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Publikation - Bibliothek der Friedrich-Ebert-Stiftung

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Verhängung des Kriegsrechtes im Dezember 1981 in Polen<br />

Foto: BStU-Kopie / Rechteinhaber unbekannt<br />

müssen Sie sich hinterher nicht die Hände waschen. Das war damals<br />

an<strong>der</strong>s. Am 14. Oktober 1981 wurde ein Beitrag aus <strong>der</strong> ‚Prawda’<br />

nachgedruckt, da hieß es: „Die konterrevolutionären Kreise in Polen<br />

sind sehr erfahren und heimtückisch. Das muss man ihnen lassen. Sie<br />

sind doppelt so gefährlich, denn hinter ihrem Rücken verbergen sich<br />

die Kräfte <strong>der</strong> internationalen Reaktion. Das politische Spiel <strong>der</strong> polnischen<br />

Konterrevolution, ihre subversiven Aktivitäten werden von reaktionären<br />

katholischen Geistlichen unterstützt. Und so kommt es zu<br />

einem blindwütigen Antisowjetismus.“ Weiter hieß es: „Die Erhaltung<br />

<strong>der</strong> revolutionären Errungenschaften des polnischen Volkes ist nicht<br />

nur dessen innere Frage. Das ist eine Frage, die unmittelbar die Lebens-<br />

interessen aller Völker und Staaten berührt, die den Weg des Sozialismus<br />

gewählt haben. All das erlegt den polnischen Werktätigen, <strong>der</strong><br />

Partei und Staatsführung des Landes eine beson<strong>der</strong>e Verantwortung<br />

auf.“<br />

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