten Eingriffe in Natur und Landschaft sind gemäß § 1a BauGB zu kompensieren.<br />

Die dafür vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen können gemäß § 9 Abs.1a Satz 2 Hs. 1 BauGB<br />

<strong>de</strong>n unterschiedlichen Eingriffen im Plangebiet zugeordnet wer<strong>de</strong>n. Ein Ausgleich wird jedoch nicht erfor<strong>de</strong>rlich,<br />

sofern die Eingriffe bereits vor <strong>de</strong>r planerischen Entscheidung erfolgt sind o<strong>de</strong>r zulässig waren.<br />

Für das vorliegen<strong>de</strong> Bauleitplanverfahren muss <strong>de</strong>r Eingriff in Natur und Landschaft, <strong>de</strong>r durch die Festsetzung<br />

<strong>de</strong>s Bebauungsplanes vorbereitet wird, differenziert betrachtet wer<strong>de</strong>n. Im Bereich <strong>de</strong>s Flurstückes<br />

97/5 und 97/3 war mit einer Grundflächenzahl von 0,5 sowie <strong>de</strong>r Anwendung <strong>de</strong>s § 19 Abs. BauNVO eine<br />

Versiegelung <strong>de</strong>s Gelän<strong>de</strong>s von 75% grundsätzlich möglich. Durch die Anhebung <strong>de</strong>r Grundflächenzahl auf<br />

0,8 wird hiermit im Bereich <strong>de</strong>s rechtskräftigen Bebauungsplanes nur ein geringfügig höherer Eingriff durch<br />

die Bauleitplanung vorgesehen, so dass auf <strong>de</strong>n § 1a Abs.3 Satz 5 BauGB verwiesen wer<strong>de</strong>n kann. Im Bereich<br />

<strong>de</strong>r Parzellen 100/1tlw., 99, 112/1tlw. sowie 115tlw. bereitet <strong>de</strong>r Bebauungsplan gegenüber <strong>de</strong>m<br />

rechtskräftigen Bebauungsplan eine neue Versiegelung bzw. einen neuen Eingriff in Natur und Landschaft<br />

vor, <strong>de</strong>r gemäß § 1a BauGB an an<strong>de</strong>rer Stelle zu kompensieren ist. Für <strong>de</strong>n Eingriff im Rahmen <strong>de</strong>r öffentlichen<br />

Erschließungsplanung ist die Verlegung <strong>de</strong>r Feldwegparzelle 100/1 in <strong>de</strong>n Bereich <strong>de</strong>r Parzelle 115 zu<br />

erfassen und als zusätzlicher Eingriff in Natur und Landschaft zu werten. Im Rahmen <strong>de</strong>s vorliegen<strong>de</strong>n Bauleitplanverfahrens<br />

wird die abschließen<strong>de</strong> Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung erst zum Entwurf <strong>de</strong>s Bebauungsplanes<br />

vorgenommen, da sich erst zu diesem Planungsschritt das Plankonzept konkretisiert.<br />

4.2 Schutzgebiete und Artenschutz<br />

Der Gemein<strong>de</strong> und <strong>de</strong>m Planverfasser liegen für das Plangebiet (Gewerbegebiet) keine Erkenntnisse über<br />

geschützte Arten o<strong>de</strong>r betroffene Schutzgebiete (LSG, NSG, FFH, etc.) vor.<br />

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4.3 Zuordnung <strong>de</strong>r Sammelausgleichsmaßnahmen<br />

Aufgrund <strong>de</strong>r Vorgaben <strong>de</strong>s Baugesetzbuches können gemäß § 9 Abs.1a Satz 2 Hs.1 BauGB Ausgleichsmaßnahmen<br />

<strong>de</strong>n unterschiedlichen Eingriffen im Plangebiet zugeordnet wer<strong>de</strong>n. Die Zuordnung erfolgt zum<br />

Entwurf <strong>de</strong>s Bebauungsplanes.<br />

5. Wasserwirtschaft und Grundwasserschutz<br />

In Anlehnung an <strong>de</strong>n Erlass zur Berücksichtigung wasserwirtschaftlicher Belange in <strong>de</strong>r Bauleitplanung<br />

(Staatsanzeiger für das Land Hessen vom 23.06.1997, S.1803) wird die Wasserversorgung und Schonung<br />

<strong>de</strong>r Grundwasservorkommen, Abwasserbeseitigung und Abflussregelung im Bebauungsplan wie folgt behan<strong>de</strong>lt:<br />

5.1 Wasserversorgung und Schonung <strong>de</strong>r Grundwasservorkommen<br />

Bedarfsermittlung<br />

Gegenüber <strong>de</strong>r bisherigen Nutzung im Geltungsbereich <strong>de</strong>s Bebauungsplanes, wird sich die Vergrößerung<br />

<strong>de</strong>s Gewerbegebietes nicht gravierend auf <strong>de</strong>n Bedarf an Trink- und Löschwasser auswirken. Gemäß <strong>de</strong>n<br />

bisherigen Planungen <strong>de</strong>r Firma Buss wer<strong>de</strong>n die neuen Flächen vorwiegend als Lagerflächen genutzt.<br />

Deckungsnachweis<br />

Keine wesentlichen <strong>Än<strong>de</strong>rung</strong>en gegenüber <strong>de</strong>m rechtskräftigen Bebauungsplan.<br />

Spar - und Substitutionsnachweis<br />

Verwiesen wird hier auf die Festsetzungen <strong>2.</strong>6.2, 3.3.1 zur Gestaltung <strong>de</strong>r Grundstücksfreiflächen und Festsetzung<br />

4, die zu einem schonen<strong>de</strong>n und sparsamen Umgang mit <strong>de</strong>m Grundwasser beitragen.<br />

Sicherstellung <strong>de</strong>r Wasserqualität<br />

Keine <strong>Än<strong>de</strong>rung</strong> gegenüber <strong>de</strong>m rechtskräftigen Bebauungsplan.<br />

Versickerung und Entsiegelung<br />

Gehwegen, Garagenzufahrten, Pkw-Stellplätzen Stellplatzzu- und Stellplatzumfahrten sind in wasserdurchlässiger<br />

Bauweise (d.h. mit Schotterrasen, Rasenkammersteinen o<strong>de</strong>r weitfugigem Pflaster) zu errichten<br />

(<strong>2.</strong>6.2). Verwiesen wird auch auf die Festsetzungen zur Begrünung und zur Anpflanzung von Bäumen und<br />

Sträuchern (<strong>2.</strong>6.1 und <strong>2.</strong>6.3) sowie zur Gestaltung <strong>de</strong>r Grundstücksfreiflächen (3.3.1).<br />

Betriebliche Anlagen<br />

Keine grundlegen<strong>de</strong>n <strong>Än<strong>de</strong>rung</strong>en gegenüber <strong>de</strong>m rechtskräftigen Bebauungsplan.<br />

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Finanzierung<br />

Keine <strong>Än<strong>de</strong>rung</strong>en gegenüber <strong>de</strong>m rechtskräftigen Bebauungsplan.<br />

5.2 Abwasserbeseitigung<br />

Abwassermenge und –fracht<br />

Gegenüber <strong>de</strong>r bisherigen gewerblichen Nutzung wer<strong>de</strong>n voraussichtlich keine größeren Abwassermengen<br />

anfallen.<br />

Leistungsfähigkeit <strong>de</strong>r Abwasseranlagen<br />

Das Plangebiet ist bereits an vorhan<strong>de</strong>ne Abwasserkanäle angeschlossen. Zum Entwurf wer<strong>de</strong>n weitere<br />

Aussagen zur Leistungsfähigkeit getroffen.<br />

Anschlussmöglichkeiten an vorhan<strong>de</strong>ne o<strong>de</strong>r geplante Abwasseranlagen<br />

Das Plangebiet ist bereits an vorhan<strong>de</strong>ne Abwasserkanäle angeschlossen. Zum Entwurf wer<strong>de</strong>n weitere<br />

Aussagen zu <strong>de</strong>n Anschlussmöglichkeiten getroffen.<br />

Das Plangebiet wird nach bisherigen Erkenntnissen durch einen Abwasser- bzw. Entlastungskanal durchquert<br />

(Abwasserverband). Die Lage <strong>de</strong>s Kanals ist im Bebauungsplan eingetragen (nicht eingemessen) und<br />

wird in Absprache mit <strong>de</strong>m Leitungsträger zum Entwurf textlich näher erläutert und in <strong>de</strong>r Plankarte zeichnerisch<br />

konkretisiert.<br />

Finanzierung<br />

Wird von <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> geprüft, falls erfor<strong>de</strong>rlich.<br />

Möglichkeiten <strong>de</strong>r Reduzierung <strong>de</strong>r Abwassermenge<br />

Verwiesen wird auf die textliche Festsetzung 4 zur Verwendung von Brauchwasser.<br />

Nachweis <strong>de</strong>r Gewässerbenutzung<br />

Im Rahmen <strong>de</strong>r wasserrechtlichen Maßnahmen, die für <strong>de</strong>n Eingriff in das Überschwemmungsgebiet erfor<strong>de</strong>rlich<br />

wer<strong>de</strong>n, wird auch geprüft, inwieweit das überschüssige, unverschmutzte Nie<strong>de</strong>rschlagswasser <strong>de</strong>m<br />

Äschersbach bzw. <strong>de</strong>n südlich vorgelagerten Ausgleichsflächen zugeführt wer<strong>de</strong>n kann.<br />

5.3 Abflussregelung<br />

Vorflutverhältnisse<br />

Im Plangebiet befin<strong>de</strong>t sich <strong>de</strong>r ehemalige Mühlgraben (Flurstück 112/1), <strong>de</strong>r jedoch von <strong>de</strong>m bisherigen<br />

Gewässernetz (Äschersbach) getrennt wor<strong>de</strong>n ist und somit seine Funktion als Mühlgraben verloren hat. Im<br />

Rahmen <strong>de</strong>r Bauleitplanung wird die Parzelle 112/1 als Gewerbegebiet ausgewiesen. Inwieweit hier im<br />

Rahmen <strong>de</strong>s fachgesetzlichen Verfahrens eine Entwidmung <strong>de</strong>r Gewässerparzelle erfor<strong>de</strong>rlich wird, wird im<br />

Rahmen <strong>de</strong>s weiteren Verfahrens mit <strong>de</strong>n zuständigen Fachbehör<strong>de</strong>n abgestimmt.<br />

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Dezentraler Hochwasserschutz<br />

Wie bereits in Kapitel 1.1 und 2 aufgeführt, wird für die geplante Gewerbegebietserweiterung das Überschwemmungsgebiet<br />

<strong>de</strong>s Äschersbaches in Anspruch genommen. Parallel zum Bauleitplanverfahren wird<br />

daher ein wasserrechtliches Plangenehmigungsverfahren angestrebt, in <strong>de</strong>m die Überschwemmungsproblematik<br />

abgehan<strong>de</strong>lt und Ersatzflächen für <strong>de</strong>n Retentionsraum neu gestaltet wer<strong>de</strong>n. Verwiesen wird in<br />

diesem Zusammenhang auf <strong>de</strong>n Entwurf <strong>de</strong>s Bebauungsplanes, in <strong>de</strong>m die wasserrechtlichen Vorgaben <strong>de</strong>s<br />

fachgesetzlichen Verfahrens aufgeführt wer<strong>de</strong>n.<br />

Erfor<strong>de</strong>rliche Hochwasserschutzmaßnahmen<br />

Können zum jetzigen Planungszeitpunkt nicht bestimmt wer<strong>de</strong>n.<br />

6. Verkehrsanlagen, Ver- und Entsorgung, technische Infrastruktur<br />

Durch die Aufstellung bzw. <strong>Än<strong>de</strong>rung</strong> <strong>de</strong>s Bebauungsplanes wird die Erschließung <strong>de</strong>r Gewerbefläche gegenüber<br />

<strong>de</strong>s bisherigen Bebauungsplanes nicht geän<strong>de</strong>rt. Die Gewerbefläche kann durch die bereits ausgebaute<br />

Straße Zur Gänswei<strong>de</strong> voll erschlossen wer<strong>de</strong>n.<br />

Zum jetzigen Zeitpunkt durchquert die Feldwegparzelle 101 das Plangebiet von Nordost nach Südwest, so<br />

dass bei einer Betriebserweiterung nach Südosten die Verlegung <strong>de</strong>r Feldwegparzelle zwingend erfor<strong>de</strong>rlich<br />

ist. Über die <strong>2.</strong> <strong>Än<strong>de</strong>rung</strong> <strong>de</strong>s Bebauungsplanes ist daher ein Ersatzfeldweg im Bereich <strong>de</strong>r Parzelle 115tlw.<br />

vorgesehen sowie <strong>de</strong>r Ausbau <strong>de</strong>r Parzelle 114.<br />

Durch die <strong>Än<strong>de</strong>rung</strong> <strong>de</strong>r Wegeführung wird <strong>de</strong>m lw. Verkehr ein Umweg von ca. 120m zugemutet, so dass<br />

auch künftig durch die Neuausweisung <strong>de</strong>r lw. Wege die Belange <strong>de</strong>r Landwirtschaft ausreichend berücksichtigt<br />

sind.<br />

In <strong>de</strong>r Plankarte ist ein Entlastungs- bzw. Abwasserkanal eingezeichnet, <strong>de</strong>r genaue Verlauf wird zum Entwurf<br />

hin überprüft und nachrichtlich übernommen.<br />

7. Flächenbilanz<br />

Um die künftige Nutzungsaufteilung im Baugebiet zu dokumentieren und <strong>de</strong>n Eingriff in Natur und Landschaft<br />

besser bewerten zu können, wird für das Plangebiet eine Flächenbilanz aufgestellt (digital errechnet<br />

im Maßstab 1:1000).<br />

Geltungsbereich <strong>de</strong>s Bebauungsplans 17.792 m²<br />

Gewerbegebiet<br />

Überbaubare Fläche bei GRZ 0,8<br />

9.434 m²<br />

7.547 m²<br />

Straßenverkehrsfläche 940 m²<br />

Landwirtschaftlicher Weg 1.671 m²<br />

T-Fläche 5.747 m²<br />

Planungsbüro Holger Fischer, 35440 Lin<strong>de</strong>n Vorentwurf 07/2008


Gemein<strong>de</strong> Reiskirchen, Ortsteil Ettingshausen, Bebauungsplan Nr. 8.4 „Gänswei<strong>de</strong>“, <strong>2.</strong> <strong>Än<strong>de</strong>rung</strong> 17<br />

Gegenüber <strong>de</strong>m rechtskräftigen Bebauungsplan wird in <strong>de</strong>r <strong>2.</strong> <strong>Än<strong>de</strong>rung</strong> ein zusätzlicher Eingriff durch die<br />

Vergrößerung <strong>de</strong>s Baufensters und einer höheren zulässigen Ausnutzung (Erhöhung <strong>de</strong>r GRZ von 0,5 auf<br />

0,8) vorbereitet. Diese Nachverdichtung ist städtebaulich sinnvoll und durch die Vorgaben <strong>de</strong>s § 1a Abs.2<br />

Satz 1 BauGB abge<strong>de</strong>ckt.<br />

Auf die Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung geht <strong>de</strong>r Umweltbericht im Detail ein, er ist Teil <strong>de</strong>r Begründung<br />

und <strong>de</strong>s Planes.<br />

8. Bo<strong>de</strong>nordnung, Baugrundbeschreibung, Altlasten, Bergaufsicht<br />

Ein Bo<strong>de</strong>nordnungsverfahren gemäß § 45 und 80 ff. BauGB ist voraussichtlich nicht erfor<strong>de</strong>rlich, da die Flächen<br />

überwiegend im Besitz <strong>de</strong>r Firma sind bzw. von <strong>de</strong>n an<strong>de</strong>ren Eigentümern erworben wer<strong>de</strong>n können.<br />

Altlasten o<strong>de</strong>r Altstandorte sind <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> Reiskirchen im Plangebiet zum jetzigen Planungszeitpunkt<br />

nicht bekannt.<br />

9. Denkmalschutz<br />

Bo<strong>de</strong>n<strong>de</strong>nkmäler im Plangebiet sind <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> Reiskirchen nicht bekannt.<br />

Bei Erdarbeiten können je<strong>de</strong>rzeit Bo<strong>de</strong>n<strong>de</strong>nkmäler wie Mauern, Steinsetzung, Bo<strong>de</strong>nverfärbung und an<strong>de</strong>re<br />

Fun<strong>de</strong>, wie z.B. Scherben, Steingeräte, Skelettreste ent<strong>de</strong>ckt wer<strong>de</strong>n. Diese sind nach § 20 Denkmalschutzgesetz<br />

unverzüglich <strong>de</strong>m Lan<strong>de</strong>samt für Denkmalpflege bzw. <strong>de</strong>r Unteren Denkmalschutzbehör<strong>de</strong> zu mel<strong>de</strong>n;<br />

Fun<strong>de</strong> und Fundstellen sind im unverän<strong>de</strong>rten Zustand zu erhalten und in geeigneter Weise bis zu einer<br />

Entscheidung zu schützen (§ 20, 3 DSchG). Bei sofortiger Meldung ist in <strong>de</strong>r Regel nicht mit einer Verzögerung<br />

<strong>de</strong>r Bauarbeiten zu rechnen.<br />

10. Immissionsschutz<br />

In unmittelbarer Nähe <strong>de</strong>s bestehen<strong>de</strong>n Gewerbebetriebes ist nördlich und westlich ein Mischgebiet ausgewiesen.<br />

Um die aus <strong>de</strong>m Betriebsablauf resultieren<strong>de</strong>n Immissionen möglichst gering zu halten, wird im Bebauungsplan<br />

gemäß § 9 Abs.1 Nr.24 BauGB festgesetzt, dass:<br />

- schalldämmen<strong>de</strong> Baustoffe zu verwen<strong>de</strong>n sind,<br />

- die Gebäu<strong>de</strong>längsseite parallel zur Mischgebietsfläche angeordnet wird,<br />

- Lärmdämmungen an Gebäu<strong>de</strong>öffnungen vorzusehen sind,<br />

- sich zum Mischgebiet keine Gebäu<strong>de</strong>öffnungen befin<strong>de</strong>n,<br />

- die Belichtungsflächen zweifach verglast sind.<br />

Die Festsetzungen wer<strong>de</strong>n aus <strong>de</strong>m rechtskräftigen Bebauungsplan übernommen.<br />

Planungsbüro Holger Fischer, 35440 Lin<strong>de</strong>n Vorentwurf 07/2008


Gemein<strong>de</strong> Reiskirchen, Ortsteil Ettingshausen, Bebauungsplan Nr. 8.4 „Gänswei<strong>de</strong>“, <strong>2.</strong> <strong>Än<strong>de</strong>rung</strong> 18<br />

11. Kosten<br />

Durch die Umsetzung <strong>de</strong>s Bebauungsplanes wer<strong>de</strong>n voraussichtlich Kosten für <strong>de</strong>n Bereich <strong>de</strong>r Erschließung<br />

entstehen. Eine abschließen<strong>de</strong> Bezifferung <strong>de</strong>r Kosten kann im Rahmen <strong>de</strong>r jetzigen Planungsphase<br />

nicht erfolgen.<br />

Reiskirchen und Lin<strong>de</strong>n, 28.07.2008, Verfahrensstand: Vorentwurf 07/ 2008<br />

Bearbeiter B-Plan: Dipl.-Geograph Mathias Wolf (Stadtplaner AKH / SRL) / Dipl. Ing. S. Helmecke (Raumplanung<br />

(BgBP84Gänswei<strong>de</strong>3141.doc)<br />

Anlage Umweltbericht, dieser wird zum Entwurf <strong>de</strong>s Bebauungsplanes beigefügt.<br />

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