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2. Änderung - Beteiligungsverfahren-baugb.de

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Gemein<strong>de</strong> Reiskirchen, Ortsteil Ettingshausen, Bebauungsplan Nr. 8.4 „Gänswei<strong>de</strong>“, <strong>2.</strong> <strong>Än<strong>de</strong>rung</strong> 14<br />

4.3 Zuordnung <strong>de</strong>r Sammelausgleichsmaßnahmen<br />

Aufgrund <strong>de</strong>r Vorgaben <strong>de</strong>s Baugesetzbuches können gemäß § 9 Abs.1a Satz 2 Hs.1 BauGB Ausgleichsmaßnahmen<br />

<strong>de</strong>n unterschiedlichen Eingriffen im Plangebiet zugeordnet wer<strong>de</strong>n. Die Zuordnung erfolgt zum<br />

Entwurf <strong>de</strong>s Bebauungsplanes.<br />

5. Wasserwirtschaft und Grundwasserschutz<br />

In Anlehnung an <strong>de</strong>n Erlass zur Berücksichtigung wasserwirtschaftlicher Belange in <strong>de</strong>r Bauleitplanung<br />

(Staatsanzeiger für das Land Hessen vom 23.06.1997, S.1803) wird die Wasserversorgung und Schonung<br />

<strong>de</strong>r Grundwasservorkommen, Abwasserbeseitigung und Abflussregelung im Bebauungsplan wie folgt behan<strong>de</strong>lt:<br />

5.1 Wasserversorgung und Schonung <strong>de</strong>r Grundwasservorkommen<br />

Bedarfsermittlung<br />

Gegenüber <strong>de</strong>r bisherigen Nutzung im Geltungsbereich <strong>de</strong>s Bebauungsplanes, wird sich die Vergrößerung<br />

<strong>de</strong>s Gewerbegebietes nicht gravierend auf <strong>de</strong>n Bedarf an Trink- und Löschwasser auswirken. Gemäß <strong>de</strong>n<br />

bisherigen Planungen <strong>de</strong>r Firma Buss wer<strong>de</strong>n die neuen Flächen vorwiegend als Lagerflächen genutzt.<br />

Deckungsnachweis<br />

Keine wesentlichen <strong>Än<strong>de</strong>rung</strong>en gegenüber <strong>de</strong>m rechtskräftigen Bebauungsplan.<br />

Spar - und Substitutionsnachweis<br />

Verwiesen wird hier auf die Festsetzungen <strong>2.</strong>6.2, 3.3.1 zur Gestaltung <strong>de</strong>r Grundstücksfreiflächen und Festsetzung<br />

4, die zu einem schonen<strong>de</strong>n und sparsamen Umgang mit <strong>de</strong>m Grundwasser beitragen.<br />

Sicherstellung <strong>de</strong>r Wasserqualität<br />

Keine <strong>Än<strong>de</strong>rung</strong> gegenüber <strong>de</strong>m rechtskräftigen Bebauungsplan.<br />

Versickerung und Entsiegelung<br />

Gehwegen, Garagenzufahrten, Pkw-Stellplätzen Stellplatzzu- und Stellplatzumfahrten sind in wasserdurchlässiger<br />

Bauweise (d.h. mit Schotterrasen, Rasenkammersteinen o<strong>de</strong>r weitfugigem Pflaster) zu errichten<br />

(<strong>2.</strong>6.2). Verwiesen wird auch auf die Festsetzungen zur Begrünung und zur Anpflanzung von Bäumen und<br />

Sträuchern (<strong>2.</strong>6.1 und <strong>2.</strong>6.3) sowie zur Gestaltung <strong>de</strong>r Grundstücksfreiflächen (3.3.1).<br />

Betriebliche Anlagen<br />

Keine grundlegen<strong>de</strong>n <strong>Än<strong>de</strong>rung</strong>en gegenüber <strong>de</strong>m rechtskräftigen Bebauungsplan.<br />

Planungsbüro Holger Fischer, 35440 Lin<strong>de</strong>n Vorentwurf 07/2008

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