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BDKJ Mainz und Wahlen - Bistum Mainz

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04 BRENNPUNKT<br />

BRENNPUNKT<br />

Wer die Wahl hat …<br />

DER LANGE WEG ZU EINER ERRUNGENSCHAFT, DIE FÜR MANCHE KEINEN WERT MEHR DARSTELLT<br />

Wir schreiben das Jahr 2013, in Deutschland wird mal wieder ein neuer B<strong>und</strong>estag <strong>und</strong> in Hessen<br />

dazu noch ein neuer Landtag gewählt. Wer die Wahl hat, hat die Qual, so ein altes Sprichwort.<br />

Übersetzt ins 21. Jahrh<strong>und</strong>ert heißt das in diesem Zusammenhang für viele heute auch: Geht<br />

Ihr mal schön wählen – für mich ist das nichts – das tue ich mir nicht an!<br />

Text Andreas Belz / Referent für Politische Bildung des <strong>BDKJ</strong> <strong>Mainz</strong> Foto Khalid Aziz / jugendfotos.de<br />

>> Wählen gehen zu können – oder auch<br />

nicht wählen gehen zu können, ist für uns<br />

heute eine Selbstverständlichkeit. Das<br />

war, auch auf dem Gebiet des heutigen<br />

Deutschlands, nicht immer so <strong>und</strong> ist<br />

auch heute in manchen Teilen der Welt<br />

noch immer nicht so. Wir aber sind mit<br />

dieser Selbstverständlichkeit aufgewachsen,<br />

für uns ist das der Normalzustand.<br />

Angesiedelt irgendwo zwischen demokratischem<br />

Bürgerstolz, Gewohnheit <strong>und</strong><br />

lästiger Bürgerpflicht. Was wir wissen,<br />

aber dennoch oft vergessen: Dieses Recht<br />

musste von den Bürgerinnen <strong>und</strong> Bürgern<br />

früherer Generationen hart erkämpft werden.<br />

Es war ein langer Weg – bestehend<br />

aus vielen kleinen Schritten – ein kurzer<br />

Blick zurück lohnt sich …<br />

Wahlrecht als tragende Säule der Demokratie<br />

Das Wahlrecht ist eine der tragenden<br />

Säulen der Demokratie <strong>und</strong> soll sicherstellen,<br />

dass die Volkssouveränität gewahrt<br />

bleibt. Das Wahlrecht gehört heute<br />

zu den politischen Gr<strong>und</strong>rechten. Die Ge-<br />

schichte des Wahlrechts lässt sich bis in<br />

die Antike verfolgen. Besonders spannend<br />

ist für uns dabei aber sicher ein Blick auf<br />

die „jüngeren“ Entwicklungen auf dem<br />

Boden bzw. im Kulturkreis des heutigen<br />

Deutschlands.<br />

Wir schauen zurück das Jahr 1848. Die<br />

Abdankung des französischen Königs im<br />

Februar <strong>und</strong> die Gründung der französischen<br />

Republik wirken in Deutschland heftig<br />

nach. Immer stärker wird der Ruf nach<br />

einer Nationalversammlung. Schließlich<br />

bereitet ein Ausschuss des B<strong>und</strong>estages<br />

02.2013 I UWe<br />

des Deutschen B<strong>und</strong>es die Einberufung einer<br />

Versammlung von Volksvertretern vor.<br />

Dieses so genannte Vorparlament tagt<br />

vom 31. März bis zum 3. April. Es besteht<br />

aus 574 Mitgliedern, die zum größten Teil<br />

als Abgeordnete in Landtagen oder von<br />

Stadtverordneten gewählt, zu einem Teil<br />

jedoch nur aufgr<strong>und</strong> ihrer Prominenz berufen<br />

worden waren. Seine wesentliche<br />

Leistung wird darin bestehen, die Wahl einer<br />

Nationalversammlung vorzubereiten.<br />

Frauen haben 1848 noch kein Wahlrecht<br />

Im Mai finden die <strong>Wahlen</strong> zur „Deutschen<br />

Verfassungsgebenden Nationalversammlung“<br />

statt. Für je 50.000 Männer wird ein<br />

Abgeordneter gewählt. Das Wahlrecht ist<br />

an die „Selbständigkeit“ geknüpft. Dieses<br />

Kriterium wird in den unterschiedlichen<br />

deutschen Staaten allerdings sehr unterschiedlich<br />

interpretiert. Schätzungen zu-<br />

folge besitzen etwa 85% der Männer das<br />

aktive <strong>und</strong> passive Wahlrecht. Frauen<br />

haben kein Wahlrecht <strong>und</strong> Arbeiter sind<br />

nicht in allen Staaten als Wähler zugelassen.<br />

UWe I 02.2013<br />

Dennoch: Die „Deutsche Verfassungs-<br />

gebende Nationalversammlung“ von 1848<br />

ist das erste demokratisch gewählte<br />

Parlament für Deutschland. Seine<br />

wichtigsten Ziele sind die Erarbeitung<br />

einer freiheitlichen Verfassung, welche<br />

die Gr<strong>und</strong>rechte für alle Bürgerinnen<br />

<strong>und</strong> Bürger verbrieft, sowie die Einsetzung<br />

einer nationalen Regierungsgewalt. Im<br />

Dezember 1848 wird ein Gr<strong>und</strong>rechte-<br />

Katalog für alle Deutschen beschlossen.<br />

Er enthält unter anderem die Gleichheit<br />

vor dem Gesetz, das Recht auf freie Meinungsäußerung,<br />

Presse- <strong>und</strong> Versammlungsfreiheit<br />

sowie das Recht auf Freiheit<br />

der Person.<br />

Ende März 1849 wird dann eine<br />

Deutsche Reichsverfassung verabschiedet.<br />

Sie sieht einen Reichstag bestehend<br />

aus Volkshaus <strong>und</strong> Staatenhaus vor.<br />

Die Mitglieder des Volkshauses sollen<br />

nach dem Prinzip der Mehrheitswahl in<br />

gleicher, geheimer <strong>und</strong> direkter Abstimmung<br />

gewählt werden. Wahlberechtigt<br />

sind alle männlichen Deutschen mit<br />

einem Alter von mindestens 25 Jahren,<br />

Deutscher Reichstag Das Herz der Demokratie<br />

die im Besitz der bürgerlichen Ehren-<br />

rechte sind.<br />

Schon wenig später scheitert die Versammlung<br />

in der Paulskirche in Frankfurt.<br />

Der zum Erbkaiser gewählte preußische<br />

König Friedrich Wilhelm IV. schlägt die<br />

Krone aus <strong>und</strong> hebt anschließend die Mandate<br />

der preußischen Abgeordneten auf.<br />

Das nach Stuttgart geflüchtete Rumpfparlament<br />

wird von württembergischem Militär<br />

gewaltsam aufgelöst.<br />

Dreiklassenwahlrecht per Verordnung<br />

05<br />

Der 30. Mai 1849 bringt Preußen dann per<br />

Verordnung das Dreiklassenwahlrecht für<br />

das Abgeordnetenhaus, das bis 1918 in<br />

Kraft bleibt. Das aktive Wahlrecht steht<br />

allen Männern nach Vollendung des 24.<br />

Lebensjahres zu; Fürsorgeempfänger sind<br />

davon ausgenommen. Die Abgeordneten<br />

werden indirekt, also über Wahlmänner,<br />

gewählt. Dazu werden die Wähler je<br />

nach ihren Steuerzahlungen in drei Klassen<br />

eingeteilt. Der ersten Klasse gehören<br />

Bürger mit besonders hohem Steuerauf- >>

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