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2. Änderung - Beteiligungsverfahren-baugb.de

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Gemein<strong>de</strong> Reiskirchen, Ortsteil Ettingshausen, Bebauungsplan Nr. 8.4 „Gänswei<strong>de</strong>“, <strong>2.</strong> <strong>Än<strong>de</strong>rung</strong> 6<br />

zum Regionalplan Mittelhessen 2001 nicht erfor<strong>de</strong>rlich ist und somit <strong>de</strong>r Bebauungsplan an die Ziele <strong>de</strong>r<br />

Lan<strong>de</strong>splanung und Raumordnung gemäß § 1 Abs. 4 BauGB angepasst ist.<br />

Flächennutzungsplan<br />

Im <strong>de</strong>rzeit wirksamen Flächennutzungsplan aus <strong>de</strong>m Jahr 1999/2000 wird <strong>de</strong>r Geltungsbereich als gewerbliche<br />

Baufläche gemäß § 1 Abs.1 Nr.3 BauNVO sowie als Fläche für <strong>de</strong>n Biotopschutz bzw. Biotopverbundbereich<br />

dargestellt. Die geplante Erweiterungsfläche im Bereich <strong>de</strong>r Flurstücke 99, 112/1tlw. und 115tlw.<br />

wird <strong>de</strong>rzeit als Fläche für <strong>de</strong>n Biotopschutz und Biotopverbundbereich dargestellt, so dass gemäß § 8 Abs.<br />

3 BauNVO <strong>de</strong>r Bebauungsplan im Parallelverfahren geän<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n muss.<br />

1.6 Rechtskräftiger Bebauungsplan<br />

Der Bereich Gänswei<strong>de</strong> wird bereits über <strong>de</strong>n Bebauungsplan Nr. 8.4 „Gänswei<strong>de</strong>“ sowie einer 1. <strong>Än<strong>de</strong>rung</strong><br />

bauplanungsrechtlich erfasst. Der Ursprungsbebauungsplan datiert mit <strong>de</strong>m Satzungsbeschluss aus <strong>de</strong>m<br />

Jahre 1990, während die 1. <strong>Än<strong>de</strong>rung</strong> mit Ergänzung von bauordnungsrechtlichen Festsetzungen aus <strong>de</strong>m<br />

Jahre 1995 datiert. In <strong>de</strong>r nachfolgen<strong>de</strong>n Abbildung wird <strong>de</strong>r rechtskräftige Bebauungsplan dargestellt.<br />

Geltungsbereich <strong>de</strong>r <strong>2.</strong><strong>Än<strong>de</strong>rung</strong><br />

Planungsbüro Holger Fischer, 35440 Lin<strong>de</strong>n Vorentwurf 07/2008

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