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2. Änderung - Beteiligungsverfahren-baugb.de

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Gemein<strong>de</strong> Reiskirchen, Ortsteil Ettingshausen, Bebauungsplan Nr. 8.4 „Gänswei<strong>de</strong>“, <strong>2.</strong> <strong>Än<strong>de</strong>rung</strong> 12<br />

sermenge verringert wer<strong>de</strong>n.<br />

Überschüssiges unverschmutztes Nie<strong>de</strong>rschlagswasser kann darüber hinaus auch <strong>de</strong>n nördlich angrenzen<strong>de</strong>n<br />

Wiesen zugeleitet wer<strong>de</strong>n.<br />

4 Landschaftspflege und Naturschutz<br />

4.1 Landschaftspflegerische Belange<br />

Bei <strong>de</strong>r Aufstellung und <strong>Än<strong>de</strong>rung</strong> von Bauleitplänen ist i.d.R. nach § 2 Abs.4 BauGB eine Umweltprüfung für<br />

die Belange <strong>de</strong>s Umweltschutzes durchzuführen. Im Rahmen <strong>de</strong>r Umweltprüfung sind die voraussichtlichen,<br />

erheblichen Umweltauswirkungen zu ermitteln und in einen Umweltbericht zu beschreiben und zu bewerten.<br />

Dabei legt die Kommune für je<strong>de</strong>n Bauleitplan fest, in welchem Umfang und Detaillierungsgrad die Ermittlung<br />

<strong>de</strong>r Belange <strong>de</strong>s Umweltschutzes für die Abwägung erfor<strong>de</strong>rlich ist. Die Umweltbelange wer<strong>de</strong>n im § 1<br />

Abs.6 Nr.7 BauGB2004/2007 neu strukturiert und insbeson<strong>de</strong>re um die sich aus <strong>de</strong>m EU-Recht ergebenen Anfor<strong>de</strong>rungen<br />

fortentwickelt (insbeson<strong>de</strong>re UVP und UP sowie FFH- und Luftqualitätsrichtlinien). Für <strong>de</strong>n Bereich<br />

<strong>de</strong>r Bauleitplanung enthält das Baugesetzbuch durch das EAG Bau (Europarechtsanpassungsgesetz<br />

Bau) eine geson<strong>de</strong>rte Umsetzung <strong>de</strong>s EU Rechtes, mit <strong>de</strong>m die Durchführung <strong>de</strong>r Umweltprüfung hier abschließend<br />

geregelt wird. Hierzu ist im Katalog <strong>de</strong>r abwägungserheblichen Belange die Zusammenstellung<br />

<strong>de</strong>r Umweltbelange in § 1 Abs.6 Nr.7 präzisiert wor<strong>de</strong>n, um <strong>de</strong>n Überblick über die wesentlichen in <strong>de</strong>r Umweltprüfung<br />

zu betrachten<strong>de</strong>n Umweltauswirkungen zu erleichtern. § 1a enthält ergänzen<strong>de</strong> Vorschriften<br />

zum Umweltschutz, die insbeson<strong>de</strong>re nach Ermittlung <strong>de</strong>s einschlägigen Materials in <strong>de</strong>r Umweltprüfung zu<br />

beachten sind.<br />

Der neue § 2 Abs.4 BauGB stellt die Grundnorm für das Verfahren <strong>de</strong>r Umweltprüfung dar. In dieser Vorschrift<br />

wird die Umweltprüfung in die zentralen Arbeitsschritte – Ermittlung, Beschreibung und Bewertung -<br />

<strong>de</strong>finiert, wobei entsprechend <strong>de</strong>r Systematik <strong>de</strong>r Richtlinie für Einzelheiten auf die Anlage zum Baugesetzbuch<br />

verwiesen wird. Der § 2a BauGB ist zur einer allgemeinen Vorschrift über die Begründung von Bauleitplänen<br />

ausgestaltet wor<strong>de</strong>n, in <strong>de</strong>m ver<strong>de</strong>utlicht wird, dass <strong>de</strong>r Umweltbericht einen Bestandteil <strong>de</strong>r Begründung<br />

bil<strong>de</strong>t, in <strong>de</strong>m die Ergebnisse <strong>de</strong>r Ermittlung und Bewertung in einem eigenen Abschnitt dargestellt<br />

wer<strong>de</strong>n. Die einzelnen in <strong>de</strong>n Umweltbericht aufzunehmen<strong>de</strong>n Angaben, die aus <strong>de</strong>n bisherigen Vorgaben<br />

<strong>de</strong>s § 2a BauGBalt abgeleitet wur<strong>de</strong>n ergeben sich aus <strong>de</strong>r Anlage zum Baugesetzbuch. Sie bil<strong>de</strong>n eine Orientierung<br />

für <strong>de</strong>n Aufbau und die Glie<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Umweltberichtes.<br />

Die Umweltprüfung ist durch die neuen Vorschriften als Regelverfahren für grundsätzlich alle Bauleitpläne<br />

(BP und FNP) eingeführt wor<strong>de</strong>n (Ausnahme vereinfachte Verfahren gemäß § 13 BauGB). Im Rahmen <strong>de</strong>r<br />

frühzeitigen Trägerbeteiligung sind die Anfor<strong>de</strong>rungen an Umfang und Detaillierungsgrad <strong>de</strong>r Umweltprüfung<br />

zu ermitteln. Darauf aufbauend wird die Umweltprüfung durchgeführt, die mittels <strong>de</strong>s Umweltberichts im<br />

Rahmen <strong>de</strong>r Entwurfsoffenlage <strong>de</strong>r Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird. Bei <strong>de</strong>r Integration <strong>de</strong>r Umweltprüfung<br />

in das Bauleitplanverfahren sind nach <strong>de</strong>r EU-Richtlinie folgen<strong>de</strong> Verfahrensschritte zu beachten:<br />

1. Feststellung <strong>de</strong>r Notwendigkeit einer Umweltprüfung<br />

<strong>2.</strong> Festlegung <strong>de</strong>s Untersuchungsrahmens und <strong>de</strong>r in <strong>de</strong>n Umweltbericht aufzunehmen<strong>de</strong>n Informationen<br />

(sog. Scoping), dazu dient <strong>de</strong>r Verfahrensschritt gemäß § 4 Abs.1 BauGB<br />

3. Erstellung eines Umweltberichtes<br />

4. Behör<strong>de</strong>n und Öffentlichkeitsbeteiligung §§ 3 und 4 BauGB<br />

Planungsbüro Holger Fischer, 35440 Lin<strong>de</strong>n Vorentwurf 07/2008

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