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• Austritt: jedes Bundesmitglied konnte unter drei Voraussetzungen austreten:<br />

1. das Mitglied mußte eine zweijährige Kündigungsfrist einhalten<br />

2. es mußte allen Verpflichtungen aus der Satzung nachgekommen sein<br />

und<br />

3. es mußte auch alle anderen internationalen Verpflichtungen erfüllt<br />

haben<br />

3. Organe<br />

3 Hauptorgane:<br />

a, Versammlung<br />

b, Rat<br />

c, Sekretariat<br />

NB.: Der Ständige Internationale Gerichtshof war zwar kein Organ des<br />

Völkerbundes - wegen seiner engen Verbindung zu diesem wird er aber<br />

ebenfalls hier behandelt.<br />

a, Völkerbundversammlung<br />

• die Völkerbundversammlung bestand aus Vertretern der Mitgliedstaaten<br />

• jedes Mitglied durfte zwar bis zu drei Vertreter entsenden, doch verfügten<br />

diese nur über eine Stimme<br />

• Tagungsort: "am Bundessitz" (also Genf) "oder an einem zu bestimmenden<br />

anderen Orte"<br />

• Kompetenz der Versammlung war eine allumfassende<br />

b, Völkerbundrat<br />

• nach Art. 4 sollte sich der Rat "aus Vertretern der alliierten und assoziierten<br />

Hauptmächte und aus Vertretern vier anderer Bundesmitglieder"<br />

zusammensetzen

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