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GRUNDZÜGE UND ENTWICKLUNG DER SOZIALEN ARBEIT

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Joël Orizet / Christa Kappler: Grundzüge und Entwicklung der Sozialen Arbeit http.//socio.ch/arbeit/t_orikap.pdf<br />

4.2 Sozialarbeit<br />

4.2.1 Definition und Handlungsbereiche<br />

Im Brockhaus (1994) wird Sozialarbeit beschrieben als eine „berufliche Tätigkeit, die auf<br />

individuelle Hilfen oder gesellschaftspolitische Massnahmen zur Verbesserung der Lebenslage<br />

sozial Schwacher und Gefährdeter abzielen“ (Brockhaus 1994: 921).<br />

Sozialarbeit wuchs aus dem mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Armenwesen und im<br />

Kontext der sozialen Bewegung des 19. Jahrhunderts heraus und bildete sich neben der<br />

Sozialpolitik aus (Thiersch 1996: 6). Die Anfänge der beruflichen Verselbstständigung von<br />

Sozialarbeit im engeren Sinne - d.h. in historisch eindeutiger Unterscheidung gegenüber<br />

Sozialpädagogik - sind im 19. Jahrhundert nachzuweisen. Es gab zwar diverse Frühformen, die<br />

vor allem in den Übergängen und Krisenzeiten der mittelalterlichen Gesellschaft vorkamen, wie<br />

etwa klösterliche Armenpflege, kirchliche Caritas, Hospitäler und Armenanstalten und ab etwa<br />

dem 16. Jahrhundert ein langsam wachsendes städtisches Almosenwesen. Erst mit der<br />

Entwicklung ambulanter Formen wurden auch Beratungs-, Ermittlungs- und<br />

Vermittlungstätigkeiten notwendig, die der sozialen Berufstätigkeit im modernen Sinne den<br />

Weg bahnten (vgl. Mühlum 1997: 32).<br />

Armut, so Simmel (1908: 454ff., in Thiersch 1996: 6), war traditionell aus dem Mittelalter<br />

heraus ein Status, bei dem die Betroffenen auf Unterstützung angewiesen war, was<br />

Abhängigkeit und Demütigung für sie bedeutete. Dieser Status veränderte und verändert sich<br />

jedoch bis heute, wenn auch zaghaft und nur bedingt, zu einem Status des Anspruchs auf Hilfe,<br />

den die Gesellschaft zu erfüllen hat und sich dessen auch bewusst ist. Auf der einen Seite<br />

ergeben sich die materiellen Basissicherungen in Bezug auf Grundrisiken in Lebenslagen<br />

(genauer: des Berufs- und Familienlebens), also in Alter, Krankheit, Arbeitslosigkeit,<br />

Verelendung, und auf der anderen Seite Sozialhilfe im engeren Sinn als Leistungen zur<br />

Unterstützung derjenigen, die aus den Normalversicherungen herausfallen (vgl. Thiersch 1996:<br />

6f.).<br />

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