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Ie BEGRIFF UND ARTEN DER INTERNATIONALEN<br />
ORGANISATIONEN<br />
DEF.: Internationale Organisationen im weiten Sinne:<br />
= jeder grenzüberschreitende Zusammenschluß, gleichgültig, ob er von<br />
Staaten oder von Privatrechtssubjekten getragen ist<br />
Unterscheidung:<br />
private internationale Organisationen" öffentliche internationale<br />
Organisationen (sollen hier behandelt werden)<br />
DEF.: Internationale Organisation:<br />
= ein aufvölkerrechtlichem Vertrag basierender Zusammenschluß von<br />
zwei oder mehreren Staaten bzw. anderen Völkerrechtssubjekten zur<br />
Besorgung von Angelegenheiten von gemeinsamem Interesse durch<br />
gemeinsame Organe<br />
NB.: Nicht jede Institution muß aber deshalb auch schon<br />
völkerrechtlichen Charakter haben!<br />
Einteilung in universelle und partikuläre (regionale), generelle und<br />
spezielle sowie in Friedensorganisationen und Organisationen zur<br />
Zusammenarbeit aufanderen Gebieten als der Friedenssicherung.<br />
DEF.: universelle Organisation:<br />
= Organisation, die einen Zweck verfolgt, der für alle Mitglieder der<br />
internationalen Gemeinschaft von Interesse ist (Universalität ratione<br />
materiae)<br />
• ob sie auch tatsächlich alle Mitglieder der internationalen Gemeinschaft zu<br />
ihren Mitgliedern zählt, ist nicht bedeutsam, es genügt, daß sie tendentiell<br />
universell ist.<br />
DEF.: partikuläre Organisation:<br />
= Organisation, die sich nur an einen bestimmten Kreis der Mitglieder der<br />
internationalen Gemeinschaft als potentielle Teilnehmer wendet<br />
z.B.: Regionalorganisation:= Zugehörigkeit zu einer bestimmten<br />
Region.<br />
• Unterform der partikulären internationalen Organisation ist die spezielle<br />
Organisation, deren Ziel seiner Natur nach nur von bestimmten Staaten<br />
verwirklicht werden kann.