Download - Open Courseware - JKU
Download - Open Courseware - JKU
Download - Open Courseware - JKU
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Entscheidungsgrundlage ist der Völkerrechtsquellenkatalog des Art. 38 Abs.l<br />
Statut, der Verträge, Gewohnheitsrecht, die Allgemeinen Rechtsgrundsätze<br />
und (als Hilfsquellen) Judikatur und Doktrin nennt.<br />
5. Rechtsgutachten<br />
• die Generalversammlung und der Sicherheitsrat können vom IG Gutachten<br />
anfordern<br />
• Gegenstand eines Gutachtens ist ,jede Rechtsfrage"<br />
• das Recht, Gutachten anzufordern, ist also ein gewisser Ersatz für die<br />
mangelnde Parteifähigkeit internationaler Organisationen vor dem<br />
Gerichtshof<br />
• da bei Staaten dieser Mangel nicht besteht, bestand kein Grund, ihnen das<br />
Recht zur Einholung von Gutachten zu geben<br />
• das Gutachtenverfahren vor dem Gerichtshof ist soweit wie möglich dem<br />
streitigen Verfahren angeglichen (Art. 68 Statut)<br />
- insbesondere bzgl. des Rechts aufallseitiges Gehör<br />
• die Gutachten des Gerichtshofes sind nicht verbindlich<br />
6. Die Rolle des IG - Bewertung<br />
• der IG hat nach dem Zweiten Weltkrieg nicht die gleiche prominente Rolle<br />
gespielt wie der StIG<br />
• Hauptgrund dafür: Desintegration der Völkerrechtsgemeinschaft in drei<br />
ideologische verschieden ausgerichtete Blöcke des Westens, Ostens und der<br />
Dritten Welt<br />
NB.: Die sozialistische Völkerrechtslehre hat nach dem Zusammenbruch<br />
des Kommunismus an Bedeutung verloren.<br />
5. Friedliche Beilegung von Streitigkeiten