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• Austritt: jedes Bundesmitglied konnte unter drei Voraussetzungen austreten:<br />
1. das Mitglied mußte eine zweijährige Kündigungsfrist einhalten<br />
2. es mußte allen Verpflichtungen aus der Satzung nachgekommen sein<br />
und<br />
3. es mußte auch alle anderen internationalen Verpflichtungen erfüllt<br />
haben<br />
3. Organe<br />
3 Hauptorgane:<br />
a, Versammlung<br />
b, Rat<br />
c, Sekretariat<br />
NB.: Der Ständige Internationale Gerichtshof war zwar kein Organ des<br />
Völkerbundes - wegen seiner engen Verbindung zu diesem wird er aber<br />
ebenfalls hier behandelt.<br />
a, Völkerbundversammlung<br />
• die Völkerbundversammlung bestand aus Vertretern der Mitgliedstaaten<br />
• jedes Mitglied durfte zwar bis zu drei Vertreter entsenden, doch verfügten<br />
diese nur über eine Stimme<br />
• Tagungsort: "am Bundessitz" (also Genf) "oder an einem zu bestimmenden<br />
anderen Orte"<br />
• Kompetenz der Versammlung war eine allumfassende<br />
b, Völkerbundrat<br />
• nach Art. 4 sollte sich der Rat "aus Vertretern der alliierten und assoziierten<br />
Hauptmächte und aus Vertretern vier anderer Bundesmitglieder"<br />
zusammensetzen