Baggerseen - Bund
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Der Nutzungskonflikt zwischen den konkurrierenden Nutzungen innerhalb von Wasserschutzgebieten<br />
ist insbesondere in Ballungsgebieten und dicht besiedelten Räumen ganz offensichtlich und quasi<br />
naturgegeben. Aus wasserwirtschaftlicher Sicht sollte die nachhaltige Sicherung von Standorten der<br />
öffentlichen Trinkwasserversorgung immer Vorrang vor anderen Nutzungsansprüchen genießen.<br />
Aufgrund der großen Bedeutung der Versorgung der Bevölkerung mit einwandfreiem Trinkwasser<br />
als eine der wichtigsten Aufgabe öffentlicher Daseinsvorsorge stellt die Ressource (Grund-)Wasser<br />
ein außerordentliches Schutzgut dar. Dem trägt wie oben dargestellt der Gesetzgeber Rechnung, wie<br />
auch die o.g. Regelungen im Wasserhaushaltsgesetz zeigen. Auf der Basis dieser gesetzlichen Grundlagen<br />
sollte man davon ausgehen, dass insbesondere dort, wo diese Ressource zur Trinkwasserversorgung<br />
genutzt wird, der (Grund-)Wasserschutzgedanke a priori Vorrang vor anderen Nutzungsansprüchen<br />
genießt.<br />
Dennoch ist es gängige Praxis, dass insbesondere auch konkurrierende Nutzungen in Wassereinzugsgebieten,<br />
z.B. zum Zwecke der oberflächennahen Rohstoffgewinnung, zugelassen werden bzw. wurden.<br />
Hierbei werden zwar häufig Auflagen und Nebenbestimmungen in die entsprechenden Genehmigungen<br />
aufgenommen, doch sind diese vielfach lediglich dazu geeignet, Auswirkungen auf den<br />
Wasserhaushalt zu erfassen und die Eingriffsintensität auf das Schutzgut (Grundwasser) zu bewerten.<br />
Eine echte Vermeidungsstrategie kommt darin nicht zum Ausdruck, zumal derartige wasserwirtschaftlich<br />
relevante Vorhaben und ihre Auswirkungen auf den Wasserhaushalt in Wasserschutzbzw.<br />
Wassereinzugsgebieten lediglich einzelfallbezogen bewertet werden. Das heißt, dass die bisherige<br />
Praxis lediglich die Auswirkungen einer Einzelmaßnahme (z.B. eine Abgrabung, eine Erweiterung)<br />
innerhalb eines Wasserschutz- bzw. Einzugsgebiets berücksichtigt.<br />
5. 5. Ausblick<br />
Ausblick<br />
Die Komplexität der verschiedensten Einzelauswirkungen und die oben dargestellten Wechselwirkungen<br />
zeigen, dass z.B. Nassabgrabungen erhebliche Eingriffe in den Grundwasserkörper darstellen<br />
und Auswirkungen nicht nur im unmittelbaren Umfeld der Eingriffnahme haben können. Bezogen<br />
auf das Gesamteinzugsgebiet (Wasserschutzgebiet) kann dies, wie schon dargestellt, zu einer<br />
Verschiebung von Einzugsgebietsgrenzen führen, und bisher außerhalb gelegene<br />
Gefährdungspotenziale in das Einzugsgebiet “ziehen”.<br />
Darüber hinaus fehlen bisher üblicherweise fachliche Beurteilungen von Summeneffekten, die sich<br />
aus einer Vielzahl von wasserwirtschaftlich relevanten Einzelmaßnahmen innerhalb eines Raumes<br />
(z.B. Wasserschutzgebiet) ergeben können. Vor diesem Hintergrund kann die vielfach gestellte Frage:<br />
“Wieviel Gefährdungspotenzial verträgt ein Wasserschutzgebiet überhaupt” durchaus Motor für<br />
eine “andere” Herangehensweise, nämlich die einzelfallübergreifenden Beurteilung von wasserwirtschaftlich<br />
relevanten Vorhaben, werden. Als Beitrag hierzu könnte beispielsweise eine Bilanzierung<br />
der historischen Entwicklung der Eingriffsintensität innerhalb eines Raumes (z.B. Wasserschutzgebiet,<br />
Regierungsbezirk) und die Beurteilung der Gesamtauswirkungen von Einzeleffekte<br />
gesehen werden.<br />
Hierzu bedarf es jedoch zunächst der Erarbeitung von regionsspezifischen Umweltqualitätsstandards<br />
unter Berücksichtigung der einzelfallübergreifenden Beurteilung und übergreifender Umweltqualitätsziele.<br />
Als mögliches Instrument zur regionalen Konkretisierung von Umweltqualitätszielen<br />
könnte eine „Regionale Wasser- und Bodenstudie“ eingesetzt werden.<br />
Dipl.-Geol. Christoph Sailer, c/o ahu –<br />
Büro für Hydrogeologie und Umwelt<br />
GmbH; Kirberichshof 6, 52066 Aachen,<br />
Tel.: 0241/900 01 10, Fax: 0241/900 01<br />
19, c.sailer@ahu.de<br />
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